Erfahrungen PIMA Regensburg

hexerl28

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Hallo,

möchte mich erstmal vorstellen. Bin Tatjana, 28 aus dem schönen Bayern :)
Meine erste MPU bei der PIMA in Regensburg steht demnächst an. Termin hab ich noch keinen, aber Antrag auf Wiedererteilung ist schon gestellt. Ich geh wegen Straftaten ( 2003 Unfall auf glatter Fahrbahn > Aufbauseminar, 2005 2x Geschwindigkeitsüberschreitung ,2006 Fahren ohne Autoanmeldung, 2007 2x Fahren ohne Schein, 2008 Alkfahrt mit 0,53, zuletzt 2010 Fahrerflucht )
Desweiteren hatte ich noch 2008 uneidliche Falschaussage, 2010 Körperverletzung
Ja bin auf das ganze nicht stolz :(
Jetzt wollte ich fragen ob jemand weiss wie denn der Fragebogen bei der PIMA aussieht, damit ich mich ein bisschen besser vorbereiten kann und hoffe auch sonst auf ein bisschen Hilfe von Euch. Bin sehr aufgeregt wegen der ganzen Sache...

LG Tatjana
 

Max

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Willkommen im Forum !

Zur besseren Info, fülle bitte den Profil-FB für Verkehr/Straftaten aus.


Jetzt wollte ich fragen ob jemand weiss wie denn der Fragebogen bei der PIMA aussieht
Direkte Fragebögen der MPIs gibt es nicht.
Die Schwerpunkte einer Straftaten-MPU sind in unseren FB zusammengefasst ... klick

Bin sehr aufgeregt wegen der ganzen Sache...
Das ist mit Sicherheit jeder ! Eine gute Vorbereitung ist eigentlich ein MUSS. Wer ohne jegliche Vorbereitung zu einer MPU geht, hat eigentlich schon verloren.

Um ein Grundwissen bezüglich einer MPU zu bekommen, lies bitte hier ....
MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2
 

hexerl28

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Danke...

Danke für die Antworten...
Den Fragebogen füll ich die nächsten Tage aus...
Eine Frage hab ich aber noch...
Bekomm ich wegen der Alkoholfahrt nicht auch die Alkoholfragen und wird einem da Blut genommen?

Lg
 

admin

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hexrl,
die Alkoholfahrt mit 0,53‰ ist sicher "nur" als Ordnungswidrigkeit eingestuft worden. (Bußgeld & Fahrverbot)

Du musst ja wegen Deiner Verkehrsstraftaten zur MPU, sonst hättest Du eine doppelte Fragestellung mit entsprechend höheren MPU-Gebühren bekommen.
 

Max

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Nochmal ...
Zur besseren Info, fülle bitte den Profil-FB für Verkehr/Straftaten aus.
Ohne diese Info geht hier gar nichts ... klick
Nenne uns bitte auch die genaü Fragestellung deiner FSST:
 

hexerl28

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FB Verkehr/Straftaten

Zur Person:
Geschlecht:
weiblich
Alter:
28
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.10.2010

Stand des Ermittlungsverfahrens: gerichtlich abgeschlossen
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:ja
Daür der Sperrfrist:11/07/11

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: 12.01.11 entzogen bei Gerichtsverhandlung
Hab ich neu beantragt:11.01.12

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Fahren trotz Fahrverbots, 2 x Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkoholfahrt mit 0,53, Fahren ohne Zulassung, Unfall, Fahrerflucht

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: 2006 mehrere Sitzungen wegen 2 Punkteabbau
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:Aufbauseminar

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):pIMA Regensburg
Schon bezahlt?:nein

Schon eine MPU gehabt?:nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten:
Uneidliche Falschaussage, Körperverletzung, Betrug

Die Fragestellung der Fsst lautet: Ist zu erwarten, dass Frau **** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird?
 

Max

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Die Fragestellung der Fsst lautet: Ist zu erwarten, dass Frau **** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird?
Dann ist die Fragestellung ja eindeutig, daher wird jetzt dies deine Thematik sein ... klick
Vorab lies dir bitte ein paar 5*FB zu deinem FB durch.
 

hexerl28

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Mein Fragebogen ist in Arbeit :)
Heute ist der Auszug von Flensburg gekommen und ich stellte fest, dass die ganz alten Delikte schon gelöscht sind und ich also nicht mehr wirklich die genaün Daten weiss...
Leiden stehen diese aber noch in meiner Führerscheinakte :( Zum Löschung beantragen ist es aber leider wohl schon zu spät, da die Akte schon auf dem Weg nach Regensburg ist.
Ist es schlimm wenn ich von den alten Delikten nicht mehr haargenau das Datum weiss?
 

