Hallo liebe Forum Gemeinde,
nach langer Zeit melde ich mich wider zurück. Um es gleich vorweg zu nehmen dieses mal dreht es sich nicht um mich ich habe aus meinen Fehlern gelernt, dieses mal dreht es sich um eine bekannte von mir.
Da ich hier so gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht habe Dank Max und Nancy, habe ich gedacht ich probier es hier mal, auch wenn es Villt. nur indirekt hier her gehört, aber evtl kann mir der ein oder andere hier ja trotzdem weiter helfen falls es nicht sogar mal wider du selber kannst Max durch deine lange Erfahrung die ich sehr zu schätzen weiss.
Also beim Einlass zu einer Party wurde bei einer Freundin von mir von den Türstehern in ihrer Tasche BTM gefunden. Es handelt sich zwar um ,,harte drogen'', jedoch um eine geringe Menge 1 bis 2 XTC Tabletten.
Leider haben die Türsteher das BTM nicht nur einfach sichergestellt und vernichtet und den Einlass verweigert, sondern die Leute die beim Einlass mit BTM erwischt wurden gesammelt und der Polizei übergeben. Die rückte dann auch an beschlagnahmte das BTM stellte die personalien sicher und das wars dann auch schon, es wurde nix gefragt oder gesagt nur das man sich später dazu schriftlich äußern könne.
Soweit so gut das ist also der Vorfall der sich ereignete. Letzte Woche bekam sie nun das besagte schreiben der Polizei, keine Vorladung sondern nur ein Schreiben wo drin steht was passiert ist und dahinter eine Art Fragebogen ob man den Verstoß zugibt wie das Einkommensverhältnis ist und falls man sich äußern möchte ein freies Feld zur Äußerung. Dazu hat sie 14 Tage zeit.
Und nun zu meinen Fragen. Wie geht man nun am besten vor? Welche Konsequenzen hat das ganze nun? Wird die fsst. Benachrichtigt? Folgt ein ÄG? Wird das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt? Sollte man sich äußern?
Immerhin wurde das BTM von den Türstehern gefunden und nicht von der Polizei selber, sollte man daher Villt. sagen man weiß nicht wie es in die Tasche gekommen ist? Wegen der geringen Menge wird wohl kaum ein Verfahren eröffnet indem die Türsteher vorgeladen und befragt werden sagen können die Türsteher ja vieles... Der Staatsanwalt wird das Verfahren fallen lassen aber Villt. Sich so äußern um ein evtl. Bußgeld zu vermeiden? Es handelt sich ausserdem noch um einen ganz anderen Landkreis wird die fsst. Trotzdem informiert seitens der Polizei ist auch nicht bekannt das meine bekannte im Besitz eines FS ist.
Ich hoffe ihr könnt ihr ein wenig behilflich sein sie würde sich sehr darüber freuen, vielen Dank schon mal im voraus für eure antworten.
Lg
nach langer Zeit melde ich mich wider zurück. Um es gleich vorweg zu nehmen dieses mal dreht es sich nicht um mich ich habe aus meinen Fehlern gelernt, dieses mal dreht es sich um eine bekannte von mir.
Da ich hier so gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht habe Dank Max und Nancy, habe ich gedacht ich probier es hier mal, auch wenn es Villt. nur indirekt hier her gehört, aber evtl kann mir der ein oder andere hier ja trotzdem weiter helfen falls es nicht sogar mal wider du selber kannst Max durch deine lange Erfahrung die ich sehr zu schätzen weiss.
Also beim Einlass zu einer Party wurde bei einer Freundin von mir von den Türstehern in ihrer Tasche BTM gefunden. Es handelt sich zwar um ,,harte drogen'', jedoch um eine geringe Menge 1 bis 2 XTC Tabletten.
Leider haben die Türsteher das BTM nicht nur einfach sichergestellt und vernichtet und den Einlass verweigert, sondern die Leute die beim Einlass mit BTM erwischt wurden gesammelt und der Polizei übergeben. Die rückte dann auch an beschlagnahmte das BTM stellte die personalien sicher und das wars dann auch schon, es wurde nix gefragt oder gesagt nur das man sich später dazu schriftlich äußern könne.
Soweit so gut das ist also der Vorfall der sich ereignete. Letzte Woche bekam sie nun das besagte schreiben der Polizei, keine Vorladung sondern nur ein Schreiben wo drin steht was passiert ist und dahinter eine Art Fragebogen ob man den Verstoß zugibt wie das Einkommensverhältnis ist und falls man sich äußern möchte ein freies Feld zur Äußerung. Dazu hat sie 14 Tage zeit.
Und nun zu meinen Fragen. Wie geht man nun am besten vor? Welche Konsequenzen hat das ganze nun? Wird die fsst. Benachrichtigt? Folgt ein ÄG? Wird das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt? Sollte man sich äußern?
Immerhin wurde das BTM von den Türstehern gefunden und nicht von der Polizei selber, sollte man daher Villt. sagen man weiß nicht wie es in die Tasche gekommen ist? Wegen der geringen Menge wird wohl kaum ein Verfahren eröffnet indem die Türsteher vorgeladen und befragt werden sagen können die Türsteher ja vieles... Der Staatsanwalt wird das Verfahren fallen lassen aber Villt. Sich so äußern um ein evtl. Bußgeld zu vermeiden? Es handelt sich ausserdem noch um einen ganz anderen Landkreis wird die fsst. Trotzdem informiert seitens der Polizei ist auch nicht bekannt das meine bekannte im Besitz eines FS ist.
Ich hoffe ihr könnt ihr ein wenig behilflich sein sie würde sich sehr darüber freuen, vielen Dank schon mal im voraus für eure antworten.
Lg