BTM Besitz welche Folgen erwarten mich?

Janus

Benutzer
Hallo liebe Forum Gemeinde,

nach langer Zeit melde ich mich wider zurück. Um es gleich vorweg zu nehmen dieses mal dreht es sich nicht um mich ich habe aus meinen Fehlern gelernt, dieses mal dreht es sich um eine bekannte von mir.

Da ich hier so gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht habe Dank Max und Nancy, habe ich gedacht ich probier es hier mal, auch wenn es Villt. nur indirekt hier her gehört, aber evtl kann mir der ein oder andere hier ja trotzdem weiter helfen falls es nicht sogar mal wider du selber kannst Max durch deine lange Erfahrung die ich sehr zu schätzen weiss.

Also beim Einlass zu einer Party wurde bei einer Freundin von mir von den Türstehern in ihrer Tasche BTM gefunden. Es handelt sich zwar um ,,harte drogen'', jedoch um eine geringe Menge 1 bis 2 XTC Tabletten.
Leider haben die Türsteher das BTM nicht nur einfach sichergestellt und vernichtet und den Einlass verweigert, sondern die Leute die beim Einlass mit BTM erwischt wurden gesammelt und der Polizei übergeben. Die rückte dann auch an beschlagnahmte das BTM stellte die personalien sicher und das wars dann auch schon, es wurde nix gefragt oder gesagt nur das man sich später dazu schriftlich äußern könne.

Soweit so gut das ist also der Vorfall der sich ereignete. Letzte Woche bekam sie nun das besagte schreiben der Polizei, keine Vorladung sondern nur ein Schreiben wo drin steht was passiert ist und dahinter eine Art Fragebogen ob man den Verstoß zugibt wie das Einkommensverhältnis ist und falls man sich äußern möchte ein freies Feld zur Äußerung. Dazu hat sie 14 Tage zeit.

Und nun zu meinen Fragen. Wie geht man nun am besten vor? Welche Konsequenzen hat das ganze nun? Wird die fsst. Benachrichtigt? Folgt ein ÄG? Wird das Verfahren gegen ein Bußgeld eingestellt? Sollte man sich äußern?

Immerhin wurde das BTM von den Türstehern gefunden und nicht von der Polizei selber, sollte man daher Villt. sagen man weiß nicht wie es in die Tasche gekommen ist? Wegen der geringen Menge wird wohl kaum ein Verfahren eröffnet indem die Türsteher vorgeladen und befragt werden sagen können die Türsteher ja vieles... Der Staatsanwalt wird das Verfahren fallen lassen aber Villt. Sich so äußern um ein evtl. Bußgeld zu vermeiden? Es handelt sich ausserdem noch um einen ganz anderen Landkreis wird die fsst. Trotzdem informiert seitens der Polizei ist auch nicht bekannt das meine bekannte im Besitz eines FS ist.

Ich hoffe ihr könnt ihr ein wenig behilflich sein sie würde sich sehr darüber freuen, vielen Dank schon mal im voraus für eure antworten.

Lg
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Moin Janus,

warum meldet sich deine Freundin nicht selbst. :smiley2204:

Erstmal vorab ....

Eigenkonsum von Betäubungsmitteln (etwa Entgegennahme von BtM zum sofortigen Konsum / unmittelbaren Verbauch ohne Verfügungsgewalt) ist nicht strafbar. Demzufolge rechtfertigt das Konsumieren von Betäubungsmitteln oder deren Nachweis in Blut, Haar oder Urin allein weder eine Verurteilung wegen Erwerbs noch Besitzes von BtM. Da müssen schon zusätzliche Erkenntnisse für Polizei und Staatsanwaltschaft hinzukommen, dass z.B. von einem hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich Erwerb / Besitz von BtM gesprochen werden kann. Besitz / Erwerb von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Selbstkonsums ist aber sehr wohl strafbar. Jedoch sieht § 31a I 1 BtMG vor, dass beim Verkehr mit Betäubungsmitteln in nur geringer Menge zum Eigenverbrauch von der Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Wie du siehst, ist einiges auch eine "Kann-Bestimmung".
Grundsätzlich ist als erstes der Konsum einzustellen, sofern es welchen gab.
Um sich nicht selbst zu belasten, rate ich immer von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen ... ein eventueller Anwalt wird es danken.
Ob jetzt die FSST benachrichtigt wird und sie ein FäG einfordert, bleibt abzuwarten.
 

Janus

Benutzer
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort Max...

Sie kennt sich nicht so gut aus mit allem daher habe ich gesagt ich recherchiere mal für sie und da ist mir dieses Forum wider eingefallen...

Also bist du der Meinung am besten ersmal keine Stellung dazu zu nehmen? Sprich im Stellungssnahme Bogen auch nicht anzukreuzen ich gebe den Verstoß nicht zu?

Einen Anwalt hinzuziehen sehe ich angesichts der sichergestellten Menge als unnötig an.

Ist es also so das nicht immer bei einem btm Verstoß die fsst. benachrichtigt wird?

Was denkst du wie lange es ca. dauert bis die fsst. Sich dann melden für den Fall das sie benachrichtigt wurde aus deinen Erfahrungen heraus? 3 Monate?

Und wie lange kann man damit rechnen das man zu einem fäg aufgefordert wird? 2 Jahre nach dem Vorfall?

Vielen Dank
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also bist du der Meinung am besten ersmal keine Stellung dazu zu nehmen?
Ja, denn das ist dein gutes Recht.

Sprich im Stellungssnahme Bogen auch nicht anzukreuzen ich gebe den Verstoß nicht zu?
Dann wäre das schon eine Aussage.

Ist es also so das nicht immer bei einem btm Verstoß die fsst. benachrichtigt wird?
Nicht zwangsläufig, einfach abwarten.

Was denkst du wie lange es ca. dauert bis die fsst. Sich dann melden für den Fall das sie benachrichtigt wurde aus deinen Erfahrungen heraus? 3 Monate?
Das kann auch schon mal länger dauern, kommt auf die Behördis an.

Und wie lange kann man damit rechnen das man zu einem fäg aufgefordert wird? 2 Jahre nach dem Vorfall?
Ähnlich wie in der vorherigen Frage, aber keine 2 Jahre.
 

Janus

Benutzer
Alles klar vielen Dank ersmal für deine Einschätzungen Max, auf deine Einschätzungen lege ich großen Wert, da ich Weiss wieviel Erfahrungen du im laufe der Zeit gesammelt hast, und da ich aus meiner eigenen Erfahrungen heraus Weiss wie gut ich meine MPU Dank dir bestanden habe! Vielen Dank nochmal an dieser Stelle dafür!

Ich denke auch das es wahrscheinlich das beste ist erst einmal einfach gar keine Stellung dazu zu nehmen so das die Ermittlungen bei der Polizei abgeschlossen werden können und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden können, so daß die Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen entscheidet. Sollte die Staatsanwaltschaft entscheiden das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes einzustellen so kann man notfalls entscheiden je nach Höhe der Summe zu bezahlen oder doch noch einen Anwalt zu konsultieren.

Die Sache mit der fsst scheint also sehr ungewiss zu sein. Also einfach abwarten was in den nächsten Monaten passiert.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Sache mit der fsst scheint also sehr ungewiss zu sein. Also einfach abwarten was in den nächsten Monaten passiert.
Richtig, einfach abwarten was passiert ... ändern kann man eh nichts.

Zur Stellungnahme ... hier sind lediglich Angaben zur Person (Name, Alter, Wohnort usw.) zu machen, auf keinen Fall zum Sachverhalt selbst.
 
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