Erneut Auffällig nach pos. Gutachten

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Zur Geschichte:



Ich bin jüngst mit 2,26 Atemalkohol angehalten worden. Wie ich ins Auto gekommen bin etc. weiß ich nicht mehr. Das Ergebnis BAK und das Urteil/Strafbefehl steht noch aus. ich gehe aber davon aus, eine längere Sperre zu bekommen und erneut zur MPU zu müssen.



Nun ist meine Vorgeschichte bei der Führerscheinneurteilung sicherlich nicht förderlich:



- ca. 2005 auf dem Fahrrad angehalten mit ca. 2,1 Promillie, daraufhin nicht zur Führerscheinprüfung zugealssen und MPU gemacht, bestanden mit Auflage

- Führerschein ca. 2007 erhalten

- Dez. 2007 und Jan. 2008 mit dem Fahrrad jewils mit knapp über 3 Promille angehalten worden (3,07 und 3,17)

- MPU darafhin zwei Mail nicht bestanden

- mich zu einem Verkehrspsycholegen begeben und mit diesem ein Jahr quasi bei ihm in Therapie

- 2015 nach bestandener MPU dann den Führerschein wiedererhalten



Habe ich überhaupt noch eine Chance, die MPU zu bestehen? Wenn ja mit welchen Maßnahmen? Therapie + erneute Abstinzenz? Reichen 12 Monate?

Hab Löschung der Taten von 2007 und 2008 aus der Führerscheinakte beantragt. Werden die anschließenden Gutachten (z.B. das positive aus 2015) ebenfalls gelöscht, da hier Rückschlüsse möglich sind?



Vielen Dank vorab!
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Habe ich überhaupt noch eine Chance, die MPU zu bestehen? Wenn ja mit welchen Maßnahmen? Therapie + erneute Abstinzenz? Reichen 12 Monate?
Es hat jeder eine Chance, die MPU auch ein zweites oder drittes Mal zu bestehen.

Aber vielleicht fragst Du Dich mal unabhängig von der MPU wo Du Dich selbst siehst. 2x über 3 Promille, jetzt noch mal über 2 und scheinbar schon früh angefangen. Wenn ich jetzt die Statistik bemühe, das nur jede sechshundertste Alkoholfahrt auffällt...

Ich würd vorschlagen das du erstmal den Fragebogen einstellst und schon mal einen Termin bei der Suchtberatung buchst (wenn nicht schon geschehen). Solltest du ernsthaft eine Alkoholtherapie in Betracht ziehen, geht da eh kaum ein Weg dran vorbei.
 

Andi18

MPU Profi
- ca. 2005 auf dem Fahrrad angehalten mit ca. 2,1 Promillie, daraufhin nicht zur Führerscheinprüfung zugealssen und MPU gemacht, bestanden mit Auflage

- Führerschein ca. 2007 erhalten

- Dez. 2007 und Jan. 2008 mit dem Fahrrad jewils mit knapp über 3 Promille angehalten worden (3,07 und 3,17)

- MPU darafhin zwei Mail nicht bestanden

- mich zu einem Verkehrspsycholegen begeben und mit diesem ein Jahr quasi bei ihm in Therapie

- 2015 nach bestandener MPU dann den Führerschein wiedererhalten
ich halte das für einen verzwickten Lebenslauf..

Das GA von 2015 ist natürlich in der FA vorhanden. Dieses bezieht sich dann auf die Taten von 2007/2008.
Evtl. und das weißt nur Du selbst, hast hierbei was von 2005 auch erwähnt..
Die Löschung aufgrund der 10-Jahresfrist ist eins, aber das GA bleibt nunmal.

Somit werden die Voraussetzungen schwieriger. Lt BuK wird ein wesentlich längerer Zeitraum wie 12 Monate ANs erwartet. Bedeutet in der Praxis die Größenordnung 15-18 Monate.
Was sonstige Therapien, SHGs etc angeht, bin ich überfragt.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Nach erfolgreich abgeschlossener Alkoltherapie reicht ein Jahr AN, da wären wir dann aber incl. Reha auch bei minimum 14 Monaten.
 

