Große Probleme mit der MPU

ratti

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Hallo,

mittlerweile habe ich sogar die Rufnummern der Geschäftsführung (die Zentrale ist in Köln, die Geschäftsführung ist in München). Von denen werde ich auch ignoriert.
Die Regierung der Oberpfalz ist für die Vergabe der Zertifizierung der MPU-Begutachtungsstellen in Bayern verantwortlich. Ich schreibe eine Beschwerde und bitte jeden der ebenfalls Probleme mit MPU-Begutachtungsstellen hat sich ebenfalls an die "Regierung der Oberpfalz zu wenden.

Ich bitte dich mir den Kontakt des Kölner Anwalts zu nennen. Das was die ABV GmbH treibt ist meiner Meinung nach kriminell. Mit wir haben die damals etwa 730€ für die MPU vereinbart und dann 350€ mehr verlangt. Diese Preisnacherhebungen werden laut zahlreichen Google-Bewertungen häufig angewendet.

Ich werde auf jeden Fall mithilfe eines Rechtsanwalts eine Strafanzeige wegen "gewerblichen Betrugs" in die Wege leiten, diese Kosten trage ich zwar selbst, aber wenn ich es nicht mache kann ich nicht beruhigt schlafen.

Meine Fahrerlaubnisbehörde möchte, kann mir aber nicht wirklich helfen. Zumindest habe ich eine Fristverlängerung um 3 Monate erhalten bis ich das Gutachten spätestens vorlegen muss.

Weiß jemand zufällig, welche Ansprüche ich habe (siehe die 3 Fragen unten):

Die Fahrerlaubnisbehörde entzog mir wegen Drogenkonsums die Fahrerlaubnis und gab mir die Change diesen Wiederzuerlangen sofern ich die MPU bestehe.
Als Drogenscreenings wurde die Standardanalyse + Analyse auf Ketamin verlangt und auch der MPU-Begutachtungsstelle kommuniziert.
Mein letzter Konsum war Ende 2017, seitdem bin ich durchgehend und nachweislich clean (dies belegen lückenlos Urinscreenings und Haaranalysen).

Die MPU-Begutachtungsstelle ABV GmbH akzeptierte vorherige Drogenscreenings nicht (weil Ketamin nicht aufgeführt war) und wollte neue haben und kassierte 350 € je Haaranalyse (also 2x 350 €), die hohen Kosten kamen durch die zusätzliche Analyse auf die Substanz Ketamin zustande.
In den Zertifikaten/Ergebnissen der beiden Haaranalysen stellte sich heraus, dass auf Ketamin nicht getestet wurde, obwohl ich hierfür einen Mehrpreis bezahlt habe.
Es war erforderlich, dass Rückstellproben nachanalysiert werden, hierfür musste ich erneut 350 € bezahlen (insgesamt 1.050 € für die Drogenscreenings bei der MPU-Begutachtungsstelle). Alle Drogenscreenings sind negativ!

Meiner Meinung nach wurde hier die Sorgfaltspflicht seitens der MPU-Begutachtungsstelle verletzt.
Kann ich die zu viel erhobenen Kosten zurückverlangen?

Meine MPU (weitere 995 EUR Kosten) habe ich im März diesen Jahres durchgeführt und laut mündlicher Auskunft auch bestanden, allerdings wurde seitdem mein Gutachten nicht verschriftlicht. Im Mai habe ich der MPU-Begutachtungsstelle eine 14 tägige Frist gesetzt und die Herausgabe meines Gutachtens gefordert. Die Frist ist verstrichen, laut telefonischer Auskunft im Juli sei mein Gutachten immer noch in Bearbeitung. Auf meine eMails antwortet die MPU-Begutachtungsstelle nicht. Die Geschäftsführung beendet das Telefonat sobald sie meinen Namen am Apparat hören.
Weiterhin habe schriftlich per Einschreiben darum gebeten, mir mitzuteilen aus welchen Gründen die Verschriftlichung meines Gutachtens verzögert wird, da ich auch hier keine Auskunft erhalten habe gehe ich fest davon aus, dass ich alle meine Pflichten erfüllt habe.

Durch die Verzögerung des Gutachtens entstehen mir Kosten von monatlich 400 - 600 € für erforderliche Fahrten mit dem Taxi (ich kann nicht auf den ÖPNV ausweichen, da dieser an meinem Wohnort nicht vorhanden ist)


Frage 1: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten der Haaranalyse?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten der MPU, weil ich keine Gegenleistung erhalten habe?
Frage 3: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten von monatlich 400 - 600 €?
 
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ratti

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Ich habe gerade mit der Geschäftsführung der ABV GmbH telefoniert, diesmal wurde ich nicht weggedrückt.

Mir wurde mitgeteilt: ... dass man sich immer weiter uneinig geworden ist mit dem Ergebnis und die Psychologin sich für ein Negativ entschieden hat. Nach der Begutachtung haben sich bei mir Hinweise ergeben, dass ich psychisch nicht so stabil bin wie es nötig wäre und das habe ich mich mit meinen zahlreichen Anrufen und dem beleidigenden Text (siehe unten) wirklich nicht klar da zeigen können, dass ich mich da angemessen verhalte. Außerdem wäre ich sauer, dass es länger dauert und es wäre nicht deren Schuld dass es nun mal manchmal länger dauert.

Ich hatte vor ein paar Tagen folgendes an die Geschäftsführung der ABV GmbH geschrieben:

"Sehr geehrte [Name Geschäftsführer],
Sie haben mir am 26.Mai die feste Zusage gegeben, dass mein Gutachten noch vor Zugang der letzten Haarprobe verschriftlicht wird und mir dann umgehend ausgehändigt wird sobald auch die letzte Haaranalyse als Negativbefund vorliegt.
Ich möchte, dass Sie ihre Zusage einhalten. Versetzen Sie sich mal in meine Lage.
Ich leide unter der Unzuverlässigkeit, dem Integritätsmangel und Ignoranz mir gegenüber.
Wann kann ich mein Gutachten abholen?
Freundliche Grüße
[Mein Name]"
Das ist der exakte Wortlaut den ich verwendet habe (unverändert).

