Führerschein Wiedererteilung mit COPD und Sauerstoffschlauch in der Nase.

Papagalo69

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Hallo.
Nachdem mir 2003 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nachdem ich mit 5,1 Ng THC im Blut erwischt worden war und die MPU vergeigt hatte, beschloss ich 15 Jahre zu warten, um die MPU zu vermeiden.

Das habe ich erfolgreich getan. Inzwischen sind es ja sogar schon 19 Jahre. 1.Hilfe Kurs, Sehtest, Führungszeugnis, Passbilder und Genug Geld habe ich am Start.

AABER: Ich hab nen Schlauch in der Nase, weil ich eine COPD im Endsatium habe und 24/7, 2L/h Sauerstoff zusätzlich brauche.
Dadurch gelte ich als schwer gehbehindert (80%, G +aG) . Selbst bei leichteren körperlichen Belastungen bin ich schnell erschöpft und bekomme Atemnot . Büroarbeit geht noch sehr gut und das Führen eines PKW (mit Servolenkung) traue ich mir zu. Es gibt sicher schlechte Tage. Das stelle ich dann aber schon auf dem Wg zum Auto fest und kann mich ja dann gegen das fahren entscheiden. Dringende Termine habe ich als Rentner nicht Ansonsten ist ein Taxi ja auch eine gute Alternative.

Jetzt habe ich die Befürchtung, dass FSS oder der Prüfer kein Risiko eingehen wollen und mich doch noch zur MU schicken, denn, siehe hier

Anordnung einer Begutachtung über die Geeignetheit zum Führen eines Kfz wegen COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung?)

Ja, eine solche Anordnung kann – je nach Stadium einer COPD – erfolgen. Siehe dazu auch OVG Bremen, Beschl. v. 07.04.2020 – 2 PA 64/20:

"Die Anordnung ist materiell-rechtmäßig erfolgt. Die Fahrerlaubnisbehörde durfte von dem Kläger die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen, weil die bei dem Kläger unstreitig vorliegende Erkrankung an der Chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) im Stadium GOLD IV Bedenken gegen die körperliche Fahreignung begründet. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FeV bestehen Bedenken in diesem Sinne insbesondere dann, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 zur FeV hinweisen, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Nach Nr. 11.3 der Anlage 4 zur FeV ist dies bei einer schweren Lungen- und Bronchialerkrankung mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik der Fall. Nach Nr. 3.8 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Begutachtungsleitlinien – Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Stand 31.12.2019, veröffentlicht unter "www.bast.de) sind durch schwere Erkrankungen der Bronchien und der Lungen Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf-Dynamik zu erwarten, die in fortgeschrittenen Stadien infolge einer Gasaustauschstörung (respiratorische Globalinsuffizienz) sowie durch plötzliche "Hustensynkopen" die Fähigkeit, den gestellten Anforderungen bei Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gerecht zu werden, aufheben oder doch erheblich einschränken können. Die bei dem Kläger diagnostizierte COPD GOLD IV stellt ohne Zweifel eine schwere Lungen- und Bronchialerkrankung in diesem Sinne dar, die eine weitere ärztliche Abklärung der genannten Auswirkungen auf das kardiovaskuläre System des Klägers rechtfertigt. Die COPD ist eine chronische Erkrankung der Lunge mit einer dauerhaften Verengung der Atemwege infolge der Entzündung der Atemwege und einer fortschreitenden Zerstörung des Lungengewebes. Das Stadium der GOLD 4 stellt das Endstadium der COPD dar. Die Erkrankten leiden typischerweise unter schwerer Atemnot und Husten. Zusätzlich können Herz-Kreislauf-Probleme durch eine Sauerstoffunterversorgung anderer Organe auftreten. Die Lungenfunktion liegt bei weniger als 30% des Normalwertes (vgl. https://www.leichter-atmen.de/copd-4, abgerufen am 24.04.2020). Bei dieser Sachlage ist die Aufforderung an den Kläger, sich zur weiteren Abklärung der Auswirkungen der Erkrankung auf die körperliche Fahreignung einer Begutachtung zu unterziehen, verhältnismäßig. Ermessensfehler der Beklagten sind nicht ersichtlich.
Hat jemand dazu Erfahrungswerte? Kann mir jemand qualifizierte Ratschläge geben? (Bei Antragstellung im Rathaus kann ich die Nasenbrille abziehen. Im sitzen komme ich meistens locker eine Stunde ohne Sauerstoff klar. Bei der Fahrprüfung würde ich das Risiko nicht eingehen.)

