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Vorsorge ist immer gut ... und am Ende hat man auch etwas dazu gelernt.Bei mir bietet das Blaue Kreuz ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer an und den hab ich gerade geschrieben.
Wir können hier lediglich von langjährigen Erfahrungswerten sprechen. Die Entscheidung liegt letztendlich immer bei der FSST.Seid Ihr absolut sicher das meine Dokumentierten Ausfaallerscheinungen dafür ausreichen um nicht zur MPU zu müssen.
Wer auch immer dir das gesagt hat, es stimmt auf jeden Fall nicht. Natürlich kann es sein, dass du bei der Gerichtsverhandlung zu mehr Tagessätzen verurteilt werden kannst.Die Verhandlung ist am 11.2 und mir wurde versichert das sich das Urteil nicht verschlimmern kann
§316 Trunkenheit im Straßenverkehr ... hat nichts mit deinem Unfall zu tun, denn dass gibts auch ohne Unfall.Ich werde wegen dem paragraphen 316 verurteilt, aber wie ist das im zusammenhang mit dem Unfall zu sehen
Abstinenznachweise sind ausschließlich Sache eines Gutachters, nicht einer Behörde oder Richters.aber auch Abstinenznachweise