Drogen Mpu bestanden? Erneute Fahrprüfung??

Wzbg1990

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Hallo liebe Gemeinde!
Bisher war ich nur stiller mitleser in diesem forum um mich zur mpu vorzubereiten, heute jedoch schreibe ich mal selbst.
Im Jahre 2008 erwarb ich meine Fahrerlaubnis der Klasse B. Diese wurde mir im Jahr 2013 jedoch entzogen wegen Einfluss von amphetamin und thc. Nun am 10.8.19 hätte ich meine mpu in welcher mir eine positive Prognose in Aussicht gestellt wurde und auf das Gutachten warte ich noch.. Nun meinte die Behörde am Tag der Antragstellung das vermutlich nach bestandener mpu erneute fahrprüfung en zu absolvieren sind. Was die Behörde jedoch nicht weiss, das ich seit 2005 im Besitz einer prüfbescheinigung zum führen von Mofas bin, und auch seit meinem Drogenabusus 2016 wieder aktiv mit dem Mofa am Straßenverkehr teilnehme... Nun stellt sich mir die Frage..
Wenn ich nun mein Gutachten erhalten habe und dies abgebe kann ich der fsst diese Tatsache nennen um beweisen zu können das meine fahrkenntnise durchaus ausreichend sind um so weitere fahrprüfung en zu umgehen??
Im paragraph 20 der Fahrerlaubnis Verordnung heißt es ja

) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt..

Aber durch das führen von Mofa besitze ich ja die Kenntnisse und Fähigkeiten.

Sollte ich nun diesen Trumpf ausspielen oder sollte ich die Prüfungen einfach akzeptieren??

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Wzbg1990,

willkommen im Forum.

Da du deinen Thread in unseren Infos platziert hattest, habe ich ihn erstmal an die richtige Stelle verschoben...

Was stand denn damals in deinem Urteil? Wurde dir nur das Fahren von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt? Oder generell das Führen von KFZ? Ein Mofa ist ein KFZ und wenn dir das Führen untersagt wurde, würde ich der FSSt. gegenüber nicht unbedingt erwähnen das ich jahrelang mit dem Mofa gefahren bin....

Davon abgesehen würde es dir aber auch nichts nützen, denn: für ein Mofa benötigt man lediglich eine Prüfbescheinigung und keine theoretische und praktische Prüfung. Es ist von daher auch nicht mit einem Auto zu vergleichen, da die Anforderungen anders/niedriger sind. Wenn diese Prüfungen erneut gefordert werden (und davon ist auszugehen, da deine FE länger entzogen war als du sie besessen hast), wirst du diese auf jeden Fall machen müssen, egal ob du Fahrpraxis mit dem Mofa hast oder nicht.

Tut mir leid, dass ich dir da keine andere Antwort geben kann.
 
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