Frage zu Abstinenznachweisen

Afkah

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Hallo Zusammen,

ich bräuchte Rat oder Erfahrungen zum Thema Schweigepflicht im Bezug auf Abstinenznachweise.

Ich bin gerade dabei den Abstinenznachweis zu machen - zum zweiten Mal, weil ich beim ersten Mal dachte ich wäre schlauer als die Tests und nach dem dritten Test positiv getestet wurde.

Nun bin ich in der zweiten Runde und werde in den nächsten Monaten umziehen. Möchte natürlich nicht von vorne Anfangen und bin gerade dabei mich schlau zu machen ob ich die Abstinenz in einer andern Begutachtungsstelle weiter machen kann.

Bis jetzt sieht es gut aus, dass ich wechseln kann.

Allerdings habe ich jetzt Angst, dass mit meiner Akte die Info rüber kommt, dass ich die erste Abstinenz nicht durchgezogen habe und von vorne Anfangen muss.
Ich würde diese "Altlast" natürlich gerne los werden.

Bei meiner ersten gescheiterten Abstinenz sind mir bei Abbruch alle Originaltests mitgesendet worden und ich habe auch nirgends zugestimmt, dass meine Daten weiter gegeben werden dürfen.

Also - weiß jemand ob diese Abstinenznachweise und mein erstes Scheitern irgendwo gespeichtert werden?
Weiß jemand ob die MPI's sich untereinenander Informationen austauschen oder ob es dort auch sowas wie eine Akte gibt die weitergegeben wird?

Ich bin gerade dabei meine Akte von der Führerscheinstelle anzufordern um dort auch Gewissheit zu bekommen.

Danke schonmal im Vorraus für die Hilfe.
 
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Max

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Also - weiß jemand ob diese Abstinenznachweise und mein erstes Scheitern irgendwo gespeichtert werden?
Weiß jemand ob die MPI's sich untereinenander Informationen austauschen oder ob es dort auch sowas wie eine Akte gibt die weitergegeben wird?

Sicher unterliegen deine Screenings dem Datenschutz, für die Weitergabe benötigt es deine Zustimmung.

In der Regel gilt bei einem Screeningvertrag jedoch folgendes ...

[FONT=Arial, sans-serif]Am Ende des Überwachungszeitraums erhälst du einen Kumulativbefund mit allen Ergebnissen und eine Bescheinigung zur Vorlage bei der MPU-Stelle, die den Überwachungszeitraum, die Termine incl. einer Bewertung der Ergebnisse sowie eine Tabelle der Fehlzeiten enthält.

Für die Eröffnung eines neuen Überwachungszeitraums, wird kein Institut vorhandenen Screenings übernehmen, sie sind nicht Bestandteil des Screeningsvertrages.

Solltest du keinen Screeningvertrag abgeschlossen haben, sondern private,
[/FONT][FONT=Arial, sans-serif] forensisch verwertbare Analysen gemacht haben ... könntest du letztere weiterhin fortführen.
[/FONT]
Ich vermute mal, du hast einen Screeningvertrag über Urinscreenings abgeschlossen. :zwinker0004:
 

Afkah

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Danke für die schnelle Antwort!

Bei einem Telefonat mit dem neuen MPI hieß es ich soll die bis jetzt gelaufenen Tests anfordern und eingescannt zusenden, sie würden es mal überprüfen.
Ich war bis jetzt bei der BAD GbmH (weiß nicht ob das was zur Sache tut..)

Also gehst du davon aus ich muss wieder von vorne anfangen? :/
 

Max

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Also gehst du davon aus ich muss wieder von vorne anfangen? :/
Nicht unbedingt, du hast mir nicht mitgeteilt ob du jetzt einen Screeningvertrag hattest oder nicht.
Bei unabhängigen Einzelscreenings ist das viel einfacher.
 

Afkah

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Ja ich hatte einen Screeningvertrag!
Was genau hat das denn mit unabhängigen Einzelscreenings auf sich?

..mir wurde damals von der Fahrzeugzulassungsstelle eine Liste mit "akzeptierten" Begutachtungsstellen mitgeteilt - muss ich mich an die halten?
 

Max

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..mir wurde damals von der Fahrzeugzulassungsstelle eine Liste mit "akzeptierten" Begutachtungsstellen mitgeteilt - muss ich mich an die halten?
Nein, die MPU ist deine Privatangelegenheit ... die kannst du machen, oder auch nicht ... auch kannst du die machen wo du willst. Ebendso verhält es sich mit den Screenings, die kannst du machen wo du willst ... bei jedem forensisch akkreditierten Labor.

Bei Urinanalysen besteht eigentlich immer ein Screeningvertrag. Unabhängige Einzelscreenings sind bei Haaranalysen möglich, hier gibt es keinen Vertrag. Haaranalysen sind bis zu 6 Monaten rückwirkend zugelassen, pro Monat ist hier mindestens 1 cm Haarlänge notwendig (6 cm Haarlänge = 6 Monate AB Nachweis) ... auch hier ist ein forensisch akkreditierten Labor erforderlich.

Die genauen Unterschiede sind hier erklärt ....

Urinanalyse
Haaranalyse
 

Afkah

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Hallo Max,

danke erstmal für die ganzen Infos!

Also ist es möglich das ganze Jahr Abstinenz auch mit Haarnachweisen zu machen oder gegebenenfalls einer Mischung aus Urin und Haartests?

..eine andere Frage hätte ich noch - ich möchte gerade Einsicht in meine Akte bei der Fahrzeugzulassungsstelle nehmen und habe gelesen, dass das unter Umständen nicht ohne einen Anwalt geht bzw. dazu geraten wird die über einen Anwalt einzufordern - rätst du auch dazu?
Oder soll ich selbst einen Termin dort machen? (Kostet ja auch schließlich Geld das über einen Anwalt zu machen)
 
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Max

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Also ist es möglich das ganze Jahr Abstinenz auch mit Haarnachweisen zu machen oder gegebenenfalls einer Mischung aus Urin und Haartests?
Ja.
Urintest (mind. 6 Monate) mit Screeningvertrag und Haartest für rückwirkend 6 Monate (6 cm Haarlänge vorausgesetzt.
Oder ... zwei Haartests für jeweils rückwirkend für 6 Monate.

Du kannst auch einen Haartest für rückwirkend 6 Monate machen und den zweiten bei deiner MPU für ebenfalls 6 Monate.

Da du hier von einem Jahr Abstinenz redest, gehe ich davon aus, dass es hier um harte Drogen bei dir geht.

..eine andere Frage hätte ich noch - ich möchte gerade Einsicht in meine Akte bei der Fahrzeugzulassungsstelle nehmen und habe gelesen, dass das unter Umständen nicht ohne einen Anwalt geht bzw. dazu geraten wird die über einen Anwalt einzufordern - rätst du auch dazu?
Das Thema hatte ich letztens schon in einem anderen Thread ...

... nach Voranmeldung (telefonisch) darfst auch du deine Akte einsehen.

Laut "Bußgeldkatalog" steht hier folgendes ...

"Sie als Privatperson dürfen die Akten einsehen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse dazu nachweisen können. Also vor allem dann, wenn Sie anhand Ihrer Personalien zeigen, dass Sie der Betroffene des jeweiligen Verfahrens sind, das die Akte aufschlüsselt – das ist natürlich auch ohne Anwalt möglich."
 
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