Hallo und willkommen im Forum
Die Frage lässt sich nicht konkret beantworten. Was meinst du mit "Führerschein Entzug"? Ein Fahrverbot für (keine Ahnung ob das stimmt) maximal 6 Monate? Oder einen Entzug der Fahrerlaubnis, grundsätzlich zeitlich unbeschränkt, die dann wieder beantragt werden muss? Und bei der der Führerschein vernichtet wird?
Es muss also zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug unterschieden werden.
Erst mal zur Einordnung Kraftfahrzeug. Ganz grob sind alle Landfahrzeuge mit Motor(unterstützung) Kraftfahrzeuge. Das hat mit Führerschein / Fahrerlaubnis / Prüfbescheinigung nichts zu tun. Also auch Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Mofas, Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher ...
Pedelecs (Fahrräder mit Motorunterstützung beim Treten, die bei 25 km/h abschalten muss, dazu noch ein paar andere Merkmale) gelten per Gesetz als Fahrräder. Deshalb fallen die bei der Frage raus, obwohl sie sachlich Kfz sind. Sie dürfen auch bei Fahrverbot und Führerlaubnisentzug gefahren werden, außer das Fahren wird speziell untersagt.
Ein Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, unabhängig davon, ob für sie ein Führerschein erforderlich ist. Also auch für Mofas (Prüfbescheinigung) und E-Scooter. Ausnahme wie bereits geschrieben sind Pedelecs, da sie rechtliche eins zu eins als Fahrräder gelten.
Ein Fahrerlaubnisentzug betrifft hingegen nur Kraftfahrzeuge für die Fahrerlaubnis und Führerschein erforderlich sind. Bei einem Fahrerlaubnisentzug dürfen also Mofas und E-Scooter gefahren werden. Ausnahme: Es wird speziell untersagt.
Um Spezialfälle habe ich mir keine Gedanken gemacht, also zum Beispiel Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h.
Das ist mein aktueller Kenntnisstand.