C
chris1995
Gast
Guten Tag liebe Forum Mitglieder,
Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen bei dem Thema.
Und zwar:
Die Beurteilungskriterien (BUK 4-Auflage) haben sich ja geändert und es ist die 4 Auflage einzuhalten.
Ich wurde bei einem Vorgespräch zur MPU Vorbereitung in die Hypothese D1 ein kategorisiert.
Ich würde 2018 Straffällig bezüglich BTMG - 90 Tagessätze.
2019 wurde ich wieder straffällig und wurde verhaftet und habe ein Urteil von 5 Jahren und 6 Monaten bekommen mit dem Paragraphen 64 (Langzeit Therapie).
Im September 2020 war der Beginn der Therapie und wurde dann frühzeitig/bedingt im Mai 2023 entlassen durch mein guten Therapieverlauf.
Ich hatte eine intensive Sucht- und Deliktbearbeitung + Rehabilitation.
Im Oktober 2023 habe ich dann angefangen meine 12 Monatige Abstinenz Nachweise zu sammeln (Drogen und Alkohol).
Da mir im Vorgespräch 12 Monate geraten wurde. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen das 12 Monate evtl. nicht reichen könnten und es jetzt 15 Monate sind.
Meine Frage an euch:
- Wie viele Monate müsste ich Nachweisen?
- Spielt es eine Rolle das ich die Abstinenz Nachweise hätte anfangen sollen direkt nach der Entlassung der Therapie? Dazwischen sind 5 Monate.
- Ich lese davon das nach einer Therapie nur 12 Monate nachgewiesen werden müssen?
Die Frau von der Beratung (Psychologin) sagt 12 Monate und der Herr vom Vorbereitungskurs (Psychologe) sagte mir 15 Monate.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe durch meine Frühzeitige Entlassung Auflagen vom Gericht bekommen und bin bis dato in der Forensischen Nachsorge und habe Führungsaufsicht.
Ich muss ca alle 4-8 Wochen auch Urin Screenings abgeben, diese werden aber nur per Schnelltest ausgewertet und gehen nicht ins Labor (Nur selten der Fall).
Jedoch kann ich mir dies auch bescheinigen lassen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar und möchte ungern zu früh zum Gutachten antreten.
Zu meiner Fragestellungen:
- Keine Werte entnommen
- Harte Drogen wurden konsumiert auch Mischkonsum mit Cannabis
- Führerschein nicht vorhanden
- Durch Polizei Protokoll habe ich mich bei meiner Verhaftung selbst belastet (2019) durch eine Aussage das ich Konsument bin, dadurch Anordnung zur MPU.
- Doppelte Fragestellung bezüglich gelegentlichen Drogenmissbrauch Amphetamine und ob zu erwarten ist das ich mit deren Nachwirkungen ein Kraftfahrzeug führen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen bei dem Thema.
Und zwar:
Die Beurteilungskriterien (BUK 4-Auflage) haben sich ja geändert und es ist die 4 Auflage einzuhalten.
Ich wurde bei einem Vorgespräch zur MPU Vorbereitung in die Hypothese D1 ein kategorisiert.
Ich würde 2018 Straffällig bezüglich BTMG - 90 Tagessätze.
2019 wurde ich wieder straffällig und wurde verhaftet und habe ein Urteil von 5 Jahren und 6 Monaten bekommen mit dem Paragraphen 64 (Langzeit Therapie).
Im September 2020 war der Beginn der Therapie und wurde dann frühzeitig/bedingt im Mai 2023 entlassen durch mein guten Therapieverlauf.
Ich hatte eine intensive Sucht- und Deliktbearbeitung + Rehabilitation.
Im Oktober 2023 habe ich dann angefangen meine 12 Monatige Abstinenz Nachweise zu sammeln (Drogen und Alkohol).
Da mir im Vorgespräch 12 Monate geraten wurde. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen das 12 Monate evtl. nicht reichen könnten und es jetzt 15 Monate sind.
Meine Frage an euch:
- Wie viele Monate müsste ich Nachweisen?
- Spielt es eine Rolle das ich die Abstinenz Nachweise hätte anfangen sollen direkt nach der Entlassung der Therapie? Dazwischen sind 5 Monate.
- Ich lese davon das nach einer Therapie nur 12 Monate nachgewiesen werden müssen?
Die Frau von der Beratung (Psychologin) sagt 12 Monate und der Herr vom Vorbereitungskurs (Psychologe) sagte mir 15 Monate.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe durch meine Frühzeitige Entlassung Auflagen vom Gericht bekommen und bin bis dato in der Forensischen Nachsorge und habe Führungsaufsicht.
Ich muss ca alle 4-8 Wochen auch Urin Screenings abgeben, diese werden aber nur per Schnelltest ausgewertet und gehen nicht ins Labor (Nur selten der Fall).
Jedoch kann ich mir dies auch bescheinigen lassen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar und möchte ungern zu früh zum Gutachten antreten.
Zu meiner Fragestellungen:
- Keine Werte entnommen
- Harte Drogen wurden konsumiert auch Mischkonsum mit Cannabis
- Führerschein nicht vorhanden
- Durch Polizei Protokoll habe ich mich bei meiner Verhaftung selbst belastet (2019) durch eine Aussage das ich Konsument bin, dadurch Anordnung zur MPU.
- Doppelte Fragestellung bezüglich gelegentlichen Drogenmissbrauch Amphetamine und ob zu erwarten ist das ich mit deren Nachwirkungen ein Kraftfahrzeug führen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Chris