Fragen zu Verjährungsfristen

Paula

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin etwas ratlos bzw. überfordert und hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. :)

Kurz zum Sachverhalt:

- Im Oktober 2007 bin ich alkoholisiert Auto gefahren - der Promillewert lag bei 1,77.

- Im Juni 2010 bestand ich meine MPU, allerdings mit der Auflage einer Nachschulung, welche ich dann auch besuchte.

- Im März 2015 leider eine erneute Autofahrt mit Alkohol - der Promillewert lag dieses Mal bei 1,48. Außerdem kam es hier zur Unfallflucht (insgesamt drei). Ich fuhr mit dem Auto (beim Ausparken) gegen ein Garagentor, eine Straße weiter gegen zwei Autos (mit Abstand). Nicht einmal den letzten Unfall bekam ich bewusst mit, brachte mich allerdings zum stoppen (Totalschaden meines Autos).

Ich hatte mich auf eine erneute MPU eingestellt und ging (vor ca. drei Jahren) daher zu einer Verkehrspsychologin. Bzgl. Aufarbeitung meines Alkoholkonsums sowie Vorbereitung der anstehenden MPU.

Die Verkehrspsychologin äußerte dann -zu meiner Verwunderung- mir gegenüber, dass meine erste Trunkenheitsfahrt bereits verjährt sei, und ich den Führerschein einfach nur wieder beantragen müsse, da der Promillewert meiner zweiten TF nicht hoch genug gewesen sei, eine (erneute) MPU machen zu müssen.

Woraufhin ich bei der Führerscheinstelle nachfragte und zur Antwort bekam, dass die Äußerung der Therapeutin so nicht korrekt sei.

Aus Angst, dass meine Beantragung auf Neuerteilung die Verjährungsfrist von vorne beginnen lassen könnte, holte ich mir Rat bei einem Anwalt. Laut diesem hat eine Beantragung auf Neuerteilung keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist (könnt ihr das so bestätigen)? Weiter schrieb er mir, dass es Auslegungssache der Führerscheinstelle sei, ob ich nun erneut eine MPU machen müsse. Zwar würde die Verjährungsfrist greifen, allerdings wisse die Führerscheinstelle von meiner ersten Trunkenheitsfahrt sowie der darauffolgenden MPU, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ich eine erneute MPU machen muss.

Könnt ihr mir bzgl. eventueller Verjährungsfristen Auskunft geben bzw. was würdet ihr mir raten, wie ich nun weiter vorgehe?

Solltet ihr weitere Angaben benötigen, reiche ich diese gerne nach.

Vielen lieben Dank.. vorab!
 
Hallo Paula,

willkommen im Forum.

Ich sehe es so:

10 Jahre nach Neuerteilung ist die Tilgung deiner ersten TF eingetreten - somit im Juni/Juli 2020.
Seit der Reform in 2014 hemmt die zweite Straftat die Tilgung der ersten nicht mehr, somit müsstest du trotz deiner TF in 2015 wieder als Ersttäter gelten.
Aus Angst, dass meine Beantragung auf Neuerteilung die Verjährungsfrist von vorne beginnen lassen könnte, holte ich mir Rat bei einem Anwalt. Laut diesem hat eine Beantragung auf Neuerteilung keinen Einfluss auf die Verjährungsfrist (könnt ihr das so bestätigen)?
So halb.
Fakt ist, dass der Neuantrag selbst sich zwar nicht auf die Tilgung auswirken würde, jedoch eine Versagung deines Antrags durch die FSSt. die "Verjährung" neu starten lassen würde (15 Jahre).
Weiter schrieb er mir, dass es Auslegungssache der Führerscheinstelle sei, ob ich nun erneut eine MPU machen müsse. Zwar würde die Verjährungsfrist greifen, allerdings wisse die Führerscheinstelle von meiner ersten Trunkenheitsfahrt sowie der darauffolgenden MPU, was wiederum zur Folge haben könnte, dass ich eine erneute MPU machen muss.
Diese Aussage ist aus meiner Sicht hingegen Humbug. Auch eine FSSt. hat sich an ihre Vorgaben zu halten und wenn die erste TF im FAER gelöscht ist, kann sie nicht mehr zu einer MPU-Aufforderung führen.
Eine MPU-Anordnung kann zwar auch erfolgen wenn die BAK bei der TF unter 1,6‰ lag, dies muss aber in Verbindung mit weiteren Anhaltspunkten wie z.B. dem Verdacht auf Alkoholmissbrauch stehen. Das wäre der Fall, wenn du in einer Verkehrskontrolle mit diesem Wert angetroffen worden wärst und man dir keinerlei Alkoholisierung angemerkt hätte.
Woraufhin ich bei der Führerscheinstelle nachfragte und zur Antwort bekam, dass die Äußerung der Therapeutin so nicht korrekt sei.
Was genau wurde dir denn bei der FSSt. gesagt?

