Besitz von nicht geringer Menge

Jackiel

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Hallo,

Leider wurden bei mir Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgefunden :/
Über 150 Cannabis
Ca 50 Mdma/Methamph.
Etwas Ecstasy
Etwas Amphetamin
Mir wurde jedoch kein Konsum nachgewiesen.
Nun wurde mir übermittelt das mich definitiv eine mpu erwartet und es mit einem ärztlichen Gutachten nichtmehr getan wäre. Da die gefundene Menge so groß sei, würde man automatisch darauf schließen, dass ich entweder gehandelt habe um damit meinen Eigenkonsum zu finanzieren, oder aber das alles für den Eigenbedarf gewesen ist. Jedoch wäre letzteres sehr unglaubwürdig, da niemand solch eine Menge als Eigenbedarf besitzen würde.
Es kann doch nicht sein das ich Abstinenznachweise vorlegen kann und trotzdem alleine die Vermutung das BTM konsumiert wurden, ausreichend ist um jemanden zur mpu zu schicken? Obwohl nirgendwo aktenkundig geschrieben steht das ich je etwas konsumiert hätte.
So gesehen könnte man dann unter Verdacht jeden zu einer MPU schicken, weil der Verdacht immer da sein kann. Jedoch muss der Verdacht normalerweise auch gestärkt werden, oder sehe ich das falsch? Alleine der Besitz einer nicht geringen Menge ist ausreichende Begründung dafür um zur mpu zu müssen?!

Viele Grüße
 

Nancy

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Hallo Jackiel,

von wem wurde dir denn "übermittelt" dass es bei dir definitiv zu einer MPU kommen wird?
 

Jackiel

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Hat mir ein Anwalt gesagt, angeblich weil es mehrere Sorten sind und Cannabis sowie synthetisch in nicht geringer Menge
 

Max

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Grenzwerte für die nicht geringe Menge​

Eine genaue gesetzliche Regelung wie viel eine nicht geringe Menge ist, gib es nicht, dies wird an Hand der obergerichtlichen Rechtsprechung festgelegt, in letzter Instanz vom BGH (Bundesgerichtshof):
Betäubungsmittel“nicht geringe Menge”Konsumeinheit (KE)
Amphetamin10 g Amphetaminbase200 KE zu 50 mg
Cannabisprodukte (THC)7,5 g Tetrahydrocannabinol500 KE zu 15 mg
Crystal-Meth (Methamphetamin)5 g Base
Ecstasy (MDA, MDMA, MDE, MDEA)30 g Base35 g MDE-Hydrochlorid bzw. 30 g
Heroin1,5 g Heroinhydrochlorid150 KE zu 10 mg bzw. 30 KE zu 50 mg
Kokain5 g KokainhydrochloridKE-Einteilung nicht möglich
LSD6 mg bzw. 300 LSD-Trips120 KE zu 50 mg bzw. 300 Trips
Morphin4,5 g Morphinhydrochlorid45 KE zu 100 mg
Psilocin1,2 g120 KE á 10 mg Psilocybin
1,7 g = 120 KE á 14 mg
Entscheidend ist aber nicht die Gesamtmenge des Betäubungsmittels (z. B. 1 kg Cannabis), sondern nur die darin enthaltene Wirkstoffmenge (z. B. 150 g Tetrahydrocannabinol – THC).
Beispiele:
Die nicht geringe Menge Marihuana beginnt ab 7,5 g THC Wirkstoffgehalt. Das entspricht durchschnittlich ungefähr 75 g Marihuana oder 50 g Haschisch. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Marihuana in Europa beträgt rund 7 % – 11 % THC. Der durchschnittliche Preis von Marihuana beträgt 5 € bis 20 €. Dabei kommt es maßgeblich auf die abgenommene Menge und die Region an. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Haschisch in Europa beträgt rund 11 % – 19 %. Der durchschnittliche Preis von Haschisch beträgt 3 € bis 25 €.
Die nicht geringe Menge Amphetamin beginnt nach der Rechtsprechung bei 10 g Amphetaminbase. Das entspricht bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt 42 g Amphetamin. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Amphetamin in Europa beträgt rund 13 % – 35 %. Der durchschnittliche Preis von Amphetamin beträgt 7 € bis 43 €. Bei Amphetamin schwanken die Werte besonders, da hier die Produktion sehr günstig ist und große Mengen umgesetzt werden. Bei Abnahme größerer Mengen werden auch deutlich niedrigere Preise angeboten.
Die nicht geringe Menge Methamphetamin beginnt nach der Rechtsprechung bei 5 g Methamphetaminbase. Bei durchschnittlichem Wirkstoffgehalt ist die nicht geringe Menge schon bei 9,5 g Methamphetamin erreicht. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Methamphetamin in Europa liegt bei rund 36 % – 70 %. Der Preis von Methamphetamin variiert so extrem, dass keine verlässlichen Werte angegeben werden können. Dafür gibt es drei Gründe: 1. Die Herstellung von Methamphetamin ist extrem billig. 2. Die Transportwege sind sehr kurz und wenig riskant, da die Droge im nahen Osteueropa hergestellt wird. 3. Die Länge der Lieferkette variiert stark. Es ist also extrem unterschiedlich, wie viele Zwischenhändler den Verkaufspreis erhöht haben.
Die nicht geringe Menge Kokain beginnt bei 5,0 g Cocainhydrochlorid. 5,0 g Cocainhydrochlorid entsprechen durchschnittlich 11,5 g Kokain im Straßenverkauf. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Kokain in Europa beträgt rund 36 % – 51 %. Der durchschnittliche Preis von Kokain beträgt 49 € bis 99 €. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte in Europa. Insbesondere in Süddeutschland können die Preise beim Endabnehmer noch deutlich darüber liegen. Hier sind auch 120 € oder 140 € vorzufinden. Die Herstellung von Kokain ist günstig und mit einfachen Mitteln durchführbar. Der hohe Preis resultiert daraus, dass die Droge hauptsächlich in Südamerika hergestellt. Die größten Exporteure sind Kolumbien, Peru und Bolivien. Die Transportwege sind sehr weit und das Entdeckungsrisiko ist vergleichsweise hoch. Es werden zwar selten Container sichergestellt, jedoch ist der Grenzübertritt hauptsächlich von Holland nach Deutschland für die Händler problematisch.
Der Grenzwert für die nicht geringe Menge Heroin liegt bei 1,5 g Heroinhydrochlorid. Die Rechtsprechung geht bei Heroin von einer besonderen Gefährlichkeit und Suchtwirkung aus. Daher liegt die nicht geringe Menge Heroin besonders niedrig. Die nicht geringe Menge Heroin bestimmt sich nach dem Wirkstoff Heroinhydrochlorid. Dieses Salz ist in neuerer Zeit nicht mehr die häufigste Form im Drogenhandel. Mittlerweile tritt die Heroinbase häufiger auf. Liegt die Heroinbase vor, ist bei der Bestimmung der nicht geringen Menge Heroin schon weniger als 1,5 g ausreichend. Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt von Heroin in Europa beträgt rund 18 % – 33 %. Der durchschnittliche Preis von Heroin liegt bei 38 € bis 60 €. Bei diesem Preis handelt es sich um gesamteuropäische Durchschnittspreise. Grundsätzlich variiert der Preis von Heroin sogar von 22,- € bis zu 140,- € pro Gramm Heroin.


