Hi Community,
Da ich am 13.02.2020 meine MPU habe, und ich diese auch beim erstem Mal bestehen möchte. Wäre ich froh, wenn einer über den FB schauen könnte, und mir Tipps für das Psychologische Gespräch geben könnte. Über allgemeine Verbesserungsvorschläge würde ich mich stehts freuen.
Hier der ausgefüllte Straftaten MPU Fragebogen.. zur meiner Fragestellung: Ist zu erwarten dass Herr X, aufgrund der aktenkündigen Straftaten auch gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?.. Meint ihr ist der richtige fragebogen oder eher Verkehrs?.Hatte noch nie ein FS.
lg
Boybettaknw
1) Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wodurch Sie in der Vergangenheit aufgefallen sind
(Jeds Delikt bitte einzeln, mit Datum angeben):
2011 - Diebstahl mit Körperverletzung
Zur Tatzeit: in Deutschland, 17jahre/ Abschluss: Mittlere Reife./ Arbeitslos gewesen/ Orientierungslos bezgl Beruf
Tathergang:
In Begleitung eines Kollegen betrat ich ein Modegeschäft.
Mit der Absicht diverse Kleidungsstücke zu entwenden.
Für die Aktion war ich mit einer Kühltasche ausgestattet.
Diese sollte dazu dienen, die Alarmsysteme am Ausgang zu umgehen.
Im Geschäft klaute ich dann mehre Kleidungsartikel (Pullover, Sweatshirt etc) und verließ den Laden.
Am Ausgang wurde ich dann von Sicherheitskräften des EKZ angehalten.
Daraufhin begann ich umgehend zu Flüchten und wurde von den Sicherheitsmänner aufgehalten..
Ich versuchte mich aus den Griffen der Sicherheitsbeamten zu befreien um wieder abhauen zu können.
Dabei wurde einer der Sicherheitskräfte an der Hand verletzt..
Nachdem ich endlich überwältigt wurde, kam auch die Polizei hinzu und nahm mich anschließend fest.
Ich erhielt eine Anzeige bzw. Die o.g. Anzeige.
2012 - Diebstahl mit Widerstand bei der Festnahme:
Zur Tatzeit: in Deutschland, 18j./ Arbeitslos/Orientierungslos.
Tathergang
Ähnlicher Fall wie oben....
Hier betrat ich wieder ein anderes EKZ mit der Absicht Klamotten zu stehlen.
In der Umkleidekabine zog ich ein Sweatshirt unter mein Pullover und verließ den Markt.
Ein Ladedetektiv der die Tat beobachtet hatte, konfrontierte im EKZ ..
Der Detektiv forderte mich auf mit ihm zukommen, da ich was geklaut haben soll..stattdessen leugnete ich die Tat..
Hier kam es wieder zu einer körperlichen Auseinandersetzung zws mir und dem Detektiv.
Ein Polizist der zufälligerweise vor Ort gewesen war, wurde darauf aufmerksam und eilte herbei.
Der forderte ebenfalls Folgeleistung. Diese widersetzte hier erneut körperlich..
Beim Gerangel zws mir und dem Polizisten, wurde die Brille des Polizisten stark beschädigt.
Daraufhin beschloss ich mit ins Polizeibüro des Einkaufszentrum zu gehen.
Dort wurde das Diebesgut letztendlich festgestellt und bekam anschließend eine Anzeige..(o.g)
2013 - Erschleichen von Leistungen 3 Fällen
Strafe: Geldstrafe 240€
Zur Tatzeit: in Deutschland, 18j./ Arbeitslos/Orientierungslos.
Tathergang
Tathergang:
Ich stieg in den Tagen in einem Bus bzw Bahn ohne ein gültiges Ticket.
Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass ich keinerlei Fahrkarte besaß und galt somit selbstverständlich als Schwarzfahrer..
Da es bereits das dritte mal im Jahr gewesen war und die Forderungen des Verkehrsunternehmen auch nicht beglichen worden, erfolgte eine Anzeige des Verkehrsunternehmen wegen Erschleichen von Leistungen.
Die nachstehenden Strafen wurden Ausgewertet und sind der Grund für meine MPU Auflage..deshalb bin ich verwirrt sind die oben verjährt? Füge euch mal ein Bild von der Aufforderung mitbei
29.12.15 - Vergehen gegen des Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren o. Fahrerlaubnis
Strafe: 80Tagessätze zu a 8,00e = 640eur Strafe u. 6Monate Sperrfrist
Zur Tatzeit: in Deutschland, 21j./Berufsstatus: Befand mich In einer Vorbereiten Maßnahme/
Woher Fahrzeug? - Wurde günstig von mir von einer Bekannten erworben.
Habe in der Nacht vom 29.12.15 um ca. 21uhr, ein Fahrzeug geführt ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
Das Fahrzeug was ich fuhr, war weder zugelassen (ohne TÜV) oder versichert.
