Heutige MPU unbefriedigend

Daniel030

Benutzer
Hallo Leute,

erstmal Hallo an euch alle. Ich bin neu hier auf Grund meiner heutigen MPU und dem Ergebnis womit ich nicht zufrieden bin.

Erstmal kurz zu meinem Sachverhalt was damals passiert und wieso ich zur MPU muss.

Ich bin im Jahr 2005 nach einer Betriebsfeier ins Auto gestiegen und wurde von der Polizei mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille angehalten. Dann ebend das weitere Prozedere Blutentnahme usw.

Im Jahr 2007 kam dann die Verurteilung weil ich mit meinem Anwalt alles vorher so besprochen habe. So das ich einen Verkehrspsychologen aufsuchen konnte und auch zu einer MPU Beratungsstelle Namens PlanB.

Auf Grund unsere Vorbereitung habe ich eine 2 Jährige Sperrfrist bekommen und das war es dann.

Jetzt habe ich mich dieses Jahr dazu entschieden meinen Führerschein wieder neu zu machen. Habe alles erledigt wie Sehtest usw

Heute hatte ich dann den Termin in der Prüfstelle der Avus. Dort musste ich einen Reaktionstest machen, Blutentnahme, ärztliche Untersuchung und das Gespräch mit der Psychologin.

Ich habe mich schon zum Anfang des Gespräches gewundert warum zurückliegende Verfahren vor der Verkehrsünde und Verfahren danach angesprochen wurden. Verfahren die 2003 und 2002 waren und verfahren von 2010, wobei ich sagen muss das sind keine Verkehrstechnischen Erscheinungen die dort eingetragen sind.

So zurück zum Thema. Nach einer Stunde Frage und Antwort Spielchen meinte Sie sie ist noch nicht recht überzeugt aber durch die Aussage das ich seit 2007 keinen Alkohol mehr trinke und das immer wieder im Gespräch untermauert habe könnte Sie eine positive Begutachtung machen.

JETZT DER HAMMER!!

"Herr XYZ sie haben nachweise über Ihre alkoholabstinenz?" Ich nein weil das nie irgendwo drin stand bzw gefordert wurde. Weder von der Führerscheinstelle noch in Ihrem Anschreiben an mich. Also erstmal schön einen Dämpfer bekommen. Auf mein Nachfragen wieso ich jetzt erst davon Erfahre wurde nicht gesntwortet ausser "das sind Richtlinien bei alkohol Begutachtungen"

Meine frage hierzu ist: Ist das ein muss dieser abstinenznachweis????

Ich muss auch dazu sagen ich bin seit 2 Monaten Lokführer und dafür muss ich auch tauglich sein usw also versteh ich diese aussage von der Psycholin nicht.

Auf mein Nachfragen wie sie sich das vorstellen mit dem Haar- bzw Urinscreening in meinem beruf wusste auch keiner weiter. Da ich wechselne Einsatzorte habe könnte ich nicht mal sagen wo ich dienstagabend bin wegen einem eventuellen Screen.

Ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben und wenn ja verzeiht mit bitte ich bin immer noch enttäuscht, sauer und verwirrt mit heute!!!!

Ich hoffe es kommen vernünftige Antworten wie in den anderen treads!

Danke schon einmal
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
:smiley1785: ... im Forum !

Ich antworte hier mal ganz kurz ....

Bei einer Abstinenzbehauptung deinerseits, sind bei einer MPU Nachweise in Form eines AB-Screenings stets erforderlich.
Gehst du mit KT (kontrollierten Trinken) in die MPU, brauchst du keine Pflichtnachweise.
 

Daniel030

Benutzer
Hey Max,

erstmal Danke für die schnelle Antwort von dir.

D. H. Da ich gesagt habe so wie es ist also das ich gar nichts mehr trinke habe ich mir das selber eingebrockt ja?

Hätte ich gesagt ich trinke kontrolliert zum bsp. nur zu Geburtstagen ein Glas Wein hätte ich die "Auflage" nicht bekommen ja? Hmm...

Und was kann ich nun machen? Ich habe gar nicht die Zeit für diese Screenings da ich ständig in Deutschland unterwegs bin und auch relativ schnell wechselnde Einsatzorte.