Die Strafvorschriften bei Vorliegen der “nicht geringen Menge”​

Nach § 29a BtMG wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Eine weitere Besonderheit des Betäubungsmittelstrafrechts sind die erheblich hohen Straferwartungen im Rahmen des § 30 a BtMG. § 30a BtMG sieht Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren für den vor, der Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
Ebenfalls sieht § 30a BtMG eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren vor, wenn eine Person über 21 Jahren eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, diese, ohne Handel zu treiben, dazu bestimmt, Betäubungsmittel einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in Verkehr zu bringen oder eine dieser Handlungen zu fördern.
Eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren ist nach dem Gesetz auch dann vorgesehen, wenn der Beschuldigte mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben soll, Betäubungsmittel einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von anderen Personen geeignet und bestimmt sind.
Achtung: Führerschein
Neben den strafrechtlichen Folgen sind auch die verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu beachten. Nicht selten – eher in der Regel – wird die Fahrerlaubnisbehörde tätig und spricht dem Betroffenen die Fahreignung ab, was den Verlust des Führerscheins bedeutet. Erst nach längerer Drogenabstinenz und der erfolgreichen Ablegung einer MPU kann der Führerschein wiedererlangt werden.

Link ...

Die Bedeutung der “nicht geringer Menge” – Grenzwerte

 

Jackiel

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Also kommt eine mpu auf mich zu obwohl mir nie ein Konsum nachgewiesen wurde
Praktisch muss ich Abstinenz nachweisen obwohl ich nie was genommen habe
Krass
 

Max

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Also kommt eine mpu auf mich zu obwohl mir nie ein Konsum nachgewiesen wurde
Praktisch muss ich Abstinenz nachweisen obwohl ich nie was genommen habe
Leider ist das so, ein Verdacht ist für die FSST ausreichend um eine MPU anzuordnen.
 

Jackiel

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Nun ja muss der verdacht nicht auch erhärtet werden? Wie ist es wenn man rückwirkend Abstinenz Nachweisen kann? sprich haaranalyse rückwirkend 6 Monate
 

Nancy

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Was sagt denn dein Anwalt zu deiner Idee einen Abstinenznachweis bei der Behörde vorzulegen?
Ich bin mir im übrigen nicht so sicher wie dein RA ob nicht doch vorab noch ein FÄG angeordnet wird...

Wie ist denn überhaupt der Stand bei dir? Wann hat das Ganze stattgefunden? Wurdest du bereits verurteilt? Mit Strafbefehl, oder steht noch eine Gerichtsverhandlung aus?
 

Jackiel

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Er findet die Idee gut, jedoch hab ich manchmal das Gefühl das er nicht überall 100% Ahnung hat…
Gerichtsverhandlung ist noch ausstehend ..
 

Nancy

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Ja, da steckst du jetzt in einem ziemlichen Dilemma...
Wenn du vor Gericht den Handel zugibst, wirst du eine hohe Strafe bekommen, evtl. sogar mit Gefängnis/Bewährung. Auch bei Eigenbedarf wirst du zumindest wegen dem Besitz strafrechtlich belangt werden, dafür wäre das Ganze damit zwar abgefrühstückt, jedoch wird sich die FSSt. auf jeden Fall bei dir melden.
Wie ist denn die geplante Strategie für die Gerichtsverhandlung?
Ich nehme an, du willst Eigenbedarf angeben um nicht wegen Handel verurteilt zu werden, oder?
Natürlich sind auch die Leute bei der FSSt. nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und können sich denken dass du gehandelt hast, gerade darum würde ich ein FÄG nicht ganz aussschließen.
Dennoch solltest du dich auf jeden Fall auf eine MPU einstellen. Wenn du wirklich nicht konsumiert hast und über mind. 6 cm lange (unbehandelte) Haare verfügst, könntest du jetzt bereits eine Haaranalyse machen lassen. Bis dann das Ganze (Gerichtsverfahren etc.) durch ist, hättest du evtl. schon die erforderlichen Abstinenznachweise zusammen.

