Droht MPU ?

Cmt1978

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ich wurde 2001 mit Alkohol 1,16 Promille 8 Monate Führerschein Entzug danach 2001 mit 1,12 Promille und 1 Jahr Führerschein Entzug sowie 2004 fahren ohne Fahrerlaubnis mit 6 Monaten sperre und 2007 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt ohne wieder-Erteilung Führerschein 9.2008
8.2020mit 1,38 Promille den Führerschein für 6 Monate laut Strafbefehl entzogen bekommen.
Muss ich nun eine MPU befürchten.
Mgg
 
A

arcr11

Gast
Bei der Vorgeschichte stellt sich die Frage gar nicht mehr.
Eher ob lebenslanger entzug für einen unbelehrbaren in Frage kommt.
 

Cmt1978

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Nein diese Frage stellt sich nicht.denn wie oben beschrieben sind es 6 Monate .
Dennoch danke für deine emotionale Antwort.
Aber persönlich und moralisch möchte ich hier gern vermeiden .
Wenn sie nichts zu meiner Fragestellung beitragen können und mich runter putzen wollen verwenden sie doch bitte die privat Nachrichten Funktion.

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A

arcr11

Gast
Exakt wie erwartet :D
Wenn du die Antwort nicht verstehst, liegt das sicher nicht bei mir.

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Cmt1978,

wenn ich es richtig verstehe hast du deine FE (nach erfolgreicher MPU?) im Jahre 2008 neu erhalten?
Wenn es so ist, dürften deine früheren Delikte getilgt sein und du würdest aus Sicht der FSSt. als Ersttäter gelten. Hieße somit keine MPU.
Hast du dir mal einen Auszug aus dem FAER besorgt?
Kontaktformular FAER
 

Cmt1978

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Hey
Erst Mal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ja genau MPU erfolgte Anfang 2008
Musste aber den Führerschein komplett neu machen. 12.09.2008 habe ich den Führerschein bekommen.
Ja beim kba online Einsicht erhalten .
Da sind null Punkte drin . Aber ein Verstoß von 2017 Geschwindigkeit 1.Punkt Verstoß der noch in der Überliegefrist bis 02.03.21 ist.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt *Nancy*
 
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funkytown

Erfahrener Benutzer
Gibt es nicht nach wie vor Bundesländer die von der 1.6 Grenze abweichen und ab 1.1 anordnen?
Nein. Das BVerwG hat dazu in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass bei Ersttat nicht vor 1,6 Promille angeordnet werden darf, solange keine anderen Hinweise auf (zukünftigen) Alkoholmissbrauch vorliegen (AZ BVerwG 3 C 24.15 - veröffentlicht in Pressemitteilung 23/2017).
 

Cmt1978

Neuer Benutzer
ich wurde 2001 mit Alkohol 1,16 Promille 8 Monate Führerschein Entzug danach 2001 mit 1,12 Promille und 1 Jahr Führerschein Entzug sowie 2004 fahren ohne Fahrerlaubnis mit 6 Monaten sperre und 2007 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt ohne wieder-Erteilung Führerschein 9.2008
8.2020mit 1,38 Promille den Führerschein für 6 Monate laut Strafbefehl entzogen bekommen.
Muss ich nun eine MPU befürchten.
Mgg
Erster Verstoß war 1999
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Also zum 4. Mal? Dann solltest dir überlegen ob das wirklich sinnvoll ist was du tust. 4x erwischt meint ja all in all Anzahl von TF bzw. Nicht 0.0 ist weit 4stellig. Heftig heftig
 
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