Entzug der Fahrerlaubnis (evtl. MPU?)

sys92

Neuer Benutzer
Hallo,

ich hab mich hier im Forum registriert weil ich ein paar Fragen habe.

Ich weiß gar nicht wie ich anfangen soll, weil ich in den letzten zwei Monaten zwei mal auf THC positiv getestet geworden bin.

Jetzt habe ich Post bekommen und mitgeteilt bekommen dass der Bluttest postiv (Werte unten) und dass mir der Entzug des Führerscheins droht.

Dazu meine Frage soll ich ihn freiwillig abgeben oder macht es einen Sinn mit einem Anwalt darüber zureden und es anfechten (wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt)

Die wichtigste Frage ist aber, was kommt sonst noch auf mich zu, wie z.B. MPU?




FB Drogen

Zur Person
Geschlecht:männlich
Alter:21

Was ist passiert?
Drogensorte:THC
Konsumform (Daür und Häufigkeit je Substanz): Gelegenheitsraucher, wenn ich frei habe regelmäßig
Datum der Auffälligkeit:2.2.2013 und 22.3.2013

Drogenbefund
Blutwerte:erstes mal :5.2ng/mlTHC, 81.9ng/ml THC-COOH sowie 2.3ng/ml 11-OH-THC zweite mal:6.0ng/mlTHC, 96.4ng/ml THC-COOH sowie 3.5ng/ml 11-OH-THC
Schnelltest:THC postiv
Beim Kauf erwischt:Nein
Nur daneben gestanden:Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:ja - eben erst Post erhalten
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein (noch nichts bezahlt)
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: nein

Führerschein
Hab ich noch: noch :-(
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich konsumiere noch: ja (will aber davon wegkommen)
letzter Konsum: heute

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Keinen Plan: ?

Aufarbeitung
Drogenberatung: ?
Selbsthilfegruppe (SHG): ?
Psychologe: ?
Ambulante/stationäre Therapie: ?
Keine Ahnung: ja

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: ?

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein

Vielen Dank im Voraus für hoffentlich viele Ratschläge
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dazu meine Frage soll ich ihn freiwillig abgeben oder macht es einen Sinn mit einem Anwalt darüber zureden und es anfechten (wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt)
Zur MPU-Anordnung folgendes ...

Äußerst bedenklich ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anordnung nicht angefochten werden kann. Begründet wird dies damit, dass die Anordnung keinen anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern lediglich vorbereitendes Verwaltungshandeln darstellen würde, gegen das ein Rechtsmittel nicht gegeben sei.

Bisher sind alle Versuche der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins gescheitert, die das Ziel hatten, den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, die Anordnung der Untersuchung oder der Beibringung eines Gutachtens auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Bisher besteht nur die Möglichkeit, den späteren Verwaltungsakt, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wird, mit Rechtsmittel anzufechten. Die lange Dauer derartiger Verfahren und deren ungewisser Ausgang bergen für die Betroffenen oft unzumutbare Risiken und erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

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Den Führerschein gibst du nicht freiwillig ab, sondern lässt ihn dir von der Behörde entziehen. Ein FS-Entzug hat zur Folge, dass deine Punkte nach Neuerteilung komplett gelöscht sind. Bei einer freiwilligen Abgabe, behältst du deine Punkte.

Der Rest kommt später ....
 

sys92

Neuer Benutzer
ich wollte mich für die schnelle Antwort bedanken (werde den Führerschein nicht abgeben) und werde mich wieder melden wenn ich etwas Neues erfahren habe.

Gruß sys92
 

sys92

Neuer Benutzer
Hallo,

kommt es jetzt knüppeldick für mich?

Ich habe auf das rechtliche Gehör verzichtet, daraufhin kam ein Schreiben, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen wird und ich den FS abzugeben habe.

Das habe ich am 02.05.13 auch gemacht, sowie die Gebühren von 153,45€ bezahlt.

Außerdem habe ich den Bußgeldbescheid (wegen Ordnungswidrigkeit) in Höhe von 680,62€ gezahlt. Das Fahrverbot von einem Monat ist ja durch den Entzug der Fahrerlaubnis hinfällig.

Jetzt kommt aber das Nächste... - nun flattert vom Amtsgericht (07.05.13) ein Strafverfahren wegen 'Trunkenheit im Verkehr' ins Haus.

'Lustig', dass da drin steht, das die Staatsanwaltschaft beantragt, mir solle die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden.

Weniger lustig finde ich, dass in dem Strafbefehl eine Geldstrafe von 1800€ (zuzüglich Gebühren) festgesetzt wurde (45 * 40,-€), außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und ich bekomme die nächsten 9 Monate keine neue Fahrerlaubnis und muss die Kosten des Verfahrens und die Auslagen tragen.

Jetzt habe ich 2 Wochen Zeit (21.05.13) darauf zu reagieren - das Dumme ist nur, dass ich mit meinen Eltern über Pfingsten nach Kroatien fahre - was soll ich tun?
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht etwas, dass der Einspruch auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden kann. Ich könne den Schuldspruch akzeptieren und evtl. die Höhe der Tagessätze beschränken.

Ich weiß jetzt aber nicht weiter - morgen muss ich auch die ganze Woche wieder auf Montage - ich habe gar keine Zeit um mich um diese Angelegenheit zu kümmern.
Wäre froh ihr könntet mir helfen.

Danke Sys92
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
nun flattert vom Amtsgericht (07.05.13) ein Strafverfahren wegen 'Trunkenheit im Verkehr' ins Haus.
Was soll man dazu sagen, wir wissen ja nichts von deinem Vorfall. :smiley2204:

Warst du denn alkoholauffällig im Straßenverkehr?
Falls JA, muß ja irgend etwas passiert sein !?

Wenn du keine Zeit für deine rechtlichen Angelegenheiten hast, dann beauftrage damit einen Anwalt.
 

sys92

Neuer Benutzer
Nein ich wahr nicht alkoholaufällig ich bin bei glatter Fahrbahn von der Strasse abgekommen und in einen Graben gefahren.

Der Alkoholtest den die Polizisten anschliessen durchführten war negativ, danach macht diese einen Drogentest der dann positiv war auf THC.

Aber ich habe nichts gefärdet ich bin auf einen Baum leicht drauf, dem gar nicht passiert ist so wie meinem auto.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Der Alkoholtest den die Polizisten anschliessen durchführten war negativ
Demnach gibts ja auch nichts zu verurteilen, was mit Alkohol zu tun hat.

Das Ganze scheint etwas verwirrend zu sein, in solch einem fall hilft nur ein Anwalt ... allein kommst du da nicht weit.
 
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