Hierzu noch:
Es kann doch nicht sein das ich Abstinenznachweise vorlegen kann und trotzdem alleine die Vermutung das BTM konsumiert wurden, ausreichend ist um jemanden zur mpu zu schicken?
IdR ist es so, dass der Verdacht allein nicht ausreicht. Wenn aber, wie in deinem Fall, recht große Mengen gefunden werden, kann schon ziemlich sicher davon ausgegangen werden dass, zumindest Cannabis regelmäßig konsumiert wurde. Denn jemand der noch nie konsumiert hat würde nicht eine derart hohe Menge besitzen. Regelmäßiger Cannabis-Konsum (und bereits einmaliger Konsum harter Drogen) schließen aber nunmal die Fahreignung aus, und erst durch eine pos. MPU werden die Zweifel der Behörde ausgeräumt.

Wenn dein Anwalt meint, dass es eine gute Idee ist vorab eine Haaranalyse bei der FSSt. vorzulegen, dann mach' das. Inwieweit sich die Behörde damit zufrieden gibt kann ich allerdings nicht beurteilen...
 

Jackiel

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Wenn du vor Gericht den Handel zugibst, wirst du eine hohe Strafe bekommen, evtl. sogar mit Gefängnis/Bewährung. Auch bei Eigenbedarf wirst du zumindest wegen dem Besitz strafrechtlich belangt werden, dafür wäre das Ganze damit zwar abgefrühstückt, jedoch wird sich die FSSt. auf jeden Fall bei dir melden.
Wie ist denn die geplante Strategie für die Gerichtsverhandlung?
Ich nehme an, du willst Eigenbedarf angeben um nicht wegen Handel verurteilt zu werden, oder?
Natürlich sind auch die Leute bei der FSSt. nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und können sich denken dass du gehandelt hast, gerade darum würde ich ein FÄG nicht ganz aussschließen
Hey
Ich denke die hohe Strafe werde ich definitiv bekommen, egal ob es Eigenbedarf, oder Verkaufsware war.
Naja ich glaube wenn ich sage es wäre gehandelt worden und die Abstinenz Nachweise vorlege, werde ich evtl nur ein FÄG machen müssen?! Und käme evtl um die Mpu und das Eigekonsum Problem drum herum?!
Falls es bis zu einer Mpu kommt, könnte ich theoretisch immer noch sagen das ich Abends gelegentlich um 22 Uhr einen Joint geraucht habe, jedoch fahren und Konsum strikt und streng voneinander getrennt habe. Die synthetischen Sachen jedoch nie angefasst habe.. Leider habe ich ADHS und bekomme von meinem behandelnden Arzt Elvanse verordnet, weshalb es sowieso nicht immer ganz einfach ist ein- und durchzuschlafen (liege jetzt auch schon wieder seit 2 Stunden wach und kann nichtmehr einschlafen)…
Wenn ich die synthetische Sachen als Eigenbedarf angeben würde, müsste ich mich wahrscheinlich bei der Mpu extrem gut rechtfertigen und den Konsum begründen können, um meinen FS zu behalten oder nicht?
Dennoch solltest du dich auf jeden Fall auf eine MPU einstellen. Wenn du wirklich nicht konsumiert hast und über mind. 6 cm lange (unbehandelte) Haare verfügst, könntest du jetzt bereits eine Haaranalyse machen lassen. Bis dann das Ganze (Gerichtsverfahren etc.) durch ist, hättest du evtl. schon die erforderlichen Abstinenznachweise zusammen.
Ist es üblich das zuerst ein FÄG angefordert wird und nach dessen Auswertung trotzdem noch eine Mpu angeordnet wird? Auch wenn Abstinenznachweise vorliegen und das Gutachten ansonsten unauffällig ist?
Leider wohnen wir hier im letzten hinterwäldler Dorf und dementsprechend bin ich auf meinen FS angewiesen, es fährt weder ein Bus, noch eine Bahn (ok morgens und Mittags jeweils 1 Schulbus, jedoch ausschließlich für die Schulkinder).
Ohne Führerschein > keine Möglichkeit zum Arbeitsplatz zu kommen > Job Verlust > Sozialer Abstieg > keine Ahnung wie es dann weiter geht…
Ich denke darauf wird weder bei einem FÄG noch bei einer Mpu Rücksicht genommen, oder liege ich falsch?
Werden Abstinenznachweise das Gerichtsurteil möglicherweise mildern?
IdR ist es so, dass der Verdacht allein nicht ausreicht. Wenn aber, wie in deinem Fall, recht große Mengen gefunden werden, kann schon ziemlich sicher davon ausgegangen werden dass, zumindest Cannabis regelmäßig konsumiert wurde. Regelmäßiger Cannabis-Konsum (und bereits einmaliger Konsum harter Drogen) schließen aber nunmal die Fahreignung aus, und erst durch eine pos. MPU werden die Zweifel der Behörde ausgeräumt.
Nunja wenn die Abstinenznachweise rückwirkend für 6 Monate vorliegen, bis ungefähr 1 Monat vor dem Tag an dem das Unheil seinen Lauf nahm und nichts nachweisbar ist, dann kann die FSS hier doch nichtmehr von einem regelmäßigen Konsum ausgehen?! Und würde die Mpu unter dem Vorwand „Besitz nicht geringer Menge Drogen“ und „Verdacht des regelmäßigen, jedoch nicht nachgewiesenen Drogenkonsums“ trotzdem anordnen?!
Das ist doch echt total absurd!
Nur mal rein hypothetisch, ein kleiner fiktiver Gedanke: dann könnte ich meinem „aller, aller liebsten“ Arbeitskollegen, oder Vorgesetzten (Saraksmus ende) doch mal einfach 20G Amphetaminbase unterjubeln und dafür sorgen, dass dieser damit erwischt wird..
Auch wenn er davon natürlich keinen blassen Schimmer hat, wäre er theoretisch seinen FS erstmal los und müsste eine Mpu machen + 1 Jahr Abstinenz nachweisen? Da hier immerhin der Konsumverdacht im Raum steht und seine Unwissenheit als „Schutzbehauptung“ angesehen werden könnte?!
Denn jemand der noch nie konsumiert hat würde nicht eine derart hohe Menge besitzen.
Ich vermute und behaupte mal, das die bei mir gefundene Menge für einen richtigen „Dealer“ nur eine Kleinigkeit ist. Dort geht es doch um weitaus größere Mengen und Konsumieren würde dieser sehr wahrscheinlich nichts, da er nicht sein eigener, bester Kunde sein/werden möchte?!
Wenn dein Anwalt meint, dass es eine gute Idee ist vorab eine Haaranalyse bei der FSSt. vorzulegen, dann mach' das. Inwieweit sich die Behörde damit zufrieden gibt kann ich allerdings nicht beurteilen...
Er findet die Idee gut, konnte mir allerdings auch nicht sagen ob es erfolgsversprechend ist.
Preiswert wäre das ganze leider auch nicht. Mein gesamtes Geld wurde von der Polizei beschlagnahmt! Sogar mein mühsam, hart und ehrlich erarbeitetes, versteuertes, angespartes Geld, gedacht für ein neues Auto, wurde einkassiert!
Hätte ich Kinder wären deren Spardosen wahrscheinlich genauso einkassiert worden. Wer weiß, es könnte immerhin dreckiges, unversteuertes Geld in der/den Spardosen enthalten sein..
A
Ich hoffe so sehr das die FSS lediglich ein FÄG anfordert, ich dort mit den Abstinenznachweisen zum Termin erscheine, der Gutachter einen guten Tag hat, ich mit den absolvierten Abstinenznachweisen und einem souveränem, vernünftigen Auftreten Punkte, das FÄG bestehe und die Geschichte damit hoffentlich beendet ist!

