Kleine Alkohollehre zur BAK Berechnung

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kleine Alkohollehre

aktualisiert am 04.03.2016
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Bier 200 ml
5% Alkohol
8 Gramm Alkohol
1 Trinkeinheit

Wein 100 ml
12,5% Alkohol
10 Gramm Alkohol
1 Trinkeinheit

Schnaps 20 ml
40% Alkohol
8 Gramm Alkohol
1 Trinkeinheit

1 Trinkeinheit (TE) entspricht ca. 0,1 ‰
bei Wein/Sekt sind es ca. 0,12 ‰
(bei einer männlichen Person von ca. 80kg...)

Alkoholabbau ca. 0,15 ‰ pro Stunde (Beginn: ab 1 Stunde)
ACHTUNG: Der TÜV berechnet den Alkoholabbau mit 0,1‰ pro Stunde

Diese Angaben sind als Faustregel zu verstehen. Tatsächlich variieren die Werte nach Geschlecht, Gewicht und Metabolismus.

Ein ca. 80 kg schwerer Mann, der nach 3 Stunden Trinkzeit eine BAK (Blutalkoholzentration) von 2,0 ‰ hat, müßte nach der Faustregel somit folgendes getrunken haben:

zunächst verschiebt man das Komma in 2,0 einfach um eine Stelle nach rechts - und bekommt 20 Trinkeinheiten.
Hinzu rechnet man den Alkoholabbau von 2 Stunden = 2 x 0,15 = 0,3, somit kommt man auf 23 Trinkeinheiten.

Hätte er Bier getrunken wären es aufgerundet 24 x 0,2 l Bier.

Bei Wein wären es 17,5 x 0,1 l Wein.

Bei Schnaps wären es 23 x 0,02 l Schnaps.

Wiegt die Person mehr als 80 kg, kannst Du pro 10 kg 0,1 ‰ abziehen. (aber nur, wenn die Person nicht adipös ist)
Wiegt die Person unter 80 kg, musst Du pro 10 kg 0,1 ‰ dazurechnen.
Bei Frauen rechnen wir (pauschal) 0,1‰ hinzu.

Autor: Kleinlaut
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Perfekt

Benutzer
Hallo,

bei Fraün gilt auch die Faustregel mit den 8o Kg.

Beispiel : Frau wiegt 60 Kg.

also + 0,2 Promille
+ o,1 Promille weil sie eine Frau ist


also wenn man einen Sekt trinkt hat man eine Stunde später 0,4 Promille. Das war mein Problem ich war ganz einfach zu dünn.
 
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