Brief FEB: Führerschein abgeben / Allgemeine fragen zum ablauf bis zur MPU

Thorsten31

Benutzer
Hallo zusammen,

vielen dank für dieses Forum und an die Leute die hier mitarbeiten, ich finde es super das es so etwas gibt.

----------------------------
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 31

Was ist passiert?
Angehalten worden, urintest gemacht dann Blutprobe genommen.
Drogensorte: THC (Amphetamin???)
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 2 Monate / häufig
Datum der Auffälligkeit: 2.10.2015

Drogenbefund
Blutwerte: THC 16 ng/ml (Laut OWI Brief)
Schnelltest: ja
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: anfang Oktorber
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: nein

Führerschein
Hab ich abgegeben: werde ich diesen Montag

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland: SH

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 2.10

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
---------------------------------

Hab mal ein paar sachen gelöscht weils noch nicht aktuell ist, momentan gibt es auch noch nicht so viel zu sagen da ich bis jetzt erst 2 Briefe bekommen habe, um diese gehts jetzt auch plus weitere fragen.

Erster Brief war von der OWI: Anhörung im Bußgeldbescheid.
Ergebnis: THC 16 ng/ml
Etwas düftige Info.
Den Brief kann man aber laut Internet ignorieren sofern die Daten wie Adresse stimmen, also hab ich ihn ignoriert und darauf nicht geantwortet, weil eine aussage möchte ich ja auch nicht machen.
Hoffe das war richtig ?

Zweiter Brief war von der Fahrerlaubnisbehörde: Enziehung einer Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Kam heute an, hab jetzt also 3 Tage ihn abzugeben.
Wird da heute mit eingerechnet, oder 3 Werktage ?
Laut dem Cannabis FAQ hier, hat man die Chance wenn man den FS selber abgibt, nicht die kosten dafür zu bezahlen, bei mir wären es laut dem Brief 147,63€ die ich bezahlen müsste.
Muss ich einfach nur der Person der ich meinen FS gebe, nett fragen wegen den Kosten und sagen das ich auch Rechtsmittelverzicht erkläre ?
Wäre gut wenn das ginge, den momentan bekomme ich ALG2 und die 147.63€ nicht bezahlen zu müssen wäre gut, ratenzahlung geht da wohl nicht ?
Desweiteren steht in dem Brief was von Amphetamine und THC.
THC ist mir klar aber wieso jetzt auch Amphetamine ? Im Brief der OWI mit dem wert THC: 16 ng/ml steht nichts von Amphetamine.
Der Urintest den ich vor ort bei der Polizei gemacht habe hat auch schwach Amphetamine angezeigt, können die auch diesen wert genommen haben auch wenn im Bluttest kein Amphetamin gefunden wurde ?
Leider haben sie mir per Telefon aus Datenschutz gründen die ergebnisse nicht gesagt, und extra hinfahren wollte ich damals auch nicht, weil ich dachte ich bekomm die ergebnisse eh per Post, aber bis jetzt leider nichts nur den des OWI mit THC 16 ng/ml was ja leider zu wenig infos sind.

Was kommt als nächstes ?

Bußgeldbescheid:
Gegen diesen möchte ich aber einspruch einlegen, um die chance vor gericht zu haben den betrag von 500€ verringern zu können. (Würde mir enorm helfen)
Ich habe schonmal gelesen das dies möglich wäre und auch geklappt hat, deswegen möchte ich dies auch probieren.
Es würde wohl aber auch die möglichkeit bestehen das der Richter den betrag erhöht, da müsste er das aber vorher sagen und mir die Chance geben meinen einspruch zurück zu ziehen, so hab ich es gelesen.
Jemand erfahrungen damit ?

Meldung der FSST:
Die FSST meldet sich mit welchen angaben genau ?
Wielange ich Screening machen muss und bis wann ich die MPU machen muss ?
Meldet die FSST sich erst nachdem der Bußgeldbescheid durch ist, oder noch wärend der einspruch läuft ?
Ab wann kann ich zur FSST gehen und meine Akte anschauen damit ich weiß was sie für daten bekommen habe ? Warscheinlich erst wenn ich das erstemal Post bekomme ?