Das ganze Prozedere, Kopfzerbrechen und die ganzen damit verbundenen Kopfschmerzen muss ich definitiv kein zweites Mal haben!!

Ist niemand hier der eine ähnliche Situation durch macht, oder durchgemacht hat?
 

savoy

Stamm-User
Ist es üblich das zuerst ein FÄG angefordert wird und nach dessen Auswertung trotzdem noch eine Mpu angeordnet wird? Auch wenn Abstinenznachweise vorliegen und das Gutachten ansonsten unauffällig ist?
Falls, und ich drücke dir die daumen, du nur ein FÄG machen musst: aufpassen was du da sagst. Ich war auch "clean" hab aber mehr als einmaligen cannabis konusm zugegeben. Ansonsten unauffällig. Du kannst es dir denken: MPU!
Also wenn du dort hin gehst: Du hast noch nie Dorgen konsumiert!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Vllt. sollte man hier mal den rechtlichen Hintergrund bzgl. Cannabis kurz präzisieren:

Vereinbar mit einer Fahrerlaubnis ist
- einmaliger (Probier)konsum
- gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen

Nicht vereinbar mit einer Fahrerlaubnis ist
-gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen
-regelmäßiger Konsum

Als "regelmäßiger Konsum" gilt täglicher oder nahezu täglicher Konsum.
Als "Probierkonsum" gilt logischerweise nur einmaliger Konsum.
Alles dazwischen ist "gelegentlicher Konsum".

Du savoy wurdest mit Cannabis am Steuer erwischt, hier hätte dich beim FÄG nur einmaliger Konsum vor einer MPU "retten" können.
Bei Jackiel ist das anders da er nie am Steuer eines Wagens aufgefallen ist. Von daher wäre die Angabe von ggl. Konsum bei ihm möglich...


Hallo Jackiel,

aus zeitlichen Gründen muss ich meine Antwort an dich verschieben, hole ich aber so schnell wie möglich nach... :smiley138:
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Hallo Jackiel

Bislang fehlen von dir leider noch sachliche Informationen.

Wie lange ist der Drogenfund her?

Wie sind die Behörden auf dich gekommen?

Warum hast du die Drogen gekauft, was wolltest du mit denen machen?

Grundsätzlich musst du zwischen zwei Verfahren unterscheiden:

Zum einen geht es um die Straftat des Drogenbesitzes. Da muss dir eine Schuld nachgewiesen werden.

Zum anderen geht es die Schutzmaßnahme der Führerscheinstelle. In dem Verfahren reicht ein starker, nachvollziehbarer Verdacht aus dir die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei jemandem, der sich illegal eine Drogensammlung zugelegt hat zeigt die Erfahrung, dass solche Personen meist auch die Drogen konsumieren, über die sie verfügen. Das sind in deinem Fall auch sogenannte "harte" Drogen.

Auch wenn ein FäG gefordert werden sollte wirst du es kaum bestehen können. Da FäG nur von Personen gefordert werden, bei denen ein begründeter Anfangsverdacht auf Drogenkonsum besteht, wird des häufig nicht bestanden und danach eine MPU gefordert.
 

Jackiel

Neuer Benutzer
Hallöchen und danke für eure Antworten.