Ich kann mich irren, aber meiner Meinung nach ist die Umwandlung des Ergebnisses in ein Negativ nicht gerechtfertigt.
Gründe:
  1. Entgegen der Annahme der Geschäftsführung habe ich niemanden beleidigt (siehe Text oben).
  2. Außerdem halte ich meine wöchentlichen telefonischen und schriftlichen Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand meines Gutachtens für legitim.
Ist die Entscheidung der MPI wirklich gerechtfertigt? Dann akzeptiere ich das Urteil.
Falls die Entscheidung der MPI nicht gerechtfertigt ist, bitte ich um Hilfe, da ich dann gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen möchte. Hätte ich dann überhaupt irgendeine Chance? :(
 
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ratti

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Nachtrag: Den anscheinend beleidigenden Text habe ich einmal am Do, 15.07.2021 und einmal am Di, 20.07.2021 an eine Person der Geschäftsführung gesendet. Ich habe nicht häufiger als einmal schriftlich und einmal telefonisch in der Woche genervt.
 

Kill

Stamm-User
Naja, der leichteste Weg wäre es gewesen wenn du sachlich und freundlich geblieben wärst und dir das Institut dann ein positives Gutachten ausgestellt hätte. Ich weiß, dass es schwierig ist in solchen Situationen, aber die sitzen ja bekanntlicher Weise "am längeren Hebel".

Hast du denn überhaupt ein Gutachten vorliegen? Wenn ja kannst du das Gutachten von einem Obergutachter analysieren lassen und dann ggf., wenn der deiner Meinung ist, nochmal bei der ABV vorstellig werden oder über einen Anwalt das Gutachtenergebnis anfechten.
 

ratti

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Naja, der leichteste Weg wäre es gewesen wenn du sachlich und freundlich geblieben wärst und dir das Institut dann ein positives Gutachten ausgestellt hätte.
Ich war immer freundlich, ich habe 3,5 Monate lieb um mein Gutachten gebettelt, aber damit habe ich nichts erreicht.

Erst letzte Woche habe ich die unfreundliche Mail an die Geschäftsführerin gesendet und zufällig habe ich erreicht, dass ich mein Gutachten bekomme (wenn auch negativ).

Das MPU-Gutachten hat mich 995 € gekostet. Wie teuer ist die Analyse durch einen Obergutachter?
Sofern der Obergutachter das Gutachten der ABV GmbH für FEHLERHAFT erklärt, wer trägt die Kosten des Obergutachters?

Ich bitte um eine Einschätzung, ob ich Erfolg haben könnte das Gutachtenergebnis anzufechten. Das sind wahnsinnig hohe Kosten die hier auf mich zukommen, aber diesen Schritt möchte ich nur dann Durchführen wenn es erfolgsversprechend ist.
 

Kill

Stamm-User
Ich war immer freundlich, ich habe 3,5 Monate lieb um mein Gutachten gebettelt, aber damit habe ich nichts erreicht.

Ja, das ist tatsächlich ziemlich übel.

Das MPU-Gutachten hat mich 995 € gekostet. Wie teuer ist die Analyse durch einen Obergutachter?
Sofern der Obergutachter das Gutachten der ABV GmbH für FEHLERHAFT erklärt, wer trägt die Kosten des Obergutachters?

Eine Gutachtenanalyse kostet circa 350€ und die Kosten trägst du natürlich vorerst.

Falls die Analyse zu deinen Gunsten ausfällt kann dir natürlich vorrangig nur ein Anwalt genaue Auskünfte über die weiteren Schritte geben. Ob der Weg dann per negativem Gutachten und das Straßenverkehrsamt geht weiß ich nicht. Vielleicht lenkt die ABV ja dannnauch ein sofern du eine "positive Analyse" erhältst, und die ändern das Gutachten, das wage ich aber in deinem Fall zu bezweifeln.

Vielleicht kannst du ja auch dein negatives Gutachten hier anonymisiert hochladen und wir gucken Mal drüber. Kostet natürlich alles Zeit, aber vielleicht ist dein Gutachten ja auch "berechtigter Weise" negativ und es fehlen irgendwelche grundlegenden Dinge - die Zusammenfassende Befundwürdigung, plus die Empfehlungen und das Gutachtenergebnis aus dem Gutachten würden reichen.

Hast du eigentlich deine Frist zur Abgabe des Gutachtens beim Straßenverkehrsamt verlängert?

Ich persönlich würde Kontakt zu dem Anwalt aufnehmen, die können dir genau sagen was du jetzt am besten machen sollst. Sobald du für Privatnachrichten freigeschaltet bist, schicke ich dir den Kontakt.
 

Kill

Stamm-User
Frage 1: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten der Haaranalyse?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten der MPU, weil ich keine Gegenleistung erhalten habe?
Frage 3: Habe ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten von monatlich 400 - 600 €?

Und diese Fragen sollten erstmal keine zu große Priorität haben, die sind zwar gerechtfertigt, aber dir sollte es vorrangig um ein korrektes Gutachten bzw. eine professionelle Einschätzung der Lage gehen.

Es gilt auf jeden Fall das "Übermaß Verbot", das heißt, dass dir keine negative Prognose erstellt werden darf wenn du alles dafür getan hast die Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde zu beantworten bzw. alle "erforderlichen" Schritte eingeleitet hast um dein "positives" Gutachten zu vervollständigen. Schwierige Sache bei dir.

Kann auch sein, dass du eine weitere MPU machen musst/wirst, weil der Rechtsweg sich nicht lohnen würde. Das kann dir aber wie gesagt nur der Anwalt sagen. Dir wirklich alles Gute.