Ich frag mich nur kann man den Führerschein auch ohne diese Screenings zurück bekommen jetzt noch? Wie schon oben erwähnt habe ich seit 2007 keine polizeilichen Eintragungen mehr bekommen die etwas mit Alkohol zu tun haben. Das müssten die Leute doch da auch sehen, oder? Das Führungszeugnis war ja auch die ganze Zeit Gesprächsthema...

Ick könnt mir in den Arsch beissen..... 588€ für die Katz grad...
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Daniel, :smiley138:

Ich frag mich nur kann man den Führerschein auch ohne diese Screenings zurück bekommen jetzt noch?

Nein!

Du kannst die Abstinenz auch durch Haaranalysen nachweisen, die gelten immer nur 3 Monate rückwirkend.
Wenn Du das kurzfristig machen könntest, dann kannst Du nach weiteren 3 Monaten die MPU wiederholen..
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Dir bleibt aber noch die Möglichkeit, es mit KT bei einem anderen Institut zu versuchen.
 

Daniel030

Benutzer
Danke für die rasche Antwort von dir.

Also hab ich keine Chance mehr bei der Institution sondern müsste mir eine neue suchen und dort kontrolliertes Trinken ansprechen bzw besprechen!?

Falls ich mich dazu entscheiden sollte muss ich doch auch bei der Führerscheinstelle einen neuen Antrag stellen der auch wieder 200€ ca kostet das die Akte dann dorthin geschickt wird oder wie kann ich mir das vorstellen???

Und zum Thema Haare hät ich welche würd ich es machen... Hehe aber der liebe Gott meinte mich mit 32 Jahren mit der berühmten kahlen stelle am Kopf zu beglücken. Daher sind lange haare schon lange out.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
D. H. Da ich gesagt habe so wie es ist also das ich gar nichts mehr trinke habe ich mir das selber eingebrockt ja?

Hätte ich gesagt ich trinke kontrolliert zum bsp. nur zu Geburtstagen ein Glas Wein hätte ich die "Auflage" nicht bekommen ja? Hmm...
Beides richtig !!!

Ich frag mich nur kann man den Führerschein auch ohne diese Screenings zurück bekommen jetzt noch?

Wer hat dein Gutachten gesehen ? Hast du das bei deiner FSST abgegeben ?

Zur besseren Übersicht, fülle doch bitte den Profil-FB aus.
 

Daniel030

Benutzer
Hallo Max,

den Fragebogen werd ich jetzt mal ausfüllen und reinstellen. Danke

Zum Gutachten: Ich war erst heute bei der Begutachtung wo mir das gesagt wurde mit der Abstinenz nach dem ich mit dem psychologischen Gespräch fertig.
 

Daniel030

Benutzer
So ich habe mal den Profil-FB ausgefüllt und zeig ihn euch mal. Bei Fragen einfach Fragen bitte!!!

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 177cm
Gewicht: 78,5
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:Juli 2005
BAK: (keine Ahnung was diese Abkürzung bedeutet)
Trinkbeginn: ca 17 / 18 Uhr
Trinkende: Kann ich nicht genau sagen. Ich kann die Uhrzeit der Festnahme nennen! 2Uhr31
Uhrzeit der Blutabnahme: 3:30 bzw 4:00 uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein 2005
Strafbefehl schon bekommen: ja 2007
Dauer der Sperrfrist: 2 Jahre

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja aber keine die mit dem Führerschein zu tun haben

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein keinen mehr
Ich lebe abstinent seit: 2007

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
ETG-Programm ja/nein: nein habe ich nicht (was bedeutet ETG?)
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: MPU Vorbereitungsinstitution PlanB
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 31.07.2013
Welche Stelle (MPI): Avus Berlin
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? vor der heutigen? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: bis jetzt noch keiner da es erst fertig geschrieben werden muss
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: kann ich noch nichts sagen

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja andere Straftaten mit Verurteilung 2002, 2003 die mit Alkohol und Beleidigung bzw Körperverletzung zu tun hatten. Letzte Verurteilung OHNE Alkohol 2010 wegen Schwarzfahren. D. h. seit meiner Trunkenheitsfahrt ka es zu keiner Auffälligkeit mehr.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
BAK: (keine Ahnung was diese Abkürzung bedeutet)
Das ist das Mindeste, was du wissen solltest ... BAK = Blutalkoholkonzentration = 1,83‰

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein keinen mehr
Ich lebe abstinent seit: 2007
Das ist dein Problem, ohne AB-Nachweise für mindestens 6 Monate brauchst du bei keiner MPU antreten.

Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja aber keine die mit dem Führerschein zu tun haben
Muss es auch nicht. Zum Beispiel kann ein erhöhtes Gewaltpotenzial ebenfalls zur MPU Anordnung führen.

ETG-Programm ja/nein: nein habe ich nicht (was bedeutet ETG?)
EtG-Wert - Ethylglucuronid-Wert als Marker für Alkoholkonsum und Abstinenz ... auch das solltest du wissen.

Wer hat das Gutachten gesehen?: bis jetzt noch keiner da es erst fertig geschrieben werden muss
Das hat mit "fertig schreiben" nichts zu tun, wichtig ist, dass du angegeben hast ... das dass Gutachten nur an dich gesendet wird, nicht an die FSST.

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: MPU Vorbereitungsinstitution PlanB
Was ist "Plan B" ?

------------

Wenn dein Gutachten nicht an die FSST gesendet wird, kannst du dort angeben das du nicht bei einer MPU gewesen bist. Du hast Angst bekommen, fühltest dich nicht genug vorbereitet und hast gekniffen.
Danach bereitetst du dich vernünftig auf deine neue MPU vor. Die MPU absolvierst du dann bei einem anderen MPI, jedoch nicht bei der AVUS.
Deine MPU absolvierst du dann nicht mit AB sondern mit KT.

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Deine MPU absolvierst du dann nicht mit AB sondern mit KT.


protestier.gif



Ich glaube nicht, dass Daniel mit einer KT-Angabe große Chancen auf ein pos. Ga hätte.....:smiley2204:


Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja andere Straftaten mit Verurteilung 2002, 2003 die mit Alkohol und Beleidigung bzw Körperverletzung zu tun hatten. Letzte Verurteilung OHNE Alkohol 2010 wegen Schwarzfahren. D. h. seit meiner Trunkenheitsfahrt ka es zu keiner Auffälligkeit mehr.



Hallo Daniel,

möchte dich auch noch bei uns im Forum begrüßen.:smiley22:

Du lebst seit 6 Jahren AB (abstinent).


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein keinen mehr
Ich lebe abstinent seit: 2007

Dies muss ja einen Grund haben......

Von daher wäre es in meinen Augen nicht sehr sinnvoll, nun mit KT zur MPU anzutreten!



Du hattest ja eine doppelte Fragestellung bei der MPU:

Ick könnt mir in den Arsch beissen..... 588€ für die Katz grad...


Was genau stand/steht denn im "Einladungsschreiben" der FSSt.?

Nur mal zur Info:

Falls ich mich dazu entscheiden sollte muss ich doch auch bei der Führerscheinstelle einen neuen Antrag stellen der auch wieder 200€ ca kostet das die Akte dann dorthin geschickt wird oder wie kann ich mir das vorstellen???

Wenn du innerhalb der vorgegebenen Frist ein pos. Ga abgeben könntest, müsstest du keinen neuen Antrag stellen.....
 

Daniel030

Benutzer
Guten Morgen und nochmal vielen Dann für die Antworten.

Ich habe mal das Schreiben von der FSST heraus gesucht und werd euch mal den GANZEN Text hier rein hauen nicht das ich wichtige Pasagen vergess. Also los gehts!

Antrag vom 29.1 auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B+M+S+L nach Entzug

Sehr geehrter Herr YXZ,

im Interesse der Verkehrssicherheit bin ich verpflichtet, nur diejenigen Personen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zuzulassen, bei denen keine Zweifel an ihrer körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen bzw. die durch ihr Verhalten nicht Anlass zu der Annahme bieten, dass sie diese Eignung nicht mehr besitzen.

Nach meinen Erkenntnissen wurde am 25.11.2004 eine Fahrerlaubnis auf Probe erteilt.

Am 07.08.2005 führten Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr unter Alkoholeinwirkung. Zurzeit der Blutentnahme wurde bei Ihnen eine Blutalkoholkonzentration von 1,81%o festgestellt.