hexerl28

Neuer Benutzer
Desweiteren hab ich festgestellt, dass die Tilgunsfrist für alle Delikte am 28.11.2011 abgelaufen sind. Bis auf die Fahrerflucht. Die Sachen "liegen" in der Überliegungsfrist und nur deshalb hab ich das mitgeschickt bekommen. Die von der Führerscheinstelle meinte aber "die Sachen gehen auf jeden Fall mit zum Gutachter" Ist das denn rechtens, dass in Flensburg gelöschte Sachen mit zum Gutachter gehen?
Irgendwie hatte ich das Gefühl, sie will mir nicht wirklich Auskunft geben :(
Ausserdem meinte sie noch dass es sowieso noch ewig daürt bis alle Sachen zusammen sind, weil jetzt noch die Urteile beantragt werden. Da kommt etz meine nächste Sorge, (hatte am 12.01.2011 Verhandlung wegen Fahrerflucht, am 13.04.2011 wegen Körperverletzung und am 16.08.2011 Berufungstermin) am 16.08 bekam ich u.A. als Auflage mich in eine Entzugsklinik zu begeben weil ich bei der Körperverletzung 2,5 Promille hatte. Erfährt jetzt die Fsst davon und kann es sein, dass die Fragestellung erweitert wird und ich dann zur Alk MPU muss?
 

Nancy

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Administrator
Hallo hexerl,

dieser Bereich gehört zwar mehr zum Ressort von Max, aber ich gebe dir hier schon mal meine "Sichtweise":

Es ist rechtens, dass deine Vergehen noch in deiner Akte stehen. Deine Punkte werden zwar gelöscht, die Straftaten verbleiben jedoch noch in deiner Akte.

Hast du hier schon einmal reingeschaut?

Tilgungsfristen und Punkte


Ich denke mal, deine Sorge wegen der Alk.-MPU ist durchaus begründet! Wenn die FSSt. Kenntnis von deinem Alk.missbrauch erhält (und 2,5 ist da ein eindeutiger Wert), wird sie die MPU-Aufforderung sicherlich erweitern.

Hast du denn einen Entzug gemacht?

Noch etwas:
Bei der Höhe deiner BAK wirst du auf jeden Fall eine AB von mind. 6 Monaten nachweisen müssen. Trinkst du noch Alk.?

Hier zum besseren Verständnis:

Wichtige Abkürzungen




Edit: Hab ich das jetzt richtig gelesen/verstanden? Deine Akte ist bereits auf dem Weg zum MPI? :smiley2204:
 

hexerl28

Neuer Benutzer
Hallo hexerl,

dieser Bereich gehört zwar mehr zum Ressort von Max, aber ich gebe dir hier schon mal meine "Sichtweise":

Es ist rechtens, dass deine Vergehen noch in deiner Akte stehen. Deine Punkte werden zwar gelöscht, die Straftaten verbleiben jedoch noch in deiner Akte.

Gut, dann bereite ich mich auf alles vor...



Ich denke mal, deine Sorge wegen der Alk.-MPU ist durchaus begründet! Wenn die FSSt. Kenntnis von deinem Alk.missbrauch erhält (und 2,5‰ ist da ein eindeutiger Wert), wird sie die MPU-Aufforderung sicherlich erweitern.

Den Wert hatte ich ja bei der Körperverletzung und nicht bei einer Verkehrstat. Oder spielt das wohl doch eine Rolle? :( Der Promillewert kam erst in der Berufungsverhandlung zur Sprache. Mir gehts eigentlich eher darum ob die Fsst auch von meinen Auflagen aus der Berufung erfährt, denn da gings ja "nur" um Körperverletzung

Hast du denn einen Entzug gemacht?

Noch etwas:
Bei der Höhe deiner BAK wirst du auf jeden Fall eine AB von mind. 6 Monaten nachweisen müssen. Trinkst du noch Alk.?

Das war keine BAK, den Wert hatte ich bei der Schlägerei am Alkomaten. Nein ich trinke fast gar nichts mehr, seit ich den Entzug gemacht habe.



Edit: Hab ich das jetzt richtig gelesen/verstanden? Deine Akte ist bereits auf dem Weg zum MPI? :smiley2204:

Sie ist doch noch da... Daürt noch eine ganze Weile, meinte die gute Dame am Telefon.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Ich denke mal, deine Sorge wegen der Alk.-MPU ist durchaus begründet! Wenn die FSSt. Kenntnis von deinem Alk.missbrauch erhält (und 2,5‰ ist da ein eindeutiger Wert), wird sie die MPU-Aufforderung sicherlich erweitern.

