Fahrverbot nach MPU ??

Yavuz-50

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

ich habe meine Fahrerlaubnis August 2018 verloren. Den Bußgeldbescheid mit mehreren Monaten Fahrverbot habe ich noch zuhause.

Nun habe ich die MPU bestanden - laut dem Psychologen.

Wenn ich nun das positive MPU Gutachten der Führerscheinstelle vorzeige, glaubt ihr ich kriege ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass ich noch mehrere Monate Fahrverbot offen habe und den Führerschein nicht abgegeben hatte?

Für mich ist klar, ich hatte keinen Führerschein mehr, also muss das dementsprechend berücksichtigt werden...

Aber der Staatsanwaltschaft traue ich nun alles zu.
Was meint ihr ?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das Fahrverbot ist mit Abgabe des Führerscheins abgegolten.

Die Staatsanwaltschaft hat mit dem ganzen Vorgang eh nix zu tun, die werden auch nicht über die Rückerlangung informiert (die verfolgen übrigens auch nicht die Durchsetzung des Fahrverbotes).
 

Andr3as

Stamm-User
dass ich noch mehrere Monate Fahrverbot offen habe
Ehrlich gesagt verstehe ich das alles nicht ganz.
Soweit wie ich weiß, kannst du eigentlich die Neuverteilung des Führerscheines und somit auch die MPU nur bei der Führerscheinstelle in Auftrag geben, wenn deine Führerscheinsperre abgegolten ist.
Hast du auf eigene Kappe etwa eine MPU gemacht ?
Lg.
 
A

arcr11

Gast
Soweit ich das aus einem anderen forum grade gelesen habe ( keine Garantie auf Richtigkeit) :
Das offene Fahrverbot ist aber weiterhin in der Akte bekannt und, ich meine, 3 Jahre vollstreckbar. Auch nach erteilung einer neuen Fahrerlaubnis.

Hättest du, direkt nach Entzug mitgeteilt, das du die offenen Fahrverbote ab dem Zeitpunkt xy absitzen willst, wäre erst danach die sperrzeit angelaufen.
Somit dürftest du die fv weiterhin absitzen müssen,auch nach neuerteilung.

Fv die zb zum Zeitpunkt des entzuges bereits am laufen waren, können nach neuerteilung mit der restlichen, noch offenen Rest Zeit ebenfalls vollstreckt werden.

Klingt beim nochmaligen lesen für mich auch am plausibelsten.

Nur wirft das dann andere Fragen auf. Wieviele fv waren oder sind noch offen? Waren alle rechtskräftig? Warum wurden sie nicht angetreten und wie kam es zum Entzug, bevor sie abgegolten wurden? Und da gibt es sicher noch mehr Fragezeichen.


Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als wie immer, bei der fsst anzurufen und den Hinweis zu geben, das da vorher noch was offen war.
Im Schlimmsten Falle musst du es absitzen. Im Besten nicht.
 
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funkytown

Erfahrener Benutzer
Das ist interessant - bei mir im Bescheid stand ausdrücklich drin, dass der Entzug automatisch dazu führt, dass das Fahrverbot als abgegolten gilt. Wobei man dazu sagen muss, dass ich ja keine Sperrfrist hatte.
 
A

arcr11

Gast
Das ist interessant - bei mir im Bescheid stand ausdrücklich drin, dass der Entzug automatisch dazu führt, dass das Fahrverbot als abgegolten gilt. Wobei man dazu sagen muss, dass ich ja keine Sperrfrist hatte.
Vlt auch wieder eine Sache, die die Landkreise unterschiedlich regeln? Ich weiß es nicht..
Scheint ja generell selten zu sein, über Google finde ich ganze zwei Themen.

Ich musste meine offenen Fahrverbote vorher abarbeiten.
 

Yavuz-50

Neuer Benutzer
Januar und Februar 2018 unter THC Einfluss erwischt. Bis alles rechtskräftig wurde war es Juni. Dann musste ich den Führerschein im August abgeben weil Verdacht auf regelmäßigen Konsum.
Im Endeffekt hatte ich ja nicht mal die Möglichkeit bzw. die Zeit die Fahrverbote "anzutreten"...

Das wäre schon mies, wenn ich bei Neuerteilung den Schein erst nach 4 Monaten erhalte...

Habe die Neuerteilung beantragt und in dem Schreiben wurde ich zur MPU aufgefordert. Also nichts auf eigene Kappe gemacht. Die MPU habe ich absolviert und warte auf das positive Ergebnis.

Montag werd ich mal anrufen und fragen..
 
A

arcr11

Gast
Im Endeffekt hatte ich ja nicht mal die Möglichkeit bzw. die Zeit die Fahrverbote "anzutreten"...

Das wäre schon mies, wenn ich bei Neuerteilung den Schein erst nach 4 Monaten erhalte...
Ziemlich beschissene und komplizierte Kombination, leider..

Denke mal, wenn noch was verwertbares offen ist, wird es spätestens bei neuerteilung raus kommen und angewendet werden.


Bin sehr gespannt, was hier bei raus kommt.
 

Yavuz-50

Neuer Benutzer
Desweiteren habe ich am Juli 2018 eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, dass mein Führerschein verlorengegangen und nicht mehr auffindbar ist. Einen "Ersatzführerschein" habe ich nicht bekommen, da er August sowieso entzogen werde..

Laut meiner Recherchen beginnt der Fahrverbot mit dem tatsächlichen Verlust, zum Zeitpunkt der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
 

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arcr11

Gast
Trotz allem durftest du zum Zeitpunkt des Verlustes und bis zum Entzug fahren.
Du hättest einen vorläufigen Schein erhalten müssen bis zum Erhalt des endgültigen Ersatz.
Ich gehe mal davon aus, das es hier zeitlich alles sehr nah beieinander lag.

Abrt was erwartest du jetzt, das die frist die paar tage kürzer wird? Eher nicht.
Und ob es als gültiger Entzug gilt, nur weil du die Karte verloren hast, aber dennoch legal weiter fahren durftest , ist zumindest für mein Verständnis fragwürdig.

Hast du die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben oder selbst geschrieben?

Du solltest übrigens bitte komplette Quellen angeben und auch nicht nur halbe Screenshots. So wirkt es aus dem Zusammenhang gerissen.
 
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Yavuz-50

Neuer Benutzer
Einen vorläufigen habe ich beantragt aber wurde abgelehnt.
Die Sache ist von 2018, wir haben nun 2020. Ist schon sehr lange her.
Die eidesstattliche Versicherung habe ich direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde damals unterschrieben.

Wenn ich in kürze meine Fahrerlaubnis wieder habe, möchte ich nicht für 4 Monate abgeben. Weil sie ja meinen können "ich hätte noch 4 Monate" Fahrverbot....
 
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