Verschiedenes:
Laut internet kann man Amphetamine 1-3 Tage im Urin und 8-24h im Blut nachweisen.
Das der Urintest schwach Positiv angezeigt hat, kann ich nach etwas überlegung vielleicht noch verstehen, da ich ein Tag vorher bei meinem "Dealer" war, und dort ist es nicht gerade sehr sauber. Sprich jedes Tütchen / Flasche usw ist da "belastet" würde ich mal sagen, weil das überall rumliegt bei ihm.
Ich bin mir aber zu 100% sicher das im Blut nichts nachgewiesen werden konnte, da es um die 24h her war als ich das letztemal bei ihm war und irgendwie damit in kontakt gekommen bin.
Könnte es echt sein das die FEB das wegen dem Urintest bei der Polizei geschrieben hat und ich deswegen auch im schreiben der OWI nur die angabe THC habe ?
Ich rufe am Montag nochmal bei der Polzei an zur not muss ich halt schauen das ich dort irgendwie hin komme um mir die Blutwerte sagen lasse.
Falls doch etwas im Blut gefunden wurde, was ich mir nicht vorstellen kann, hat sich die sache eh erledigt und 12 Monate Screening sind sicher, wobei ich ja auch noch nicht die genauen THC werte kenne um zu sagen ob nur 6 Monate ausreichen.
Ich frag mich nur was ich dann der MPU sagen soll zu diesem Thema, da konsum ja nicht stattgefunden hat, aber ich sehr sicher kontakt damit hatte, würde sich doch eher als ausrede anhören würd ich mal sagen.

Ich hoffe ich kann hier auch mein beitrag editieren, da ich gerne, sofern neue fragen auftauchen, es noch verkürz zusätzlich in den ersten Post reinschreiben würde mit EDIT 1 EDIT 2, damit jeder neue der sich dazu beteiligen möchte, nicht erst mehrere Seiten durchlesen muss.

Den Fragebogen für die Vorbereitung fülle ich auch noch aus, dazu werde ich mir aber auch erstmal ein paar der erfolgreichen 5* FB durchlesen und dazu dann auch ein neues Thema eröffnen damit allgemeine Fragen und der Fragebogen nicht vermischt werden und es etwas übersichlicher ist. Werde es dann auch hier im ersten Thema verlinken für alle die mein Thema lesen.

Fürs erste war es das jetzt mal, werde mich jetzt etwas weiter einlesen und schauen was ich noch für nützliche infos finde, und bei fragen hier nochmal Editieren sofern das machbar ist.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Thorsten31,

begrüße dich im Forum.

Mein Kollege Max -für den Drogenbereich zuständig- ist wohl erkrankt. Ich bitte dich daher um Geduld bis du eine Antwort von ihm erhältst. Ich selbst komme aus der "Alk.fraktion", versuche aber dir vorab einige Antworten zu geben (ohne Gewähr).


Erster Brief war von der OWI: Anhörung im Bußgeldbescheid.
Ergebnis: THC 16 ng/ml
Etwas düftige Info.
Den Brief kann man aber laut Internet ignorieren sofern die Daten wie Adresse stimmen, also hab ich ihn ignoriert und darauf nicht geantwortet, weil eine aussage möchte ich ja auch nicht machen.
Hoffe das war richtig ?

Ja, das war richtig.

Zweiter Brief war von der Fahrerlaubnisbehörde: Enziehung einer Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Kam heute an, hab jetzt also 3 Tage ihn abzugeben.
Wird da heute mit eingerechnet, oder 3 Werktage ?

MW wird der Samstag als Werktag gesehen.

Laut dem Cannabis FAQ hier, hat man die Chance wenn man den FS selber abgibt, nicht die kosten dafür zu bezahlen, bei mir wären es laut dem Brief 147,63€ die ich bezahlen müsste.
Muss ich einfach nur der Person der ich meinen FS gebe, nett fragen wegen den Kosten und sagen das ich auch Rechtsmittelverzicht erkläre ?
Wäre gut wenn das ginge, den momentan bekomme ich ALG2 und die 147.63€ nicht bezahlen zu müssen wäre gut, ratenzahlung geht da wohl nicht ?

Ratenzahlung würde ich eher verneinen. Gib den Schein freiwillig ab, dann sparst du dir die Kosten des Entzuges.

Meldung der FSST:
Die FSST meldet sich mit welchen angaben genau ?
Wielange ich Screening machen muss und bis wann ich die MPU machen muss ?
Meldet die FSST sich erst nachdem der Bußgeldbescheid durch ist, oder noch wärend der einspruch läuft ?
Ab wann kann ich zur FSST gehen und meine Akte anschauen damit ich weiß was sie für daten bekommen habe ? Warscheinlich erst wenn ich das erstemal Post bekomme ?

Die FSSt. wird sich nicht mehr melden nachdem du den FS abgegeben hast. Das Screening ist nicht Sache der Behörde und die MPU-Aufforderung kommt erst, wenn du den Antrag auf Neuerteilung stellst.

In die Akte dürftest du jetzt bereits schauen können. Das kannst du gleichzeitig mit der FS-Abgabe machen.

