Drogen MPU (Cannabis) - wie lange muss ich die Abstinenz nachweisen? 6 oder 12 Monate?

Helmut001

Neuer Benutzer
Hallo Community,

nach all den Jahren möchte ich es nun endlich angehen und meine MPU machen. Ich habe mir schon die MPU Fragebögen heruntergeladen und beantwortet. Das hatte ich damals schon gemacht aber es kam nie zur MPU. Ich habe ein paar Fragen an euch und hänge hier auch mal den Profilfragebogen an.

- Wie lange muss ich Abstinenz nachweisen?
- Gibt es irgendwelche Besonderheiten bei mir da die ganze Geschichte bei mir ja nun schon etwas länger zurückliegt?
- Muss ich nach der MPU noch einen Aufbaukurs oder so machen?


Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Joint - meistens abends am Wochenende. Seit 2012 komplett clean
Datum der Auffälligkeit:

- Am 14.10.2005 bin ich im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit Auffallerscheinungen aufgefallen. Die angeordnete Blutprobe ergab einen Carbonsäurewert von 11ng/ml. Da dieser Wert relativ gering ist und der Konsum von Cannabis somit offensichtlich weiter zurückliegt, wurde von einer weiteren Überprüfungsmaßnahme hinsichtlich der Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen abgesehen.

- Am 09.01.2006 hatte ich einen Unfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit. Da ich noch in der Probezeit war, wurde mir ein Aufbauseminar nach §35 Fahrerlaubnisverordnung angeordnet. Dieses Aufbauseminar habe ich nicht gemacht.

- Am 25.04.2006 wurde mir dann die Fahrerlaubnis entzogen.

- Am 29.05.2006 führte ich ein KFZ ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

- Am 18.01.2012 führte ich ein KFZ ohne im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Bei der Verkehrskontrolle wurde dann noch ein Urintest gemacht. Ergebnis: Cannabis positiv. Eine anschließende Blutprobe ergab:

THC: 1.9ng/ml
Hydroxy-THC: 1,6ng/ml
THC-Carbonsäure: 82ng/ml

Drogenbefund
Blutwerte: THC: 1.9ng/ml, Hydroxy-THC: 1,6ng/ml, THC-Carbonsäure: 82ng/ml
Schnelltest: Wurde gemacht
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja, schon länger her
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: ja

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 2012

Abstinenznachweis
Haaranalyse: habe ich vor
Urinscreen: -
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: noch nicht
Selbsthilfegruppe (SHG): noch nicht
Psychologe: noch nicht
Ambulante/stationäre Therapie: noch nicht
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: noch nicht
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:


Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Helmut,

willkommen im Forum.

Auf deine Fragen wirst du sicher noch Antworten bekommen.

Vorab hierzu:
- Muss ich nach der MPU noch einen Aufbaukurs oder so machen?
Da du noch in der Probezeit warst (die nun auf insgesamt 4 Jahre verlängert wird), wirst du noch ein bes. Aufbauseminar für drogenauffällige Fahranfänger machen müssen. Des weiteren ist nicht auszuschließen das erneute Prüfungen (Theorie/Praxis) angeordnet werden.
Dazu wohl noch: Erste Hilfe Kurs bei Neuerteilung
 

Helmut001

Neuer Benutzer
Hallo Nancy,

vielen Dank für deine Antwort :) Ich habe mir schon gedacht, dass ich vielleicht auch die Theorie und/oder Praxis neu machen muss. Aber das wäre kein Problem. Die habe ich beim ersten mal ja auch bestanden und mit Übung lässt sich das machen.

Ich möchte gerne eine Nachfrage stellen. Aufgrund einer Angststörung und Panikattacken bekomme ich Diazepam (Benzodiazepine) verschrieben. Ich benutze das relativ selten aber ich benutze es. Bekomme ich deswegen Probleme bei der MPU? Ich habe ein Attest und kann Belegen, dass ich das Medikament brauche. Aber denken die Gutachter dann nicht direkt, dass ich aufgrund meiner Erkrankung und meiner Medikamente sowieso nicht geeignet bin ein Kfz zu führen?
 

Nickname_yo

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Moin Helmut,

ist zwar nicht der beste Tipp weil es das Problem der Einnahme von Benzo's nicht löst - aber erwähnen musst du dies ja nicht beim Gutachter. Dennoch solltest du versuchen deine Probleme weiter anzugehen, so das du die Medikation nicht weiter brauchst. Denn wenn du damit erwischt werden solltest im Straßenverkehr - wird das wieder problematisch. Ich geh mal davon aus das du natürlich nicht bewusst unter dem Einfluss fahren würdest, bedenke aber dabei das diese auch noch bis zu 7 Tage im Urin nachweisbar wären. Ist also in Zukunft kritisch. Da wünsche ich dir erst ein mal viel Erfolg das du die Angststörungen und Panikattacken irgendwie in den Griff bekommen wirst. :)

Bei deinem Wert ist noch ein gelegentlicher Konsum, sprich du könntest mit 6 Monaten AN durchkommen.

Ob es Besonderheiten aufgrund der zurückliegenden Ereignisse bei dir gibt? Nein, eine Verjährung ist noch nicht so weit, letztmalig war ja 2012.
Ich denke das bei deiner MPU aufjedenfall zwei Fragestellungen aufkommen werden. Zum einen die BTM Geschichte und zum anderen das Fahren ohne FE. Du wirst dich also doppelt vorbereiten müssen und beides reflektieren.

Mit dem Aufbauseminar das hat dir Nancy ja schon beantwortet.

Befass dich doch mal mit den guten Fragebögen für die Reflektion.

Viel Erfolg! :)
Gruß
 

ColemanRoot

Neuer Benutzer
Wenn du dem Gutachter darlegen kannst, dass es eine Drogengefährdung war, reichen 6 Monate aus. Allerdings ist dir hoffentlich bewusst, dass es bei der MPU nicht nur um Drogen gehen wird, sondern auch um den Straftatbestand FoFE. MPUs wegen Punkte und Straftaten ist die Champions League. Viel Glück
 

traumtänzer

Benutzer
Wenn 2012 wg Fahren ohne Fahrerlaubnis keine Sperrfrist verhängt wurde, ist die Tat verjährt und nicht mehr verwertbar. Die Tat aus 2006 ist dieses Jahr verjährt und die Entziehung auch. Eine MPU wäre im idealen Fall nicht erforderlich.

Hol dir mal einen Auszug aus Flensburg.
 
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