Hinweis auf eingestellte BTMG-Ermittlung in der Führerscheinakte

José

Benutzer
Hallo erstmal an alle und vielen Dank für die Hilfe, die man hier in diesem tollen Forum angeboten bekommt!

Leider muss auch ich nach einer einer wiederholten Auffälligkeit im Strassenverkehr in Verbindung mit Cannabiskonsum (2004 und 2007) zur MPU. Im Jahr 2012 wurde auch in Sachen BTMG (auch Cannabis) gegen mich ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat dann jedoch das Verfahren eingestellt. Dazu muss ich sagen, dass diese Ermittlung einzig auf der Aussage einer einzigen Person basierte, die mich beschuldigte. Es gab also weder irgendwelche Beweise noch wurde ich persönlich in irgendeiner Art und Weise auffällig.

Nun habe ich mir mal meine Führerscheinakte angeschaut und sehe dort einen Hinweis des damals zuständigen Polizeireviers an die Führerscheinstelle gefunden. Dort ist exakt geschildert was mir vorgeworfen wird und dass gegen mich ermittelt wird (im Tenor: "Nur mal so zur Info"). Leider hat sich anschließend keiner dafür verantwortlich gefühlt diese Dokumente wieder aus der Akte zu entfernen.
Bei der Führerscheinstelle wies ich darauf hin, dass das Verfahren eingestellt wurde und ich daher als unschuldig gelte und bekam die Antwort das sei unerheblich. Als ich dann nachhakte wer denn überhaupt mal so ganz allgemein Verantwortung dafür trägt, dass Dokumente (aus welchen Gründen auch immer) aus der Akte entfernt werden fing der Herr sich zu winden und eine klare Antwort gab er nicht.
Ehrlich gesagt kam ich mir ziemlich auf den Arm genommen vor. Meiner Meinung nach hat eine solche Benachrichtigung irgendeines Polizeibeamten in der Akte nicht das geringste verloren, zumindest nicht lange nachdem das Verfahren eingestellt wurde.

Meine Frage ist nun ob ich recht in der Annahme gehe, dass ein solches Dokument längst hätte vernichtet werden müssen? Falls das der Fall ist wäre meine zweite Frage an wen ich mich wenden muss damit das dann auch tatsächlich geschieht (ohne einen teuren Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen)?
Weiß das vielleicht einer von Euch?


Vielen Dank für jede Hilfe schonmal im Vorraus.
Gruß, José
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo José,

leider sind wir hier kein Rechtsforum und wenn du einen Verkehrsrechtschutz hast, soltest du dich doch besser an einen VRA wenden, der sich auch mit Verwaltungsrecht auskennt.

Tatsache ist jedoch, dass dein SB auf der FSSt. damit recht hat, dass die Einstellung des Verfahrens für den Eintrag in der Akte unerheblich ist.

Es gibt gesetzlichen Bestimmungen nach § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Bzgl. des letzten Satzes wäre darum ein RA-Besuch aus meiner Sicht empfehlenswert.:smiley138:
 

José

Benutzer
Hallo!

Eigentlich wollte ich mich nur noch mal schnell für deine Antwort bedanken. ( besser spät als nie :smiley1659: )

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Ich habe nochmal bei dem Anwalt angerufen der mich damals beraten hat. Dieser riet mir das Schreiben der Staatsanwaltschaft (in dem steht dass das Verfahren eingestellt wurde) mit zur MPU zu nehmen und dem GA bei Bedarf vorzulagen. Allerdings war der Herr ziemlich kurz angebunden (da er mir wahrscheinlich keine kostenlose Beratung bieten wollte).

Sicher ist die Benachrichtigung der Polizei zunächst einmal rechtmäßig. Allerdings muss man meiner Meinung nach auch berücksichtigen, dass hier meine Person in ein extrem schlechtes Licht gerückt wird.
Eigentlich gilt doch in Deutschland die Unschuldsvermutung und einen Gutachter, ohne jegliche belastbare Grundlage, derart zu beeinflussen finde ich schon ganz schön happig.

Naja, ich werde die Sache wohl hinnehmen müssen wie sie ist.

Gruß
José
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Danke für deine Rückmeldung José :smiley22:

Wie sieht es denn aus, wie bereitest du dich denn derzeit auf deine MPU vor?
 

José

Benutzer
Hallo Leute!

Seitdem ich mich das letzte Mal zu der Angelegenheit geäußert habe haben sich Neuigkeiten ergeben. Da ich der Meinung bin, dass dieser spezielle Fall möglicherweise auch für andere Betroffene interessant sein könnte wollte ich euch diese Neuigkeiten nicht vorenthalten.

Nachdem ich von Nancy den Hinweis auf StVG §2 Abs.12 bekommen habe habe ich mich in dieser Hinsicht etwas schlauer gemacht. Darauf mir anwaltlichen Beistand zu nehmen habe ich verzichtet, wollte aber trotzdem einen Versuch starten auf Basis des StVG §2 Abs.12 die Vernichtung des oben in diesem Thread erwähnten Dokumentes zu erwirken.

Daher habe ich der Fahrerlaubnisbehörde in möglichst gestelzter Sprache einen Brief geschrieben und mein Anliegen folgendermaßen begründet:

In dem genannten Paragraphen heißt es: „Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung..."
Ich habe den Damen und Herren erklärt es handele sich keinesfalls um eine "Tatsache" sonder lediglich eine vollkommen haltlose Beschuldigung, die niemals bestätigt wurde/werden konnte und die Ermittlung gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

Weiterhin heißt es: „Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.
Dazu erklärte ich, dass genau dieser Fall hier zutrifft.

Abschließend forderte ich die Verantwortlichen dazu auf das genannte Dokument gemäß StVG §2 Abs.12 unverzüglich zu vernichten.


Ich hatte nicht unbedingt damit gerechnet, dass die Fahrerlaubnisbehörde meiner Aufforderung nachkommen würde, weil der genannte Paragraph meines Erachtens sehr weit ausgelegt werden kann und somit eine Ablehnung meines Anliegens rechtlich wahrscheinlich ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Lange Rede kurzer Sinn, nach etwa 5 Wochen habe ich ein Antwortschreiben erhalten in dem mir mitgeteilt wurde, dass meiner Forderung tatsächlich nachgekommen und das besagte Dokument tatsächlich entfernt und vernichtet wurde! Darüber war ich natürlich außerordentlich erfreut!


Vielen herzlichen Dank nochmal an Nancy für die Hilfe!

Viele Grüße
José
 
Das freut mich für Dich. Bei einer Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO gibt es in der Tat normalerweise keine Grundlage für die Weiterverwertung. Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 oder § 153a StPO bzw einem Absehen von Verfolgung nach § 31a BtMG darf die Sache allerdings von der Führerscheinstelle durchaus verwertet werden. (Das nur als Hinweis an eventuelle Mitleser.)
 
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