Ich hoffe ich kann hier auch mein beitrag editieren, da ich gerne, sofern neue fragen auftauchen, es noch verkürz zusätzlich in den ersten Post reinschreiben würde mit EDIT 1 EDIT 2, damit jeder neue der sich dazu beteiligen möchte, nicht erst mehrere Seiten durchlesen muss.

Editieren geht bis ca. 15 Minuten nach Einstellen eines Beitrages. Siehe hierzu auch: Bearbeiten / Editieren von Beiträgen...

Den Fragebogen für die Vorbereitung fülle ich auch noch aus, dazu werde ich mir aber auch erstmal ein paar der erfolgreichen 5* FB durchlesen und dazu dann auch ein neues Thema eröffnen damit allgemeine Fragen und der Fragebogen nicht vermischt werden und es etwas übersichlicher ist. Werde es dann auch hier im ersten Thema verlinken für alle die mein Thema lesen.

Bitte eröffne für einen FB kein neues Thema. Im Zuge der Übersichtlichkeit ist uns sehr daran gelegen das ein Thema im Zusammenhang bleibt.
 

Thorsten31

Benutzer
Oh dann erstmal gute besserung an Max :smiley138:

Danke Nancy für deine Antwort, das hat mir erstmal seeehr geholfen.
Das wichtigste erstmal war ja auch das ich nur 3 Tage habe den FS abzugeben und ich in dem Thema eine schnelle antwort gebraucht habe.

MW wird der Samstag als Werktag gesehen.
Ok also hätte ich bis Dienstag zeit.

Ratenzahlung würde ich eher verneinen. Gib den Schein freiwillig ab, dann sparst du dir die Kosten des Entzuges.
Also ist es definitiv so das wenn ich ihn vorbeibringe, ich die 147,63€ NICHT bezahlen muss ? Hätten sie aber auch so schreiben können :(
Hab gerade nochmal geschaut und die kosten wären folgende:
Gebühr nach Gebührennummer 206: 145€
Auslagen Postzustellung: 2,63€
Das sind schon die kosten von dene wir hier reden die ich nicht bezahlen muss wenn ich ihn freiwillig abgebe ?

Die FSSt. wird sich nicht mehr melden nachdem du den FS abgegeben hast. Das Screening ist nicht Sache der Behörde und die MPU-Aufforderung kommt erst, wenn du den Antrag auf Neuerteilung stellst.

In die Akte dürftest du jetzt bereits schauen können. Das kannst du gleichzeitig mit der FS-Abgabe machen.
Dann werd ich aufjedenfall in meine Akte schauen bei der FS-Abgabe.
Wobei ich jetzt etwas verwirrt bin, ist die FEB und die FSST das gleiche ? Lese immer das man seine Akte bei der FSST anschauen kann, ich muss doch meinen FS aber bei der FEB abgeben.

Hmm also sollte ich jetzt warten bis zum Antrag auf Neuerteilung bis ich mit dem Screening fast durch bin, oder sollte ich das gleich machen ?
Hätte jetzt gedacht das läuft anders ab, deswegen verwirrt mich das jetzt gerade etwas.

Editieren geht bis ca. 15 Minuten nach Einstellen eines Beitrages. Siehe hierzu auch: Bearbeiten / Editieren von Beiträgen...
Bitte eröffne für einen FB kein neues Thema. Im Zuge der Übersichtlichkeit ist uns sehr daran gelegen das ein Thema im Zusammenhang bleibt.

Oh ok, dann wirds wohl etwas unübersichtlich finde ich, aber kein problem dann ist das halt so :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Thorsten,

Das sind schon die kosten von dene wir hier reden die ich nicht bezahlen muss wenn ich ihn freiwillig abgebe ?

Würde ich so sehen.

Dann werd ich aufjedenfall in meine Akte schauen bei der FS-Abgabe.
Wobei ich jetzt etwas verwirrt bin, ist die FEB und die FSST das gleiche ? Lese immer das man seine Akte bei der FSST anschauen kann, ich muss doch meinen FS aber bei der FEB abgeben.

FEB = Fahrerlaubnisbehörde
FSSt. = Führerscheinstelle

heißt - beides ist das Gleiche :zwinker0004:

Hmm also sollte ich jetzt warten bis zum Antrag auf Neuerteilung bis ich mit dem Screening fast durch bin, oder sollte ich das gleich machen ?
Hätte jetzt gedacht das läuft anders ab, deswegen verwirrt mich das jetzt gerade etwas.

Verwirren wollte ich dich nicht :smiley2204:

Sobald du deinen Antrag auf Neuerteilung stellst wird die Behörde aktiv und stellt deine Akte zusammen. Das dauert im Schnitt ca. 6-8 Wochen. Für die Gutachtenabgabe bekommst man idR eine Frist von 3 Monaten. Je nachdem wie lange man AN benötigt ist dieser Zeitraum dann zu kurz. Von daher empfehlen wir den Antrag auf kurz vor Ende der AB-Zeit zu legen.