Ohmann sowas gibt es nur in Deutschland, nur weil man Drogen besitzt ist man laut FSS nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen? Bzw die Eignung muss überprüft werden, echt verrückt.. Wir der Prof. Dr. med. XY mit Drogen erwischt, ist er gleich ein schwersverbrecher und nicht in der Lage Auto zu fahren. Was hat denn der reine Besitz mit den geistigen Anforderungen zu tun… Und dieses blöde „hätte, täte, könnte, würde, möglicherweise“ und die aus Erfahrungswerten herbeigezogene Vermutungen des Konsums machen mich echt sauer.. Gemeibschaftliche gefährliche Körperverletzung, sprich du schlägst jemanden mit 10 Leuten zusammen und der jenige sitzt den Rest seines Lebens im Rollstuhl, bringen mindest Freiheitsstrafe „nur“ 6 Monate!!! Führerschein kannste dann behalten? Um Gottes Willen! Ich will überhaupt nicht dran denken wie sich jemand der zu solch einer Tat fähig ist, im Straßenverkehr verhält wenn man in die Vorfahrt nimmt, oder den Parkplatz vor der Nase wegschnappt! Dann ist man der nächste der im Rollstuhl sitzt! Aber wirste beispielsweise mit 250g Cannabis im Kofferraum erwischt, weil du sie günstig geschossen hast und damit dein Jahresbedarf gedeckt ist, um am Wochenende mit deinen Kumpels einen zu rauche, da bekommst mindest Freiheitsstrafe 1 Jahr!! Obwohl du niemanden was tust?! Ggf. hast die Pflanzen sogar selbst hochgezogen und geerntet, sprich es klebt kein Blut dran wie es bei Kokain aus Columbine beispielsweise der Fall ist!!
Und warum das ganze? Weil der Staat nur seine scheiss Steuereinnahmen sieht, die er hätte mit den 250g machen können, ihm aber durch die Lappen gehen!
Wem tut diese Person weh wenn sie sich mal abends einen raucht? Hoch aggressive Straftäter die waffen gehandelt haben oder so fahren nachdem sie im Knast waren wieder mit dem Auto als wäre nichts?! Wird langsam echt Zeit das Land zu wechseln! Was ist denn mit dem mehr als wiederlichen Alkohol? Haste 20 Flaschen Schnapps im Kofferraum musste dann auch zur Mpu? Nö! Und warum nicht? Weiß die Politik wahrscheinlich selber nichtmal! Wie viele Unfälle passieren denn durch Alkohol Konsum? Genau sehr viele! Und warum wird’s nicht verboten? Richtig, weil den Staat sonst die Steuereinnahmen fehlen!!! Und dabei sterben soviele Menschen Tag täglich an den Folgen von Alkohol Konsum! Das ist nicht zu glauben…
Ganz ehrlich, wenn ich mal einen gekifft haben sollte dann kommt mir nichts in den Sinn außer zu „chillen“ oder ein Film zu gucken oder einfach nur noch schlafen zu gehen! Ich könnte überhaupt kein Auto fahren und würde es auch definitiv nicht wollen! Aber wenn ich 2 Flaschen Bier getrunken habe, überschätze ich mich sehr schnell und würde bestimmt schneller hinterm Steuer sitzen als mir lieb ist! Genau aus diesem Grund trinke ich keinen Alkohol mehr! Alleine dieses Gefühl angetrunken zu sein ist absolut ecklig! Aber unsere Politik hält ja die Hand drüber und schwört auf das Glas Bier oder Wein in geselliger Runde haha bis aus der geselligen Runde einer Zuviel getankt hat und es schnell in eine ziemlich aggressive Stimmung umschlägt! Hab ich noch nie erlebt wenn Leute in der Runde gekifft haben… war immerhin früher schon so, oder was meint ihr wieso die Indianer eine „Friedenspfeife“ hatten und kein „Friedensschnäppschen“. Was in der Friedenspfeife drin war könnt ihr euch sicher denken ;) ohmannomann ihr merkt schon ich rege mich gerade leicht auf, aber was bringt’s mir, nichts… gibts noch andere Länder mit Mpu? Ich vermute nicht oder? Deutschland wird wieder das einzigste Schwachsinnige Land sein was eine solche eingeführt hat, um den Leuten das Geld abzuknöpfen und das Leben schwer zu machen! Seltsam das dann in anderen Ländern die Unfallstatistiken nicht eindeutig viel viel höher ausfallen?! Aber ist doch mit dem Klimawandel genau das selbe, unsere Vögel im Bundestag denken doch allen ernstes das Deutschland Vorreiter sein muss, um etwas zu bewirken *kotz* Deutschland mit seinen 2% von 100 macht natürlich ordentlich was her. Nein! Da hat jemand Lunte gerochen wo man Geld machen und die Bürger verarschen kann! Mehr ist das nicht! Erst sollen alle umrüsten auf Flüssiggas aus Holland beispielsweise. Dann haste umgerüstet, sollste jetzt auf erneuerbare Energien umsteigen und Gasheizungen dürfen ab 2024 nichtmehr verbaut werden. Und der deutsche guckt nur zu, nickt, lächelt und bedankt sich wahrscheinlich noch dafür!! In anderen Ländern wären Bürgerkriegsähnliche Zustände ausgebrochen!
Jahrelang wurden Cannabis Raucher kriminalisiert, jetzt wollen die es legalisieren?!?! Versteh das mal einer, geht nur um Steuergelder… aber was soll’s, dann haben wir bald die bekifften alkoholiker, mit mega Psychose oder Schizophrenie überall rumlaufen *applaus* wenn es das besser macht, wundervoll!
Die Flüchtlinge sitzen hinterm Steuer, können kein Verkehrsschild lesen, haben ihre Prüfung auf arabischer übersetzt gemacht und fahren hier Kamikaze durch die Gegend…: ich hör auf das wird mir zu wild… könnte immer weiter machen…