Quelle eingefügt *Nancy*
 
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Nancy

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Hallo Papagalo69,

ich fürchte, man kann dir da keine großen Hoffnungen machen dass du um das ärztliche Gutachten herumkommst.
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Du könntest natürlich versuchen dich direkt an einen Verkehrsmediziner* zu wenden der dich entsprechend untersucht und ein Gutachten verfasst und dieses könntest du bei Antragstellung direkt bei der FSSt. mit abgeben. Ob das der Behörde genügt, oder ob sie eine spezifische Fragestellung vorgeben möchte, kann zumindest ich nicht beurteilen....

*Hierbei muss es sich um einen Facharzt für Innere Krankheiten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation bzw. einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung handeln der die Anforderungen nach Anlage 14 FeV erfüllt.

Ich persönlich würde wohl auf der FSSt. einmal nachfragen was sie bei einem Neuantrag von mir verlangen würden...
 

Papagalo69

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Meine FSST hat sich schon mal geweigert mir jedwede Frage zu beantworten, wenn ich nicht zuvor einen neuen Führerschein beantrage und dafür 240,-€ bezahle.
Als ich mich darauf eingelassen habe, haben sie mir eine achtwöchige Wartezeit aufgedrückt, um mich dann anzulügen. (Die Details dieser ganzen Posse würden hier zu viel Raum einnehmen.)

Inzwischen hat die FSST eine neue Leitung. Viel besser soll es aber nicht geworden sein.

Da sie mich bereits mit willkürlichen Finten ausgetrickst und mir mein Geld abgeluchst haben, ist meine Hemmschwelle eher niedrig, ihnen auch nicht offen und ehrlich die ganze Wahrheit zu servieren.

In dem Zusammenhang möchte ich auch erwähnen, dass meine persönliche Erfahrung gezeigt hat, dass die FSST Darmstadt, im Vergleich zur FSST Groß-Gerau oder der FSST Berlin höchst willkürlich und regelwidrig handelt. Eigentlich hätte ich sie anzeigen sollen.

Das hätte meine Chancen auf Neuerteilung meiner FE leider nicht erhöht.

Ich schau mal wie ich weiter vorgehe und halte euch dann auf dem laufenden.

Es gibt ja doch einige Beispiele dafür, dass etliche Menschen, mit ordentlicher Vorbereitung, selbst nach 20 Jahren ohne Lappen, eine Wiedererteilung ohne extra Prüfung erreicht haben.

Die Hoffnung stirbt zu letzt. :)

......aber sie stirbt. :()

Ich habe nichts zu verlieren, außer ein paar Penunzen. Meine Würde werden Sie mir so oder so nicht zurück geben.
 

Papagalo69

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Hier noch mal mein augenblicklicher Stand.

In den letzten Monaten habe ich mich ordentlich eingelesen und denke, dass ich nun halbwegs Bescheid weiß, über die Fragestellung und wie man ihr am besten begegnet.

Wenn ich zur Führerscheinstelle ginge und es schaffte, mit Hilfe von Kortison, ohne O2 Gabe, den Antrag auf eine FE zu stellen, würde ich spätestens bei der obligatorischen Führerscheinprüfung meine Karten auf den Tisch legen, bzw. den Schlauch in die Nase stecken müssen. Wenn der Prüfer seine Zweifel an meiner Fahreignung dann an die Fsst. meldet, stehe ich als "Betrüger" da und darf danach sicher nicht mehr auf Milde oder Nachsicht hoffen.

Natürlich kann ich auch mit Nasenbrille den Lappen beantragen. Dann melden die aber mit absoluter Sicherheit Zweifel an meiner Fahreignung an und verlangen von mir ein äG (ärztliches Gutachten) . Keine MPU, denn mit meiner Psyche hat die COPD erst mal nix zu tun. Wenn doch, wird das bei dem äG eruiert. Dann würde danach noch eine MPU angeordnet.

