E-Roller fahren trotz MPU möglich?

Hallo zusammen,

kurz zu meinem Fall:
Ich wurde am 31.05.2019 gegen 15:00 Uhr als Führer eines PKWs angehalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle und wurde mit Cannabis im Urin/Blut erwischt. Ein Tag vorher, am 30.05. war Vatertag und deshalb hat sich die Polizei an einem Verkehrsknotenpunkt aufgestellt, um gezielt nach Alkohol oder Drogenfahrten zu ahnden. Am Tag der Kontrolle hatte ich kein Cannabis konsumiert und somit auch keine Fahrauffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen. Dies bestätigte mir die Polizei nach dem Drogenschnelltest. Dennoch war ich Dauerkonsument und nahm täglich Cannabis zu mir. Nach der Blutanalyse ergaben sich folgende Werte: THC 19,8 ng/ml; Hydroxy-THC 9,0 ng/ml; THC-COO 270 ng/ml.

Mit Bescheid zum Führerscheinentzug wurde mir unter Ziffer 2 das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen ebenfalls untersagt.

Daher stellt sich mir unter anderem auch die Frage, ob das Fahrrad da ebenfalls darunter fällt.

Um wenigsten etwas mobil zu bleiben habe ich mir überlegt einen E-Roller zu besorgen. Da ich vom Land komme und sehr an mein Dorf gebunden bin wäre es sehr hilfreich zumindest kürzere Distanzen einfacher zu überbrücken. Allerdings plagt mich die Angst auch damit angehalten zu werden. Seit ich angehalten wurde bin ich Drogenfrei und habe immerhin in der Hinsicht keine Bedenken, dennoch frage ich mich, was auf mich zu kommt, falls ich auf dem E-Roller erwischt werde.
Meine Überlegungen waren, dass das nicht unter Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen kann, da es sich ja eben um ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug handelt. Wäre es dann der Tatbestand Fahren ohne Prüfbescheinigung? Im Internet habe ich leider nichts vergleichbares gefunden. So gut wie alle Themen die ich gefunden habe spielten darauf hinaus, dass es dennoch erlaubt wäre einen E-Roller zu führen. Selbes Spiel hinsichtlich des Führen von Mofas. Eine Mofa-Prüfbescheinigung wäre angeblich weiterhin gültig, auch wenn man eine MPU absolvieren muss. Allerdings hieß es bei mir unter Ziffer 3, dass ich eine evtl. ausgestellte Mofa-Prüfbescheinigung mit abzugeben habe.

Was sind eure Meinungen zu diesem Thema? Was würde auf mich zukommen? Soll ich es lieber unterlassen einen E-Roller zu führen?

Vorab Danke für eure Hilfe.

Liebe Grüße
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Darf ich Dich mal fragen wer das alles angeordnet hat?Steht das so im Urteil oder hat die Führerscheinstelle das geschrieben?l.g
 

Kill

Stamm-User
Man darf beim Führerscheinentzug aller Klassen noch nicht Mal einen Krankenfahrstuhl mit Kennzeichen oder einen Trecker oder ne Mofa fahren... So ist das halt, traurig aber wahr.

Aber ein Grund mehr um dauerhaft abstinent zu bleiben :D Geht mir diesbezüglich genau so...
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Bei mir steht nichts extra drin. Nur das mir der Führerschein entzogen wurde wegen Gefährdung im Straßenverkehr und wie lange. Das kam aber von der Staatsanwaltschaft. Von der Führerscheinstelle habe ich nie etwas bekommen. Ist das normal so?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ja, hat sie doch geschrieben, dass er Fahrrad fahren darf...
Darf er aber nicht.

Das Fahrrad ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug und darf damit nicht geführt werden, wenn das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verboten wurde.

Und ja Sanne, das ist normal. Das Gericht entzieht dir die FE in diesem Fall, die FSST hat damit nichts zu tun. Und es zählt nur, wozu du auch verurteilt wurdest. Steht im Urteil nix von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, darfst du die weiterhin führen. (Ein Mofa ist übrigens ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug, die Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis - deshalb ist das Fahren ohne Prüfbescheinigung auch eine OWi und keine Straftat)
 
Zuletzt bearbeitet:

funkytown

Erfahrener Benutzer
Man darf beim Führerscheinentzug aller Klassen noch nicht Mal einen Krankenfahrstuhl mit Kennzeichen oder einen Trecker oder ne Mofa fahren...
Das stimmt übrigens nicht. Auf einen Trecker trifft das zu, auf die anderen genannten Beispiele nicht. Einen E-Scooter (ein E-Roller ist etwas anderes) darfst du ebenso bewegen.