Wie lange ist der Drogenfund her?
Der Drogenfund war im Januar, als sogenannter Zufallsfund bei einer Hausdurchsuchung.
Wie sind die Behörden auf dich gekommen?
Dadurch das ein Marktplatz im Darknet hochgenommen wurde und mir eine einzige Bestellung nachgewiesen werden konnte
Warum hast du die Drogen gekauft, was wolltest du mit denen machen?
Die waren tatsächlich für mich, Freundin und Freunde gedacht. Nichts zum verkaufen. Jeden Monat hat man immer wieder mal eine Kleinigkeit geordert, wenn’s eine besonders schmackhafte Cannabis Sorte gab wurden zum Beispiel mal 10g bestellt. Über eine gewisse Zeit summiert sich das ganze.. Die synthetischen Drogen waren mehr oder weniger von einem Freund, ich weiß hört sich jetzt sehr unglaubwürdig an! Es ist aber die Wahrheit, da seine Freundin nichts davon weiß und ich naiv und dumm bin/war und schlecht nein sagen kann (ADHS bedingte Hypersebsibilität), habe ich ihm gesagt das er die Sachen bei uns „bunkern“ darf. Da meine Freundin damit kein Problem hat, solange ich diese nicht selber konsumiere! Dafür hat er des Öfteren davon bei uns konsumiert -.-
Zum einen geht es um die Straftat des Drogenbesitzes. Da muss dir eine Schuld nachgewiesen werden
naja abstreiten kann ich das alles wohl schlecht, da sie in meiner/unserer Wohnung aufgefunden wurden und alle Behauptungen dagegen sehr wahrscheinlich direkt mal als Schutzbehauptungen vernommen werden würden…
Zum anderen geht es die Schutzmaßnahme der Führerscheinstelle. In dem Verfahren reicht ein starker, nachvollziehbarer Verdacht aus dir die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bei jemandem, der sich illegal eine Drogensammlung zugelegt hat zeigt die Erfahrung, dass solche Personen meist auch die Drogen konsumieren, über die sie verfügen. Das sind in deinem Fall auch sogenannte "harte" Drogen.
Hmm ist jetzt ein ganz schlechtes und sehr extremes Beispiel, allerdings zeigen mir meine Erfahrungen beispielsweise aus der Silvesternacht 2015, dass sehr viele Ausländer in Deutschland kriminell sind und dem Staat auf der Nase rumtanzen. Sprich sie machen was sie wollen, aber „sie kennen es ja nicht anders!“ oder sind „traumatisiert“!
Von Integration ist da keine Rede mehr! Jedoch schere ich trotzdem nicht alle über einen Kamm und wenn ich es machen würde, werde ich direkt als Neonazi abgestempelt.
Und Verdachtsmomente habe ich ebenfalls sehr viele gerade im Bezug auf alkoholisierte Auto Fahrer!
Oft topic:
Mir ist auf der Autobahn mal ein Hund auf dem Standstreifen entgegen gekommen! Mein erster Gedanke war „oh mein Gott, was ist wenn jetzt eine Familie mit 2 Kindern hier lang fährt und der Hund auf die Autobahn, in den Verkehr läuft?!“ nicht auszudenken! Also hab ich an der nächsten Gelegenheit angehalten und die Polizei (naiv und gutgläubig) darüber informieren wollen! Was wurde mir von dieser am Telefon gesagt? „Wir haben wichtigeres zu tun als Hunde auf der Autobahn einzufangen! Lassen sie den Hund Hund sein, der verschwindet auch wieder! Notrufsmissbrauch ist ihnen ein Begriff?“ ich bin aus allen Wolken gefallen und habe schockiert, entsetzt und nichtssagend einfach aufgelegt. Ich dachte wirklich ich träume!
Da kam mir direkt der Verdacht des Amtsmissbrauchs usw in den Sinn!
Was ich damit sagen wollte ist, es gibt soviele Momente wo „hätte, täte, könnte, würde oder wäre“ zutreffend sind, aber nirgendwo sind die Grenzen so unklar und willkürlich auslegbar wie in Sachen Führerschein und Auto!
Vor langer Zeit war ein Bekannter mit seiner Frau auf dem Weg ins Krankenhaus. Sein kleiner wollte raus aus ihrem Bauch :) naja er hat den Fehler gemacht und das Kind nicht zuhause auf die Welt gebracht oder in aller Gemütlichkeit zum Krankenhaus zu fahren. Ne er hatte das Gefühl das wenn er nicht schnell genug im Krankenhaus ankommt, schlimmeres passieren könnte! Also hat er Gas gegeben und gutgläubig auf keinen Blitzer Rücksicht genommen.
Man konnte auf den Blitzerfotos seine schwanger Frau, damals noch Freundin, eindeutig sehen, genauso das sie scheinbar schmerzen hatte und schwanger war!
Ende vom Lied? Führerschein erstmal weg und ein Riesen Bußgeld. Immerhin stand unter dem Bußgeldbescheid noch der freundliche Satz „Wir gratulieren zur Geburt ihres Kindes.“
Kam damals auch ziemlich groß in den Medien, hätte er sich an diese nicht gewendet, hätte er wahrscheinlich wirklich noch nachträglich eine Mpu machen dürfen. Man könnte ja den Verdacht haben und davon ausgehen das alles nicht so wahr wie er es dargestellt hat ;)
Auch wenn ein FäG gefordert werden sollte wirst du es kaum bestehen können. Da FäG nur von Personen gefordert werden, bei denen ein begründeter Anfangsverdacht auf Drogenkonsum besteht, wird des häufig nicht bestanden und danach eine MPU gefordert.
Das bedeutet wenn ich Abstinenz nachweisen kann und damit den unbegründeten Anfangsverdacht ausräumen kann muss ich trotzdem eine Mpu machen? Dann finde ich sollte man sich mal in den Supermarkt stellen und jeder der Alkohol mit mehr als 10% einkauft sollte direkt mal zur Mpu geschickt werden! Oder um Kohle zu verdienen vielleicht vorher noch ein FÄG von den Leuten anfordern, damit’s sich auch lohnt..
Da leider sogut wie jeder der Alkohol kauft, das Ziel hat diesen auch zu konsumieren! Eher zweifelhaft das jemand den gekauften Alkohol weiter verkauft, oder in einzelnen Fällen weiterverschenkt! Aber da hier eindeutig der Konsumverdacht im raum steht, ist doch auch ganz klar anzunehmen das die Leute ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen werden… Ich weiß es ist lächerlich da Alkohol von der Gesellschaft akzeptiert wird, aber so lächerlich finde ich es eigentlich überhaupt nicht, eher ernst zu nehmen!! Alkohol ist definitiv, eindeutig schädlicher (gibt Studien darüber) als der Konsum von Drogen, wie zum Beispiel Heroin, Crystal Meth und Kokain Konsum zugleich! Schädlicher sowohl im Sinne der Gesundheit, als auch im sozialen oder allgemeinen Umfeld!! Amphetamine (harte Drogen) werden beispielsweise als Medikation gegen ADHS (erwiesenermaßen erfolgreich!!!) eingesetzt, in Amerika teilweise bei Adhs sogar Methamphetamine!!! Gegen welche Krankheiten oder überhaupt für/gegen was kann/wird/wurde Alkohol eingesetzt? (Um die Steuern zu pushen?!)
War es mal ein Medikament wie Amphetamin, Heroin, Kokain oder Methamphetamin? Nicht das ich wüsste, aber vielleicht wird’s ja bald noch eins?! „Alkohol gegen Kummer“ oder „Alkohol für gute Laune“ oder ganz sarkastisch „Sauf für die Steuer!“

Ohje ohje ohje ……..

