FAQ Bluttest

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Max

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FAQ: Bluttest​


Darf die Polizei einen Bluttest durchführen?
Jein, die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme einer Blutprobe anordnen. Durchführen darf das aber nur ein Arzt. Die Untersuchung des Blutes erfolgt dann im Labor.

Wann dürfen Polizisten eine Blutprobe anordnen?
Meistens kommt es dazu, wenn Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht einer rauschbedingten Verkehrsstraftat hegen. Dann dürfen sie nach § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO einen Bluttest verlangen.

Was passiert, wenn sich der Betroffene gegen die Blutentnahme wehrt?
Betroffene müssen diese Maßnahme dulden und dürfen keinen Widerstand leisten. Anderenfalls laufen sie Gefahr, sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB strafbar zu machen.

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