Da während der Fahrt mein Abblendlicht nicht richtig funktionierte, wurde ich von der Polizei angehalten.
Bei der Verkehrskontrolle wurde festgestellt. dass ich überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß.
Hinzu kam, das die angebrachten Kennzeichen, eigentlich auf ein anderes Auto zugelassen war..
Um der Überprüfung zu umgehen, gab ich an, keinerlei Ausweisdokumente mit mir zu führen und gab die Personalien eines Bekannten an, der im
Besitz einer Fahrerlaubnis war...
Dieser Versuch wurde entlarvt und mir wurde die natürlich die Weiterfahrt ( zu recht) untersagt.
Anschließend wurden mir die Fahrzeugschlüssel abgenommen und das Fahrzeug an einem Parkstreifen am Straßenrand abgestellt...
Wurde ins Polizeipräsedium überfuhrt..und éine Anzeige wurde angefertigt.
Nach Anzeige etc.. erhielt ich den o.g Strafbefehl ( Hauptgrund zur MPU AUflage)
07.01.16 Raub in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung
Strafe: 1 Jahr u. 6 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährungszeit...
Zur Tatzeit: in Deutschland, 22j./ Ausbildungssuchend/Wohnhaft: Alleine/ Beziehungsstat..
Tathergang:
Hatte mich von meine Ex Partnerin getrennt.
Sie hatte noch paar ihrer Sachen bei mir zuhause, die sie am 07.01.16 abholen kommen wollte..
Da Sie noch ein Mobilgerät von mir besaß was ich ihr zuvor verliehen habe, verlangte ich diese ebenfalls zurück.
Wir hatten zuvor über Whatsapp kommuniziert und dies abgeklärt.
Sie kam in Begleitung einer Freundin, die ich draußen habe stehen lassen..
Bei mir angekommen übergab ich ihr Hab und Gut..und sie weigerte sich stattdessen mir das Handy auszuhändigen und es kam zu einer verbalen
Auseinandersetzung.
Hier beleidigten wir uns gegenseitig aufs üble..
Diese ganze Auseinandersetzung endete leider schließlich mit Körperlichen Übergriffen meinerseits.
Da ich meine Aggression und Enttäuschung nicht in Griff hatte wie es sich gehört, wie in der Vergangenheit bereits schon, lief ich sie hier frei im
Lauf...
Hier schlug ich ihr mit meiner Handoberfläche ins Gesicht und sie fiel zu Boden..
.Schlimm genug, setzte ich noch ein drauf , indem ich ihr hinterher trat.
Dabei hielt sie das Handy in ihrer Hand, welches ich ihr zwangsweise aus der Hand entriss.
Während des ganzen Geschehens, wartet die Freundin vor der Tür die alles mitbekam und historisch klingelte..
Erst als ich das Handy gewalttätig zu mir nahm, öffnete ich der Freundin die Tür und sie verhalf ihre Freundin aus meiner damaligen Wohnung...
Anzeige wurde erstattet und ich erhielt die o.g. Strafe.
31.10.16 - Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
Strafe: Geldstrafe 60ta 10€ - 600eur
Tathergang
Wegen der o.g. Tat erhielt ich zu recht eine Einstweilige Verfügung vom Gericht, welches mir nicht erlaubte Kontakt bzw. Ihr in eine Reichweite von 600m zu nähern.
Diese Verfügung galt für die Dauer von 6Monaten. Da ein Kind aus der damaligen Beziehung entstand, welches im gleichen Monat zur Welt kam..bzw. 10 tage zuvor..und ich bei der Geburt selbst anwesend gewesen war..verstoß ich an dem Abend gegen die gerichtliche Verfügung.
Wir hatten Tage zuvor diverse Meinungsverschiedenheiten, welche zum Streit führte und sie mir den Umgang bzw Besuchsrecht verweigerte.. Dies machte mich traurig zugleich wütend bzw aggresiv..
Da sie weder auf Anrufe bzw Mails meinerseits reagierte, beschloss ich ihre Wohnugn aufzusuchen in der sie mit dem Kind wohnte um zwangsweise mein Kind zu sehen..
Diese waren zuhause, jedoch wegen meines Aggressiven Auftreten vor der Tür sehr ängstlich und riefen die Polizei..
Ich ging nachhause und es erfolgte Wochen später der o.g Strafbefehl.
2) Welche Gedanken (Überlegungen) hatten Sie bei den jeweiligen Taten?
Antwort:
Bei den Taten hatte ich keinerlei positiven Gedanken, sondern egoistische und rücksichtslose Gedanken gemacht.
Ich wollte mein eigenes Bedürfnis stillen, in dem ich Diebstähle begann, Körperverletzung, Fahren ohne Fe oder Ticket.. und dies mit vollem Risiko
die Existenz anderer Mitbürger zu gefährden oder gar schlimmer das Leben anderer.