So genug geschrieben und genug aufgeregt. Sorry wenn Ich euch jetzt Zuviel zum lesen zumute :D aber Ich kann eh wieder mal nicht schlafen und mache mir viel zu viele Gedanken.. so hab ich mal bisschen Dampf abgelassen.

Ich wünsche euch allen einen wunderschönen und guten Wochenstart, lasst euch nicht ärgern.

PS: Nancy ich warte auf deine Antwort :)
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer

Am aussagekräftigsten wäre ein halbjähriger Abstinenznachweis kurz nach der Durchsuchung, also noch im Januar. Jetzt würde (bei entsprechender Haarlänge) die Abstinenznachweis nur ungefähr einen Monat vor die Hausdurchsuchung reichen. Das wird weder die Behörden noch den Arzt bei einem eventuellen FäG besonders beeindrucken. Dass du für die Zeit nach der Hausdurchsuchung erst mal Abstinenz nachweisen kannst ist nicht aussagekräftig, in solchen Situationen wird von vielen Betroffenen eine Konsumpause eingelegt.

mir eine einzige Bestellung nachgewiesen werden konnte

Das deutet nicht auf einen Zufallsfund hin. In dem Durchsuchungsbefehl wird es gezielt um Drogen gegangen sein.

Die synthetischen Drogen waren mehr oder weniger von einem Freund

Hattest du die Drogen auch bestellt? Und hast du der Polizei oder anderen Behörden deinen Freund mit Namen genannt?

Hmm ist jetzt ein ganz schlechtes und sehr extremes Beispiel, allerdings zeigen mir meine Erfahrungen ...

Es hilft weder dir noch der Diskussion weiter, wenn du mit dem Finger auf Andere zeigst oder auf legale Drogen verweist.

Bei einem eventuellen FäG wirst du nachvollziehbar erklären müssen, warum ausgerechnet du die Ausnahme bist, die zwar unterschiedliche Drogen kauft, diese aber nicht selbst konsumiert. Diese Angaben müssen zudem zu den behördlichen Unterlagen passen, die dem Gutachter übermittelt werden und denen, die der Führerscheinstelle zusätzlich vorliegen.

Du solltest auch daran denken, dass die Behörden im Hintergrund weiter ermitteln. Die gehen davon aus dass die Bestellung bei so einer Drogenmenge und -mischung nicht die erste war, sondern das es dazu eine Vorgeschichte gibt.
 

Jackiel

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Am aussagekräftigsten wäre ein halbjähriger Abstinenznachweis kurz nach der Durchsuchung, also noch im Januar. Jetzt würde (bei entsprechender Haarlänge) die Abstinenznachweis nur ungefähr einen Monat vor die Hausdurchsuchung reichen. Das wird weder die Behörden noch den Arzt bei einem eventuellen FäG besonders beeindrucken. Dass du für die Zeit nach der Hausdurchsuchung erst mal Abstinenz nachweisen kannst ist nicht aussagekräftig, in solchen Situationen wird von vielen Betroffenen eine Konsumpause eingelegt.
Okay. Also du meinst direkt unmittelbar nach der Durchsuchung sprich von Januar 23 bis Juli/August 22?
Das deutet nicht auf einen Zufallsfund hin. In dem Durchsuchungsbefehl wird es gezielt um Drogen gegangen sein.
Ich schreib dir mal eine pn
Hattest du die Drogen auch bestellt? Und hast du der Polizei oder anderen Behörden deinen Freund mit Namen genannt?
Leider ja, die habe ich bestellt. Nein habe ich denen nicht genannt, da er leider schon mehrfach vorbestraft ist
Es hilft weder dir noch der Diskussion weiter, wenn du mit dem Finger auf Andere zeigst oder auf legale Drogen verweist.

Bei einem eventuellen FäG wirst du nachvollziehbar erklären müssen, warum ausgerechnet du die Ausnahme bist, die zwar unterschiedliche Drogen kauft, diese aber nicht selbst konsumiert. Diese Angaben müssen zudem zu den behördlichen Unterlagen passen, die dem Gutachter übermittelt werden und denen, die der Führerscheinstelle zusätzlich vorliegen.

Du solltest auch daran denken, dass die Behörden im Hintergrund weiter ermitteln. Die gehen davon aus dass die Bestellung bei so einer Drogenmenge und -mischung nicht die erste war, sondern das es dazu eine Vorgeschichte gibt.
ich weiß das es nichts bringt aber es kann doch nicht sein das mal angenommen ich könnte ab Januar rückwirkend 6 Monate Abstinenz nachweisen, würde mir das weiter helfen? Dann wäre ja bewiesen das ich keine Drogen konsumiert habe..
ich finds trotzdem unnötig, eig bin ich immer davon ausgegangen das eine Mpu nur angeordnet wird wenn auch wirklich jemanden der Konsum nachgewiesen wurde oder er sonstige Einschränkungen hat. Aber nur wegen dem Besitz eine mpu anzuordnen ist doch doof. Ich bin kern gesund.
Was wäre wenn ich sage das ich mir nur etwas nebenbei verdienen wollte weil ich nicht soviel verdiene?