Durch das Ufteil des Amtsgerichtes Berlin - Tiergarten vom 23.04.2007 wurde Ihnen die Fahrerlaubnis wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Strassenverkehr, wegen vorsetzlicher Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenusses und wegen Beleidigung in 2 Fällen entzogen.

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom 22.02.2008 wurde Ihnen mit dem Bescheid vom 28.08.2008 versagt, weil Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht beigebracht haben.

Daher bestehen erhebliche Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendige körperliche und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat (Paragraph 2 Abs. 4 Straßenverkehrsgesetz - StVG).

Werden - wie ihn Ihrem Fall - Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis nach den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verofdnung (FeV) die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen.

Gemäß §§ 11 Abs. 6, Abs. 3, 13 Nr. 2 und 20 Abs. 1 FeV ist deshalb "innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens" die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Frage beantwortet wird, ob
- zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden,
- psycho-funktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B+M+S+L in Frage stellen und
- zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig erheblich gegen allgemeine Strafbestimmungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verstoßen werden.

Die Kosten derBegutachtung sind von Ihnen zu tragen.

Die Untersuchung wird bei den in der beigefügten Zustimmungserklärung aufgeführten Instituten in Berlin oder bei einer im Bundesgebiet befindlichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle durchgeführt.

Teilen Sie mir bitte bis zum 16.02.2013 mit, welche Untersuchungsstelle Sie mit der Untersuchung beauftragen und Sie mir gleichzeitig die Zustimmung zur Versendung des Verwaltungsvorganges an die betreffenden Gutachter mittels der beiliegenden Erklärung. Die Zustimmung zur Aktenversendung liegt in Ihrem Interesse, weil Untersuchungsbefunde, die ohne Kenntnis der vorgeschichte durch die Gutachter zustande gekommen sind, deren Verwertbarkeit als Grundlage für meine Entscheidung über Ihre Kraftfahreignung in Frage stellen.

Hinweis: Unterlagen über einen zivil- oder versorgungsrechtlich anerkannten Körperschaden oder ärztliche Unterlagen über etwa vorliegende Leiden sind zur Untersuchung mitzubringen, desgleichen Ihre Brille, falls Sie Brillenträger sind.

Falls Sie sich daher der Untersuchung nicht unterziehen, die Zustimmung zur Übersendung des Verwaltungsvorganges an die Untersuchungsstelle verweigern oder falls mir das Gutachten nicht fristgerecht vorliegt, sehe ich bei der Entscheidung in Ihrer Fahrerlaubnissngelegenheit Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen B+M+S+L als erwiesen an und werde Ihren Antrag gebührenpflichtig ablehnen.

Entsprechendes gilt, falls das Gutachten eignungsausschmießende Tatsachen enthält.

Da die Aufforderung zur Beibringung des Eignungsgutachtens nur der Vorbereitung der Entscheidung dient, ist der Rechtsbehelf dagegen unzulässig (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1969 - 7 C 18/69 -).

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach positiven Ausgang der Untersuchung noch eine besondere Nachschulung für alkoholauffällige Fahranfänger erfoderlich ist.
Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit Nachricht.

Mit Gruß

Bla krizzel blubb

So hier das ganze schreiben. Ich hoffe es hilft etwas und viel spass beim lesen.
 

Daniel030

Benutzer
Entschuldigt das viele fragen und ich hoffe es geht nichts unter!

Und zwar ich war gestern ja beim MPUI wo ich begutachtet wurde. Jetzt bin ich ja damit unzufrieden und kann ja mit eine andere stelle suchen. Nur meine akkte beim institut liegt wird ja jetzt auch wieder an die FSST zurück geschickt, oder? Fragt dann der Bearbeiter mich nicht wieso die akte zurück geschickt wurde wenn ich eine neue stelle auswähle? Weil das neue institut brauch ja auch die akte zur einsicht!

Also meine frage wie verhalt ich mich dann da bitte? Kann ja nicht sagen beim anderen war das ergebnis nicht befriedigend!!!
 

Burgi

Benutzer
Also die Akte wird zurückgesendet, ja. Das müssen sie auch machen. In dieser Akte liegt auch nichts drin was darauf hindeutet das du bei einer MPU warst. Sobald die Akte bei der FSST ist, rufst du da an und erklärst das du verhindert warst, noch zu unsicher warst dahin zu gehen oder Sonstiges. Dann meldest du der FSSt deine neue Stelle und die schicken die Akte dann dorthin.