EDIT:

Die Google-Bewertungen der ABV GmbH sprechen aber Bände, du scheinst ja nicht der einzige zu sein der derartige Probleme mit denen hat. Falls du noch ne MPU machen sollst, geh zur AVUS, die sind gut.
 
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savoy

Stamm-User
Ohh man... das ist krass! Sorry für dich ;(

Kann Kill nur zustimmen. Bei der AVUS wird man nett und fair behandelt.
 

ratti

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Wirklich Herzlichen Dank für eure Anteilnahme.

Sobald ich das Gutachten erhalte, werde ich es hier veröffentlichen (alle Namen geschwärzt).

Ich werde am Montag bei der Avus GmbH nach der MPU anfragen.

Es gilt auf jeden Fall das "Übermaß Verbot"
Nach meinen Recherchen ist das Übermaßverbot in Angelegenheiten der Fahrerlaubnisbehörde relevant. Kann das Übermaßverbot auch dazu genutzt werden, das negative Gutachten der MPI anzufechten?
 

Kill

Stamm-User
"Verbot für die öffentliche Verwaltung, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks nicht unbedingt erforderlich sind und zu dem angestrebten Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis stehen"

Da geht's um Verhältnismäßig, die ABV kann dich z.B. nicht 1000 Abstinenznachweise vorlegen lassen und dich 3 Monate auf das Gutachten warten lassen und dich dann trotzdem negativ beurteilen - ausser natürlich du hast irgendwas gesagt was dich nachweisbar durchfallen lassen muss. Also die Gutachter dürfen nicht unnötig "hart" sein. Das schließt also auch die Tatsache aus, dass "Gutachter auch Mal einen schlechten Tag haben" und dich dann auf Grund ihrer Lage negativ beurteilen. Die Gutachter müssen sich an das halten was du gesagt hast und sich dann natürlich auch noch an die Beurteilungskriterien halten. Sie dürfen nicht pauschalisieren und dich auf eine Hypothese runterbrechen und letztendlich sagen "Herr XYZ hat damals Drogen genommen, zwar hat er 1000 Abstinenznachweise und seine Geschichte war gut, aber ich denke er wird wieder auf Drogen Auto fahren" - das geht also nicht. Denn dann ist das Gutachten mangelhaft und somit angreifbar.

Ich will wirklich nicht wissen wie viele Gutachten tatsächlich mangelhaft sind und die Betroffenen nicht dagegen angehen. Ich sehe den Prozess der MPU immer noch als zweckdienlich an, aber offensichtlich sind viele Gutachten mangelhaft und überall steht, dass man lieber ne 2. oder 3. MPU machen soll statt dagegen vorzugehen... Wenn man dann noch " keine Ahnung" hat, dann kommen die Institute damit durch oder wenn man der Sache nicht weiter nachgeht bleibt das Ergebnis negativ obwohl es eigentlich positiv wäre...

Rede mit dem Anwalt, der hat Ahnung.
 

ratti

Benutzer
Am 29. März 2021 habe ich die MPU absolviert und erfolgreich bestanden.

Mein Gutachten wurde über 3,5 Monate nicht verschriftlicht. Meine zahlreichen schriftlichen und telefonischen Anfragen (und ein Text welches die Geschäftsführerin als Beleidigung empfand) veranlasste die Geschäftsführung am 22. Juli dazu, dass mein Gutachten in ein NEGATIV umgewandelt wurde.

Nachfolgend der Auszug aus meinem Gutachten:



IV. BEWERTUNG DER BEFUNDE


Um zu prüfen, ob die unter II. beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, haben wir nach den Grundsätzen der Anlassbezogenheit die erforderlichen Befunde erhoben, zueinander in Beziehung gesetzt und bewertet.
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass Herr Prüfling die Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Im Folgenden werden wir darstellen, welche Sachverhalte und Schlussfolgerungen zu dieser Beurteilung geführt haben.

Bewertung der medizinischen Befunde
Beim Körperstatus fanden sich keine drogenspezifischen Auffälligkeiten.
Die psychische Stabilität ist in Frage zu stellen, insbesondere die Impulskontrolle.
Die Urinuntersuchung war unauffällig und zeigte keinen Hinweis auf einen aktuellen Drogenkonsum.

Werden die in der hiesigen medizinischen Untersuchung erhobenen Befunde und die erhaltenen Informationen zusammengefasst, so ist davon auszugehen, dass sich bei Herrn Prüfling eine ausgeprägte Polytoxikomanie inkl. Alkohol jedoch ohne Morphintyp entwickelt hatte. Es wurde in der Haft ein sog. kalter Entzug durchgeführt, mit Verzögerung dann eine Langzeit- Entwöhnungsmaßnahme sowie eine Adaptation.

Herr Prüfling gab Alkohol- und Drogenabstinenz an. Herr Prüfling konnte über 3 Haaranalysen eine 9monatige Alkoholabstinenz belegen sowie über 2 Haaranalysen eine 12monatige Drogenabstinenz inkl. der genannten Suchtstoffe.


Mein Kommentar: Die ABV GmbH hat nicht 2, sondern 5 Haaranalysen bei mir durchgeführt. Ich zahlte 1.350 € nur für die Haaranalysen.

Nach Hüftfraktur links besteht keine Bewegungsbehinderung. Bei rez. Depression wird eine medikamentöse Behandlung bestätigt. Depressive Symptome zeigten sich nicht. Schwere depressive Episoden sind den Angaben nach nach 2006 nicht mehr aufgetreten. Eine Psychotherapie wird durchgeführt, diese ist noch nicht abgeschlossen. Die mangelhafte Impulskontrolle sollte dort weiter thematisiert werden.

Da in der Gesamtbetrachtung keine günstige Prognose möglich war, sollten die Haaranalysen fortgesetzt werden, Alkohol / ETG in 3monatichen Abständen: Anfang August, November usw. und für BTM in 6monatigen Abständen, um keine Nachweislücken zu erhalten.

