Droht eine MPU wegen E-Scooter 1,33 Promille

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es letztlich die Entscheidung der Führerscheinstelle ist, ob ich zur MPU muss, oder nicht. Gerne würde ich aber nach ein paar Erfahrungswerten fragen. Wichtig in dem Zusammenhang. Ich komme aus Bayern. Aber der Reihe nach:

In einer Nacht im Februar entschied ich mich aus einer Laune heraus, mit einem Freund die letzten 2-3km mit dem E-Scooter zu fahren. Es war ein ausgelassener und gemütlicher Abend. Normalerweise verabscheue ich E-Scooter, weil ich die Dinger einfach affig finde. Ich komme nicht aus der Landeshauptstadt, sondern vom Land, weswegen ich bei meinem Freund übernachten wollte. Ich wurde von der Polizei angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei bemerkten die Beamten direkt, dass ich nach Alkohol riechen würde. Deswegen wurde eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt. Auch in diesem Moment habe ich mir noch nichts gedacht, bin ich davon ausgegangen, dass die Grenzen vom Fahrrad gelten. Ich hatte über 1,1 Promille und wurde sofort belehrt, dass es sich um eine Straftat handelt. Da war dann der Spaß natürlich zu Ende.
Ich musste zur Blutentnahme und habe mich hier sehr zusammengerissen. Ich war kooperativ und freundlich. Nun befürchte ich, dass mir genau dies zum Verhängnis wird. Seit 2021 gilt ja, so schreibt es selbst die Führerscheinstelle:

Mit einer Forderung nach einem (medizinisch-psychologischen / ärztlichen) Gutachten ist in der Regel zu rechnen bei:
...
- "erstmaliger Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 % und 1,59 %, wenn keine Ausfallerscheinungen vorlagen"
...

Die Blautalkholkontrolle ergab 1,33 Promille. Strafbefehl habe ich erhaten. Neben 35 TS, 3 monatigem Fahrverbot wurde mir die Neuerteilung der Fahrerlaubnis für 5 Monate verwehrt. Die Frist endet für das Fahrverbot Mitte August; die Sperrfrist Ende September.

Ich kann hier im ländlichen Raum nichts ohne Kraftfahrzeug erreichen. Meine Arbeit findet hauptsächlich im ländlichen Raum statt. Ich bin extrem gehandicapt. Meine Tat war absolut dumm und ich bereue sie sehr. Natürlich sagt sich das jetzt leicht, aber es trifft hier echt den Falschen. Ich fahre kein PKW/Motorrad, wenn ich trinke. Das war und ist schon immer mein Grundsatz! Die Gefahr, die von E-Scootern ausgehen kann, habe ich in der besagten Nacht einfach unterschätzt bzw. nicht bedacht.

Habe die Neuerteilung des Führerscheins vor etwa 4 Wochen beantragt. Ich möchte versuchen, die Sperrfrist zu verkürzen. Dazu werde ich ein Aufbauseminar des TÜV Süd besuchen. Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft es akzeptiert. Natürlich wäre es auch für die Katz, wenn die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Und hier besteht derzeit meine sehr große Sorge.

Hat jemand Erfahrungswerte mit diesen Ausfallerscheinungen? Gibt es Erfahrungswerte zur Sperrfirstverkürzung?

Danke im Voraus und euch alles Gute!

Liebe Grüße
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Zunächst mal ist das im Rahmen des Ermessens der FST.
Dein Zitat ist in soweit korrekt, da es darstellt, dass eben ab 1,1 eine MPU angeordnet werden kann.
Die gesetzliche Grundlage besagt dabei, dass es angeordnet wird, wenn die FST Grund zur Annahme hat, dass eine Alkoholproblematik vorliegt. Eine entsprechende Gewöhnung kann ein Indiz für eine Problematik sein, ob diese Karte jedoch gezogen wird, musst du abwarten.
 
Anbei ein kleines Update:
Das Gericht hat meine Sperrfristverkürzung akzeptiert. Jetzt geht das Fahrverbot länger als die Sperrfrist. Habe die Führerscheinstelle immer eng informiert. Hier erhielt ich leider die Antwort, dass die Akte von der Staatsanwaltschaft noch nicht übermittelt wurde. Das Verfahren der Fahreignungsüberprüfung ist daher noch nicht abgeschlossen.
 
Zur Info mal noch für euch.
Sorry, ich hoffe, ich laber euch hier nicht voll und nehme Ressourcen von jemandem Weg, der sie wirklich braucht. Mich beschäftigt das Thema einfach wahnsinnig.

In dem Bericht der Polizei steht eine Trinkmenge, die nicht zum BAK passt, war aber meine einzige "Falschaussage". Lt. Seminar passt aber auch die tatsächliche Trinkmenge nicht zu Gewicht und BAK...

Wie gesagt war ich bei der Blutentnahme absolut kontrolliert (auch wenn ich mich an manche Details gar nicht mehr so erinnere?!).
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Die Polizisten vermerkten zudem:
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Was vielleicht ein Problem werden könnte: ich habe noch nicht vor allzulanger Zeit meine Fahrerlaubnis erweitert und war kein Jahr vorher nochmal in der Fahrschule... Gott bin ich blöd... PKW Führerschein habe ich aber seit 18 Jahren.


Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 179
Gewicht: 109
Alter: 36

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 20.02.2022 mit dem Escooter
BAK: 1,33
Trinkbeginn: 19 Uhr
Trinkende: 2 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 2:56 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 5 Monate // Durch Aufbauseminar verkürzt auf 3 Monate

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja
Habe noch keinen gemacht: Nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nein

Bundesland: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 14.05.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: ja, 05.07.2022 aber bislang nur für mich selbst gemacht
AP 66
GOT 21
GPT 29
GGT 36
Hep B negativ
Hep C negativ
CDT <0,9%

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Aufbauseminar zur Sperrfristverkürzung (TÜV SÜD)
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: s.o.
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: noch nicht bekannt, ob angeordnet
Welche Stelle (MPI): s.o.
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: keine
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo raketenforscher,

keine Angst, du laberst uns hier nicht voll, jeder hier hat Verständnis dafür dass du dir Sorgen machst. :)
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen dass du nicht mit einer MPU rechnen musst, nützt dir aber nichts da ich darüber nicht zu entscheiden habe...

Sollte es also -wider Erwarten- doch zu einer MPU-Aufforderung kommen, bin ich sicher, dass wir hier die Vorbereitung darauf zusammen hinbekommen werden.
 
Kein neuer Sachstand. Habe von der FSSt noch immer nichts gehört und traue mich nicht, nachzufragen. Auch dieser Post bringt nichts. Weiß aber nicht, wohin mit meinen Gedanken. Klar gibt es deswegen die Antragstellung 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist (weil eine Fahreignungsprüfung einfach dauert), hatte aber nicht gehofft, dass ich diese ausreize und ggf. in der Gefahr lebe, dann noch eine MPU machen zu müssen und hier wieder Zeit verloren zu haben. Ich weiß nicht mal, ob die Staatsanwaltschaft jetzt schon die Akte an die FSSt geschickt hat und hier gerade überhaupt was passiert. Der Druck lastet enorm. Antragstellung ist bald 14 Wochen her. o_O
 

AOC

Neuer Benutzer
Hallo Raketenforscher,

du darfst dir damit keine Stress machen. Die Zeit Komponente ist wirklich schrecklich und der Hauptgrund evtl. einen Fehler zu machen.
Mir ging / Geht es genauso. Warte täglich auf Informationen und Aussagen von Instituten die deutlich sind.
Ich hab ganz höflich auf Fsst nachgefragt - die haben sich auch über die lange Zeit gewundert und erneut angefordert, zu dem hab ich einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben mit der Bitte die Akte dringend weiterzuleiten.

frag nach und bleib höflich dann hast du auch das gute Gefühl etwas getan zu haben.
 
Nach 14 Wochen sollte das nicht mehr als Ungeduld ausgelegt werden. Ich wäre schon komplett wahnsinnig geworden. Wir alle haben Fehler gemacht und möchten diese gerne ausbügeln, aber diese ganzen Abhängigkeiten nerven einfach nur.
ja total, wobei ich verstehen kann, dass sie nichts machen können, wenn halt die akte noch nicht da ist. aber wenn dem so ist, könnte ich durch freundliche nachfrage ja auch mal bei der staatsanwaltschaft nachfragen bzw. um dringende weiterleitung bitten. da es halt ein grenzfall ist und die entscheidung nicht unbedingt faktengebunden ist, spielt halt die menschliche komponente denke ich eine entscheidende rolle. wenn ich denen auf den sack gehe, kann es halt zu meinen ungunsten ausgelegt werden. ich habe jetzt nachgefragt und bin gespannt, was zurückkommt.
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Ich habe durch meinen RA beispielsweise meine komplette Akte des Delikts zu Hause. Hatte ich auch dem SB auf der Fsst bei Antrag Neuerteilung vorgelegt. Fand er auch gut und hat sich die Akte durchgelesen. Aber er muss halt den offiziellen Weg gehen. Hoffe nur, daß es bei mir schneller vonstatten geht als bei dir. Ich will den ganzen Wahnsinn mit Wartezeit, Kosten, Abhängigkeiten und vor allen Dingen Nerven endlich bald zu einem positiven Ende führen.
 
Habe Nachricht erhalten. Die FSSt kann nichts dafür. Trotz rechtzeitiger Nachfrage haben sie noch keine Akte von der Staatsanwaltschaft bekommen... Das ist trotz verbüßter Strafe und weil es keinen neuen Sachstand geben wird echt bitter!
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Aud deinem Strafbefehl sollte eigrentlich eine Telefonnummer stehen. Ich würde an deiner Stelle dort mal anrufen und dort mal höflichst nachfragen.
 

Ig14

Stamm-User
Drücke dir die Daumen, dass du bald Bescheid bekommst.. kenne wie kraftraubend das Gewarte ist. Wenn sich aus meinem Fall irgendwas ergeben sollte was dir helfen könnte schreibe ich das hier natürlich!
 
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