Jody, w, 42, 1,9‰

Jody

Benutzer
Hallo liebe Foremnitglieder, Mods und Admins!
ich möchte mich kurz vorstellen:
ich bin Jody, (jetzt) 43 Jahre alt, selbständig und habe folgende Straftat begangen:

" am 13.05. stand ... mit ihrem Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn und versuchte ihr Fahrzeug zu starten, was ihr jedoch nicht gelang. POK stieg aus dem Streifenwagen und ging an das Fahrzeug der Beschuldigten. In diesem Moment gelang es ..., das Fahrzeug zu starten und sie fuhr ohne Licht weiter. (eine Gefährdung des POK lag nicht vor) ... fuhr mit extremen Schlangenlinien und war mehrmals im Begriff, parkende Autos zu streifen. ... machte keine Anstalten anzuhalten, obwohl sich das Streifenfahrzeug mit Blaulicht und dem Signal <STOP Polizei> hinter ihr befand. Erst am Kreisverkehr (ca. 300m weiter) stoppte ... ihr Fahrzeug. POK forderte ... auf, den Motor auszustellen und auszusteigen, dieser Aufforderung kam ... nur sehr schwer nach. Alkoholgeruch in der Atemluft.
 

Jody

Benutzer
den Profilfragebogen habe ich so weit ausgefüllt, für den FB Alkohol benötige ich noch Zeit

villeicht könnte sich trotzdem jemand mal den Sachverhalt ansehen und eine erste Einschätzung geben. Ansonsten möcht ich mich an dieser Stelle schon einemal ganz herzlich bedanken, für die mühevolle Arbeit, welche hier geleistet wird. Ohne diese Forum säße ich wohl noch im Tal der "Ahnungslosen". Herzliche Grüsse, Jody

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: w
Größe: 163 cm
Gewicht: 72 kg
Alter: 42 J.

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 13.05. 2012 3:00 Uhr
BAK: 1,93 ( AAK 3:17 Uhr 0,81 mg/l )
Trinkbeginn: 20:30 Uhr
Trinkende: 02:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 06:35 Uhr  diese späte Blutentnahme ergab sich aus folgenden Umständen:
1. Versuch (Anordnung POK) im PP durch Bereitschaftarzt nicht möglich (konnte keine Vene finden)
2. Versuch (Anordnung durch Staatsanwalt) im PP durch Bereitschaftsarzt nicht möglich (s.o)
3. Versuch im KH : Diensthabender Arzt verweigerte BE aus der Leiste unter Zwang ohne richterliche AA
4. BE 0 6:35 nach richterlicher AA aus der Armvene
 Nachlesbar im Polizeibericht/ Strafanzeige


Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja (vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr), Strafe: 50 Tagessätze
Daür der Sperrfrist: 10 Monate ab Erlass des SB (31.05.2012)

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 13.05.2012

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein, noch nicht
ETG-Programm ja/nein: Urinscreening für AB- Nachweis für 6 Monate im Internet bestellt (mit akkreditiertem Labor)
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:  nach der ersten Schockstarre orientiere ich mich noch

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden, Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Willkommen im Forum, Jody !

Uhrzeit der Blutabnahme: 06:35 Uhr  diese späte Blutentnahme ergab sich aus folgenden Umständen:
1. Versuch (Anordnung POK) im PP durch Bereitschaftarzt nicht möglich (konnte keine Vene finden)
2. Versuch (Anordnung durch Staatsanwalt) im PP durch Bereitschaftsarzt nicht möglich (s.o)
3. Versuch im KH : Diensthabender Arzt verweigerte BE aus der Leiste unter Zwang ohne richterliche AA
4. BE 0 6:35 nach richterlicher AA aus der Armvene
Dieser "Aspekt" kann dir nur zum Vorteil verhelfen. Eine längere Daür der BAK-Feststellung, bedeutet gleichzeitig einen höheren Alkoholabbau.
Ich glaube kaum, dass in diesem Fall, eine Alkoholrückrechnung erfolgt.
Ausschlaggebend ist die Feststellung der BAK, dies heißt es abzuwarten.

Du hast den Strafbefehl bereits bekommen, ist die BAK von 1,93 ‰ verbindlich !????
 