Ich hatte die klare Absicht, die Personen in meinen Umfeld zu beeindrucken und nach mir herauf zu sehen.
Ich sollte aufjedenfall ein Vorbild für andere darstellen, wenn nicht schulisch beruflich, dann auf einen Kriminellen Werdegang.
Dies war äußerst naiv und verantwortungslos.
Diebstählen:
Wie Sehr würde ich auffallen, wenn ich die Klamotten stehle? Stehe ich als Vorbild gegenüber den anderen da?..Begehren die mich, wenn die erfahren dass ich es in dem begehrten Laden geschafft habe zu klauen?..
Bei der Fahrt ohne Ticket:
Sollte ich erwischt werden, setze ich mich körperlich zur Wehr, damit die eingeschüchtert werden. Sollte dies nicht gelingen, gebe ich einen Namen eines Bekannten an um der Strafe zu entgehen oder Bezahl einfach nicht..und lasse den Schuldenberg wachsen..
Dies war eine Dumme Verantwortunglos Denkens und Verhaltensweise..die ich gebracht habe.
Wie sehr werden meine Vorbilder mich schätzen und mit mir abhängen wollen? Werde ich noch für cool empfunden?...
Hätte mir Gedanken machen sollen, wie sehr ich bsp. meine Eltern, Familie Umkreis damit verletzen würde?
Es kann nicht sein, dass evtl die Personen die ich beeindrucken wollte ihre Klamotten, Fahrkarte etc. legalem Wege beschaffen und ich Straftaten begehe um mitzumischen.
Diese Aktionen war stehts unfair. Im Grunde genommen habe ich mir keinerlei Überlegungen gemacht, welche Auswirkung es auf mein späteres Leben haben würde.
Das war ziemlich falsch durchdacht und Verantwortungslos....
3) Haben Sie bereits (Vor)Strafen erhalten? Wenn ja, welche?
Antwort:
Ja, ich habe bereits Vorstrafen erhalten.
Diese umfassten Sozialstunden, 1-Wöchiger Arrest Aufenthalt, Geldstrafen, als letztes, eine Bewährungsstrafe.
4) Sofern es (Vor)Strafen für Sie gab -
Was meinen Sie, warum konnten Sie aus diesen Strafen nichts lernen?
Antwort:
Die Strafen an sich waren nicht zu mild gewesen, sondern ich wollte schließlich mein Umfeld beweisen wollen, wie leicht ich damit umgehen kann....
Durch die Verbüßung der Straftaten habe ich mir mein Selbstbewusstsein und Anerkennung erhalten und stärken wollen, da ich der Meinung war nichts anständiges vorweisen zu können.
Es sollte auf keinen Fall wirken als würde ich mich von den Konsequenzen einschüchtern lasse oder gar abgeschreckt.
Deshalb, nahm ich die Konsequenzen völlig billig in Kauf und begann immer wieder Straftaten zu begehen, anstatt die als Lehre für mein späteres Leben anzunehmen.
Es gibt diverse andere Möglichkeiten sein Selbstbewusst zu steigern oder positive Anerkennung zu erlangen. Ich hätte das Gespräch zu Personen aufsuchen müssen Eltern, Bekannte und meine Problematik schildern müssen, die mir in meinen Punkten hätten evtl. helfen können.
5) Gab es noch andere (aktenkundige) Auffälligkeiten (auch ältere)?
(Gabs, aber stehen nicht in der Führerscheinakte..) also denke ich muss mich nicht hier belasten ode, was meint ihr?
Antwort: Ja, aber steht nicht In FS-Akte..muss ich erwähnen um mich selbst zu belasten??
6) Wenn es mehrere Delikte waren:
Was denken Sie, warum sind Sie so häufig aufgefallen? Was hat das mit Ihnen selbst zu tun?
Antwort:
"Ich wollte stehts angesehen werden nicht als Looser oder unfähige Person, oder Außenseiter, sondern als das Kind was mitmischen kann bzw. Vorbild anderer ist.
Ich hatte ein sehr geringes Selbstwertgefühl und drang nach Aufmerksamkeit, da ich weder tolle Leistungen in der Schule erbrachte, weder noch Sportlich relativ begabt war oder Klamotten besaß die auffallen.
Während in der Schule z.B. die Kameraden sich zum Fussball verabredeten und sich untereinander Teams aufteilten.. Stand ich nicht im Fokus der anderer, da ich zu schlecht war. Dies machte mich traurig und zugleich aggressiv.
Ich fing dann im Unterricht an den Klassenclown zuspielen der blöde Witze riss etc. Um erstmalig Aufmerksam zu erlangen. Dies fühlte sich zudem Zeitpunkt gut an und steigerte langsam mein Selbstbewusst.