Hier mal zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen
 

Thorsten31

Benutzer
Also sofort wollte die FEB das nicht von Enzug auf freiwillige abgabe ändern, aber es wurde weitergeleitet an den Chef, und ich hoffe der hat einen guten Tag und ändert das um damit ich die kosten nicht bezahlen musst.

Ok dann wäre der folgende ablaufe jetzt so:

Erstmal 20er Drogen test kaufen und schauen ab wann der Clean ist, dann noch extra etwas zeit drauf legen um ganz sicher zu sein, weil die haben ja glaube ich 10er Test aber man kann nur 20er kaufen.
Danach dann sofort beim Screening anmelden, bei mir werden das wohl 12 Monate sein.
Sobald 10-11 der 12 Monate um sind, einen Antrag auf Neuerteilung stellen und warten bis ich zur MPU muss.

In der Screening zeit dann hier im Forum die aufarbeitung machen um für die MPU fit zu sein.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ja, so solltest du es machen (den Antrag auf Neuerteilung evtl. etwas früher stellen - aber darüber können wir uns zu gegebener Zeit unterhalten). Wenn der Drogentest mit Cut-off 20 negativ ist, solltest du eigentlich direkt mit den Screenings beginnen können. Außerdem wird bis zur ersten Einbestellung sicher auch etwas Zeit vergehen.... :smiley138:
 

Thorsten31

Benutzer
Ok Danke Nancy.
Wie finde ich den am besten eine gute Screening stelle und MPU ?
Gibts irgendwo erfahrungsberichte mit preisen und so zum vergleichen ?

12 Monate werd ich wohl machen müssen, aber wer sagt mir das den jetzt genau ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Thorsten,

Wie finde ich den am besten eine gute Screening stelle und MPU ?

schau doch bitte mal im Link nach ob du etwas passendes findest:

Adressen für Haaranalysen/Urinkontrollen

Ansonsten kann man seine AN natürlich auch beim MPI, bei dem man seine Begutachtung durchführen lässt, machen lassen (ist aber dort teurer).

Für die MPU gibt es eine Liste der BASt in der alle Begutachtungsstellen aufgeführt sind:

http://www.bast.de/DE/Verkehrssiche...ostleitzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Persönliche Anmerkung: Bei guter Vorbereitung ist zwar die MPU überall zu "schaffen", jedoch haben wir hier mit der Avus gute Erfahrungen gemacht.

Gibts irgendwo erfahrungsberichte mit preisen und so zum vergleichen ?

Wir haben hier zwar Erfahrungsberichte, jedoch geht es dort entweder um das Vorgehen bei der MPU und enthält somit keine Preisangaben, oder um die reine Kostenaufstellung die der FS-Entzug/MPU u.s.w. eingebracht hat und enthält somit wiederum keine Angaben über die verschiedenen Institute...:smiley2204:

12 Monate werd ich wohl machen müssen, aber wer sagt mir das den jetzt genau ?

Streng genommen - im Vorfeld niemand. Der GA entscheidet bei der MPU ob ihm der Zeitraum deines AN ausreicht....

Allerdings kann aufgrund deiner Vorgeschichte bereits eine realistische Einschätzung zu deiner Konsumtiefe getroffen werden. Dazu müsste man etwas mehr über dich wissen.

Du hattest im Eingangspost geschrieben:

Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 2 Monate / häufig

Was bedeutet das genau?
 

Thorsten31

Benutzer
schau doch bitte mal im Link nach ob du etwas passendes findest:

Adressen für Haaranalysen/Urinkontrollen

Leider sind da für den Norden nur die UKE Links brauchbar, alles andere ist Down oder nicht im Norden verfügbar.
Wie nennt sich so eine Urinkontrolle den richtig ?
Google spuckt dazu immer nichts brauchbares aus wenn ich nach Urin Screening und so suche, vorallem müssen da ja auch irgendwelche vorgaben eingehalten werden.
Hätte gerne was in der nähe, aber wenn dann ist alles nur in den großen Städten wie HH / Kiel / Lübeck

Ansonsten kann man seine AN natürlich auch beim MPI, bei dem man seine Begutachtung durchführen lässt, machen lassen (ist aber dort teurer).

Wenn ich nichts in der nähe finde, muss ich wohl zur not dort die AN machen.

Für die MPU gibt es eine Liste der BASt in der alle Begutachtungsstellen aufgeführt sind:

http://www.bast.de/DE/Verkehrssiche...ostleitzahlen.pdf?__blob=publicationFile&v=21

Persönliche Anmerkung: Bei guter Vorbereitung ist zwar die MPU überall zu "schaffen", jedoch haben wir hier mit der Avus gute Erfahrungen gemacht.

