Hypothese D1 mit Therapie - 12 oder 15 Monate Abstinenznachweisen?

C

chris1995

Gast
Guten Tag liebe Forum Mitglieder,

Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen bei dem Thema.

Und zwar:
Die Beurteilungskriterien (BUK 4-Auflage) haben sich ja geändert und es ist die 4 Auflage einzuhalten.
Ich wurde bei einem Vorgespräch zur MPU Vorbereitung in die Hypothese D1 ein kategorisiert.

Ich würde 2018 Straffällig bezüglich BTMG - 90 Tagessätze.

2019 wurde ich wieder straffällig und wurde verhaftet und habe ein Urteil von 5 Jahren und 6 Monaten bekommen mit dem Paragraphen 64 (Langzeit Therapie).

Im September 2020 war der Beginn der Therapie und wurde dann frühzeitig/bedingt im Mai 2023 entlassen durch mein guten Therapieverlauf.

Ich hatte eine intensive Sucht- und Deliktbearbeitung + Rehabilitation.

Im Oktober 2023 habe ich dann angefangen meine 12 Monatige Abstinenz Nachweise zu sammeln (Drogen und Alkohol).
Da mir im Vorgespräch 12 Monate geraten wurde. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen das 12 Monate evtl. nicht reichen könnten und es jetzt 15 Monate sind.

Meine Frage an euch:
- Wie viele Monate müsste ich Nachweisen?
- Spielt es eine Rolle das ich die Abstinenz Nachweise hätte anfangen sollen direkt nach der Entlassung der Therapie? Dazwischen sind 5 Monate.
- Ich lese davon das nach einer Therapie nur 12 Monate nachgewiesen werden müssen?

Die Frau von der Beratung (Psychologin) sagt 12 Monate und der Herr vom Vorbereitungskurs (Psychologe) sagte mir 15 Monate.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Ich habe durch meine Frühzeitige Entlassung Auflagen vom Gericht bekommen und bin bis dato in der Forensischen Nachsorge und habe Führungsaufsicht.
Ich muss ca alle 4-8 Wochen auch Urin Screenings abgeben, diese werden aber nur per Schnelltest ausgewertet und gehen nicht ins Labor (Nur selten der Fall).
Jedoch kann ich mir dies auch bescheinigen lassen.

Ich bin für jede Hilfe dankbar und möchte ungern zu früh zum Gutachten antreten.

Zu meiner Fragestellungen:
- Keine Werte entnommen
- Harte Drogen wurden konsumiert auch Mischkonsum mit Cannabis
- Führerschein nicht vorhanden
- Durch Polizei Protokoll habe ich mich bei meiner Verhaftung selbst belastet (2019) durch eine Aussage das ich Konsument bin, dadurch Anordnung zur MPU.
- Doppelte Fragestellung bezüglich gelegentlichen Drogenmissbrauch Amphetamine und ob zu erwarten ist das ich mit deren Nachwirkungen ein Kraftfahrzeug führen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Chris
 
- Wie viele Monate müsste ich Nachweisen?

Das ist schwierig zu beurteilen. Zum einen ist deine Vorgeschichte noch relativ unklar.

Zum anderen

bin bis dato in der Forensischen Nachsorge und habe Führungsaufsicht.
Ich muss ca alle 4-8 Wochen auch Urin Screenings abgeben

hast du ähnlich wie bei einer laufenden Therapie noch Unterstützung und gleichzeitig Druck deine Abstinenz einzuhalten. Der Gutachter muss aber beurteilen wie hoch deine Rückfallwahrscheinlichkeit ist, wenn die Unterstützung und die Auflagen wegfallen. Das ist mit ein Grund, warum Abstinenznachweise zumindest teilweise nach einer Therapie erfolgen müssen.

Zumindest mir ist unklar, ob der Gutachter deine Nachsorge ähnlich wie eine Therapie einordnen wird. Dann solltest du eher 15 Monate nachweisen und ein Teil der Nachweise sollte nach Ablauf der Unterstützung und Führungsaufsicht erfolgen.

Hast du einen Zeitpunkt wann die Führungsaufsicht und die Unterstützung enden?
 
Mein Konsum war jeden Tag Cannabis und gelegentlicher Konsum von Amphetamine und Kokain, also bei mir wurde eine Abhängigkeit diagnostiziert.

Meine Führungsaufsicht und die Nachsorge laufen jetzt noch 2 Jahre.

Die Therapie ist seid Mai 2023 abgeschlossen.

