Hallo ratti,
ich habe mich in deinen Fall zuletzt nicht mehr eingelesen, kann dir aber sagen dass dies hier
Die FSSt. fordert dies natürlich nicht in ihrer "MPU-Einladung", da sie sich mit dieser Materie wenig auskennt...
Da während der Exploration noch eine Alk.abhängigkeit thematisiert wurde, ist es aus meiner Sicht recht klar dass es hier noch zu keinem pos. Ergebnis kommen konnte.
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Auch wenn es bitter ist, muss ich sagen dass ich die Begründung für das neg. Gutachten nachvollziehbar finde und glaube in keinster Weise dass es nachträglich geändert wurde weil sich die Geschäftsführerin geärgert hatte. Eine GA dahingehend "anzustiften" ein falsches Gutachten zu erstellen wäre idR sogar strafbar.
Ansonsten schließe ich mich den Beiträgen von "Kill" absolut an. Bevor du einen erneuten Versuch startest solltest du dir unbedingt zus. fachliche Hilfe holen, jetzt "auf die Schnelle" die MPU zu wiederholen halte ich persönlich nicht für zielführend.
ich habe mich in deinen Fall zuletzt nicht mehr eingelesen, kann dir aber sagen dass dies hier
unzutreffend ist. Bei einer (bekannten) Drogenabhängigkeit ist IMMER auch ein AN für Alkohol zu erbringen.Ich wurde Alkoholabstinenztests unterzogen, dies war nicht anlassbezogen und nie gefordert! Außerdem war das nicht erforderlich. Siehe auch folgenden Auszug aus der Forderung der Fahrerlaubnisbehörde:
Die FSSt. fordert dies natürlich nicht in ihrer "MPU-Einladung", da sie sich mit dieser Materie wenig auskennt...
Da während der Exploration noch eine Alk.abhängigkeit thematisiert wurde, ist es aus meiner Sicht recht klar dass es hier noch zu keinem pos. Ergebnis kommen konnte.
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kann ich nur mit "ja" beantworten, da noch kein dauerhafter Zeitraum nach Therapieende zustande gekommen ist.Mein Kommentar: Die tiefenpsychologische Therapie (Dauer voraussichtlich 3 Jahre) mache ich aus eigenen Beweggründen und freiwillig. Kann mir das wirklich als NEGATIV ausgelegt werden.
Auch wenn es bitter ist, muss ich sagen dass ich die Begründung für das neg. Gutachten nachvollziehbar finde und glaube in keinster Weise dass es nachträglich geändert wurde weil sich die Geschäftsführerin geärgert hatte. Eine GA dahingehend "anzustiften" ein falsches Gutachten zu erstellen wäre idR sogar strafbar.
Ansonsten schließe ich mich den Beiträgen von "Kill" absolut an. Bevor du einen erneuten Versuch startest solltest du dir unbedingt zus. fachliche Hilfe holen, jetzt "auf die Schnelle" die MPU zu wiederholen halte ich persönlich nicht für zielführend.