Bewertung der Angaben aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch (Exploration)

Die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde konnten bei der Untersuchung erhobenen werden und sind im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar.

Herr Prüfling kooperierte am Untersuchungstag in einem situationsangemessenen Maß. Er zeigte sich im Gespräch weitgehen offen, dass die für die Problem- und Verhaltensanalyse notwendigen Hintergrundinformationen zu erhalten sind. Die Kommunikation war im Wesentlichen frei von inneren Widersprüchen. Die Angaben von Herrn Prüfling widersprachen zwar nicht dem gesicherten Erfahrungswissen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen oder der Aktenlage, jedoch den bei der Begutachtung vorliegenden Befunden im Hinblick auf die konsumierten Substanzen und die Ausprägung der Alkoholproblematik.

Ein auffallendes Verhalten wurde von Herrn Prüfling im Nachgang an die Begutachtung gezeigt, in dem er wiederholt unangemessen und grenzüberschreitend bei noch ausstehenden Befunden die Fertigstellung des Gutachtens anforderte. Das hier gezeigte Verhalten war nicht stimmig in Bezug auf sein Verhalten und Ausführungen während der Begutachtung und stellt möglicherweise einen Hinweis auf eine psychische Instabilität in Belastungssituationen dar.


Mein Kommentar: Die Psychologin der ABV GmbH schreibt hier die Unwahrheit (Text fett markiert).
Ich habe das hier gezeigte Verhalten auch im psychologischen Gespräch thematisiert.
Hier ist ein Auszug der Sprachaufnahme welche die MPU-Psychologin während unseres Gesprächs aufgezeichnet hat:

Psychologin: "Was hat Ihnen die Psychoterapie bislang gebracht?"
Ich: "Ich bin erst seit 7 Monaten in der Psychotherapie, bis Ergebnisse sichtbar sind dauert es länger. Was hats mir gebracht: Dass ich anderen Leuten gegenüber nicht so misstrauisch und wütend bin, weil oft ist es so... Naja, damals habe ich mich nicht an die Regeln gehalten und heute bin ich zu demjenigen geworden der sich ganz strikt an Regeln hält und wenn ich beispielsweise von der Uni mit einer Woche Verspätung meine Prüfungsergebnisse erhalte werde ich wütend und würde am liebsten einen Brief schreiben in dem ich darauf hinweise, dass die sich nicht an die Regeln halten und mein Psychotherapeut geht die Situationen mit mir durch um zu schauen, warum bin ich wie ich bin. Das ist so als würde man mir den Spiegel vorhalten. Sieh dein Verhalten mal oder wie würdest du jemanden behandeln in umgekehrter Situation."

Meiner Meinung nach habe ich das gezeigte Verhalten thematisiert. Die ABV GmbH hat 3,5 Monate lang mein Gutachten nicht verschriftlicht. Ich habe der Geschäftsführerin daraufhin folgendes geschrieben:

"Sehr geehrte [Name Geschäftsführer],
Sie haben mir am 26.Mai die feste Zusage gegeben, dass mein Gutachten noch vor Zugang der letzten Haarprobe verschriftlicht wird und mir dann umgehend ausgehändigt wird sobald auch die letzte Haaranalyse als Negativbefund vorliegt.
Ich möchte, dass Sie ihre Zusage einhalten. Versetzen Sie sich mal in meine Lage.
Ich leide unter der Unzuverlässigkeit, dem Integritätsmangel und Ignoranz mir gegenüber.
Wann kann ich mein Gutachten abholen?
Freundliche Grüße
[Mein Name]"


Auch der Auszug aus der Therapeutischen Wohngemeinschaft kann eine Belastung darstellen.

Bewertung und Einstufung des früheren Drogenkonsums

Nach unserem Erkenntnisstand liegt Drogenabhängigkeit bei gleichzeitiger Alkoholabhängigkeit vor.

Gemäß den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei dieser Befundlage eine günstige Prognose der Verkehrsbewährung nur bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen möglich (vgl. Abschnitt II): Es muss nachweisbar eine anhaltende und stabile Abstinenz von Drogen und Alkohol bestehen. Die Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit muss — in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung — aufgearbeitet und überwunden sein.

Für das Vorliegen einer Abhängigkeit von Suchtstoffen sprechen folgenden Befunde:

Mehrere Entgiftungen sowie eine Entwöhnungsbehandlung wurden durchgeführt oder ab- gebrochen. Herr Prüfling berichtet von einer Abhängigkeitsdiagnose, die in diesem Zusammenhang vom behandelnden Arzt der suchttherapeutischen Einrichtung gestellt worden sei.

Herr Prüfling gesteht sich eine Drogenabhängigkeit ein, erwähnte aber die Alkoholabhängigkeit nicht.


Mein Kommentar: Ich habe eine Entwöhnungsbehandlung zwischen Okt 2018 und Apr 2019 unternommen und habe diese eine Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen. Ich habe keine Entgiftung durchgeführt. Ich habe nie eine Entwöhnungsbehandlung abgebrochen.

Mein Kommentar: Die Psychologin der ABV GmbH schreibt hier die Unwahrheit (Text fett markiert). Hier ist ein Auszug der Sprachaufnahme welche die MPU-Psychologin während unseres Gesprächs aufgezeichnet hat:

Ich: "Ich habe dort gearbeitet ich war dort auf einer Sprachenschule. Ich habe mich gut gefühlt und bin auch sehr motiviert nach Hause gekommen und von Woche zu Woche ging es mir schlechter. Ich habe auch gemerkt wie ich abgenommen habe, von meiner Motivation und von allem, das heißt ich wurde terrorisiert von meiner Mutter und zu dem Zeitpunkt bin ich nicht auf die Idee gekommen Cannabis zu konsumieren aber ich habe sehr sehr viel Alkohol getrunken. Also ungefähr einen halben Liter Vodka pro Tag."
Psychologin:
"Wie lang ging das?"
Ich: "Über ein Jahr ungefähr. Meine schulischen Leistungen waren sehr schlecht, aber ich habe es in die nächste Klasse geschafft, also in die Zwölfte."

