raketenforscher
Benutzer
Hallo zusammen,
ich weiß, dass es letztlich die Entscheidung der Führerscheinstelle ist, ob ich zur MPU muss, oder nicht. Gerne würde ich aber nach ein paar Erfahrungswerten fragen. Wichtig in dem Zusammenhang. Ich komme aus Bayern. Aber der Reihe nach:
In einer Nacht im Februar entschied ich mich aus einer Laune heraus, mit einem Freund die letzten 2-3km mit dem E-Scooter zu fahren. Es war ein ausgelassener und gemütlicher Abend. Normalerweise verabscheue ich E-Scooter, weil ich die Dinger einfach affig finde. Ich komme nicht aus der Landeshauptstadt, sondern vom Land, weswegen ich bei meinem Freund übernachten wollte. Ich wurde von der Polizei angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei bemerkten die Beamten direkt, dass ich nach Alkohol riechen würde. Deswegen wurde eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt. Auch in diesem Moment habe ich mir noch nichts gedacht, bin ich davon ausgegangen, dass die Grenzen vom Fahrrad gelten. Ich hatte über 1,1 Promille und wurde sofort belehrt, dass es sich um eine Straftat handelt. Da war dann der Spaß natürlich zu Ende.
Ich musste zur Blutentnahme und habe mich hier sehr zusammengerissen. Ich war kooperativ und freundlich. Nun befürchte ich, dass mir genau dies zum Verhängnis wird. Seit 2021 gilt ja, so schreibt es selbst die Führerscheinstelle:
Mit einer Forderung nach einem (medizinisch-psychologischen / ärztlichen) Gutachten ist in der Regel zu rechnen bei:
...
- "erstmaliger Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 % und 1,59 %, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen"
...
Die Blautalkholkontrolle ergab 1,33 Promille. Strafbefehl habe ich erhaten. Neben 35 TS, 3 monatigem Fahrverbot wurde mir die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für 5 Monate verwehrt. Die Frist endet für das Fahrverbot Mitte August; die Sperrfrist Ende September.
Ich kann hier im ländlichen Raum nichts ohne Kraftfahrzeug erreichen. Meine Arbeit findet hauptsächlich im ländlichen Raum statt. Ich bin extrem gehandicapt. Meine Tat war absolut dumm und ich bereue sie sehr. Natürlich sagt sich das jetzt leicht, aber es trifft hier echt den Falschen. Ich fahre kein PKW/Motorrad, wenn ich trinke. Das war und ist schon immer mein Grundsatz! Die Gefahr, die von E-Scootern ausgehen kann, habe ich in der besagten Nacht einfach unterschätzt bzw. nicht bedacht.
Habe die Neuerteilung des Führerscheins vor etwa 4 Wochen beantragt. Ich möchte versuchen, die Sperrfrist zu verkürzen. Dazu werde ich ein Aufbauseminar des TÜV Süd besuchen. Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft es akzeptiert. Natürlich wäre es auch für die Katz, wenn die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Und hier besteht derzeit meine sehr große Sorge.
Hat jemand Erfahrungswerte mit diesen Ausfallerscheinungen? Gibt es Erfahrungswerte zur Sperrfirstverkürzung?
Danke im Voraus und euch alles Gute!
Liebe Grüße
ich weiß, dass es letztlich die Entscheidung der Führerscheinstelle ist, ob ich zur MPU muss, oder nicht. Gerne würde ich aber nach ein paar Erfahrungswerten fragen. Wichtig in dem Zusammenhang. Ich komme aus Bayern. Aber der Reihe nach:
In einer Nacht im Februar entschied ich mich aus einer Laune heraus, mit einem Freund die letzten 2-3km mit dem E-Scooter zu fahren. Es war ein ausgelassener und gemütlicher Abend. Normalerweise verabscheue ich E-Scooter, weil ich die Dinger einfach affig finde. Ich komme nicht aus der Landeshauptstadt, sondern vom Land, weswegen ich bei meinem Freund übernachten wollte. Ich wurde von der Polizei angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei bemerkten die Beamten direkt, dass ich nach Alkohol riechen würde. Deswegen wurde eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt. Auch in diesem Moment habe ich mir noch nichts gedacht, bin ich davon ausgegangen, dass die Grenzen vom Fahrrad gelten. Ich hatte über 1,1 Promille und wurde sofort belehrt, dass es sich um eine Straftat handelt. Da war dann der Spaß natürlich zu Ende.
Ich musste zur Blutentnahme und habe mich hier sehr zusammengerissen. Ich war kooperativ und freundlich. Nun befürchte ich, dass mir genau dies zum Verhängnis wird. Seit 2021 gilt ja, so schreibt es selbst die Führerscheinstelle:
Mit einer Forderung nach einem (medizinisch-psychologischen / ärztlichen) Gutachten ist in der Regel zu rechnen bei:
...
- "erstmaliger Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 % und 1,59 %, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen"
...
Die Blautalkholkontrolle ergab 1,33 Promille. Strafbefehl habe ich erhaten. Neben 35 TS, 3 monatigem Fahrverbot wurde mir die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für 5 Monate verwehrt. Die Frist endet für das Fahrverbot Mitte August; die Sperrfrist Ende September.
Ich kann hier im ländlichen Raum nichts ohne Kraftfahrzeug erreichen. Meine Arbeit findet hauptsächlich im ländlichen Raum statt. Ich bin extrem gehandicapt. Meine Tat war absolut dumm und ich bereue sie sehr. Natürlich sagt sich das jetzt leicht, aber es trifft hier echt den Falschen. Ich fahre kein PKW/Motorrad, wenn ich trinke. Das war und ist schon immer mein Grundsatz! Die Gefahr, die von E-Scootern ausgehen kann, habe ich in der besagten Nacht einfach unterschätzt bzw. nicht bedacht.
Habe die Neuerteilung des Führerscheins vor etwa 4 Wochen beantragt. Ich möchte versuchen, die Sperrfrist zu verkürzen. Dazu werde ich ein Aufbauseminar des TÜV Süd besuchen. Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft es akzeptiert. Natürlich wäre es auch für die Katz, wenn die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Und hier besteht derzeit meine sehr große Sorge.
Hat jemand Erfahrungswerte mit diesen Ausfallerscheinungen? Gibt es Erfahrungswerte zur Sperrfirstverkürzung?
Danke im Voraus und euch alles Gute!
Liebe Grüße