Das LABO hier ist sehr verständnisvoll und lässt mit sich reden.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
protestier.gif



Ich glaube nicht, dass Daniel mit einer KT-Angabe große Chancen auf ein pos. Ga hätte.....:smiley2204

Seine vorhergehenden TF sind OWIs gewesen, es kommt jetzt darauf an, was noch in der Akte steht.
Sehe ich das richtig :smiley2204:
 

Daniel030

Benutzer
Seine vorhergehenden TF sind OWIs gewesen, es kommt jetzt darauf an, was noch in der Akte steht.
Sehe ich das richtig :smiley2204:

Hey Max das kann ich dir gern sagen!

2002 eine verurteil wegen körperverletzung und beleidigung unter alkoholeinfluss.

2003 eine verurteilung wegen 4 facher beleidigung Ohne alkohol

2005 die TF

UND 2010 ebend verurteilt worden wegen mehrmaligen schwarzfahren zu einer Geldstrafe.

Mehr steht nicht in meinem Führungszeugnis! War der brief den ich abgetippt habe siehe oben irgendwie hilfreich????
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also das Schreiben der FSSt. ist Standard.

Gemäß §§ 11 Abs. 6, Abs. 3, 13 Nr. 2 und 20 Abs. 1 FeV ist deshalb "innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Erhalt dieses Schreibens" die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich, in dem die Frage beantwortet wird, ob
- zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden,
- psycho-funktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse B+M+S+L in Frage stellen und
- zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig erheblich gegen allgemeine Strafbestimmungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verstoßen werden.

Hieraus ergibt sich eine doppelte Fragestellung wegen Alk. und Straftaten (worunter auch das FoF= "schwarzfahren" fällt).


2002 eine verurteil wegen körperverletzung und beleidigung unter alkoholeinfluss.

2003 eine verurteilung wegen 4 facher beleidigung Ohne alkohol

2005 die TF

UND 2010 ebend verurteilt worden wegen mehrmaligen schwarzfahren zu einer Geldstrafe.

Die Körperverletzung unter Alk.einfluss könnte so gewertet werden, dass deine Aggressions- bzw. Gewaltbereitschaft im angetrunkenen Zustand recht erhöht ist - ergo, dass sich der Alk.konsum damit nicht vereinbaren lässt....von daher wäre ein stabiler Alk.verzicht zu fordern.

Du wurdest ja auch bei der MPU auf die Körperverletzungen angesprochen...

Ich habe mich schon zum Anfang des Gespräches gewundert warum zurückliegende Verfahren vor der Verkehrsünde und Verfahren danach angesprochen wurden. Verfahren die 2003 und 2002 waren und verfahren von 2010, wobei ich sagen muss das sind keine Verkehrstechnischen Erscheinungen die dort eingetragen sind.

Du wurdest u.a. darauf angesprochen, da du auch 2003 eine Verurteilung (ohne Alk.) wegen Beleidigung hattest. D.h., die FSSt. geht erstmal davon aus, dass jemand, der einen anderen verletzt (mit oder ohne Alk.), dies auch im Straßenverkehr machen kann und somit wiederum nicht dazu in der Lage ist, "vernünftig" daran teilzunehmen.

Wurdest du bei der MPU gefragt, ob du an einem Anti-Aggressionskurs teilgenommen hast?

Es ist auf jeden Fall wichtig, erstmal das Ga abzuwarten und genau zu analysieren, woran es liegen wird (abgesehen von den fehlenden AN), dass du durchgefallen bist. Daraufhin kann man dann eine gezielte MPU-Vorbereitung machen....

PlanB ist ein MPU Vorbereitungsinstitut was in Berlin sitz!

Ich hoffe, du hast dafür keine Unmengen von "Kohle" ausgegeben....:smiley2204:
 

Daniel030

Benutzer
Hey Nancy,

danke für deine Antwort :)

Nein ich wurde nicht gefragt ob ich ein anti agressionsprogramm besucht habe.

Und die mpu vorbereitung war zu verkraften auf jedenfall!!

D. h. Jetz auf das gutachten warten und dann kann ich weiter sehen was ich mache ja?
 
Oben