Psychologin: "Trinken Sie denn noch Alkohol?"
Ich: "Nicht mehr seit Oktober 2018"
Psychologin: "Warum trinken Sie keinen mehr?"
Ich: "Ich habe Angst dass ich wieder in den alten Sumpf gerate"
Psychologin: "In den Alkohol Sumpf oder in den Drogen Sumpf?"
Ich: "In den kompletten Sumpf, wie beispielsweise ich lese dann keine Briefe mehr und der Gerichtsvollzieher steht jede Woche vor der Türe und dass ich unzuverlässig werde. Ich achte sehr darauf absolut zuverlässig zu sein und das ist bei mir sehr ins Extrem eingeschlagen und das Zuverlässig sein ist momentan mein Halt."


Bewertung der Problembewältigung

Im Falle von Herrn Prüfling liegt ein zunächst positiver Verlauf der Aufarbeitung der Abhängigkeit von Drogen vor. Nach eigenen Angaben wurden Drogen zuletzt vor Beginn einer Haftstrafe im Jahre 2017 konsumiert. (Der letzte Drogenkonsum sei am 08.10.2017 gewesen, ausgelöst durch die Hausdurchsuchung und die Haft. Er sei neuneinhalb Monate in Haft gewesen, habe Therapie statt Haft machen können, er sei 6 Monate auf Langzeittherapie gewesen ab 18.10.2018 bis 05.04.2018.

Diese Angaben wurde zudem ausreichend durch medizinische Verlaufsbefunde dokumentiert.

Kritisch ist allerdings zu würdigen, dass Herr Prüfling zwar einen exzessiven Alkoholkonsum vor Beginn des Drogenkonsums einräumte, er jedoch unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Diagnose einer Alkoholabhängigkeit verharmlosende Angaben machte. (Er sei wieder von seiner Mutter terrorisiert worden, habe in der Zeit jedoch sehr viel Alkohol getrunken, einen halben Liter pro Tag. Das sei ungefähr ein Jahr gegangen. Ab 2008 habe er jemanden kennen gelernt, der ihm Amphetamin verkauft habe. Es habe ihm gefallen, er sei in die Drogenspirale geraten. Alkohol sei dann weg gewesen. Es habe keinen übermäßigen Konsum von Alkohol mehr gegeben. Er habe täglich Amphetamin und Cannabis genommen, ab und zu auch Kokain.)

Aufgrund der Ausführungen von Herrn Prüfling ist anzunehmen, dass ein funktionaler Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Drogenkonsum bestand. Die Diagnose einer Alkoholabhängigkeit wurde nicht offen eingeräumt. Er gab zwar an, dass er seit dem Jahre 2018 keinen Alkohol mehr trinken würde, was sich günstig auf die Stabilität der Drogenabstinenz auswirkt, ein ausreichendes Problemverständnis ist jedoch nicht zu erkennen. Die Motive für die Alkoholabstinenz begründen sich weitgehend in Bezug auf die Rückfallprophylaxe der Drogenabhängigkeit. Weiterhin ist bei vorliegender Diagnose einer Alkoholabhängigkeit unter Berücksichtigung des Verlaufs der Drogenabhängigkeit ein Alkoholabstinenznachweis von 12 Monaten zu fordern. Dieser liegt noch nicht vor.

Wir können davon ausgehen, dass Herr Prüfling seine Suchtmittelabhängigkeit und die ihr zugrundeliegenden Ursachen mit Hilfe einer qualifizierten suchttherapeutischen Unterstützung in größeren Anteilen aufgearbeitet hat. Er kann auf Therapieinhalte zurückgreifen. (Skills, taglich meditiere er, sortiere sich, er spreche Dinge an, habe früher alles in sich hineingefressen. Er habe nie über den Terror in seiner Familie sprechen können, habe sich geschämt, er habe viele Fortschritte bei dem Thema in der Therapie gemacht. )

Dabei konnte Herr Prüfling erkennbar aus eigenem Erleben über Therapieinhalte berichten.

Kritisch ist allerdings zu würdigen, dass Herr Prüfling sich zum Zeitpunkt der Begutachtung noch im Rahmen einer schützenden Umgebung, einer therapeutischen Einrichtung befand. Ein Auszug und ein Zusammenziehen mit der Freundin stehe unmittelbar bevor, berichtete er.

Angesichts des Verlaufs der Abhängigkeitserkrankung, dem noch unzureichenden Eingeständnis einer Alkoholabhängigkeit steht eine Realbewährung der Drogenfreiheit unter gewöhnlichen gesellschaftlichen Lebensbedingungen noch aus.


Mein Kommentar: Ich bin der Meinung, dass dies eine falsche Unterstellung seitens der MPU-Psychologin ist. Ich wohne seit Mitte März unter Realbedingungen und wurde seit dem Tag der MPU (29.03.2021) nicht weiter zu meiner derzeitigen abstinenten Lebenssituation von der ABV GmbH interviewt. Ich bin abstinent!

Weiterhin sieht Herr Prüfling selbst noch die Notwendigkeit zu einer weiteren tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. (Er habe sich bereits bei während der Adaption für einen Therapieplatz beworben, er habe den seit sieben Monaten. Er mache eine tiefenpsychologische Therapie. Er wolle seine Starrheit auflösen.)

Es liegt im Falle von Herrn Prüfling deshalb noch kein abgeschlossener Therapieprozess vor.


Mein Kommentar: Die tiefenpsychologische Therapie (Dauer voraussichtlich 3 Jahre) mache ich aus eigenen Beweggründen und freiwillig. Kann mir das wirklich als NEGATIV ausgelegt werden.