Da eine solche Anordnung mit Fristen verbunden ist, wäre ich dann unter Zeitdruck.

Also habe ich begonnen, ganz in Ruhe alles vorzubereiten.

Erst mal muss ich meinen LuFa überzeugen mir ein Attest zu schreiben, in dem steht, dass ich keine Hustenanfälle und, im sitzen überhaupt keine Anfälle (Exazorbationen o.ä.), habe.

Letztes Jahr im Schlaflbor hatte ich ihn schon mal darauf angesprochen, woraufhin er mich als Depp hingestellt hat.
Er kannte die Führerscheinproblematik einfach nicht und hat mir nicht geglaubt, dass die COPD (Stufe IV) ein Problem beim Führerscheinerwerb ist. Dafür habe ich inzwischen endlich schriftliche Beweise. Damit kann ich ihn sicher überzeugen.
(Die habe ich oben bereits gepostet.) Stichworte: synkopische Hustenanfälle, OVG Bremen.

Außerdem sagte er, dass er doch gar nicht wissen könne, ob ich Hustenanfälle habe. Dabei hat er mich inzwischen schon drei Nächte vollverkabelt überwacht.
Wenn es eine Dauerüberwachung braucht, soll er sich was ausdenken. Vielleicht fällt einem von euch ja etwas dazu ein. Nützliche Hinweise nehme ich gerne an. :)

Außerdem bekomme ich starke Schmerzmittel (Opioide) in Form von Pflastern. Bei der aktuellen Dosierung sollte das keine Eignungszweifel geben. Dafür schreibt mir mein Hausarzt sicher auch noch ein Attest.

Mit diesen Attesten muss ich dann zu einem Arzt mit spezieller Ausbildung als Verkehrsmediziner. Der kann mir dann ein Gutachten erstellen, dass die Fsst. überzeugen sollte, dass ich selbst abschätzen kann, wann ich mich in der Lage fühle ein Fahrzeug sicher zu führen und wann nicht.

Mit einem solchen Arzt hatte ich schon mal ein Vorgespräch. Das verlief nicht besonders erfolgreich, weil ich mal wieder zu offen und zu ehrlich war. Dazu kam, dass in dem ein oder anderen Arztbrief, den ich vorgelegt habe, Fehleinschätzungen und Kommunikationsfehler mit anderen Ärzten enthalten waren.

Beim nächsten Verkehrsmediziner werde ich definitiv nur halb so viele Arztbriefe mitnehmen.

Hier jetzt meine eigentliche Frage: Welche Möglichkeiten hat so ein Verkehrsmediziner an Atteste und / oder Arztbriefe zu kommen, die ich ihm nicht zeigen mag?

Er meinte, dass er sowieso alles erfahren würde.

Dabei kann er doch nicht viel mehr tun als meinen Hausarzt zu fragen.



Ein guter Hinweis dieses Docs war zumindest, dass ein Reaktionstest voraussichtlch notwendig sei. Da muss ich noch schauen, wo ich den mache. Die üblichen MPU Stellen werde ich versuchen zu meiden.

Zum Glück gibt es noch einige, wenige, unabhängige Alternativen.
 

Nancy

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Hier jetzt meine eigentliche Frage: Welche Möglichkeiten hat so ein Verkehrsmediziner an Atteste und / oder Arztbriefe zu kommen, die ich ihm nicht zeigen mag?
MW keine
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Solange du keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibst sind ihm die Hände gebunden, allerdings kann dir das wohl als fehlende "Mitwirkungsbereitschaft" unterstellt werden und ob er dir dann noch das erforderliche Gutachten schreibt?
Außerdem sagte er, dass er doch gar nicht wissen könne, ob ich Hustenanfälle habe.
Kann ich schon nachvollziehen da du im Schlaflabor ja im "Ruhezustand" bist, wie soll er beurteilen wie es z.B. in Stressituationen ist?
Hat er dich schon mal auf einen Ergometer gesetzt um zu sehen was bei Anstrengung passiert?
 