Zuletzt bearbeitet:

Jody

Benutzer
Hallo Max, vielen Dank für die schnelle Reaktion

dieser Wert steht so im SB und entspricht dem Mittelwert aus dem Befund der Blutanalyse

eine Frage hätte ich im Moment noch: inwieweit wirkt sich "Vorsatz" auf die MPU aus?

Herzliche Grüße Jody
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
eine Frage hätte ich im Moment noch: inwieweit wirkt sich "Vorsatz" auf die MPU aus?

Ein "Vorsatz" hat auf die MPU keine Wirkungsweise, ein "Vorsatz" ist lediglich im rechtlichen Sinne zu betrachten.

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Eine Frage hätte ich noch ...
ETG-Programm ja/nein: Urinscreening für AB- Nachweis für 6 Monate im Internet bestellt (mit akkreditiertem Labor)
Was heißt hier ... "....im Internet bestellt" ???
 

Jody

Benutzer
ich habe die Tests über mpu-hilfen.com bestellt

Alkohol ETG Test 4 x innerhalb 6 Monate
Alkohol Urinkontrollprogramm zum EtG Test bei Ihrem Hausarzt ist möglich durch eine Arztvereinbarung oder an folgenden Standorten siehe Landkarte für Urinkontrollen.

220,00 EUR incl. 19 % USt zzgl. Versandkosten"

ein Labor in Wohnortnähe kann man sich aus der Liste auswählen, dann einen Vertrag abschließen, dann wird man vom Labor angerufen und muss innerhalb von 24 Stunden die Probe unter Sicht im Labor abgeben.
Dafür werden noch mal 15€ pro Urinabgabe für das Labor berechnet.

so hab ich das zumindest verstanden

herzliche Grüße, Jody
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jody,
auch von mir ein herzliches Willkommen. :smiley5:

Das Angebot aus dem internet halte ich für nicht sehr seriös.
Die forensischen Urin-screenings müssen von einem akkreditierten Anbieter durchgeführt werden.

Ist das bei Deinem internet-Anbieter gewährleistet?
 

Jody

Benutzer
Hallo Admin/ Flori, vielen Dank für den herzlichen Empfang

den Link auf die Site habe ich hier im Forum gefunden: Ärztliche Untersuchung -> EtG- Adressen

es wird auf der Site angegeben, dass alle Analysen nach den CTU 3 Kriterien durch ein akkreditiertes Labor nach DIN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke durchgeführt werden

ich habe die Tests erst gestern bestellt, werde mich morgen aber auf jeden Fall genau erkundigen -> der Screeningvertrag muss ja auch noch abgeschlossen werden

Vielen Dank für den Hinweis und herzliche Grüße, Jody
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Jody,

möchte dich auch noch bei uns im Forum willkommen heißen:smile:


Die Rubrik aus der du die Internetseite für die Screenings hast, war in erster Linie für die Selbstkontrolle vorab gedacht. D.h., bei den AN für Drogen z.B. ist es sinnvoll seine Haare erstmal privat untersuchen zu lassen, falls man unsicher ist, ob darin noch etwas zu finden ist....

Ich denke aber, dass es rechtens ist, wie das MPV es handhabt.....:smiley9:


Hierzu noch:

den Profilfragebogen habe ich so weit ausgefüllt, für den FB Alkohol benötige ich noch Zeit

Damit solltest du dir auch noch einige Monate Zeit lassen. Eine Verhaltensänderung kannst du frühestens nach 6 Monaten dokumentieren.:smile:
 

Jody

Benutzer
Hallo Nancy, vielen Dank

Bis jetzt hab ich mich erst mal durch die "Theorie" und Abläufe einer MPU gearbeitet und etliche FB angeschaut (lese schon seit ein paar Wochen)
jetzt wird es Zeit, mir den Spiegel kritisch selber vor die Nase zu halten :(

Herzliche Grüße, Jody
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ja klar, Jody. Das solltest du auch machen...ist ganz wichtig.:smiley711:

Du kannst den FB ja auch schon mal für dich selbst ausfüllen und im Laufe der Zeit immer wieder abändern/ergänzen.
Wenn du ihn dann später postest, hast du alle Erfahrungen drin, die du in letzten Monaten gemacht hast.:smile:
 

Jody

Benutzer
Hallo an Alle !