Hans24

Stamm-User
Möglich ist alles
2015 nach bestandener MPU dann den Führerschein wiedererhalten
In diesem Gutachten sind deine Taten aufgeführt und da bringt es dir nichts diese löschen zu lassen.
Deine je erreichte Bak vergisst dein Gedächtnis nicht.(3,17)
Da du ja anscheinend ein Alkoholproblem hast, solltest du versuchen dir erst mal da Hilfe zu suchen. Um dein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Das wird wahrscheinlich in einer Therapie enden.
Dazu musst du aber gewillt sein, sonst bringt das ganze auch nichts.
Wenn du intensiv daran arbeitest, kannst du es schaffen.in ca. 3 Jahren.
Warum3 Jahre?
Weil ich das selber so mitgemacht habe.
Voraussetzung ist aber der Wille, sich vom Alkohol loszusagen, und ohne Hilfe von Außen wird es sehr schwer.
Der Weg:
Suchtberatung +SHG
Antrag auf eine TH
Vorbereitungsgruppe = ca 1/2 Jahr.
Th 15-18 Wochen

Damit hast du ca.1Jahr verbracht.
Beachte die SHG, denn die wird später wichtig. Suche dir eine, wo du dich auch wohlfühlst, die aber auch für deine Teilnahme eine Bescheinigung ausstellen. Adressen bekommst du ggf. über die Suchtberatung.

Im Anschluss kommt dann AB, in deinem Fall länger mindestens 15-18Monate.
Das ganze nicht beim Arzt, sondern mit Vertrag bei einer akkreditierten Stelle, oder alle 3 Monate Haaranalyse.
Versuche erst gar nicht diese Zeit AB zu verkürzen, indem du damit schon vor der Therapie anfängst.
AB zählt erst nach der Therapie.( Hier zu manipulieren, indem du schon vorher anfängst, bringt nichts, denn die Daten gehen ja ggf. aus deinem TH Bericht hervor.9

Vor Ablauf der Frist solltest du eine Vorbereitung machen in Bezug auf Verkehr, das heißt Kontakt mit der Diakonie oder Caritas, diese bieten solche Kurse an.

Rechtzeitig vor Ablauf kannst du dann den Antrag auf Neuerteilung stellen, und mit den ganzen Wartezeiten bist du dann bei ca.3 Jahren.
Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest, die dann gebraucht werden, ist nur ein Klacks.
Wenn du dann alles in der Tasche hast ,sprich Positive MPU hast du die größte Hürde hinter dir, dann kommt aber als letzte Instanz noch die Fsst

Nochmal auf die Shg einzugehen.
Diese Bescheinigung spielt in deinem Fall eine wichtige Rolle, und sollte auch nicht unterschätzt werden.
Sie stellen, aber keine Bescheinigungen im Nachhinein aus, somit liegt es bei dir, ab wann das Datum draufsteht.

Das alles ist nur nach den jetzigen Richtlinien, die gerade geändert werden, also in deinem Fall greifen die Neuen.
 
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Hans24

Stamm-User
Ich weiß nicht ,ob sie schon erschienen sind,
Es gibt 2
Leitlinien und Begutachtungskriterien, beide nicht billig.
Alkohol ist dort aber nur als Unterkapitel geführt, wobei wie ich schon geschrieben habe in deinem Fall der wichtigste Punkt ist, erst mal vom Alkohol wegzukommen.
Alles andere kannst du dann später anpacken.
 

Andi18

MPU Profi
Hier mal allgemeiner Lesestoff zur 4. Auflage.
Verabschiedet sind die noch nicht, Vermutung gehen Richtung Q4 2022. Was Übergangszeiträume angeht, ebenso fraglich.

Ich meine zur AB-Strategie sind die Änderungen nicht elementar. Bei KT werden die Zügel stark angezogen.
Die ETG Analysen für den Verzicht bleiben wohl erhalten, bei KT kommen Blutanalysen PEth ins Spiel.

Der Link wurde entfernt, da er auf ein kommerzielles Forum verweist. In Kürze wird in diesem Forum ein eigenes Thema dazu eröffnet werden.
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Thomas F.

Erfahrener Benutzer
Hier mal allgemeiner Lesestoff zur 4. Auflage.
Verabschiedet sind die noch nicht, Vermutung gehen Richtung Q4 2022. Was Übergangszeiträume angeht, ebenso fraglich.

