Hallo Nancy guten Morgen,
danke für die Antwort. Ich befinde mich derzeit wegen dieser Fragestellung in schon 5 Foren und in Kontakt mit 10 Rechtsanwälten ^^
In 2 anderen Foren bekam ich ca. dieselbe Antwort, das diese Einträge entfernt werden müssten.
Das mit dem Beratungsschein könnte klappen, da das löschen von Eintragungen in der FS-Akte nicht unters Verkehrsrecht, sondern unters Verwaltungsrecht/speziell Beamtenrecht fällt (fallen könnte?) sagte zumindest ein Anwalt.
2 sagten das es mit Beratungsschein geht, einer von den 2 es grundsätzlich geht, der Sachverständige aber im Moment im Urlaub ist. Der dritte sagte das ein Beratungsschein nur ein erstes Gespräch abdeckt, aber laut meines Wissens:
"Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen."
Ferner schrieb einer das eine "Entfernung oder ein Verwertungsverbot" aus Einträgen in der Führerscheinakte grundsätzlich NICHT möglich sei, und verwies auf seine Tätigkeit als MPU-Vorbereiter...
Das kann ich mir aber nicht vorstellen, das das nicht möglich sei...
Einer gab mir den Wink, das ich formlos einen Antrag auf Löschung stellen kann. Dies würde ich aber gerne mit Paragraphen usw. und mit der Sicherheit, was wirklich entfernt werden kann, untermauern.
Ferner stellt sich die Frage: Besser FS-Antrag nochmal zurückziehen, Akte bereinigen lassen, FS-Neuerteilung nochmal beantragen? Oder die Akte im schon laufenden Neuerteilungsverfahren bereinigen lassen.
Mit den Anwälten kam ich leider noch nicht viel weiter. 6 schrieben noch nicht zurück.
Und genau um die Aktenbereinigung geht es, ich möchte zwar nichts verheimlichen, und befinde mich derzeit in Kontakt mit einer Anti-Aggressionstherapie, nicht nur für die MPU, sondern auch wenn schon Jahre vergangen sind, es schadet bestimmt nicht so etwas einmal zu machen.
Aber wenn sich eine doppelte Fragestellung bei der MPU vermeiden lässt, denk ich sollte ich den Versuch nicht außen vor lassen. Immerhin wird auch immer in den Foren/Internet dazu geraten seine Akte einzusehen und evtl "bereinigen" zu lassen.
Herzlichen Dank nochmal für Deine Antwort, das hilft mir sehr weiter. Falls Du nochwas weißt, jedes Fetzelchen würde mir helfen alles besser einschätzen zu können. Auch danke für alle anderen zukünftigen Antworten von anderen Forenmitgliedern.
Vielleicht noch hilfreich:
Die TF 2009 war in der Probezeit / im VZR/LAER ist nur die TF 2009 gespeichert / und nein 2010,2004,2003 und 1996 standen nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Eine weitere Frage: Kann ich denn, da 2009 und 2010 auch nochmal stichpunkthaltig alle damaligen Vergehen stehen, dort auch entfernen lassen? Die TF wird ja definitiv drinnen bleiben, aber dort steht ja alles damalige auch drinnen, von daher macht ja eine Entfernung von Seiten oder schwärzen dort auch Sinn bzw bringt eine Entfernung alles anderen ja nicht wirklich was wenn in der TF 2009 auf ein paar Seiten wieder drinnen steht was ich 1996, 2003, 2004 angestellt habe.
Beste Grüße!