Über die Avus hatte ich gestern auch mehrfach gutes gelesen.

Streng genommen - im Vorfeld niemand. Der GA entscheidet bei der MPU ob ihm der Zeitraum deines AN ausreicht....

Das doch aber schwachsinn, wenn jemand 12 Monate will, sollte man sagen das man 12 Monate will.
Das es da keine vorgaben gibt die man im vorfeld mitgeteilt bekommt ist echt doof :(
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wie nennt sich so eine Urinkontrolle den richtig ?
Urinscreenings bzgl. einer Drogenabstinenz, was anderes würde mir dazu jetzt auch nicht einfallen...:smiley2204:

Google spuckt dazu immer nichts brauchbares aus wenn ich nach Urin Screening und so suche, vorallem müssen da ja auch irgendwelche vorgaben eingehalten werden.

Wichtig sind die CTU-Kriterien. Das Labor Enders hat das auf seiner Seite verständlich dargestellt: http://www.labor-enders.de/ctu.html
Das Labor muss akkreditiert sein (nach DIN EN ISO/IEC 17 025) und "forensisch verwertbare" Befunde liefern.


Wenn ich nichts in der nähe finde, muss ich wohl zur not dort die AN machen.

Verschiedentlich habe ich auch schon von Gesundheitsämtern gelesen die diese Screenings vornehmen, ob die jedoch die CTU-Kriterien erfüllen, kann ich dir leider nicht beantworten.

Das doch aber schwachsinn, wenn jemand 12 Monate will, sollte man sagen das man 12 Monate will.
Das es da keine vorgaben gibt die man im vorfeld mitgeteilt bekommt ist echt doof :(

Naja, die FSSt. möchte ein pos. Gutachten von dir haben - mehr interessiert die nicht, da die Leute dort nicht die Fachkenntnis haben um über einen AB-Zeitraum zu entscheiden (darum schicken sie dich zu einer Begutachtungsstelle und machen das nicht selber...). Der GA im MPI lernt dich ja erst bei der MPU selber kennen und kann vorab keine "Prognose" erstellen.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Zum einen könntest du dich mal umhören welche BfF es in deiner Nähe gibt und dort einen kostenlosen Infoabend besuchen. Dort bekommt man einiges mit - idR werden aber keine spezifischen Einschätzungen gegeben, sondern nur allgemein informiert.

Zum anderen könntest du beim TÜV (nennt sich dann Nordkurs o.ä.) ein Beratungsgespräch vereinbaren, bei dem du ein entgeldliches Gespräch mit einem GA führst, der dir dann eine Einschätzung darüber gibt, was für die MPU von dir verlangt wird. Dann sollte die MPU aber auch beim TÜV gemacht werden. Hier kann es aber sehr leicht passieren das dir ein Kurs offeriert wird, den du (aus TÜV-Sicht) unbedingt absolvieren musst um die MPU zu bestehen. Diese Kurse sind aber idR unnötig, total überteuert und helfen eher wenig, da die Seminare in Gruppen abgehalten werden und gar nicht auf den einzelnen eingegangen werden kann.

Alternativ bleibt der Gang zum VP.

Die Entscheidung triffst du selbst :smiley138:


Aber, wie ich schon schrieb, können wir dir bei der Einschätzung helfen, wenn wir etwas mehr von dir wissen...
 
Moin,
Nancy hatte mich gebeten, hier noch ein bisschen was dazu zu schreiben. Alsdann:
Was kommt als nächstes ?