Also ich habe mal gelesen gehabt das eine Nachsorge nicht zur Therapie Zeit zählen würde.

Man sollte auch keine Abstinenz Nachweise während der Therapie Zeit sammeln, weil diese auch nicht zählen würde.

Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
Ah, okay, danke.

Dein Fall ist nicht so ganz einfach.
Rein von den Beurteilungskriterien reichen 12 Monate mit abgeschlossener Therapie und Nachsorge.
Die Konstellation Abstinenznachweise unter „behördlichen Aufsicht“ ist nicht geregelt.

Bei dem, was du schreibst, ist mein Eindruck, dass du die Therapie wirklich für dich nutzen konntest und nicht nur, um nicht einzusitzen.
Das ist toll !

Insofern wäre mein Rat, insbesondere durch die psychologische Aufarbeitung zu überzeugen.
 
Also würde es egal sein, das die Therapieende und der Abstinenz Nachweise ca 5 Monate auseinander sind?

Ja genau, ich habe mein Leben komplett geändert und habe mich 180 Grad gedreht und bin froh das ich so viel an mir gearbeitet habe
 
Ich finde dazu Folgendes:
“Die Abstinenz besteht bereits seit einem Jahr nach einer stationären oder ganztägig ambulanten Entwöhnungsbehandlung…“

Alkoholverzicht ist zu fordern.
Die Gesamtdauer incl. der therapeutischen Maßnahme ( s.o. ) ist nennenswert länger als 1 Jahr und beträgt 15 Monate.

( BUK 4. Aufl. S. 151 )
 
Ich finde dazu Folgendes:
“Die Abstinenz besteht bereits seit einem Jahr nach einer stationären oder ganztägig ambulanten Entwöhnungsbehandlung…“

Alkoholverzicht ist zu fordern.
Die Gesamtdauer incl. der therapeutischen Maßnahme ( s.o. ) ist nennenswert länger als 1 Jahr und beträgt 15 Monate.

( BUK 4. Aufl. S. 151 )

Wenn beispielsweise die Therapie 12 Monate geht, man dort regelmäßig und unabhängig für die MPU getestet wurde reichen nach Therapieabschluss weitere 12 Monate offizieller Abstinenznachweise? So verstehe ich den Satz mit der "Gesamtdauer incl. der therapeutischen Maßnahme ist nennenswert länger als 1 Jahr". Die Abstinenz besteht in einem solchen Fall ja dann am Ende 24 Monate.
 
Wenn beispielsweise die Therapie 12 Monate geht, man dort regelmäßig und unabhängig für die MPU getestet wurde
Diese Tests würden bei der MPU nicht anerkannt werden, denn sie sind zwingend bei einem Labor mit entsprechender Zertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17025) für forensische Zwecke machen zu lassen.
 
Diese Tests würden bei der MPU nicht anerkannt werden, denn sie sind zwingend bei einem Labor mit entsprechender Zertifizierung (DIN EN ISO/IEC 17025) für forensische Zwecke machen zu lassen.
Damit hätte ich auch nicht gerechnet. Stehe vor einem ähnlichen Problem wie der TE. Ich habe auch 1 Jahr ambulante Therapie gemacht und mein Berater meinte dass in einem solchen Fall 12 Monate Abstinenzbelege ausreichend sind, was ich jetzt auch bereits mehrfach so im Internet gelesen hatte. Ich war heute zur 2. UK bei der Begutachtungsstelle und dort war ein Aushang dass bei einer diagnostizierten Abhängigkeit 15 Monate erforderlich sind. Dann bin ich heute über diesen Thread gestoßen und nun total verunsichert da bei diesem Thema die Meinungen so außeinander gehen.
 
Bei diagnostizierter Abhängigkeit ist das auch richtig, wenn keine Therapie mit Schwerpunkt „Abhängigkeit“ gemacht wurde.
Bei Therapie reicht das, was ich oben zitiert habe.
Und, das ist keine Meinung, sondern die aktuellen Beurteilungskriterien :smiley138:
 
Bei diagnostizierter Abhängigkeit ist das auch richtig, wenn keine Therapie mit Schwerpunkt „Abhängigkeit“ gemacht wurde.
Bei Therapie reicht das, was ich oben zitiert habe.
Und, das ist keine Meinung, sondern die aktuellen Beurteilungskriterien :smiley138:
Ich ging davon aus dass man in D1 ohnehin eine Therapie vorweisen muss. Es ist beruhigend zu wissen dass ich dann mit 12 Monaten Abstinenznachweisen antreten kann. Ich danke dir!
 
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