Hallo zusammen,
ich habe meinen Führerschein vor 10 Jahren aufgrund von Alkohol 1.6‰ am Steuer entzogen bekommen.
2017 Langzeittherapie abgeschlossen und jetzt Alkohol-Abstinenzkontrollprogramm abgeschlossen. Ich habe vor, die Langzeittherapie anzugeben, jedoch steht im Entlassungsbericht unter anderem ein Abhängigkeitssyndrom durch multiplen Substanzgebrauch (mit der Angabe "abstinent seit 2014").
Ist sehr ärgerlich, da keine Abhängigkeit vorhanden war (Konsum 1-3x im Jahr).
Könnte dieser Befund nun negativ bewertet werden, weil nur ein Alkohol-Kontrollprogramm vollzogen wurde?
In besagten Entlassungsbericht stehen sehr intime und vertrauliche Details (z.B. Kindheit).
Zwar sind meine hohe Motivation und der Wille auf Veränderung hervorgehoben, allerdings auch Tatsachen, die in der Vergangenheit nicht gut gelaufen sind.
Nun hätte ich gerne mal erfahren, ob eine Aufenthaltsbescheinigung auch genügt. Ggf. eine Teileinsicht?
Liebe Grüße
ich habe meinen Führerschein vor 10 Jahren aufgrund von Alkohol 1.6‰ am Steuer entzogen bekommen.
2017 Langzeittherapie abgeschlossen und jetzt Alkohol-Abstinenzkontrollprogramm abgeschlossen. Ich habe vor, die Langzeittherapie anzugeben, jedoch steht im Entlassungsbericht unter anderem ein Abhängigkeitssyndrom durch multiplen Substanzgebrauch (mit der Angabe "abstinent seit 2014").
Ist sehr ärgerlich, da keine Abhängigkeit vorhanden war (Konsum 1-3x im Jahr).
Könnte dieser Befund nun negativ bewertet werden, weil nur ein Alkohol-Kontrollprogramm vollzogen wurde?
In besagten Entlassungsbericht stehen sehr intime und vertrauliche Details (z.B. Kindheit).
Zwar sind meine hohe Motivation und der Wille auf Veränderung hervorgehoben, allerdings auch Tatsachen, die in der Vergangenheit nicht gut gelaufen sind.
Nun hätte ich gerne mal erfahren, ob eine Aufenthaltsbescheinigung auch genügt. Ggf. eine Teileinsicht?
Liebe Grüße