Hallo liebes Forum!
Ich bin Daniel, 38, aus Düsseldorf - und bei mir wurde zum zweiten Mal (nach 2003) der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Damals hatte ich mich ebenfalls in einem Forum vorbereitet und auf Anhieb bestanden.
Den Führerschein habe ich aufgrund zu vieler Punkte bereits im Oktober 2018 abgegeben. Daraufhin hatte ich ein halbes Jahr Sperrfrist, habe den Antrag auf Wiedererteilung im April 2019 gestellt. Leider dauerte es daraufhin ein gutes halbes Jahr, bis ich eine Aufforderung zur MPU von der Führerscheinstelle bekam. Ich hatte mehrmals telefonisch nachgefragt, doch mir wurde nur mitgeteilt, dass zur Zeit sehr viele Anträge eingegangen sind, weshalb sich die Aufforderung verzögert. Dann ist etwas ganz Dummes passiert - in der Zwischenzeit bin ich von Düsseldorf nach Berlin umgezogen, und im Zuge meiner Ummeldung und des Nachsendeauftrages sind wohl nicht alle Schriftstücke nach Berlin weitergeleitet worden. Daher habe ich das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erst Ende Dezember erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war die mir gesetzte Frist schon fast abgelaufen...
Ich habe dann in einer E-Mail den Sachverhalt erklärt und um eine Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich hatte ich mich bereits für eine Untersuchungsstelle entschieden. Daraufhin bekam ich nun ein Schreiben, in dem mir die Fristverlängerung bis zum 18. Februar mitgeteilt wurde. Parallel forderte mich die Untersuchungsstelle, um die Frist einhalten zu können, nun auf, bereits in der kommenden Woche zur Untersuchung zu kommen. Dies scheint wohl meine einzige Möglichkeit zu sein, die Frist zu wahren, da ich vom 1.-16. Februar im Urlaub bin und die Erstellung des Gutachtens ja anscheinend bis zu zwei Wochen dauern kann...
Das Schreiben der Führerscheinstelle lautet:
"Zu Ihrem Antrag auf Fristverlängerung teile ich mit, dass die Frist zur Vorlage des Eignungsgutachtens bis zum 18.02.2020 verlängert wird.
Eine weitere Frist wird nicht gewährt. Wenn Sie das geforderte Gutachten bis zu diesem Termin nicht vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückzuziehen. Wegen der nicht ausgeräumten Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen müsste sonst Ihr Antrag mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung versagt werden.
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist dann eine erneute Antragstellung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Berlin notwendig."
Ihre Fahrerlaubnisakte habe ich wunschgemäß zur Untersuchungsstelle geschickt."
Telefonisch wurde mir dann noch mitgeteilt, dass die Dame von der Führerscheinbehörde meine Unterlagen aufgrund meines geänderten Wohnsitzes eigentlich gar nicht zu einer Düsseldorfer Untersuchungsstelle hätte schicken dürfen, "aber das habe ich jetzt einfach mal gemacht".
Nun bin ich leider ziemlich ratlos, was ich tun soll und würde mich über Ratschläge freuen. Würdet Ihr den Termin nun wahrnehmen - und falls ich dies nicht tue, ist dann der Betrag, den ich für die MPU bereits gezahlt habe, dann futsch? Oder "drauf ankommen lassen", in den kommenden 6 Tagen intensiv vorbereiten und versuchen, zu bestehen? Falls ich dort nicht antrete - muss ich dann alles in Berlin erneut beantragen und muss schlimmstenfalls erneut ein halbes Jahr auf die Aufforderung zur MPU waren?
Tausend Dank im Voraus für Eure Meinungen! Hier mein Fragebogen.
Zur Person
Geschlecht: 38
Alter: männlich
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
30.04.2017: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
12.11.2017: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
03.01.2018: Sie missachteten die Vorfahrt. Es kam zum Unfall.
02.02.2018: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
11.03.2018: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29km/h
27.03.2018: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten
03.06.2018: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon (vier Mal - saudumm, ich weiß!)
08.06.2018: Sie führten das nicht vorschriftsmäßige KFZ (getönte Scheiben), wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt worden war)
13.06.2018: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22km/h
27.08.2018: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten
01.10.2018: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
...die dümmsten beiden Vergehen sind definitiv die Handynutzung und besonders der "abgelaufene" TÜV, der eigentlich gar nicht abgelaufen war. Der TÜV war gültig, jedoch hat der Mitarbeiter vergessen, die neue TÜV-Plakette aufzukleben. Die Briefe, in denen mir das Vergehen vorgeworfen wurde, habe ich mehr oder weniger missachtet und einfach ungeöffnet zu Hause auf einem Haufen "gesammelt", da ich mir ja keiner Schuld bewusst war. Und dann wurde mein (35 Jahre altes) Auto ein paar Monate später in einer anderen Stadt erneut mit scheinbar abgelaufenem TÜV gesichtet, wieder habe ich keinen Einspruch gelegt. Wäre fast schon lustig, wenn es nicht so traurig wäre, hm?
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: im Oktober 2018
Hab ich neu beantragt: im April 2019
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: 2002/2003 (vor der letzten MPU) mal, ja
MPU
Datum: 28.01.2020
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord Mobilität
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt?: Ja, 2003
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
9 Punkte + eine Verurteilung Ende 2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Ich bin Daniel, 38, aus Düsseldorf - und bei mir wurde zum zweiten Mal (nach 2003) der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Damals hatte ich mich ebenfalls in einem Forum vorbereitet und auf Anhieb bestanden.