Zum evtl. besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen

Edit: Ich habe den Thread ins passendere Unterforum verschoben.
 
So halb.
Fakt ist, dass der Neuantrag selbst sich zwar nicht auf die Tilgung auswirken würde, jedoch eine Versagung deines Antrags durch die FSSt. die "Verjährung" neu starten lassen würde (15 Jahre).
sowas ist gruselig :(
Da müsste ein Warnzettel rumhängen, was man riskiert, wenn man einen Antrag stellt. Ein Bürger sollte sich auch ohne Anwalt halbwegs sicher durch Behörden bewegen können ..
 
Hallo Nancy,

ganz lieben Dank für deine Antwort. Ich bin momentan ein wenig krank, daher erst jetzt meine Reaktion.

jedoch eine Versagung deines Antrags durch die FSSt. die "Verjährung" neu starten lassen würde (15 Jahre).

Diesen Satz verstehe ich nicht. Wärst du so lieb, und würdest ihn mir erklären? :)

Was genau ist mit "Versagung deines Antrags" gemeint?

Was genau wurde dir denn bei der FSSt. gesagt?

Damals wurde mir lediglich gesagt, dass es nicht so einfach sei, wie die Verkehrspsychologin mir erzählt hatte und dass ich mal vorbeikommen sollte; dann könnte er mir näheres mitteilen. Da mir damals durch die Therapeutin aber auch mitgeteilt wurde, dass ein Antrag auf Neuerteilung die Verjährungsfrist erneut beginnen lassen würde, habe ich mich erst einmal nicht dorthin getraut und den Anwalt zu Rate gezogen.

Was ich in meinem ersten Post vergessen hatte zu erwähnen: Ich war mittlerweile (vor ca. acht Wochen) bei der Führerscheinstelle. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man mir noch keine Auskunft geben könne, da erst die Akte beantragt werden müsse (ich bin zwischenzeitlich umgezogen).

Liebe Grüße und nochmals vielen Dank! :)
 
Hallo Paula,
Ich bin momentan ein wenig krank, daher erst jetzt meine Reaktion.
dann wünsche ich dir eine schnelle Besserung. :)
Was genau ist mit "Versagung deines Antrags" gemeint?
Mal ganz einfach ausgedrückt: Wenn nun die FSSt. z.B. sagen würde dass sie doch eine MPU von dir haben möchte, du diese aber nicht machen lassen würdest, könnte die Behörde deinen Antrag ablehnen, dir also einen neuen FS "versagen". Wenn du den Neuantrag nach der MPU-Aufforderung dann nicht gleich zurückziehen würdest, würde die Versagung somit die Tilgung neu starten lassen (diesen Teil hätte ich dir schon bei meinem letzten Post schreiben können, sorry für meine "Betriebsblindheit").
Ich war mittlerweile (vor ca. acht Wochen) bei der Führerscheinstelle. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man mir noch keine Auskunft geben könne, da erst die Akte beantragt werden müsse (ich bin zwischenzeitlich umgezogen).
Okay, dann wird die Bearbeitung sicher noch eine Weile dauern...
 
Hi Nancy,

danke für deine weitere Erklärung. :)

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mit der Beantragung auf Neuerteilung, erst einmal nichts falsch gemacht haben.

Wenn du den Neuantrag nach der MPU-Aufforderung dann nicht gleich zurückziehen würdest

Was bedeutet hier "gleich"? Bzw. welchen Zeitrahmen hätte ich, um den Neuantrag zurückzuziehen?

würde die Versagung somit die Tilgung neu starten lassen

Würde dies die Tilgung der zweiten TF betreffen oder auch die Tilgung der ersten TF (sowie die der ersten MPU)?

Bzgl. meiner zweiten TF im Jahr 2015: Würde diese TF ebenfalls nach 10 Jahren gelöscht werden? Bzw. wenn ich erst im Jahr 2025 einen Neuantrag stellen würde, wäre dann auch dieser Eintrag aus meiner Akte getilgt, sodass ich meinen Führerschein dann lediglich neu beantragen müsste?

