hundefreund
Neuer Benutzer
Hallo bin neu hier, erstmal mein Profilbogen
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,86
Gewicht: 110
Alter: 30
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: XX.05.2020
BAK: 1,80
Trinkbeginn:19:00
Trinkende: 01:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:15
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate bis XX.02.2021
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ermittlungsakte liegt vor. Auszug des Fahreignungsregisters ebenfalls (keine weiteren Eintragungen außer TF)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist nicht zu erwarten, dass Herr XX künftig das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann?
Bundesland:
BaWü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Kontrolliertes Trinken
Ich lebe abstinent seit: nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: ja, zwei Mal Leberwerte (Normwerte)
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: angefragt Erstgespräch TÜV beauftragt
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Sonstiges: Foren, Bücher (u. a. Beurteilungskriterien), Netz
MPU
Datum: voraussichtlich ab Februar/März 2021
Welche Stelle (MPI): Entscheidung noch offen. Ggfs. IBBK Stuttgart
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
Hallo liebe Forumsmitglieder,
schon einmal vorab der Profilbogen. Der erweiterte Fragebogen folgt. Ich habe mich bereits mit der Thematik MPU befasst - ob genügend, würde ich gerne von objektiven Lesern wissen.
Insbesondere interessiert mich, ob in meinem Fall der Antritt mit KT überhaupt möglich ist. Laut den Begutachtungskriterien -und meiner eigenen Expertise- grundsätzlich ja. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies auch der Anwendungspraxis entspricht.
Natürlich muss ich den GA von meiner Gesamtstrategie überzeugen - in meinem Falle ja einmal die Fragestellung nach der Alkoholfahrt + künftiges Trennen von Alkohol+Autofahren).
Aus den hiesigen Begutachtungskriterien kann ich nur herauslesen, dass quasi (fast) alles möglich ist, bei der Selbst- und Fremdeinstufung der Hypothese (A1, A2, A3 bzw. A4 in meinem Fall).
Bspw. könnte grundsätzlich die Kriterien nach A3 "Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung...." bei mir Anwendung finden, jedoch könnte der GA ebenfalls Hinweise aus den A 1.2. N (Alkoholabhängigkeit) hinzuziehen (bspw. A .1.2. N 4. Bereich Toleranzentwicklung Q3 "Der Klient trank ein- oder mehrmals im Monat mehr als 150-300 ml reinen Alkohol.
--> Dieses eine Kriterium könnte der GA bei mir ggfs. als "erfüllt" ansehen, da ich, um bei der TF auf 1,8 Promille (lt. Akte ohne Ausfallerscheinungen) zu kommen, nach Widemark-Formel
10 x 0,3l Bier = 120 gr. Alkohol
und 9x 4cl (0,04l) = 109,8 gr. Alkohol
= 229,8 gr. Alkohol (Höchstmenge an zugenommenem Alkohol des Abends)
- 20% Resorptionsverlust (- 45,96 gr.)
= 183,84 gr. Alkohol
: 77kg (Körperflüssigkeit; 70% von 110 Kg)
= 2,38 ‰
-Alkoholabbau (0,1 ‰ pro Stunde; Abbau eine Stunde nach Trinkbeginn - also in Summe 5h*0,01)
= 1,78 ‰
------------
Eventuell könnt Ihr mir hier schon -vor Durchsicht des Fragebogens- schon eine Einschätzung geben, ob KT durch diesen Fakt bereits ausgeschlossen ist?
Hier sehe ich die Achillessehne bei den vorliegenden Fakten und dem KT.
Der GA wird davon ausgehen, dass dies nicht meine höchste Trinkmenge ever war, da ja keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Nach A .1.2. N 4. Bereich Toleranzentwicklung Q3 wäre ja bei mehr als max. 300 gr. Trinkmenge (reiner Alkohol) ein Ausschlusskriterium für KT gegeben.
Die von mir bereits mehrmonatig erfolgreich umgesetzte Strategie des KT klappt erfolgreich und ich fühle mich sehr gut damit. Folglich bleibt das auch so! Meine Leberwerte sind allesamt im grünen Bereich. Würde mich jetzt etwas ärgern, wenn dieser Fakt schon ein Ausschlusskriterium für KT darstellt.
Die Leberwerte werde ich jetzt noch vor der MPU 1-2 mal einholen lassen. In Summe hätte ich dann min. drei Nachweise durch meinen Hausarzt.
Ein Informationsabend des TÜV habe ich bereits besucht und eine verkehrspsychologisches Erstgespräch ebenfalls gebucht. Das volle Programm würde ich allerdings nur dann buchen, wenn es zwingend für ein positives Gesamtbild beim Gutachter notwendig ist. Ich möchte an dieser Stelle nichts relativieren! Die realistische Auseinandersetzung mit Ursache und Wirkung des eigenen Handelns (Alkoholkonsum) muss (und ist) sowieso als Grundlage für mein erfolgreiches Bestehen der MPU gegeben sein.
Hat jemand Erfahrungen mit der IBBK GmbH Stuttgart? Der TÜV scheint mir grundsätzlich sehr "verkaufswütig" zu sein. Das gefällt mir nicht. Auch wurde mir, so wie allen anderen Teilnehmern grundsätzlich gesagt, dass eine 12-monatige Abstinenz zwingend notwendig ist. Das könnte ja auch beim TÜV gebucht werden....Ein Schelm, wer Böses denkt. IBBK hat lt. Netz gute Bewertungen und geht nach meinem Gefühl etwas objektiver an die Sache ran.
Grundsätzlich: Warum nicht gleich ganz Abstinenz sondern KT?
Für eine Gesamtabstinenz hätten für mich weitere Faktoren außerhalb des von mir betriebenen Alkoholmissbrauchs (i.S.d. Einstufung: Alkoholgefährdung) zutreffen müssen.
Zudem habe ich mich realistisch selbst gefragt, ob es vonnöten ist, ein Leben lang auf Alkohol und bspw. Speisen mit Alkohol zu verzichten. Das sehe ich so nicht. Ebenso zwar der deutliche missbräuchliche Umgang mit Alkohol durch meine Person, jedoch nicht die Erkenntnis, dass ein gänzlich unkontrollierter Umgang mit Alkohol vorlag, welchen einen Abstinenznachweis zwingend vorschreibt.
Bei einzelnen Anlässen (Goldene Hochzeit, runder Geburtstag...) möchte ich künftig noch anstoßen können, um einen bestimmten Ehrentag zu feiern. Die Umsetzung klappt wie gesagt gut und wird von mir nicht als Last oder "mal ausprobieren" angesehen.
Nun, ich möchte nicht all zu weit abschweifen - Fragebogen folgt. Dann ist eine realistische Lageeinschätzung besser möglich.
Vielen Dank im Voraus für euere Mühe
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1,86
Gewicht: 110
Alter: 30
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: XX.05.2020
BAK: 1,80
Trinkbeginn:19:00
Trinkende: 01:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 02:15
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate bis XX.02.2021
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ermittlungsakte liegt vor. Auszug des Fahreignungsregisters ebenfalls (keine weiteren Eintragungen außer TF)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist nicht zu erwarten, dass Herr XX künftig das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann?
Bundesland:
BaWü
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Kontrolliertes Trinken
Ich lebe abstinent seit: nein
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: ja, zwei Mal Leberwerte (Normwerte)
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: angefragt Erstgespräch TÜV beauftragt
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Sonstiges: Foren, Bücher (u. a. Beurteilungskriterien), Netz
MPU
Datum: voraussichtlich ab Februar/März 2021
Welche Stelle (MPI): Entscheidung noch offen. Ggfs. IBBK Stuttgart
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
Hallo liebe Forumsmitglieder,
schon einmal vorab der Profilbogen. Der erweiterte Fragebogen folgt. Ich habe mich bereits mit der Thematik MPU befasst - ob genügend, würde ich gerne von objektiven Lesern wissen.
Insbesondere interessiert mich, ob in meinem Fall der Antritt mit KT überhaupt möglich ist. Laut den Begutachtungskriterien -und meiner eigenen Expertise- grundsätzlich ja. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob dies auch der Anwendungspraxis entspricht.
Natürlich muss ich den GA von meiner Gesamtstrategie überzeugen - in meinem Falle ja einmal die Fragestellung nach der Alkoholfahrt + künftiges Trennen von Alkohol+Autofahren).
Aus den hiesigen Begutachtungskriterien kann ich nur herauslesen, dass quasi (fast) alles möglich ist, bei der Selbst- und Fremdeinstufung der Hypothese (A1, A2, A3 bzw. A4 in meinem Fall).
Bspw. könnte grundsätzlich die Kriterien nach A3 "Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung...." bei mir Anwendung finden, jedoch könnte der GA ebenfalls Hinweise aus den A 1.2. N (Alkoholabhängigkeit) hinzuziehen (bspw. A .1.2. N 4. Bereich Toleranzentwicklung Q3 "Der Klient trank ein- oder mehrmals im Monat mehr als 150-300 ml reinen Alkohol.
--> Dieses eine Kriterium könnte der GA bei mir ggfs. als "erfüllt" ansehen, da ich, um bei der TF auf 1,8 Promille (lt. Akte ohne Ausfallerscheinungen) zu kommen, nach Widemark-Formel
10 x 0,3l Bier = 120 gr. Alkohol
und 9x 4cl (0,04l) = 109,8 gr. Alkohol
= 229,8 gr. Alkohol (Höchstmenge an zugenommenem Alkohol des Abends)
- 20% Resorptionsverlust (- 45,96 gr.)
= 183,84 gr. Alkohol
: 77kg (Körperflüssigkeit; 70% von 110 Kg)
= 2,38 ‰
-Alkoholabbau (0,1 ‰ pro Stunde; Abbau eine Stunde nach Trinkbeginn - also in Summe 5h*0,01)
= 1,78 ‰
------------
Eventuell könnt Ihr mir hier schon -vor Durchsicht des Fragebogens- schon eine Einschätzung geben, ob KT durch diesen Fakt bereits ausgeschlossen ist?
Hier sehe ich die Achillessehne bei den vorliegenden Fakten und dem KT.
Der GA wird davon ausgehen, dass dies nicht meine höchste Trinkmenge ever war, da ja keine Ausfallerscheinungen vorlagen. Nach A .1.2. N 4. Bereich Toleranzentwicklung Q3 wäre ja bei mehr als max. 300 gr. Trinkmenge (reiner Alkohol) ein Ausschlusskriterium für KT gegeben.
Die von mir bereits mehrmonatig erfolgreich umgesetzte Strategie des KT klappt erfolgreich und ich fühle mich sehr gut damit. Folglich bleibt das auch so! Meine Leberwerte sind allesamt im grünen Bereich. Würde mich jetzt etwas ärgern, wenn dieser Fakt schon ein Ausschlusskriterium für KT darstellt.
Die Leberwerte werde ich jetzt noch vor der MPU 1-2 mal einholen lassen. In Summe hätte ich dann min. drei Nachweise durch meinen Hausarzt.
Ein Informationsabend des TÜV habe ich bereits besucht und eine verkehrspsychologisches Erstgespräch ebenfalls gebucht. Das volle Programm würde ich allerdings nur dann buchen, wenn es zwingend für ein positives Gesamtbild beim Gutachter notwendig ist. Ich möchte an dieser Stelle nichts relativieren! Die realistische Auseinandersetzung mit Ursache und Wirkung des eigenen Handelns (Alkoholkonsum) muss (und ist) sowieso als Grundlage für mein erfolgreiches Bestehen der MPU gegeben sein.
Hat jemand Erfahrungen mit der IBBK GmbH Stuttgart? Der TÜV scheint mir grundsätzlich sehr "verkaufswütig" zu sein. Das gefällt mir nicht. Auch wurde mir, so wie allen anderen Teilnehmern grundsätzlich gesagt, dass eine 12-monatige Abstinenz zwingend notwendig ist. Das könnte ja auch beim TÜV gebucht werden....Ein Schelm, wer Böses denkt. IBBK hat lt. Netz gute Bewertungen und geht nach meinem Gefühl etwas objektiver an die Sache ran.
Grundsätzlich: Warum nicht gleich ganz Abstinenz sondern KT?
Für eine Gesamtabstinenz hätten für mich weitere Faktoren außerhalb des von mir betriebenen Alkoholmissbrauchs (i.S.d. Einstufung: Alkoholgefährdung) zutreffen müssen.
Zudem habe ich mich realistisch selbst gefragt, ob es vonnöten ist, ein Leben lang auf Alkohol und bspw. Speisen mit Alkohol zu verzichten. Das sehe ich so nicht. Ebenso zwar der deutliche missbräuchliche Umgang mit Alkohol durch meine Person, jedoch nicht die Erkenntnis, dass ein gänzlich unkontrollierter Umgang mit Alkohol vorlag, welchen einen Abstinenznachweis zwingend vorschreibt.
Bei einzelnen Anlässen (Goldene Hochzeit, runder Geburtstag...) möchte ich künftig noch anstoßen können, um einen bestimmten Ehrentag zu feiern. Die Umsetzung klappt wie gesagt gut und wird von mir nicht als Last oder "mal ausprobieren" angesehen.
Nun, ich möchte nicht all zu weit abschweifen - Fragebogen folgt. Dann ist eine realistische Lageeinschätzung besser möglich.
Vielen Dank im Voraus für euere Mühe