Ich denke aber, dass es rechtens ist, wie das MPV es handhabt.....:smiley9:

heute kam der Screeningvertrag und das Kontrolldatenblatt + Merkblatt mit Infos zum Ablauf, Fristen und Anzahl für "abgemeldete"Tage" etc., ich hab mich auch telefonisch noch mal erkundigt --> ich denke, das ist alles korrekt

Herzliche Grüsse, Jody
 

Norderney(w)

Stamm-User
Hallo Jody,

ich bestelle meine Haar-Screenings auch bei MPV.

Natürlich war ich erst mal misstrauisch und habe viel telefoniert und gegoogelt: mit der MPV - sehr nett und auskunftsbereit, mit dem genannten Labor und auch noch mit dem TÜV bzw PIMA.

Als ich sicher war, dass das eine reelle Sache ist, und mir alle Beteiligten unabhängig von einander bestätigen konnten, dass es eine zugelassene und anerkannte Untersuchung ist, habe ich meine Tests bestellt.
 

Jody

Benutzer
als nächstes habe ich mal versucht, die Trinkmenge am Tag der TF zu berechnen:

Rotwein: 100ml = 10g

c= 150g (15 x 100ml) : 43,2 (72kg KG x 0,6 RF) = 3,47‰ - 1,5 (10x 0,15‰ ->10h Abbauzeit) = 1,97‰ (meine BAK 1,93)

10h Abbauzeit: Trinkbeginn ca 20:30, Trinkende 03:00, BE 06:30

das ergibt eine Angabe der Trinkmenge mit 1,5l Rotwein (6 Viertele) in 6,5h


kommt das ungefähr so hin?

Herzliche Grüsse, Jody
 

Jody

Benutzer
Hallo Norderney,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich lese schon ein paar Tage Deinen Thread mit --> Du hast ja schon echt einiges be/verarbeitet ! Da habe ich noch ein ganzes Stück Weg vor mir.

Herzliche Grüsse, Jody
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
als nächstes habe ich mal versucht, die Trinkmenge am Tag der TF zu berechnen:
Du musst deine Trinkmengenberechnung nach deinem ausgewählten MPI ausrichten, TÜV rechnet etwas anders als die restlichen MPI.
Das logische Ergebnis ist aber das Gleiche, die Berechnungen unterscheiden sich lediglich in der Wertemessung (minimal - mittel - maximal --> Werte).
 

Norderney(w)

Stamm-User
Danke, aber noch habe ich die MPU nicht bestanden! :smilie_verl_028:

Für's Protokoll: meine ETG's werden für die MPV im Labor Synlab in Weiden untersucht. Ich denke, dass das mit Deinen Urinproben genauso ist. Die Untersuchungen erfolgen nach den CTU3 Kriterien, das Labor ist akkreditiert nach DIN ISO/IEC 17025:2005 für forensische Zwecke.:sd91:

Du bist hier gut aufgehoben, Du findest hier eigentlich alles, was Du brauchst. Aber ich kann Dir auf jeden Fall empfehlen, zu einem Suchberater zu gehen, der kann Dir Hilfestellung beim "aufräumen" geben. Meiner gehört zu meiner SHG - festangestellt. Such Dir eine, Du brauchst sie.:smiley711: :)
 

Jody

Benutzer
Hallo Norderney,

Synlab Weiden passt, da die MPV ihren Sitz in Regensburg hat. Wobei die Probeentnahme in einem Synlab in der Nähe meines Wohnorts stattfinden wird. Die gibt es in ganz Deutschland und sind dann eine gute Alternative, wenn man so wie ich keinen Hausarzt hat.

Wobei ich den Vertrag mit der MPV noch mal geändert habe und jetzt auch statt Urin Harranalysen machen lasse. Die Anzahl der erlaubten "Fehltage" (Urlaub, Arbeitseinsätze, etc.) hätte mir nicht ausgereicht, da ich viel unterwegs bin. Das ging aber telefonisch ganz ohne Probleme -> die Mitarbeiter waren total nett und verständnisvoll.

Im Moment bin ich auf der Suche nach einem VP und schaü mir die MPI's an, welche entsprechende Kurse zur Aufarbeitung anbieten.

Herzliche Grüsse, Jody
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nur mal so zur Info.....

Ich habe damals bei meiner FSSt. nachgefragt, ob sie mir einen guten VP empfehlen können und habe die Adresse von dort bekommen.
Ich war dann auch sehr zufrieden mit meiner Gesprächstherapie.:smile:
 
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