Auch wurde der Konsum von GHB erst nach der Begutachtung bekannt, also von Herr Prüfling nicht von sich aus eingeräumt. Er gab an, er habe die Substanz vergessen zu erwähnen.

Mein Kommentar: Tatsächlich habe ich meinen dreimaligen GHB-Konsum vergessen zu erwähnen. Allerdings wurden seitens der ABV GmbH meine Haare negativ auf GHB getestet.

Insgesamt ergaben sich deshalb an mehreren Stellen Anhaltspunkte dafür, dass er Aufarbeitungsprozess der Abhängigkeitserkrankung zwar bereits fortgeschritten geführt wurde, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

Herr Prüfling ist zur Aufrechterhaltung einer abstinenten Lebensweise motiviert. Dies konnte er zweifelsohne berichten.

So berichtete er von nachvollziehbaren Motiven für seine Abstinenzentscheidung. Weiterhin besteht die Einsicht in die Notwendigkeit einer völligen Drogenabstinenz.

Inwiefern Herr Prüfling bereits eine für ihn befriedigende Integration in einen gesellschaftlichen Bezug außerhalb der Drogenszene gefunden hat, ist noch abzuwarten.

In der Zusammenschau der Befunde lässt sich festhalten, dass eine positive Entwicklung angestoßen wurde, die Voraussetzungen für eine positive Prognose liegen aus psychologischer Sicht jedoch noch nicht vor.

Es ist nicht davon auszugehen, dass das problematische Verhalten durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV angesprochen und in ausreichendem Maße beeinflusst werden kann.

Bewertung der psychophysischen Leistungsvoraussetzungen

Nach dem Ergebnis der Leistungsüberprüfung ist davon auszugehen, dass Herr Prüfling den Anforderungen, die an die psychisch-funktionalen Voraussetzungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 gestellt werden, gerecht wird.

V. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Wir hatten zu untersuchen, ob Herr Prüfling aufgrund der bekannten Daten aus der Vorgeschichte künftig in ähnlichem Ausmaß die Verkehrssicherheit beeinträchtigen wird wie die Personengruppe mit vergleichbaren Vorgeschichtsdaten. Diese Annahme hat sich nach den in Abschnitt IV getroffenen Feststellungen bestätigt. Die uns von der Behörde gestellte Frage müssen wir daher wie folgt beantworten:

• Die zu begutachtende Person kann trotz der früheren Betäubungsmitteleinnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen (siehe Leistungstest).
• Die zu begutachtende Person kann trotz des früheren Arzneimittelmissbrauchs ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen (siehe Leistungstest).

ABER:

Es ist noch zu erwarten, dass die zu begutachtende Person zukünftig Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz bzw. Arzneimittel oder Alkohol einnimmt, so dass dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.


Mein Kommentar: Ich bin so traurig über diese - meiner Meinung nach - falsche Beurteilung!
Meiner Ansicht nach ist der wahre Grund, weshalb mein positives MPU-Ergebnis nachträglich am 22.07.2021 in ein NEGATIV umgewandelt wurde, der, dass die Geschäftsführerin der ABV GmbH
a) meinen Text als Beleidigung empfunden hat
b) von meinen "ständigen Anrufe" genervt war (ich habe drei Mal im Monat nach der Verschriftlichung meines Gutachtens gebeten)
und daraufhin die Psychologin (also ihre Angestellte) überredete, mein bisher positives Gutachten in ein NEGATIV umzuwandeln.


Wir empfehlen eine weitere Stabilisierung und Realbewährung der bereits eingeschlagenen Entwicklung vor einer erneuten Begutachtung und den Besuch einer Selbsthilfegruppe.

Fortsetzen der Haaranalysen, Alkohol / ETG in 3monatlichen Abständen, BTM in 6monatlichen Abständen. Vorlage des vollständigen Klinikberichts über die Entwöhnung. Ausführliches Attest des Psychiaters und des behandelnden Psychotherapeuten.



An dieser Stelle bitte ich um eine Bewertung wie meine Chancen stehen das Gutachten anzufechten.


Schriftfarbe geändert, die Farbe blau ist den Moderatoren vorbehalten! *Nancy*
 
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Kill

Stamm-User
Insgesamt ergaben sich deshalb an mehreren Stellen Anhaltspunkte dafür, dass er Aufarbeitungsprozess der Abhängigkeitserkrankung zwar bereits fortgeschritten geführt wurde, jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

Herr Prüfling ist zur Aufrechterhaltung einer abstinenten Lebensweise motiviert. Dies konnte er zweifelsohne berichten.

So berichtete er von nachvollziehbaren Motiven für seine Abstinenzentscheidung. Weiterhin besteht die Einsicht in die Notwendigkeit einer völligen Drogenabstinenz.

Inwiefern Herr Prüfling bereits eine für ihn befriedigende Integration in einen gesellschaftlichen Bezug außerhalb der Drogenszene gefunden hat, ist noch abzuwarten.

Das klingt ja erstmal ganz gut, aber da du nicht alle Berichte mit zur MPU genommen hast sind die zu dem Entschluss gekommen. Dann fehlen ja scheinbar noch AB Nachweise für Alkohol. Du warst ja Hypothese D1 und A1 und dann noch Medikamente... Es lag ja auch teilweise daran, dass du deine Alkoholsucht nicht eingeräumt hast.

Ich glaube bei der Komplexität deiner Geschichte war es kein Wunder, dass die so lange für dein Gutachten brauchten, kann ich persönlich aber auch nicht wirklich beurteilen da wie gesagt die Komplexität deiner Geschichte mein Verständnis der Sachlage hinsichtlich der Beurteilungskriterien übersteigt.

Wenn ich den Fall auf andere negative Gutachten projiziere muss ich sagen, dass du hättest vielleicht eine professionelle Vorbereitung machen sollen, der Anwalt den ich dir empfohlen habe macht sowas auf jeden Fall. Unabhängig von der Vorbereitung würde er dein Gutachten kostenpflichtig prüfen lassen. Ob eine Analyse von Erfolg gekrönt sein wird kann nur bspw. er dir sagen.

Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mich mit dem in Verbindung setzen und da eine Vorbereitung machen bzw. weitere Schritte planen.

Vielleicht hast du auch zu viel erzählt was du hättest gar nicht erzählen brauchen, du hast ja auch keinen Fragebogen hier ausgefüllt soweit ich mich erinnere.

Auch wenn du davon ausgehst, dass du immer "angemessen" Kontakt zur ABV aufgenommen hast, kann das natürlich von der ABV anders interpretiert werden - dein Fall ist wirklich komplex und die Institute dürfen dir nicht wirklich detaillierte Informationen zu den Inhalten deines Gutachtens per Mail oder Telefon geben.

Ich kann deinen Frust allerdings nachvollziehen, aber vielleicht hättest du dich wirklich von vornherein durch einen Anwalt beraten lassen sollen um deine Forderungen bei der ABV durchzusetzen.

Vielleicht wäre der Schlüssel zum Erfolg ja auch einfach nur gewesen, dass du 12 Monate Abstinenznachweis auf alle drei Kategorien gemacht hättest, also Alkohol, Drogen und Medikamente - das weiß ich aber nicht.

Klar ist, dass auch Gutachter bzw. Institute Fehler machen und bei komplexen Sachlagen auch Mal länger für ein Gutachten brauchen - ich persönlich kann dir die Frage also nicht beantworten ob du das Gutachten prüfen lassen sollst, kontaktiere den Anwalt.

Ich an deiner Stelle würde wahrscheinlich keine neue MPU ohne irgendeinen Rückversicherung durch professionelle Hilfe machen. Da würde ich jetzt das Geld in die Hand nehmen und mich durch die MPU führen lassen - wie gesagt ist deine Geschichte sehr komplex und vielleicht auch kompliziert. Bleib auf jeden Fall objektiv und beharre nicht immer auf dein "Recht" - ich weiß wie frustrierend deine Situation ist, aber in deinem Fall bist du auf professionelle Hilfe angewiesen und musst diese auch bei der MPU nachweisen.

Kauf dir vielleicht die Beurteilungskriterien und prüfe selbst ab was du vielleicht falsch gemacht hast, so habe ich es auf jeden Fall gemacht. Dann kannst du besser verstehen was du in der MPU zu tun hast. Dir alles Gute.
 

ratti

Benutzer
Hallo Kill,

herzlichen Dank für den Kontakt zum Rechtsanwalt, ich werde auf jeden Fall über den weiteren Verlauf berichten.

Das klingt ja erstmal ganz gut, aber da du nicht alle Berichte mit zur MPU genommen hast sind die zu dem Entschluss gekommen. Dann fehlen ja scheinbar noch AB Nachweise für Alkohol. Du warst ja Hypothese D1 und A1 und dann noch Medikamente... Es lag ja auch teilweise daran, dass du deine Alkoholsucht nicht eingeräumt hast.

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ein Gutachten, in dem ich einen tiefgreifenden und stabilen Einstellungswandel zum Btm-Konsum bzw. Arzneimittelmissbrauch nachweise. Von Alkohol war nie die Rede!

MPU.jpg


Die Fahrerlaubnisbehörde hat ein Drogenkontrollprogramm inkl. MPU gefordert. Die ABV GmbH als MPI hat das Drogenabstinenzprogramm vollständig durchführen wollen.
Dementsprechend war es deren Verantwortung, dass vollständig getestet wird.

In meinem Abschlussbericht der Suchtentwöhnungsklinik war für die MPI ersichtlich, dass auch Alkohol mein Problem war/ist, dies habe ich auch im psychologischen Gespräch an mehreren Stellen thematisiert.

In meinem ersten Beitrag auf Seite 1 dieses Foren-Themas thematisierte ich bereits, dass die ABV GmbH es verpasst hat, mich u.a. auf Ketamin zu testen, obwohl dies von der Fahrerlaubnisbehörde anberaumt wurde und ich bereits dafür bezahlt habe.

Meine Alkoholabstinenz hat die ABV GmbH erst mittels Haaranalysen- und zusätzlich Urinanalysen testen wollen, während ich im psychologischen Gespräch am 29.03.2021 darüber berichtete. Ich gab am 29.03.2021 erstmals Urin und Haare für den Nachweis der Alkoholabstinenz ab.
Ich habe keinen Grund den Alkohol zu verheimlichen, die unerwarteten Analysen allesamt negativ sind.

Erst am Tag der MPU wurde ich erstmals auf Alkoholabstinenz getestet, entsprechend sind 3/4 Jahr Alkoholabstinenz laut dem Gutachten auch falsch, es konnte mit erster Haaranalyse am 29.03.2021 die Alkoholabstinenz rückwirkend seit Ende Januar 2021 analysiert werden. Sogar diese Gutachten der ABV GmbH sind fehlerhaft (allerdings zu meinen Gunsten).

Ich hoffe die ABV GmbH hat die Sprachaufnahmen nicht gelöscht, diese wären für eine abschließende Beurteilung durch einen Richter sehr wichtig.
 

ratti

Benutzer
Ich habe gerade mit der Anwaltskanzlei telefoniert.

Mir stehen mehrere Optionen zur Auswahl:

Option A:
Ich führe die MPU bei einer neuen Begutachtungsstelle durch (Kosten: 750 €).

Option B:
Ich beauftrage die Anwaltskanzlei das Gutachten der ABV GmbH auf Fehler zu überprüfen und diese einem Obergutachter heranzutragen. Evtl. ist hier erneut ein psychologisches Gespräch erforderlich in welchem mein tiefgreifender Sinneswandel zu Alkohol, Drogen, Medikamenten etc. überprüft wird (Pauschalbetrag Gesamt: 3.000 €). Im Falle eines positiven neuen Gutachtens, könnten (Konjunktiv!) die Kosten bei der ABV GmbH eingefordert bzw. eingeklagt werden (dies verursacht weitere Kosten).

