Hallo an alle
Hab da mal ne frage, hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen?
Habe am 17.02.19 aufgehört Drogen zu nehmen, hab meine Haare rasiert und am 12.08.19 zum ersten mal meine Haare zum Haarscreening abschneiden lassen. Dachte da meine Haare echt schnell wachsen und ich Anfang august knapp 8 cm hatte davor nochmal beim Friseur gewesen und mir meine Spitzen schneiden lassen, Sodas ich etwas mehr als 6cm zum abgeben hatte.
Ergebnis kam und es war positiv, hatte noch 0,19 ng/mg Amphetamin
Hab da bei dem forensischen Zentrum angerufen und gefragt ob es daran liegen könnte das der Zeitraum zu knapp war und sie meinten, ja! Auf der sicheren Seite ist man wenn man 9 Monate wartet bis man das erste mal seine Haare abgibt.
Sozusagen hab ich meine Haare nochmal am 4.11.19 zum 2 mal abgegeben. Ergebnis kam und ich wurde immer noch positiv getestet diesmal hat ich 0,078 ng/mg Amphetamin
Liege zwar immerhin unter dem Reverenzwert von 0,1 ng/mg trotzdem bin ich für die Fahreignungsbegutachtung nicht zu gelassen
Bin jetzt am überlegen ob ich am 13.01.20 nochmal Haare abgebe (Termin hab ich schon) aber was ist wenn sie da immernoch was nachweisen? Die 2 Tests haben bisher 614€ gekostet
Drogenfrei bin ich wie gesagt seid dem 17.02.19 zu 100%
Woran kann es liegen das selbst nach 9 Monaten Abstinenz immer noch 0,078 ng/mg nachgewiesen werden?
Kann es daran liegen das ich die letzten 8 Jahre so ziemlich täglich konsumiert habe? Mein damaliger Blutwert nachdem mich die Polizei angehalten hatte und eine Blutprobe entnommen hatte lag bei 295 ng/mg
Versteh auch den Satz bei meinem 2 Ergebnis nicht so richtig
Zitat:
Bei den durchgeführten Untersuchungen der Haarprobe wurde Methamphetamin in den Haaren aufgefunden.
Die ermittelte Konzentration von Methamphetamin liegt unterhalb der vorgeschlagenen Mindestanforderung an die Bestimmungsgrenze für Fahreignungsbegutachtung, es wurde jedoch eindeutig Methamphetamin (BG FTC 0,01 ng/mg NWG FTC 0,003 ng/mg) nachgewiesen.
Für was steht der Reverenzwert von 0,1 ng/mg eigentlich?
Ich liege ja mit 0,078 ng/mg ja unterhalb der Bestimmungsgrenze für Fahreignungsbegutachtung .
Hab da mal ne frage, hoffentlich kann mir da jemand weiterhelfen?
Habe am 17.02.19 aufgehört Drogen zu nehmen, hab meine Haare rasiert und am 12.08.19 zum ersten mal meine Haare zum Haarscreening abschneiden lassen. Dachte da meine Haare echt schnell wachsen und ich Anfang august knapp 8 cm hatte davor nochmal beim Friseur gewesen und mir meine Spitzen schneiden lassen, Sodas ich etwas mehr als 6cm zum abgeben hatte.
Ergebnis kam und es war positiv, hatte noch 0,19 ng/mg Amphetamin
Hab da bei dem forensischen Zentrum angerufen und gefragt ob es daran liegen könnte das der Zeitraum zu knapp war und sie meinten, ja! Auf der sicheren Seite ist man wenn man 9 Monate wartet bis man das erste mal seine Haare abgibt.
Sozusagen hab ich meine Haare nochmal am 4.11.19 zum 2 mal abgegeben. Ergebnis kam und ich wurde immer noch positiv getestet diesmal hat ich 0,078 ng/mg Amphetamin
Liege zwar immerhin unter dem Reverenzwert von 0,1 ng/mg trotzdem bin ich für die Fahreignungsbegutachtung nicht zu gelassen
Bin jetzt am überlegen ob ich am 13.01.20 nochmal Haare abgebe (Termin hab ich schon) aber was ist wenn sie da immernoch was nachweisen? Die 2 Tests haben bisher 614€ gekostet
Drogenfrei bin ich wie gesagt seid dem 17.02.19 zu 100%
Woran kann es liegen das selbst nach 9 Monaten Abstinenz immer noch 0,078 ng/mg nachgewiesen werden?
Kann es daran liegen das ich die letzten 8 Jahre so ziemlich täglich konsumiert habe? Mein damaliger Blutwert nachdem mich die Polizei angehalten hatte und eine Blutprobe entnommen hatte lag bei 295 ng/mg
Versteh auch den Satz bei meinem 2 Ergebnis nicht so richtig
Zitat:
Bei den durchgeführten Untersuchungen der Haarprobe wurde Methamphetamin in den Haaren aufgefunden.
Die ermittelte Konzentration von Methamphetamin liegt unterhalb der vorgeschlagenen Mindestanforderung an die Bestimmungsgrenze für Fahreignungsbegutachtung, es wurde jedoch eindeutig Methamphetamin (BG FTC 0,01 ng/mg NWG FTC 0,003 ng/mg) nachgewiesen.
Für was steht der Reverenzwert von 0,1 ng/mg eigentlich?
Ich liege ja mit 0,078 ng/mg ja unterhalb der Bestimmungsgrenze für Fahreignungsbegutachtung .