Lieben Dank dir und viele Grüße!
Paula
 
Hallo Paula,
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich mit der Beantragung auf Neuerteilung, erst einmal nichts falsch gemacht haben.
richtig.
Was bedeutet hier "gleich"? Bzw. welchen Zeitrahmen hätte ich, um den Neuantrag zurückzuziehen?
Auf jeden Fall bevor die Frist, die dir zur Gutachtenabgabe gegeben würde, endet.
(Dies gilt, wie geschrieben, nur für den Fall dass du keine Begutachtung machen lassen würdest. Wenn du einfach nur mehr Zeit für die Vorbereitung brauchen würdest, könnte man mit der FSSt. über eine Fristverlängerung sprechen).
Würde dies die Tilgung der zweiten TF betreffen oder auch die Tilgung der ersten TF (sowie die der ersten MPU)?
Das betrifft nur die zweite TF, die erste TF ist ja bereits getilgt.
Bzgl. meiner zweiten TF im Jahr 2015: Würde diese TF ebenfalls nach 10 Jahren gelöscht werden?
Nein, in diesem Fall greift die Anlaufhemmung (5 Jahre), die Tilgung beträgt somit 15 Jahre (2030). Erst dann könntest du einen Neuantrag ohne Gefahr einer MPU-Auflage stellen.
Gerne:)
 
findet die immer statt? Oder anders: sind die 10 Jahre Tilgung damit immer 15 Jahre Wartezeit?
Wenn man seinen FS ohne MPU wiederhaben möchte sind es nach Straftat mit Entzug der FE, 15 Jahre bis zur Tilgung.

Aus dem StVG §29:

2 Die Tilgungsfristen betragen
3. zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

StVG § 29 Tilgung der Eintragungen
 
Hallo zusammen,

meine Führerscheinakte liegt nun endlich der jetzt zuständigen Führerscheinstelle vor. :)

Der für mich zuständige Mitarbeiter teilte mir soeben telefonisch mit, dass er ein Passbild, einen Sehtest sowie eine Erste-Hilfe-Bescheinigung von mir benötigt.

Gab mir einen Termin für kommenden Donnerstag und meinte, dass wir alles weitere dann besprechen würden.

Dass ich Bild, Sehtest und Bescheinigung mitbringen soll, ist wahrscheinlich kein Hinweis darauf, dass ich keine MPU machen muss, oder? ;)

Lieben Gruß an alle. :)
 
ist wahrscheinlich kein Hinweis darauf, dass ich keine MPU machen muss, oder?

Richtig. Erst wenn alle Unterlagen für den Antrag vorliegen wird geprüft ob von dir eine MPU gefordert werden muss. Dazu gehört dann auch, das Unterlagen und Einträge, die der Verjährung unterliegen, gelöscht werden und ein aktuelles Führungszeugnis vorliegt.

Dieses Vorgehen ist auch vollkommen unabhängig davon, wie wahrscheinlich eine MPU im Vorfeld ist. Alle vorherigen Einschätzungen sind nur unverbindliche Angaben, auf die man sich als Betroffene / Betroffener nicht berufen kann.
 
Ich stimme MrMurphy in seinen Aussagen zu. In deinem Fall Paula, bin ich zuversichtlich, dass keine MPU angeordnet wird. :smiley138:
 
Hallo ihr beiden,

schade, aber dann nutze ich die Zeit bis morgen, um mich in Geduld zu üben. ;)

Lieben Dank und Grüße an euch!
Paula
 
In deinem Fall @Paula, bin ich zuversichtlich, dass keine MPU angeordnet wird.

Und so kam es nun. :)

Prüfungsverfahren ist nun eingeleitet, und sofern keine Überraschung auftreten sollte (wovon ich nicht ausgehe), bekomme ich meinen Führerschein zurück, ohne eine MPU machen zu müssen.

Ich bin diesem Forum (vor allem dir, Nancy) unfassbar dankbar! Wirklich ein ganz tolles Forum. Hätte ich es eher gefunden, hätte ich mir die Anwaltskosten wahrlich sparen können. ;) Zumal mich die Schilderungen des Anwalts eher noch verunsichert hatten, da mir seine Aussagen teils sehr "schwammig" vorkamen und die Kommunikation zwischen ihm und mir auch ziemlich schwierig war.

Eine Spende an euch geht in den nächsten Tagen auf jeden Fall raus!

Noch eine Interessensfrage, wenn ich darf. Der Sachbearbeiter der FSSt sagte, dass noch ein Führungszeugnis angefordert, sowie eine Abfrage bei der Polizei getätigt werden würde. Ich dachte, dass wenn Straftaten vorliegen, die natürlich im Führungszeugnis auftauchen. Warum dann nochmals eine Abfrage bei der Polizei gemacht wird, habe ich nicht verstanden. Leider kam ich nicht gleich darauf, bei ihm nachzufragen.

Würde mich lediglich mal interessieren, was der Hintergrund dabei ist, vielleicht weiß das ja jemand von euch. :)

Nochmals ganz lieben Dank!
LG Paula
 
Moin Paula,
:smiley138:
das Forum bedankt sich für die sehr großzügige Spende!!!:smiley711::hand0051::hand0025:
 
Zurück
Oben