Unnötiges Vollzitat (neben den Einzelzitaten) gelöscht *Nancy*
 
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Nancy

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Hallo Jackiel,

weder du, noch MrMurphy waren bisher für PN freigeschaltet. Dies geschieht hier im Forum (neben dem Spamschutz) nicht automatisch sondern erst auf Wunsch, da nicht jeder privat kommunizieren möchte.
Wenn MrMurphy damit einverstanden ist werde ich ihn freischalten (dann bitte hier angeben), dich Jackiel habe ich bereits freigeschaltet...
 

Nancy

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Hey
Ich denke die hohe Strafe werde ich definitiv bekommen, egal ob es Eigenbedarf, oder Verkaufsware war.
Bei Eigenbedarf würde die Strafe vom Gericht wohl deutlich geringer ausfallen...
Wenn ich die synthetische Sachen als Eigenbedarf angeben würde, müsste ich mich wahrscheinlich bei der Mpu extrem gut rechtfertigen und den Konsum begründen können, um meinen FS zu behalten oder nicht?
Wenn du die harten Drogen bei Gericht als Eigenkonsum angibst, besteht halt die große Gefahr, dass die FSSt. dir, nach Kenntnisnahme, die Fahrerlaubnis direkt entzieht. Eine Neuerteilung wäre dann nur nach pos. MPU möglich. ME steht und fällt alles mit dem Verlauf und dem Ausgang der Gerichtsverhandlung.
Wenn du dort angibst, dass du die harten Drogen nur für einen Freund aufbewahrt hast, wird der Richter dich sicher nach seine Identität befragen, wenn du diese dann nicht preisgibst....
Das sind aber Dinge die du mit deinem RA bereden musst, dafür hast du ihn schließlich.
Ist es üblich das zuerst ein FÄG angefordert wird und nach dessen Auswertung trotzdem noch eine Mpu angeordnet wird? Auch wenn Abstinenznachweise vorliegen und das Gutachten ansonsten unauffällig ist?
Nein, das ist nicht üblich. Wenn ein FÄG bestanden wird, ist das Thema idR durch. Nur bei Nichtbestehen, bzw. wenn das geforderte Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist abgegeben wird, geht die FSSt. weiter vor...
Ohne Führerschein > keine Möglichkeit zum Arbeitsplatz zu kommen > Job Verlust > Sozialer Abstieg > keine Ahnung wie es dann weiter geht…
Ich denke darauf wird weder bei einem FÄG noch bei einer Mpu Rücksicht genommen, oder liege ich falsch?
Nein, damit liegst du richtig.
Werden Abstinenznachweise das Gerichtsurteil möglicherweise mildern?
Das Urteil wegen Kauf/Besitz oder Handel, eher mal nicht, aber auch das fragst du besser deinen Anwalt...
Nunja wenn die Abstinenznachweise rückwirkend für 6 Monate vorliegen, bis ungefähr 1 Monat vor dem Tag an dem das Unheil seinen Lauf nahm und nichts nachweisbar ist, dann kann die FSS hier doch nichtmehr von einem regelmäßigen Konsum ausgehen?!
Würde man denn nichts mehr in deinen Haaren finden? Ich bin mir da nicht so sicher...
Nur mal rein hypothetisch, ein kleiner fiktiver Gedanke: dann könnte ich meinem „aller, aller liebsten“ Arbeitskollegen, oder Vorgesetzten (Saraksmus ende) doch mal einfach 20G Amphetaminbase unterjubeln und dafür sorgen, dass dieser damit erwischt wird..
Auch wenn er davon natürlich keinen blassen Schimmer hat, wäre er theoretisch seinen FS erstmal los und müsste eine Mpu machen + 1 Jahr Abstinenz nachweisen? Da hier immerhin der Konsumverdacht im Raum steht und seine Unwissenheit als „Schutzbehauptung“ angesehen werden könnte?!
Nein, in diesem Fall würde ein FÄG angeordnet werden und dabei würde sich vermutlich herausstellen dass dein Arbeitskollege nicht konsumiert...
Ich vermute und behaupte mal, das die bei mir gefundene Menge für einen richtigen „Dealer“ nur eine Kleinigkeit ist. Dort geht es doch um weitaus größere Mengen und Konsumieren würde dieser sehr wahrscheinlich nichts, da er nicht sein eigener, bester Kunde sein/werden möchte?!
Nun ja, es gibt ja auch "Kleindealer" und wie MrMurphy schon schrieb, wird gerade darüber oft der eigene Konsum finanziert.
Mich würde wirklich interessieren was du mit deinem Anwalt besprochen hast und was er dir empfiehlt vor Gericht auszusagen...


Nebenbei noch ein paar Fakten:
Gemeibschaftliche gefährliche Körperverletzung, sprich du schlägst jemanden mit 10 Leuten zusammen und der jenige sitzt den Rest seines Lebens im Rollstuhl, bringen mindest Freiheitsstrafe „nur“ 6 Monate!!! Führerschein kannste dann behalten? Um Gottes Willen!
Es gibt nicht nur MPU-Aufforderungen wegen Alkohol oder Drogen, sondern auch wegen anderer Straftaten wie z.B. Gewaltdelikten. Nennt sich dann "erhöhtes Aggressionspotenzial", von daher wäre auch bei deinem genannten Fall eine MPU-Anordnung möglich.
gibts noch andere Länder mit Mpu? Ich vermute nicht oder? Deutschland wird wieder das einzigste Schwachsinnige Land sein was eine solche eingeführt hat, um den Leuten das Geld abzuknöpfen und das Leben schwer zu machen!
Es gibt noch andere Länder die ein ähnliches Verfahren haben (bspw. in Österreich die VPU, in Frankreich gibt es verkehrsmed. Gutachten), dafür sind die Strafen in anderen Ländern wesentlich höher als in D. Berauscht am Steuer: Harte Strafen in ganz Europa
Übrigens, der Ursprung dieser Untersuchung stammt aus den USA Interessant = Die Entstehung der MPU...
Zum Rest deines Pamphlets äußere ich mich besser nicht...:smiley294:
 
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