Ich meine zur AB-Strategie sind die Änderungen nicht elementar. Bei KT werden die Zügel stark angezogen.
Die ETG Analysen für den Verzicht bleiben wohl erhalten, bei KT kommen Blutanalysen PEth ins Spiel.
Danke!
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Danke für eure Antworten!
Habe schon diverse Stellen angeschrieben. Der Anfang muss nun erstmal gemacht werden.
Wieso ist eine Ambulante Therapie denn nicht mit Abstinenznachweisen kombinierbar? Will ja ab sofort nachgewiesen abstinent leben... reichen denn da dann nicht insgesamt 15-18 Monate dann?! Wo beantragt man sie eine Therapie und wie teuer ist sie?
Wäre zB mein positives Gutachten aus 2015 denn tatsächlich erst 2025 zur Löschung fällig? Da stehen sämtliche Vortaten drin. Wenn ich nun diese drei Jahre Therapie plus Abstinenz mache und dann 2025 zur MPU gehe, wäre es gelöscht?! Dann fragt der Gutachter mich doch sicher auf, warum ich mir bei einer Ersttat (laut Aktenlage) so einen Aufwand mache, oder??
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Wieso ist eine Ambulante Therapie denn nicht mit Abstinenznachweisen kombinierbar? Will ja ab sofort nachgewiesen abstinent leben... reichen denn da dann nicht insgesamt 15-18 Monate dann?! Wo beantragt man sie eine Therapie und wie teuer ist sie?
...
Wenn ich nun diese drei Jahre Therapie plus Abstinenz mache...
Nach einer Therapie, egal ob stationär oder ambulant, sind mind. 12 Monate AB Pflicht. So sind halt die Richtlinien.
Ich würde in dem Zusammenhang @Hans 24 bitten nicht zu verallgemeinern. 3 Jahre bis zur MPU sind wahrlich nicht zwingend notwendig.

Eine Therapie kostet im Normalfall nichts, das trägt entweder die Rentenkasse oder die Krankenversicherung. Voraussetzung ist eine Diagnose und ein Sozialbericht. Letzteren erstellen z.B. viele Suchtberatungen. Im Vorfeld einer Therapie ist weder der Besuch einer SHG noch eine Entgiftung notwendig (es sei denn, Du bist noch "nass").
Wenn es eine gute Therapie ist, werden auch Kurse zur "Wiedererlangung der Mobilität" angeboten, also eine Art MPU Vorbereitung.

Nach der Therapie ist weiterführend noch Nachsorge oder Adaption möglich. Aber im Grunde kannst Du nach erfolgreicher Therapie direkt die ersten Schritte für die MPU einstielen, also Abstinenznachweise sammeln. Eine SHG ist generell für die Stabilisierung der Abstinenz sehr, sehr hilfreich.

Zur Geschichte mit den SHG Nachweisen. Ich hatte keine und der Prüfer wollte auch keine! Ohne Therapie im Hintergrund mag sich das anders verhalten, ich bin mir aber sicher das ein Prüfer merkt ob du wirklich ernsthaft zu einer Gruppe gehst oder nur 2x sporadisch da warst. Entsprechend kannst du natürlich auch zu einer Gruppe gehen, die keine Bescheinigungen ausstellt. Wichtig ist nur, dass du dich dort wohl fühlst. Im Zweifelsfall könntest du noch in den Träger e.V. der SHG eintreten...
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Habt ihr Empfehlungen für einen VP mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis für Online-Einzelstunden bei keinem leichten
 

Hans24

Stamm-User
Zitat: Mat_C
Wieso ist eine ambulante Therapie denn nicht mit Abstinenznachweisen kombinierbar?

