Hallo,
mir wurde der Führerschein entzogen wg. 1,9 Promille auf einem Parkplatz. Strafbefehl ging im Februar zu, nun ist Mai. Die Sperrfrist endet in weniger als 6 Monaten.
Ich würde nun gerne Wissen über welchen Zeitraum Abstinenznachweise angeordnet werden. Da ich bisher keinen Brief von der Führerscheinstelle erhalten habe kann ich das m.E. erst nach Antrag auf Wiedererteilung erfahren (?).
Nun stellt sich mir folgende Frage. Wie lange habe ich Zeit ein positives MPU Gutachten vorzulegen, nachdem ich den Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe. Gibt es dazu bestimmte Fristen? Ich möchte vermeiden, dass ich das Gutachten nicht Rechtzeitig bekomme, falls ich das wegen der Abstinenznachweise nicht zeitnah angehen kann.
- LG Allesklar
mir wurde der Führerschein entzogen wg. 1,9 Promille auf einem Parkplatz. Strafbefehl ging im Februar zu, nun ist Mai. Die Sperrfrist endet in weniger als 6 Monaten.
Ich würde nun gerne Wissen über welchen Zeitraum Abstinenznachweise angeordnet werden. Da ich bisher keinen Brief von der Führerscheinstelle erhalten habe kann ich das m.E. erst nach Antrag auf Wiedererteilung erfahren (?).
Nun stellt sich mir folgende Frage. Wie lange habe ich Zeit ein positives MPU Gutachten vorzulegen, nachdem ich den Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe. Gibt es dazu bestimmte Fristen? Ich möchte vermeiden, dass ich das Gutachten nicht Rechtzeitig bekomme, falls ich das wegen der Abstinenznachweise nicht zeitnah angehen kann.
- LG Allesklar