S1000RR
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Liebes Forum,
am 08.05.2023 war ich auffällig im Straßenverkehr mit einem E-Scooter und gewissen BTM Substanzen im Blut.
- 3,2 THC aktiv , 14 THC Carbonsäure
- Kokain
Meine Abstinenzphase mit Urinkontrollen habe ich offiziell zum 25.09.23 begonnen und bin damit also fast fertig.
Meine Frage ist eigentlich nur folgende bezogen auf 12 bzw. 15 Monate Abstinenz.
In der MPU Aufforderung meiner FSST steht ich werde aufgefordert "innerhalb von 13 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens ein medizinisch-psychologisches Gutachten" vorzulegen.
"War die Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums ausgeschlossen, kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn eine einjährige, durchgängige Abstinenz....... innerhalb dieses Zeitraums nachgewiesen ist (vgl. u.a BayVGH vom 02.07.2003, AZ: 11 CS 03.1249)
Zur Klärung der Fahreignung sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Kann die begutachtende Person trotz der früheren BTM Einnahme ein KFZ der Gruppe 1 sicher führen ?
- Ist nicht (mehr) zu erwarten, dass die zu begutachtende Person zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTM Gesetz einnimmt, so dass dadurch die Eignung zum Führen von KFZ ausgeschlossen ist ?
Könnte mir bitte jemand eine Einschätzung geben, ob ich mit 12 Monaten Abstinenz überhaupt eine Chance bei der MPU habe oder haben die MPI Ihren "eigenen Kopf" und halten sich nicht an das geforderte der FSST ?
2012 hatte ich bereits eine MPU wg. THC im niedrigen Bereich (3,1 aktiv )
2014 hatte ich nochmal eine MPU weil ich innerhalb der verlängerten Probezeit geblitzt wurde.
Beide MPU's hatte ich damals ohne besondere Vorbereitungen bestanden . Die Zeiten scheinen sich allerdings etwas geändert zu haben und ich bitte um eine kurze Einschätzung.
Danke
am 08.05.2023 war ich auffällig im Straßenverkehr mit einem E-Scooter und gewissen BTM Substanzen im Blut.
- 3,2 THC aktiv , 14 THC Carbonsäure
- Kokain
Meine Abstinenzphase mit Urinkontrollen habe ich offiziell zum 25.09.23 begonnen und bin damit also fast fertig.
Meine Frage ist eigentlich nur folgende bezogen auf 12 bzw. 15 Monate Abstinenz.
In der MPU Aufforderung meiner FSST steht ich werde aufgefordert "innerhalb von 13 Monaten ab Zustellung dieses Schreibens ein medizinisch-psychologisches Gutachten" vorzulegen.
"War die Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums ausgeschlossen, kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn eine einjährige, durchgängige Abstinenz....... innerhalb dieses Zeitraums nachgewiesen ist (vgl. u.a BayVGH vom 02.07.2003, AZ: 11 CS 03.1249)
Zur Klärung der Fahreignung sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:
- Kann die begutachtende Person trotz der früheren BTM Einnahme ein KFZ der Gruppe 1 sicher führen ?
- Ist nicht (mehr) zu erwarten, dass die zu begutachtende Person zukünftig Betäubungsmittel nach dem BTM Gesetz einnimmt, so dass dadurch die Eignung zum Führen von KFZ ausgeschlossen ist ?
Könnte mir bitte jemand eine Einschätzung geben, ob ich mit 12 Monaten Abstinenz überhaupt eine Chance bei der MPU habe oder haben die MPI Ihren "eigenen Kopf" und halten sich nicht an das geforderte der FSST ?
2012 hatte ich bereits eine MPU wg. THC im niedrigen Bereich (3,1 aktiv )
2014 hatte ich nochmal eine MPU weil ich innerhalb der verlängerten Probezeit geblitzt wurde.
Beide MPU's hatte ich damals ohne besondere Vorbereitungen bestanden . Die Zeiten scheinen sich allerdings etwas geändert zu haben und ich bitte um eine kurze Einschätzung.
Danke