Den Wert hatte ich ja bei der Körperverletzung und nicht bei einer Verkehrstat. Oder spielt das wohl doch eine Rolle? :( Der Promillewert kam erst in der Berufungsverhandlung zur Sprache. Mir gehts eigentlich eher darum ob die Fsst auch von meinen Auflagen aus der Berufung erfährt, denn da gings ja "nur" um Körperverletzung

Ich frage mich hier, wieso plötzlich eine Alkohol-MPU ins Spiel gebracht wird ???

Die Fragestellung der FSST liegt doch eindeutig vor (hoffe das dies so stimmt) ...
Die Fragestellung der Fsst lautet: Ist zu erwarten, dass Frau **** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird?
... ein Gutachter hat sich stets an die Fragestellung der FSST zu halten (hier kann man sogar Klage einreichen). Die Fragestellung der FSST ist ein Verwaltungsakt, diese ist in Deutschland nicht anfechtbar (wer richtig Kohle hat, kann dies vor dem EU-Gerichtshof versuchen).

Konzentriere dich auf den verkehrsrechtlichen FB, ein "Allgemeinwissen" über Alkohol empfehle ich trotzdem.
 

Nancy

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hab ich, hab nur leider blöd zitiert lach
Sorry :smiley8:

Jo, jetzt hab ich es gelesen.....:zwinker0004:



@Max

Die FSSt. ist dabei sich weitere Unterlagen zu besorgen und zwar diejenigen, in denen die 2,5 aufgeführt sind, die zur Körperverletzung führten.

Ich habe nicht geschrieben, dass es zu einer Alk.-MPU kommen wird, sondern das die Möglichkeit besteht, dass die FSSt. die MPU-Aufforderung erweitern kann, sofern sie von der Promillehöhe erfährt. Dies wäre nicht der erste Fall.....:smiley9:
Das sind aber nur Vermutungen. Wenn hexerl Glück hat, bleibt es bei der einfachen Fragestellung.
 

hexerl28

Neuer Benutzer
Danke...

... genau so hatte ichs gemeint :)
Ja das Gleiche hat mein Anwalt auch gesagt, wie du Nancy...
Kann ich also nur hoffen und warten.
Derweil bereit ich mich ganz normal nach der jetzigen Fragestellung vor, vielleicht hab ich ja Glück :smiley8:
Nach wievielen Jahren muss man denn den FS komplett neu machen? Hab was von 2 Jahren nach Entzug gehört, da hätte ich nämlich nicht mehr viel Zeit :(
 

Pfohli

MPU Profi
Nach wievielen Jahren muss man denn den FS komplett neu machen? Hab was von 2 Jahren nach Entzug gehört, da hätte ich nämlich nicht mehr viel Zeit

die "zwei Jahresregel" nachdem man nach dieser Zeit den FS wieder neumachen mußte wurde 2008 abgeschafft.
Es ist Ermessenssache der jeweiligen FSST ob man nach einer gewissen Zeit ohne FS jemanden noch für "fahrtauglich" hält und ggf. eine erneute Fahrprüfung verlangt.
In Bayern ist es i.R. so daß man nach 10 Jahren ohne FS die Prüfung neu machen muß.

Gruss Pfohli
 

Max

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Die Fragestellung der Fsst lautet: Ist zu erwarten, dass Frau **** auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstossen wird?
Ohjeh, was wird denn hier wieder "gemeckert" !?
Fragestellung nicht gelesen ???

Ich habe nicht geschrieben, dass es zu einer Alk.-MPU kommen wird, sondern das die Möglichkeit besteht, dass die FSSt. die MPU-Aufforderung erweitern kann,
Habe ich auch nicht direkt behauptet, und für eine "MPU-Erweiterung" müsste die FSST auch die Fragestellung erneürn.

Für die Befragung "Alk-nebenbei" schrieb ich ja bereits ...
Konzentriere dich auf den verkehrsrechtlichen FB, ein "Allgemeinwissen" über Alkohol empfehle ich trotzdem.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Max, ich habe nicht gemeckert....sondern nur klargestellt.....:zwinker0004:

[COLOR="blü"]Daher habe ich "gemeckert" auch in "..." gestellt[/COLOR] :ätsch:


. genau so hatte ichs gemeint :)
Ja das Gleiche hat mein Anwalt auch gesagt, wie du Nancy...
Kann ich also nur hoffen und warten
hexerl, wir hoffen und warten mit dir......:smile:

Im Bereich verkehrsrechtlich/Straftaten MPU haben wir noch nicht viele FB mit guten Bewertungen. Trotzdem solltest du sie dir mal durchlesen, bevor du deinen eigenen FB ausfüllst...

Gute Fragebögen
 
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