Bußgeldbescheid:
Gegen diesen möchte ich aber einspruch einlegen, um die chance vor gericht zu haben den betrag von 500€ verringern zu können. (Würde mir enorm helfen)
Ich habe schonmal gelesen das dies möglich wäre und auch geklappt hat, deswegen möchte ich dies auch probieren.
Es würde wohl aber auch die möglichkeit bestehen das der Richter den betrag erhöht, da müsste er das aber vorher sagen und mir die Chance geben meinen einspruch zurück zu ziehen, so hab ich es gelesen.
Jemand erfahrungen damit ?
Naja, Du müsstest ihm natürlich irgendeinen Grund liefern, warum er vom Regelsatz des Bußgeldes abweichen sollte. Einfach so macht er das nicht. Der Bußgeldsatz gilt für einen fahrlässigen, durchschnittlichen Verstoß eines durchschnittlich wirtschaftlich leistungsfähigen Autofahrers. Das einzige, woran Du vielleicht etwas drehen kannst, wäre die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Andererseits hast Du einen vergleichsweise hohen THC-Wert. Ob Du da Erfolg haben wirst, ist also schwer zu sagen.
Es ist richtig, dass Du den Einspruch auch noch während der Verhandlung zurückziehen kannst. In jedem Fall hast Du die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das sind bei einer Hauptverhandlung mit Urteil 10% der Geldbuße, mindestens aber 50 Euro. Ziehst Du den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück, ist die Gebühr ein Viertel dieses Betrages. Ziehst Du ihn während der Hauptverhandlung zurück, beträgt sie die Hälfte. Das "Risiko" sind also in Deinem Fall max. 50 Euro (wenn wir mal davon ausgehen, dass die Geldbuße zumindest nicht erhöht wird). Hinzu kommen noch Auslagen der Behörde/der Staatsanwaltschaft/des Gerichts, das ist aber in der Regel nicht besonders hoch.
Meldung der FSST:
Die FSST meldet sich mit welchen angaben genau ?
Die meldet sich gar nicht mehr, bis Du einen Antrag auf Neuerteilung stellst. Nachdem Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist der Fall für die FsSt erledigt.
Wielange ich Screening machen muss und bis wann ich die MPU machen muss ?
Meldet die FSST sich erst nachdem der Bußgeldbescheid durch ist, oder noch wärend der einspruch läuft ?
Ab wann kann ich zur FSST gehen und meine Akte anschauen damit ich weiß was sie für daten bekommen habe ?
Gemeldet hat sie sich ja schon; ich nehme an, dass die beiden Fragen darauf zurückzuführen waren, dass Dir nicht klar war, dass FsSt und FEB das gleiche sind. Akteneinsicht kannst Du praktisch jederzeit nehmen; ob allerdings die wesentlichen Unterlagen dort schon vorliegen, weiß ich nicht (insbesondere der komplette Blutbefund aus dem Labor). Auf jeden Fall solltest Du noch einmal kurz vor Deiner MPU in die Akte schauen, weil die dann auf dem Stand ist, den auch der Gutachter zu sehen bekommt.
Verschiedenes:
Laut internet kann man Amphetamine 1-3 Tage im Urin und 8-24h im Blut nachweisen.
Das der Urintest schwach Positiv angezeigt hat, kann ich nach etwas überlegung vielleicht noch verstehen, da ich ein Tag vorher bei meinem "Dealer" war, und dort ist es nicht gerade sehr sauber. Sprich jedes Tütchen / Flasche usw ist da "belastet" würde ich mal sagen, weil das überall rumliegt bei ihm.
Ich bin mir aber zu 100% sicher das im Blut nichts nachgewiesen werden konnte, da es um die 24h her war als ich das letztemal bei ihm war und irgendwie damit in kontakt gekommen bin.
Dass Du über die Haut (transdermal) Amphetamine aufgenommen hast, nur durch Berührung kontaminierter Gegenstände, halte ich für eine steile These. Hast Du denn noch nie Amphetamine konsumiert? Es ist eher wahrscheinlich, dass da noch Reste in Deinem Körper waren von einem länger zurückliegenden Konsum. Ebenso ist aber ein falsch-positiver Urintest möglich.
Könnte es echt sein das die FEB das wegen dem Urintest bei der Polizei geschrieben hat und ich deswegen auch im schreiben der OWI nur die angabe THC habe ?
Es ist durchaus denkbar, dass im Blut nur THC nachweisbar war und der Verweis auf Amphetamin sich auf den Urintest bezog. Ist aber egal: Ein THC-Wert über 1 ng/ml rechtfertigt die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis.
(...)
Ich frag mich nur was ich dann der MPU sagen soll zu diesem Thema, da konsum ja nicht stattgefunden hat, aber ich sehr sicher kontakt damit hatte, würde sich doch eher als ausrede anhören würd ich mal sagen.
Das hat ja noch etwas Zeit und Du brauchst erstmal den Blutbefund. Ich persönlich halte es wie gesagt für unwahrscheinlich, dass eine transdermale Amphetaminaufnahme den Urintest beeinflusst hat.
 

Thorsten31

Benutzer
Danke für die antworten, hatte in letzter zeit noch einiges zu erledigen deswegen bin ich nicht zum antworten gekommen.
Ich habe jetzt 2 THC 20 Spezial tests gemacht und die Test Linie war nur ganz leicht sichtbar wenn man genau hinschaut.
Laut anleitung und internet ist das normal und sagt man ist negativ.
Sollte denk ich mal passen, ist ja jetzt schon etwas über 3 Monate her.
Jetzt werde ich mich dann mal um einem Screening Platz kümmern und anfragen was gemacht werden muss.