Papagalo69

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MW keine
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Solange du keine Schweigepflichtsentbindung unterschreibst sind ihm die Hände gebunden, allerdings kann dir das wohl als fehlende "Mitwirkungsbereitschaft" unterstellt werden und ob er dir dann noch das erforderliche Gutachten schreibt?
Das denke ich auch. Da muss ich meinen Hausarzt fragen, ob es geht, dass er nur selektierte Infos raus rückt, wenn ihn die Anfrage des Verkehrsmediziners erreicht und ob diesem das auffallen kann.
Kann ich schon nachvollziehen da du im Schlaflabor ja im "Ruhezustand" bist, wie soll er beurteilen wie es z.B. in Stressituationen ist?
Hat er dich schon mal auf einen Ergometer gesetzt um zu sehen was bei Anstrengung passiert?
Nun geht es ja weniger darum, ob ich unter Belastung weniger Luft bekomme. Das ist ja von vornherein klar. Wobei es sicher interessant ist, welche Belastung ich überhaupt aushalte.

Der Kasus Knacktus ist aber doch die Frage, ob ich überraschende "synkopische" Hustenanfälle bekomme. Also grundsätzliche Einschränkungen, die ich nicht im vorherein bemerken und bedenken kann, bevor ich mich entscheide mich ans Steuer zu setzen.

Natürlich gibt es Momente oder Tage, an denen ich mich nicht in der Lage fühle, sicher zu fahren. Das geht ja jedem mal so. Mir vielleicht öfter als anderen, aber ich muss auch seltener dringend irgendwo hin. Diese beiden Tatsachen heben sich bei der Risikoberwertung m.E. doch irgendwie auf.

Wie bereits erwähnt, hatte meine Mutter eine COPD, bei der sie regelmäßig Hustenanfälle bekam, auch im liegen. Ihr Atem hat aber auch ständig gerasselt, wie bei einem Aquarium.

Vermutlich muss ich für die Abklärung noch meine Reha abwarten, die ich bereits beantragt habe. Dort stehe ich ja wenigstens zwei Wochen unter Beobachtung und es gibt auch mehr Instrumente und Maschinen, mit denen man so etwas testen kann, als in der Praxis meines Lungenfacharztes.

Zudem würde noch ein wenig Zeit verstreichen, so, dass meine älteren Befunde für den Verkehrsmediziner weniger relevant sind.

Ich melde mich spätestens Ende Februar wieder und erzähle wie es beim LuFa war.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Nun geht es ja weniger darum, ob ich unter Belastung weniger Luft bekomme.
Ja, das ist klar - bei mir tauchte die Frage auf ob du bei Belastung eher zu Hustenanfällen neigst. Wenn dies nicht der Fall ist, und es auch im Ruhezustand nicht geschieht, könnte der Lungenfacharzt zumindest dies in seinen Bericht schreiben, denn dies hier...
Der Kasus Knacktus ist aber doch die Frage, ob ich überraschende "synkopische" Hustenanfälle bekomme. Also grundsätzliche Einschränkungen, die ich nicht im vorherein bemerken und bedenken kann, bevor ich mich entscheide mich ans Steuer zu setzen.
wird er vermutlich nicht bestätigen oder dementieren können...
Ich melde mich spätestens Ende Februar wieder und erzähle wie es beim LuFa war.
Mach' das :smiley138:
 

Papagalo69

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Ja, das ist klar - bei mir tauchte die Frage auf ob du bei Belastung eher zu Hustenanfällen neigst. Wenn dies nicht der Fall ist, und es auch im Ruhezustand nicht geschieht, könnte der Lungenfacharzt zumindest dies in seinen Bericht schreiben, denn dies hier...
wird er vermutlich nicht bestätigen oder dementieren können...
Ich huste nie oder zumindest seltener, als meine Frau und meine Kinder.
Durch das Beispiel meiner Mutter habe ich die Hoffnung, dass er das viellecht schon durch einfaches abhören oder irgendeinen anderen Test feststellen kann.
Bei anderer Gelegenheit, einer Visite, wunderte sich eine Assistenzärztin darüber, dass mein Atem nicht rasselt, woraufhin der Chefarzt sagte, dass es auch eine sog. "trockene" COPD gebe, unüblich aber nicht selten.
Wie dem auch sei. Später mehr.
 
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