Irgendwann wurde es zu langweilig und eintönig, da dachte ich mir, muss mich anders zu erkennen geben.
Ich fing an kleinere Diebstähle im Schulkiosk für Mitschüler zu begehen, schwächere Mitschüler oder ältere Personen zu provozieren mit Erniedrungen, Beleidigungen etc, um mich hinterher Prügeln zu können..so wollte ich stärke beweise.
So ging es weiter, dass ich dann angefangen habe auch in Geschäften zu stehlen, wo andere sich vielleicht nicht getraut hätten.
und beim erwischt werden immer körperliche Gewalt einsetzte, da ich es ja gewohnt war..
7) Wenn Sie an einem Kurs (z.B. einem AAT) teilnehmen/teilgenommen haben:
Was haben Sie daraus für sich mitgenommen?
Antwort:
Das man sich Konflikte bzw Auseinandersetzungen anderweitig lösen kann als Gewaltbedingt. Wie man seine Selbstbeherschung einhalten kann in Notsituation.
...kann ich auf Anfrage stehts erläutern.
8) Wie bewerten Sie selbst Ihr Verhalten in der Vergangenheit und was war Ihrer Meinung nach der Grund dafür?
Antwort:
Mein Fehlverhalten war ausnahmslos, falsch. Rücksichtslos und Verantwortungslos. Ich habe meine eigenen Bedürfnisse, über die anderer gestellt und Respektloses verhalten gezeigt.
Nach Beendigung der Grundschule, kam ich in eine Gesamtschule in der ich nicht sein wollte...
Ich wollte in eine Gesamtschule, wo meine alten Freunden, von der Grundschule gingen.
Jedoch meldeten meine Eltern mich in einer anderen an.
Dort war ich stehts unbekannt und kannte noch recht keinem.
Meisten Mitschüler dort kannte sich bereits untereinander, bzw die meisten. Ich fühlte mich stehts unsicher, und unwohl.
Meine Eltern selber hatten beide neue Jobs und arbeiten häufigsogar bis Spät Abend.
Somit war ich ziemlich auf mich selbst gestellt..(Schlüsselkind).
Meistens kam ich nachhause und es war niemand da, nicht selten kam es vor, dass ich mir meine Mahlzeiten selbst zubereiten musste, da nichts vorbereitet war.
Ich traute mich nicht mit meinen Eltern über die Gesamte Situation zu reden, da sie in manchen Sachen immer Aggressiv antworten gaben, somit nahm ich den Frust in mir auf.
In der Schule oder im Bekanntenkreis wollte ich erste recht damit nicht anfangen da es mir peinlich erschien.
Ich verbrachte die meiste Zeit nach der Schule dann draußen auf Spielplätzen oder im Umfeld, weil ich mich zuhause unwohl fühlte.
So fing es dann langsam an, dass ich die Hausaufgaben etc vernachlässigte und in der Schule schlechte Noten schrieb.
Dies machte sich bei meinen Mitschülern bemerkbar und wurde automatisch zu den unfähige kategorisiert.
Somit finge ich an nach Anerkennung und Aufmerksamkeit zu streben..und begann mit den Delikten die sich dann steigerten und vermehrten.
9) Welchen Sinn sehen Sie in den Gesetzen und den Verkehrsbestimmungen?
Antworten:
Der Sinn von Gesetzlichen bzw. Verkehrsbestimmungen bestimmen darin, dass ein friedliches Miteinander geregelt wird und möglich ist.
Es sind zwar festgelegt Regeln, an die jedermann zu richten hat, aber es schützt uns auch oder gibt uns in manchen Fällen sogar Recht.
Ohne diese Gesetze oder Bestimmungen, gäbe es ein Chaos unter uns Bürgern.
Jeder würde handeln wie ich in der und sich nach seinem eigenen Recht beruhen nämlich tun lassen wie er es für richtig hält und das kann nicht sein.
Dies ist insbesondere von großer Bedeutung, für die Teilnahme an dem Straßenverkehr, denn hier ist ein Respekt miteinander und Regelanpassung zwingend erforderlich...
Bsp: "Würde hier jeder fahren wie er will, sich nicht an die Geschwindigkeit richten etc.. gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.".. dies äußerst gefährlich.
Nehmen wir als Beispiel meine Fahrt ohne FE..
Hier habe ich Rücksichtslos das Leben anderer in Kauf genommen als ich ohneFahrerlaubnis, Betriebserlaubnis gefahren bin. Unschuldige Personen hätten zu Schaden kommen können oder umgebracht.
Dadurch wären Familien zerstört oder in den finanziellen Ruin geraten.
Vielleicht hätte sogar, die Versicherung kein Schutz gewährt alles aufgrund meiner Leichtsinnigkeit.
Ich kann von Glück reden, dass es zu keinerlei solche Fälle gekommen ist.