Mein Bußgeldbescheid von 733€ kam am Samstag auch an, und ich habe jetzt 2 Wochen zeit diese zu bezahlen.
Da ich ALG2 bekomme ist das natürlich nicht möglich, deswegen möchte ich jetzt schauen das ich einspruch einlege um 1. die kosten zu senken, und 2. auch um eine vernünftige ratenzahlung bitten möchte.

Naja, Du müsstest ihm natürlich irgendeinen Grund liefern, warum er vom Regelsatz des Bußgeldes abweichen sollte. Einfach so macht er das nicht. Der Bußgeldsatz gilt für einen fahrlässigen, durchschnittlichen Verstoß eines durchschnittlich wirtschaftlich leistungsfähigen Autofahrers. Das einzige, woran Du vielleicht etwas drehen kannst, wäre die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Andererseits hast Du einen vergleichsweise hohen THC-Wert. Ob Du da Erfolg haben wirst, ist also schwer zu sagen.
Es ist richtig, dass Du den Einspruch auch noch während der Verhandlung zurückziehen kannst. In jedem Fall hast Du die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das sind bei einer Hauptverhandlung mit Urteil 10% der Geldbuße, mindestens aber 50 Euro. Ziehst Du den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück, ist die Gebühr ein Viertel dieses Betrages. Ziehst Du ihn während der Hauptverhandlung zurück, beträgt sie die Hälfte. Das "Risiko" sind also in Deinem Fall max. 50 Euro (wenn wir mal davon ausgehen, dass die Geldbuße zumindest nicht erhöht wird). Hinzu kommen noch Auslagen der Behörde/der Staatsanwaltschaft/des Gerichts, das ist aber in der Regel nicht besonders hoch.

Grund ist das ich ALG2 beziehe und deswegen 733€ bzw 500€ Bußgeld und 233€ zu hoch sind für mich.
Mindestsatz wären ja 250€ und auf die würde ich dann doch ganz gerne kommen.

Bei den kosten steig ich noch nicht ganz durch.
Ich muss aufjedenfall 10% kosten bezahlen wenn ich vor gericht ziehe ?
Sprich wenn er sagt nein die 500€ bleiben muss ich 50€ bezahlen, wenn er aber sagt ok 250€ wären ok, dann 25€.
Wenn ich vor der Hauptverhandlung zurück ziehe, sind es 15% und wärend der Hauptverhandlung die hälfte ? Was ist mit die hälfte gemeint, das verstehe ich gerade nicht.

Das hat ja noch etwas Zeit und Du brauchst erstmal den Blutbefund. Ich persönlich halte es wie gesagt für unwahrscheinlich, dass eine transdermale Amphetaminaufnahme den Urintest beeinflusst hat.

Der Blutbefund sagt ca. 3 ng/ml.
Wieso (ca.) ?
Ist das geraten oder was ist da los ?
Was sagt dieser wert den aus, den die grenze ist bei 25 (bei THC ist sie ja 1), also bin ich ja sehr sehr viel darunter, was für mich wieder darauf schließen lässt das es auch durch irgendeinen Kontakt zu stande gekommen sein könnte und nicht durch konsum.

Was die aufnahme angeht hab ich ein paar vermutungen, eine davon war halt ob man es durch anfassen oder körper kontakt bekommen kann.
War am vortag auf einer Party, bin dort mehrfach in kontakt mit dem zeug gekommen durch anfassen, weil es überall "staubig" war, und hatte dort auch körperlichen Kontakt mit einer Frau die sich das zeug reingezogen hat.
Ich selber vermute aber eher das was im Getränk war oder ich mich mal im Glas vergriffen habe, selber hab ich das zeug nicht genommen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Da ich ALG2 bekomme ist das natürlich nicht möglich, deswegen möchte ich jetzt schauen das ich einspruch einlege um 1. die kosten zu senken, und 2. auch um eine vernünftige ratenzahlung bitten möchte.
Die Anzahl der Tagessätze ist meist schlecht anfechtbar, laut deinem "Einkommen"ist allerdings bei der Höhe der Tagessätze durchaus was machbar. Eine Ratenzahlung ist auch möglich.

Blutwerte: THC 16 ng/ml
Dein THC ist ja schon ziemlich heftig, wie siehts denn mit dem THC-COOH-Wert aus ? ... der wäre hier erst mal viel wichtiger.
 
Mein Bußgeldbescheid von 733€ kam am Samstag auch an, und ich habe jetzt 2 Wochen zeit diese zu bezahlen.

Da ich ALG2 bekomme ist das natürlich nicht möglich, deswegen möchte ich jetzt schauen das ich einspruch einlege um 1. die kosten zu senken, und 2. auch um eine vernünftige ratenzahlung bitten möchte.