Das steht in den Leitlinien.
Will ja ab sofort nachgewiesen abstinent leben... reichen denn da dann nicht insgesamt 15-18 Monate dann?!
Kannst du ja machen, aber gezählt wird das erst nach Ende der TH.
Wo beantragt man sie eine Therapie und wie teuer ist sie?
Am besten bist du bei einer Suchtberatung aufgehoben, die dann mit dir zusammen auch den Antrag ausfüllen.
Dieser wird dann bei der Rentenversicherung eingereicht, und da entscheidet sich, wer die Kosten übernimmt,ggf. Krankenkasse.
Große Kosten entstehen dir nicht.
Dann beginnt das ganze, ab zusage meist mit einer Meditationsgruppe, gefolgt von der Therapie und anschließend eine Nachfolgegruppe, hier kannst du dann mit deinem Ab Programm starten.
Hier weis man zuwenig über dich, um dir zu sagen,Ambulant-Stationäre Therapie.
Welche Ziele verfolgst du,und mit welchen Vorstellungen gehst du an diese Sache heran?
Ambulant dauert in der Regel 1 Jahr
Stationär geht von 8 bis 15 Wochen ggf. Verlängerung.
Während dieser Zeit wirst du krankgeschrieben, soweit mir bekannt ist..
Wäre zB mein positives Gutachten aus 2015 denn tatsächlich erst 2025 zur Löschung fällig? Da stehen sämtliche Vortaten drin. Wenn ich nun diese drei Jahre Therapie plus Abstinenz mache und dann 2025 zur MPU gehe, wäre es gelöscht?! Dann fragt der Gutachter mich doch sicher auf, warum ich mir bei einer Ersttat (laut Aktenlage) so einen Aufwand mache, oder??
Aus deiner Strafakte ja,
aber
Gelöscht kann vieles sein, aber in deiner Führerscheinakte ist es noch vorhanden, und die wird mitgeschickt zur nächsten MPU, wenn ich mich nicht ganz gewaltig irre.
Nach einer Therapie, egal ob stationär oder ambulant, sind mind. 12 Monate AB Pflicht. So sind halt die Richtlinien.
Ich würde in dem Zusammenhang @Hans 24 bitten nicht zu verallgemeinern. 3 Jahre bis zur MPU sind wahrlich nicht zwingend notwendig
Das mit den 3 Jahren braucht nicht zu sein ,da gebe ich Schotty recht.
Diese beziehen sich auf vorgegebene Werte,und Wartezeiten durch Beantragungen.
In diesem Fall, mit den Werten kann Mat ja versuchen, was er für richtig hält, nach 1 Jahr Ab den fs neu Beantragen,
Dann ist er immer noch bei 1,5 Jahren, wenn alles gut läuft.
Ob das, dann klappt,ist dann die andere Frage.
Die Mpu und den FS beantragen kannst du öfter, kostet nur jedes Mal.

Zitat lesbar gemacht *Nancy*
 
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Hans24

Stamm-User
Ich persönlich würde dir von einem Online Vp abraten.
In deinem Fall ist das meiner Meinung noch viel zu früh, sondern du solltest dich erst mal an eine Suchtberatung wenden.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Suchtberatung habe ich am WE bereits angeschrieben; warte derzeit auf eine Rückmeldung.
Da ich aber verschiedene Aussagen erhalten habe, würde ich gern mit einem VP bzw. ehemaligen Gutachter über das Vorgehen reden. Gerade zB telefonierte ich mit dem Gesundheitsamt wegen AB. Die gute Frau meinte quasi, dass keine AB für länger als 12 Monate nötig wäre. Wenn ich aber zB eine Therapie machen muss, bringt es mir aber anscheinend - laut Forum nichts - wenn ich nun schon mit der AB anfange, weil die dann anscheinend nicht zählt?! Warum auch immer... daher hätte ich gerne n relativ konkreten Fahrplan.
 

Mat_C

Erfahrener Benutzer
Ich persönlich würde dir von einem Online Vp abraten.
In deinem Fall ist das meiner Meinung noch viel zu früh, sondern du solltest dich erst mal an eine Suchtberatung wenden.
Zu einem Nicht-Online-VP komme ich ohne Auto schlecht; ich gehe auch von mehr Stunden als bei einem Standardfall aus ...
 

Hans24

Stamm-User
Alles gut
Du kannst aber auch bei den MPU Stellen nachfragen, diese bieten kostenlose Erstgespräche an.
Eins ist klar, VP kostet Geld.
Und Online tummelt sich so manches auf dem Markt.
Eins ist doch klar, Geld kann man verbrennen.
Empfehlungen kann man ignorieren.
Richtlinien kann man auch ignorieren.
Ich würde abwarten, was die Suchtberatung sagt, bevor ich übereilte Schritte unternehme, die nur unnötig Geld kosten.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich muss ganz ehrlich sagen, nachdem du nun 4x mit erheblicher Alkoholisierung erwischt wurdest (und statistisch somit auch ca. 2.400 Mal ähnlich verstrahlt unerwünscht gefahren bist) und du nun nach der Länge deines AN-Programms fragst, drängt sich mir grad der Eindruck auf, dass du etwas mehr über deine Probleme als über deinen Führerschein nachdenken solltest.
 
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