Hallo liebe Gemeinde!
Bisher war ich nur stiller mitleser in diesem forum um mich zur mpu vorzubereiten, heute jedoch schreibe ich mal selbst.
Im Jahre 2008 erwarb ich meine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese wurde mir im Jahr 2013 jedoch entzogen wegen Einfluss von amphetamin und thc. Nun am 10.8.19 hätte ich meine mpu in welcher mir eine positive Prognose in Aussicht gestellt wurde und auf das Gutachten warte ich noch.. Nun meinte die Behörde am Tag der Antragstellung das vermutlich nach bestandener mpu erneute fahrprüfung en zu absolvieren sind. Was die Behörde jedoch nicht weiss, das ich seit 2005 im Besitz einer prüfbescheinigung zum führen von Mofas bin, und auch seit meinem Drogenabusus 2016 wieder aktiv mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehme... Nun stellt sich mir die Frage..
Wenn ich nun mein Gutachten erhalten habe und dies abgebe kann ich der fsst diese Tatsache nennen um beweisen zu können das meine fahrkenntnise durchaus ausreichend sind um so weitere fahrprüfung en zu umgehen??
Im paragraph 20 der Fahrerlaubnis Verordnung heißt es ja
) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt..
Aber durch das führen von Mofa besitze ich ja die Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sollte ich nun diesen Trumpf ausspielen oder sollte ich die Prüfungen einfach akzeptieren??
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bisher war ich nur stiller mitleser in diesem forum um mich zur mpu vorzubereiten, heute jedoch schreibe ich mal selbst.
Im Jahre 2008 erwarb ich meine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese wurde mir im Jahr 2013 jedoch entzogen wegen Einfluss von amphetamin und thc. Nun am 10.8.19 hätte ich meine mpu in welcher mir eine positive Prognose in Aussicht gestellt wurde und auf das Gutachten warte ich noch.. Nun meinte die Behörde am Tag der Antragstellung das vermutlich nach bestandener mpu erneute fahrprüfung en zu absolvieren sind. Was die Behörde jedoch nicht weiss, das ich seit 2005 im Besitz einer prüfbescheinigung zum führen von Mofas bin, und auch seit meinem Drogenabusus 2016 wieder aktiv mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehme... Nun stellt sich mir die Frage..
Wenn ich nun mein Gutachten erhalten habe und dies abgebe kann ich der fsst diese Tatsache nennen um beweisen zu können das meine fahrkenntnise durchaus ausreichend sind um so weitere fahrprüfung en zu umgehen??
Im paragraph 20 der Fahrerlaubnis Verordnung heißt es ja
) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt..
Aber durch das führen von Mofa besitze ich ja die Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sollte ich nun diesen Trumpf ausspielen oder sollte ich die Prüfungen einfach akzeptieren??
Vielen Dank für eure Hilfe!