Den Führerschein habe ich aufgrund zu vieler Punkte bereits im Oktober 2018 abgegeben. Daraufhin hatte ich ein halbes Jahr Sperrfrist, habe den Antrag auf Wiedererteilung im April 2019 gestellt. Leider dauerte es daraufhin ein gutes halbes Jahr, bis ich eine Aufforderung zur MPU von der Führerscheinstelle bekam. Ich hatte mehrmals telefonisch nachgefragt, doch mir wurde nur mitgeteilt, dass zur Zeit sehr viele Anträge eingegangen sind, weshalb sich die Aufforderung verzögert. Dann ist etwas ganz Dummes passiert - in der Zwischenzeit bin ich von Düsseldorf nach Berlin umgezogen, und im Zuge meiner Ummeldung und des Nachsendeauftrages sind wohl nicht alle Schriftstücke nach Berlin weitergeleitet worden. Daher habe ich das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erst Ende Dezember erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war die mir gesetzte Frist schon fast abgelaufen...
Ich habe dann in einer E-Mail den Sachverhalt erklärt und um eine Fristverlängerung gebeten. Zwischenzeitlich hatte ich mich bereits für eine Untersuchungsstelle entschieden. Daraufhin bekam ich nun ein Schreiben, in dem mir die Fristverlängerung bis zum 18. Februar mitgeteilt wurde. Parallel forderte mich die Untersuchungsstelle, um die Frist einhalten zu können, nun auf, bereits in der kommenden Woche zur Untersuchung zu kommen. Dies scheint wohl meine einzige Möglichkeit zu sein, die Frist zu wahren, da ich vom 1.-16. Februar im Urlaub bin und die Erstellung des Gutachtens ja anscheinend bis zu zwei Wochen dauern kann...
Das Schreiben der Führerscheinstelle lautet:
"Zu Ihrem Antrag auf Fristverlängerung teile ich mit, dass die Frist zur Vorlage des Eignungsgutachtens bis zum 18.02.2020 verlängert wird.
Eine weitere Frist wird nicht gewährt. Wenn Sie das geforderte Gutachten bis zu diesem Termin nicht vorlegen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurückzuziehen. Wegen der nicht ausgeräumten Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen müsste sonst Ihr Antrag mit gebührenpflichtiger Ordnungsverfügung versagt werden.
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist dann eine erneute Antragstellung bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Berlin notwendig."
Ihre Fahrerlaubnisakte habe ich wunschgemäß zur Untersuchungsstelle geschickt."
Telefonisch wurde mir dann noch mitgeteilt, dass die Dame von der Führerscheinbehörde meine Unterlagen aufgrund meines geänderten Wohnsitzes eigentlich gar nicht zu einer Düsseldorfer Untersuchungsstelle hätte schicken dürfen, "aber das habe ich jetzt einfach mal gemacht".
Nun bin ich leider ziemlich ratlos, was ich tun soll und würde mich über Ratschläge freuen. Würdet Ihr den Termin nun wahrnehmen - und falls ich dies nicht tue, ist dann der Betrag, den ich für die MPU bereits gezahlt habe, dann futsch? Oder "drauf ankommen lassen", in den kommenden 6 Tagen intensiv vorbereiten und versuchen, zu bestehen? Falls ich dort nicht antrete - muss ich dann alles in Berlin erneut beantragen und muss schlimmstenfalls erneut ein halbes Jahr auf die Aufforderung zur MPU waren?
Tausend Dank im Voraus für Eure Meinungen! Hier mein Fragebogen.
Zur Person
Geschlecht: 38
Alter: männlich
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:
30.04.2017: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
12.11.2017: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
03.01.2018: Sie missachteten die Vorfahrt. Es kam zum Unfall.
02.02.2018: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon
11.03.2018: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29km/h
27.03.2018: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten
03.06.2018: Sie benutzten verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon (vier Mal - saudumm, ich weiß!)
08.06.2018: Sie führten das nicht vorschriftsmäßige KFZ (getönte Scheiben), wodurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt worden war)
13.06.2018: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22km/h
27.08.2018: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten
01.10.2018: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
...die dümmsten beiden Vergehen sind definitiv die Handynutzung und besonders der "abgelaufene" TÜV, der eigentlich gar nicht abgelaufen war. Der TÜV war gültig, jedoch hat der Mitarbeiter vergessen, die neue TÜV-Plakette aufzukleben. Die Briefe, in denen mir das Vergehen vorgeworfen wurde, habe ich mehr oder weniger missachtet und einfach ungeöffnet zu Hause auf einem Haufen "gesammelt", da ich mir ja keiner Schuld bewusst war. Und dann wurde mein (35 Jahre altes) Auto ein paar Monate später in einer anderen Stadt erneut mit scheinbar abgelaufenem TÜV gesichtet, wieder habe ich keinen Einspruch gelegt. Wäre fast schon lustig, wenn es nicht so traurig wäre, hm?
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: im Oktober 2018
Hab ich neu beantragt: im April 2019
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Bundesland:
Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: 2002/2003 (vor der letzten MPU) mal, ja
MPU
Datum: 28.01.2020
Welche Stelle (MPI): TÜV Nord Mobilität
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt?: Ja, 2003
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
9 Punkte + eine Verurteilung Ende 2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen.