Wer mit THC/Cannabis oder harten Drogen erstmalig auffällig wird (dabei aber keine rechtsverwertbaren Blutwerte ermittelt werden), der hat mit einem FäG (Fachärztlichen Gutachten) zu rechnen.
Das gilt auch, wenn man nur mit THC auffällt, ohne im Straßenverkehr teilzunehmen, oder den Konsum gegenüber den Beamten einräumt, ohne THC oder andere Abbaustoffe im Blut, oder Drogen dabei zu haben.
Beispiele:
- Geringe Menge THC im Besitz, aber kein THC im Körper
- Es wurde nur ein Schnelltest gemacht und kein Blut entnommen
- Der aktive THC-Gehalt im Blut liegt unter 1ng/ml
- Der Abbauwert THC COOH liegt unter 20-30 ng/ml
Das Verfahren wird eingestellt und von Polizei und Staatsanwaltschaft wird in diesem Fall nichts kommen. Es ergeht aber Meldung an die FSSt. Diese kann dann u.U. ein FäG verlangen. Das Ganze kann bis zu 12 Monaten dauern. Von daher ist ein sofortiger Drogenverzicht erforderlich!
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1.
Ihr lebt ab sofort drogenfrei und es befindet sich somit kein BTM mehr in eurem Körper. Somit könnt ihr dem zugelassenen Arzt sagen, dass es ein einmaliger Vorfall auf einer Party war und sich dieser nicht mehr wiederholen wird. Alkohol trinkt ihr auch höchstens mal zum Anstoßen und nicht öfter als 1x im Monat = 2 TE.
Im allgemeinen ist die Sache damit ausgestanden und ihr erhaltet ein pos. Ga. Dieses landet jedoch für die nächsten 10 Jahre in eurer FS-Akte und bei einer erneuten BTM-Auffälligkeit, wird eine MPU angeordnet.
2.
Ihr konsumiert weiter und habt Spuren von BTM im Blut. In diesem Fall solltet ihr das FäG besser vergessen und euch direkt auf eine MPU vorbereiten.
Noch zu sagen ist, dass allein der Besitz von Cannabis keinerlei Überprüfungsmaßnahmen der FSSt (gemäß Urteil Bundesverfassungsgericht) rechtfertigt. Bei gelegentlichem Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist ein FäG in soweit sinnlos, so lange nicht regelmäßiger Konsum infrage kommt.
Das FäG wird darum viel mehr eingesetzt, wenn bereits ein Konsum erwiesen ist und um das Konsummuster zu bestimmen und insbesondere um zu klären, ob einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt.
Ob vom Institut eine Haaranalyse gemacht und/oder in Form von Blut/Urin untersucht wird, kann vorab telefonisch erfragt werden. Dies behandeln die Ärzte unterschiedlich. Oftmals werden auch noch neurologische Tests gemacht (Reaktion/Konzentration). In jeden Fall erfolgt ein ca. 60-minütiges Gespräch, in dem erörtert wird, wie es zum Kontakt mit den Drogen kam und in dem geschildert werden sollte, wie man künftig ohne Drogenkonsum weiterlebt....
3.
Der Konsum harter Drogen sollte IMMER verneint werden!!
*tw. übernommen aus einem anderen MPU-Forum*
Das gilt auch, wenn man nur mit THC auffällt, ohne im Straßenverkehr teilzunehmen, oder den Konsum gegenüber den Beamten einräumt, ohne THC oder andere Abbaustoffe im Blut, oder Drogen dabei zu haben.
Beispiele:
- Geringe Menge THC im Besitz, aber kein THC im Körper
- Es wurde nur ein Schnelltest gemacht und kein Blut entnommen
- Der aktive THC-Gehalt im Blut liegt unter 1ng/ml
- Der Abbauwert THC COOH liegt unter 20-30 ng/ml
Das Verfahren wird eingestellt und von Polizei und Staatsanwaltschaft wird in diesem Fall nichts kommen. Es ergeht aber Meldung an die FSSt. Diese kann dann u.U. ein FäG verlangen. Das Ganze kann bis zu 12 Monaten dauern. Von daher ist ein sofortiger Drogenverzicht erforderlich!
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1.
Ihr lebt ab sofort drogenfrei und es befindet sich somit kein BTM mehr in eurem Körper. Somit könnt ihr dem zugelassenen Arzt sagen, dass es ein einmaliger Vorfall auf einer Party war und sich dieser nicht mehr wiederholen wird. Alkohol trinkt ihr auch höchstens mal zum Anstoßen und nicht öfter als 1x im Monat = 2 TE.
Im allgemeinen ist die Sache damit ausgestanden und ihr erhaltet ein pos. Ga. Dieses landet jedoch für die nächsten 10 Jahre in eurer FS-Akte und bei einer erneuten BTM-Auffälligkeit, wird eine MPU angeordnet.
2.
Ihr konsumiert weiter und habt Spuren von BTM im Blut. In diesem Fall solltet ihr das FäG besser vergessen und euch direkt auf eine MPU vorbereiten.
Noch zu sagen ist, dass allein der Besitz von Cannabis keinerlei Überprüfungsmaßnahmen der FSSt (gemäß Urteil Bundesverfassungsgericht) rechtfertigt. Bei gelegentlichem Konsum ohne Bezug zum Straßenverkehr ist ein FäG in soweit sinnlos, so lange nicht regelmäßiger Konsum infrage kommt.
Das FäG wird darum viel mehr eingesetzt, wenn bereits ein Konsum erwiesen ist und um das Konsummuster zu bestimmen und insbesondere um zu klären, ob einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorliegt.
Ob vom Institut eine Haaranalyse gemacht und/oder in Form von Blut/Urin untersucht wird, kann vorab telefonisch erfragt werden. Dies behandeln die Ärzte unterschiedlich. Oftmals werden auch noch neurologische Tests gemacht (Reaktion/Konzentration). In jeden Fall erfolgt ein ca. 60-minütiges Gespräch, in dem erörtert wird, wie es zum Kontakt mit den Drogen kam und in dem geschildert werden sollte, wie man künftig ohne Drogenkonsum weiterlebt....
3.
Der Konsum harter Drogen sollte IMMER verneint werden!!
*tw. übernommen aus einem anderen MPU-Forum*