Ich denke Option A ist vernünftiger (evtl. in Kombination mit einem Obergutachten ohne Unterstützung einer Kanzlei).
Ist das ok, oder sollte ich mich besser von einen Rechtsanwalt unterstützen lassen (weil 3.000€+ sind viel Geld wenn die Chance gering ist diese zurückzufordern)?
 

Kill

Stamm-User
Naja, ich habe mein negatives Gutachten über die Kanzlei von einem Obergutachter prüfen lassen, aber unabhängig davon durch eine eigene Stellungnahme, ein korrigiertes Gutachten mit einer Kursempfehlung erhalten.

Die Analyse durch den Obergutachter hat bei mir ergeben, dass ich hätte ein positives Gutachten erhalten müssen - die Gutachterin hat sich aber nicht beirren lassen und mir "nur" eine Kursempfehlung ausgesprochen... In meinem Fall natürlich besser als ein negatives Gutachten.

Um Kosten zu sparen würde ich dir auch raten eine neue MPU zu machen, aber ein bisschen profeasionelle Vorbereitung kann natürlich auch nicht schaden. Dein Fall ist ja extrem komplex, da war meiner schon fast Kindergarten gegen... Wenn du dich für eine zweite MPU bereit fühlst, mach ne zweite MPU. Wenn du nochmal durchfällst bist du natürlich wieder schnell bei mehreren tausend Euro und Zeitverlust hast du auch...

Keine Ahnung was jetzt das richtige ist...

EDIT:

Und 3000€ wollte auch ein MPU Berater von mir, also inkl. Abstinenznachweise, Beratungsstunden und MPU... Schwierige Situation
 

Kill

Stamm-User
Und eine Gutachtenanalyse wäre wahrscheinlich nicht verkehrt. Ich habe ja auch eine machen lassen und mir persönlich hat es viel gebracht, also in dem Sinne, dass ich mit meiner Ansicht eines mangelhaften Gutachtens, nicht alleine da stehe.

Ob dir die Gutachtenanalyse dann im Endeffekt was bringt ist natürlich nicht sicher, aber um dein Gewissen zu beruhigen - egal ob die Analyse gut oder schlecht ausfällt ist ne Analyse viel wert.
 

ratti

Benutzer
Ich bitte euch, dass ihr nicht darauf herumreitet, dass ich mich nicht ordentlich vorbereitet hätte. Das ist nämlich nicht richtig! Ich habe mich seit der Haft, also seit Ende 2017 mit mir und meinem Verhalten beschäftigt.
Es ist korrekt, dass ich keinen Vorbereitungskurs absolviert habe, das sollte aber nicht zu meinem Nachteil ausgelegt werden.

Wie bereits von mir mitgeteilt hat die Geschäftsführerin der ABV GmbH die bei ihr angestellte Psychologin dazu angestiftet mir mein positives psychologisches Ergebnis nachträglich in ein negatives Gutachten umzuwandeln.

Laut meinen Recherchen hat die ABV GmbH bei mir zu viele Tests durchgeführt, offensichtlich um mir das Geld aus den Taschen zu ziehen. 5 Haaranalysen für insgesamt 1350 € sind deutlich zu viel.

Ich habe Kontakt zu einem weiteren Geschädigten der ABV GmbH, der hat sein negatives Gutachten in ein positives umwandeln können, nachdem er Beschwerde gegen die ABV GmbH bei der Bezirksregierung Köln Verkehrsdezernat 25 eingelegt hatte.

Ich werde auf jeden Fall
1. das Obergutachten durchführen
2. Beschwerde bei der Bezirksregierung Köln Verkehrsdezernat 25 eingelegt
3. und von den 3.000 € die ich spare, bezahle ich einen Anwalt der eine Strafanzeige gegen die Psychologin der ABV GmbH formuliert und einreicht (wegen Ausstellen eines Gefälligkeitsgutachten oder ähnliches)

Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
a) Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.
Ich wurde Alkoholabstinenztests unterzogen, dies war nicht anlassbezogen und nie gefordert! Außerdem war das nicht erforderlich. Siehe auch folgenden Auszug aus der Forderung der Fahrerlaubnisbehörde:
MPU.jpg


b) Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).
Mir wurde seitens der ABV-Psychologin laut Gutachten mangelnde Impulskontrolle diagnostiziert, was mich zum Fahren eines Kraftfahrzeugs ungeeignet erscheinen lässt. Ich war mir selbst unsicher ob diese Diagnose korrekt ist. Gestern bestätigte mir mein Psychotherapeut (bei dem ich bereits seit knapp einem Jahr bin), dass ich definitiv keine mangelnde Impulskontrolle habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

ratti

Benutzer
Kleiner Nachtrag:
Ich habe gerade mit einem Obergutachter in München telefoniert. Die Kosten bewegen sich zwischen zirka 1.500 und 1.700 € und mir wurde mitgeteilt, dass ich besser bedient wäre, wenn ich ein 2. MPU-Gutachten mache, weil a) ein zweiten MPU-Gutachten günstiger ist und b) die Obergutachtenstelle in meinem Bundesland nicht mehr offiziell agieren und daher die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde meine Akte nicht an den Obergutachter weitergibt.
Evtl. ist ein Obergutachten in einem anderen Bundesland günstiger.
 

Kill

Stamm-User
Du kannst das Gutachten ja trotzdem analysieren lassen, das kostet 350€ - ein direktes Obergutachter war doch auch keine Option. Das wäre ja im Grunde genommen auch sinnlos ein Obergutachten anzustreben, ich dachte dir ging es nur um eine Analyse.

Egal wie du dich weiter entscheidest, wünsche ich dir viel Erfolg.
 
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