Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Wie gesagt ich weiß ja bis jetzt nicht ob ich eine MPU machen muss ...Ich kann mich ja nur auf die Einschätzung der alten Hasen hier verlassen und die sind ja eindeutig optimistisch....aber Ich möchte mich auch für meine Zukunft absichern. Bei mir bietet das Blaue Kreuz ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer an und den hab ich gerade geschrieben.
 
Bei mir bietet das Blaue Kreuz ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer an und den hab ich gerade geschrieben.
Vorsorge ist immer gut ... und am Ende hat man auch etwas dazu gelernt.
Lass dir am Ende eine Teilnahmebestätigung ausstellen, ansonsten ist dieser Besuch "nutzlos" für eine eventuelle MPU.
 
Ja desweegen denke ich das es eine Sinnvolle Maßnahme ist um die Zeit bis zur nächsten Arbeit zu nutzen.
Seid Ihr absolut sicher das meine Dokumentierten Ausfaallerscheinungen dafür ausreichen um nicht zur MPU zu müssen.
Gerade hab ich nochmal das Schreiben durchgegangen und die Polizisten haben Ausfallerscheinungen vermerkt der Arzt auch.
Im schreiben der Polizei steht am Anfang direkt das Ich eine verwaschene Aussprache hatte und das ich einen unsicheren Gang hatte und der Einfluss von Alkohol bemerkbar war (Atemluft).
 
Seid Ihr absolut sicher das meine Dokumentierten Ausfaallerscheinungen dafür ausreichen um nicht zur MPU zu müssen.
Wir können hier lediglich von langjährigen Erfahrungswerten sprechen. Die Entscheidung liegt letztendlich immer bei der FSST.
 
Die Verhandlung ist am 11.2 und mir wurde versichert das sich das Urteil nicht verschlimmern kann
Wer auch immer dir das gesagt hat, es stimmt auf jeden Fall nicht. Natürlich kann es sein, dass du bei der Gerichtsverhandlung zu mehr Tagessätzen verurteilt werden kannst.

Eine Gerichtsverhandlung bringt dir im besten Fall 10 oder 15 Tagessätze weniger und vielleicht 2 oder 3 Monaten Sperrfristverkürzung. Dann muss dem Richter aber auch klar mit irgendwelchen Belegen vermittelt werden, dass du Reue zeigst und schon lange vor der Gerichtsverhandlung Maßnahmen ergriffen hast, die eine Deliktaufarbeitung belegen und zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass du in Zukunft nicht mehr betrunken ein KFZ führst und verstanden hast, dass es absolut nicht okay war in welchen Zustand du im Straßenverkehr warst.

Ich bin damals den Weg zum Gericht nicht gegangen und habe meinen Strafbefehl mit 40 Tagessätzen akzeptiert. Den Anwalt musst du ja so oder so zahlen zzgl. jeden Tag vor Gericht inkl. sonstiger Auslagen. Ob sich das in deinem Fall tatsächlich lohnt weiß man nicht .

Wenn du keine Abstinenznachweise und nur einen Termin beim VP hattest und ein paar windige Sitzungen in einer Selbsthilfegruppe, glaube ich nicht, dass deshalb die Strafe deutlich reduziert würde . Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Gerade bei jungen Leuten braucht es meist eine empfindliche Strafe, damit sie erkennen, was man für einen Mist gebaut hat und sensibilisiert für die Zukunft ist . In diese Richtung denken auch die Richter.

Die MPU Anordnung liegt im Ermessen der Behörde und hat mit der Gerichtsverhandlung nichts zu tun, außer du würdest freigesprochen werden, was natürlich nicht passieren wird.

Alles Gute
 
Guten Morgen zusammen Ich möchte mich jetzt schonmal Bedanken das Ich Leute gefunden haben die sich zeitgenommen haben sich meinen Fall anzuhören und mich motivieren weiterzumachen und mir ein wenig die Angst nehmen konnten etwas. Vielen Dank bis jetzt.
 
wisst ihr in welchem Fall mein Unfall ausschlaggebend sein kann im negativen Sinne ? Ich werde wegen dem paragraphen 316 verurteilt, aber wie ist das im zusammenhang mit dem Unfall zu sehen kann mir aus diesem Grund die FSST Stelle eine MPU verordnen ?
 
Ich werde wegen dem paragraphen 316 verurteilt, aber wie ist das im zusammenhang mit dem Unfall zu sehen
§316 Trunkenheit im Straßenverkehr ... hat nichts mit deinem Unfall zu tun, denn dass gibts auch ohne Unfall.
Ich sehe den Unfall nicht negativ, sondern eher "positiv". Letztendlich zeigt der Unfall, dass du unter Alkohol kein geübter Fahrer bist. Das könnte dir in diesem Fall sogar von Nutzen sein.
 
Das mit dem Unfall ist so ne Auslegungssache. Ich kenne welche, die wegen einem Unfall eine MPU machen mussten, weil die Fahrerlaubnisbehörde den Gesamtfall als noch gefährlicher eingestuft hat, aber auch welche, die wegen dem Unfall keine MPU machen mussten, weils als fahrbedingte alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet wurde. An deiner Stelle würde ich einfach mal vom positiven ausgehen, also letzterem.
 
Ja hoffen wir es der Unfall an sich war schlimm genug und ist mir so schon eine gewaltige Lehre , Ich möchte nie wieder mich oder andere Leute durch fahrlässiges Handeln in Gefahr bringen.
 
Also mein finaler Strafbefehl ist 600€ Strafe und 6 Monate Sperre..
Die Richterin hat noch was von den Auflagen der FSST erzählt kann sein das ich doch ne MPU machen muss...
 
Und die schreiben der Suchthilfe und Verkehrspsychologen haben Was bewirkt. Hoffe das die Führerscheinstelle das auch sieht Bei Beantragung. ...
 
Okay 30 Tagessätze sind auch nicht wenig, aber kannst froh sein, dass Du anscheinend kein hohes Einkommen hast, ansonsten hätte man da schon mehr Geld abtreten müssen. Dann drücke ich dir die Daumen, dass die FSST keine Anordnung zur MPU schickt...

Hast Du dich mit einem kostenpflichtigen Anwalt vor Gericht vertreten lassen?
 
Nochmal, der Richter entscheidet nicht über eine MPU. Klar sagt er, die Führerscheinstelle könnte Auflagen sehen wollen, um die Fahrerlaubnis neu zu urteilen. Das heißt aber nicht, dass sie´s 100% machen werden. Zudem könnte mit Auflage zwar eine MPU gemeint sein, aber auch Abstinenznachweise, die sind genauso als Auflage zu verstehen.
 
Könnte auch ein Paragraph 70 Kurs angeordnet werden zb.
Ich weiß halt nicht so genau was erwartet werden könnte.
Ich meine zum einen das geringe Strafmaß und auf der anderen Seite das mein Delikt.
Ist halt schwer herauszufinden.
 
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