Grund ist das ich ALG2 beziehe und deswegen 733€ bzw 500€ Bußgeld und 233€ zu hoch sind für mich.
Mindestsatz wären ja 250€ und auf die würde ich dann doch ganz gerne kommen.


Bei den kosten steig ich noch nicht ganz durch.
Ich muss aufjedenfall 10% kosten bezahlen wenn ich vor gericht ziehe ?
Sprich wenn er sagt nein die 500€ bleiben muss ich 50€ bezahlen, wenn er aber sagt ok 250€ wären ok, dann 25€.
Wenn ich vor der Hauptverhandlung zurück ziehe, sind es 15% und wärend der Hauptverhandlung die hälfte ? Was ist mit die hälfte gemeint, das verstehe ich gerade nicht.
Bei einer Hauptverhandlung mit Urteil beträgt die Gebühr 10% der Geldbuße, mindestens aber 50 Euro, d.h. bei einer HV mit Urteil zahlst Du immer mindestens 50 Euro, drunter kommst Du nicht. Ziehst Du den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück, ist die Gebühr ein Viertel der Gebühr für eine HV mit Urteil, aber mindestens 15 Euro. Ziehst Du ihn während der Hauptverhandlung zurück, beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr für eine HV mit Urteil.
Das heißt: Die HV kostet 50 Euro.
Zurückziehen vor der HV: 15 Euro.
Zurückziehen während der HV: 25 Euro.

Es ist aber möglich, dass bei einem teilweise erfolgreichen Einspruch die Kosten teilweise der Staatskasse auferlegt werden. Wenn Du den Einspruch von vornherein auf die Höhe des Bußgeldes beschränkst (also nicht den Bußgeldbescheid insgesamt angreifst), würde eine Senkung des Bußgeldes sogar einen Erfolg insgesamt bedeuten, was bedeuten könnte, dass die Kosten komplett der Staatskasse zur Last fallen. Ich kenne mich aber im Kostenrecht zuwenig aus, um das vollständig beantworten zu können.
 

Thorsten31

Benutzer
@Erdbeerschorsch
Danke, das war jetzt verständlich.
Mir geht es ja nur um die höhe der Kosten mehr nicht.

@Max

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 31

Was ist passiert?
Angehalten worden, urintest gemacht dann Blutprobe genommen.
Drogensorte: THC (Amphetamine)
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 12 Monate gelegentlich bis häufig
Datum der Auffälligkeit:
Datum der Auffälligkeit: 2.10.2015

Drogenbefund
Blutwerte: 16 THC / 9,1 THC-OH / 202 THC-COOH und ca. 3 Amphetamine
Schnelltest: ja
Beim Kauf erwischt:
Nur daneben gestanden:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein, anfang Oktober
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: Nein, hab akteneinsich bei der FEB gemacht.
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Schleswig Holstein

Konsum
Ich konsumiere noch: Nein
letzter Konsum: 2.10.2015

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: Mach ich jetzt
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung:
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein

Beim kopieren von meinem alten FB hab ich gesehen das ich wohl die 1 vergessen habe bei Konsum Dauer.
Hab es jetzt mal berichtigt tut mir leid.
Da man seine beiträge ja nur kurz bearbeiten kann, muss ich wohl etwas mehr darauf achten.
 

Thorsten31

Benutzer
Moin,

hier lassen sich mit der suche leider keine Themen zum Thema Einspruch finden, und im Internet selber findet man so einiges aber irgendwie bringt mich das nicht viel weiter.
Was genau muss ich den jetzt als einspruch schreiben ?
Bei der Bußgeld stelle anrufen wegen der höhe des Bußgeldes macht wohl weniger sinn soweit ich gelesen habe, höchstens nur wegen ratenzahlung, oder was habt ihr hier für erfahrungen damit gemacht ?
 
"Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid Aktenzeichen xy vom Datum Einspruch ein. Ich beschränke den Einspruch auf die Höhe des Bußgeldes. Begründung."

falls Du für die Begründung noch etwas Zeit brauchst: "Die Begründung reiche ich innerhalb von vier Wochen nach."

Wohin Du den Einspruch schicken musst, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bußgeldbescheid. Achte darauf, dass der Einspruch fristgerecht dort eingeht. Einschreiben ist sinnvoll, oder direkt persönlich abgeben und quittieren lassen.
 

Thorsten31

Benutzer
Danke dir.
Hab als begründung jetzt sowas geschrieben wie (Da ich am Existenzminimum lebe (ALG2) und die Strafe im Vergleich zu Personen mit hohem Einkommen, als nicht angemessen erachte) denke das sollte ausreichend sein als begründung.
Muss ich meinen ALG2 bescheid als kopie anfügen oder erst bei der HV mitbringen ?
 
Oben