Allerdings nicht, wenn das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verboten wurde.
 

Kill

Stamm-User
Darf er aber nicht.

Heftig... :D Ich habe gerade bei mir nochmal nachgeguckt, da stand nichts von Krankenfahrstühlen - aber vom Mofa.. und zwar beim 1 monatigen Fahrverbot welches mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einher geht...

Was genau muss man tun um die Lizenz zum fahrradfahren entzogen zu kriegen?!
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Da musst du in der Regel nicht viel für tun, mal mit etwas zu viel auf dem Kessel und auf dem Fahrrad angehalten worden? Da kann das schonmal passieren, dass der Richter da einen entsprechenden Urteilsspruch fällt.

Verstehe allerdings deine Aussage nicht - welches Fahrverbot sollte mit eigenem Entzug einhergehen? Wäre irgendwie unsinnig jemandem ein Fahrverbot zu geben, der keine Fahrerlaubnis besitzt...
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Danke funkytown. Nein steht nichts drin von Verbot von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Ich fahre auch E Bike und Mofa. Ich habe auch eine Prüfbescheinigung dafür. L.g.
 

Kill

Stamm-User
Klar ist das Unsinn mit dem Bußgeldbescheid nach dem Führerscheinentzug, aber so ist es gewesen und auch üblich.

Mit dem Bußgeldbescheid wird dir "ein Fahrverbot auf die Dauer von 1 Monat unter Zubilligung einer Abgabefrist von 4 Monaten ( Paragraph 25 Abs. 2a StVG) angeordnet ( Paragraph 25 StVG)"

Welches dann natürlich abgegolten ist wenn du nach 1 Jahr Abstinenznachweis und MPU etc. deinen Führerschein zurückerhältst...

Als ich den Bußgeldbescheid nach dem Entzug aller Klassen erhalten habe dachte ich erst, dass ich nach einem Monat meinen Führerschein zurückkriegen würde, kam aber nur noch "obendrauf"... Keine Ahnung warum das Straßenverkehrsamt keine anderen Vordrucke rausschickt bei Vergehen mit harten Drogen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Der Bußgeldbescheid wird nicht von der FSST versendet, sondern von der Bußgeldstelle. Schau mal auf die Briefe drauf - dürften unterschiedliche SB sein.

Wie auch immer, schau dir mal das Kleingedruckte auf dem Bescheid an - da steht dann nämlich drauf, dass das FV mit Entzug bereits abgegolten ist.
 

Kill

Stamm-User
Ja, ist ja im Endeffekt ja auch egal. Auf jeden Fall sitzen beide im selben Haus, Führerscheinentzug aller Klassen Plus Bußgeldbescheid mit einem Monat Fahrverbot... Abgegolten ist es natürlich nachdem man mindestens ein Jahr Abstinenznachweis gemacht hat, habe ich ja geschrieben... Alles Gute
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Es ist vorher abgegolten, aber das spielt natürlich eher keine Rolle ;) Der wichtigste Punkt: Nach der Wiedererteilung musst du nicht erstmal nen Monat verzichten :D
 
Darf ich Dich mal fragen wer das alles angeordnet hat?Steht das so im Urteil oder hat die Führerscheinstelle das geschrieben?l.g
Ein Urteil in dem Sinne habe ich nicht erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat meine Anklage wegen Mangels an Beweisen fallengelassen. Ich habe lediglich eine Anordnung zum Führerscheinentzug durch die FSST erhalten.

Um deine Frage zu beantworten, angeordnet hat das meine Kreisverwaltung Abteilung Straßenverkehr und KFZ-Zulassung.

An die anderen, Danke euch für die ganzen Antworten.

Euch einen schönen Abend.
 

Sanne2005

Erfahrener Benutzer
Guten Morgen. Dann hast Du also einen Bussgeldbescheid bekommen?Und nicht den Führerschein entzogen komplett?Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?L.g
 
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