Kein Brief von Führersscheinstelle (Abstinenznachweisdauer?) & Fristen nach Antragstellung

allesklar

Neuer Benutzer
Hallo,

mir wurde der Führerschein entzogen wg. 1,9 Promille auf einem Parkplatz. Strafbefehl ging im Februar zu, nun ist Mai. Die Sperrfrist endet in weniger als 6 Monaten.
Ich würde nun gerne Wissen über welchen Zeitraum Abstinenznachweise angeordnet werden. Da ich bisher keinen Brief von der Führerscheinstelle erhalten habe kann ich das m.E. erst nach Antrag auf Wiedererteilung erfahren (?).

Nun stellt sich mir folgende Frage. Wie lange habe ich Zeit ein positives MPU Gutachten vorzulegen, nachdem ich den Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe. Gibt es dazu bestimmte Fristen? Ich möchte vermeiden, dass ich das Gutachten nicht Rechtzeitig bekomme, falls ich das wegen der Abstinenznachweise nicht zeitnah angehen kann.

- LG Allesklar
 

savoy

Stamm-User
Hallo,

Abstinenznachweise werden nicht angeordnet. Viel mehr setzt das MPI bei der MPU, je nach umständen, eine gewisse Abstinenzzeit voraus.

Grüße
 

allesklar

Neuer Benutzer
Hallo und vielen Dank für die Antwort,
ich dachte das würde in manchen Fällen auch angeordnet. Habe ich mich da getäuscht?

Kann mir jemand mit der zweiten Frage helfen? Wie lange hat man denn Zeit um das Gutachten vorzulegen, wenn man den Antrag gestellt hat und erfährt, dass man eine MPU absolvieren muss?

Vielen Dank,
Allesklar
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann mir jemand mit der zweiten Frage helfen? Wie lange hat man denn Zeit um das Gutachten vorzulegen, wenn man den Antrag gestellt hat und erfährt, dass man eine MPU absolvieren muss?
Die Frist bekommst du von deiner FSST, pauschal nicht einzuhalten und läuft meist auf eine Fristverlängerung hinaus.

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