Kosten bzw. Gebühren einer MPU
Die Kosten für die MPU sind bundesweit einheitlich, denn sie werden in einer Gebührenordnung http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html (ab Gebühren-Nr. 451) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich richten sich die Preise nach der Art der Zweifel, die das Straßenverkehrsamt an der Fahreignung hat. Daraus ergibt sich der Umfang der Untersuchung.
Dazu einige Beispiele (brutto):
* MPU wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten:
402,22 €
* MPU wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Alkoholauffälligkeit):
347,48 €
* MPU wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr:
575,96 €
* MPU wegen Drogenauffälligkeit:
554,54€
* MPU wegen Straftat(en):
347,48 €
* MPU wegen Drogenauffälligkeit und Punkten:
728,28 €
* MPU wegen Drogen- und Alkoholauffälligkeit:
755,65 €
Soweit von der Begutachtungsstelle selbst ein Drogenscreening durchgeführt wird, erhöht sich der ursprüngliche Betrag von 338 Euro netto für eine Drogen-MPU um 128,00 Euro, zzgl. MwSt. Dies wurde bei den o. Angaben bereits berücksichtigt.
Hinzu kommt die Gebühr für die Ausfertigung eines 2. Exemplares, welches mit 11,90 Euro brutto zu Buche schlägt.
Diese Kosten kann man einsparen, wenn "man" nur 1 Exemplar des Gutachtens anfordert (welches im pos. Fall vom Probanden an die FSSt. weitergeleitet wird).
Dennoch ist das selbstständige Kopieren für die eigenen Unterlagen in jedem Fall günstiger, als die doppelte Ausführung vom MPI.
Die Kosten für die MPU sind bundesweit einheitlich, denn sie werden in einer Gebührenordnung http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html (ab Gebühren-Nr. 451) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich richten sich die Preise nach der Art der Zweifel, die das Straßenverkehrsamt an der Fahreignung hat. Daraus ergibt sich der Umfang der Untersuchung.
Dazu einige Beispiele (brutto):
* MPU wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten:
402,22 €
* MPU wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Alkoholauffälligkeit):
347,48 €
* MPU wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr:
575,96 €
* MPU wegen Drogenauffälligkeit:
554,54€
* MPU wegen Straftat(en):
347,48 €
* MPU wegen Drogenauffälligkeit und Punkten:
728,28 €
* MPU wegen Drogen- und Alkoholauffälligkeit:
755,65 €
Soweit von der Begutachtungsstelle selbst ein Drogenscreening durchgeführt wird, erhöht sich der ursprüngliche Betrag von 338 Euro netto für eine Drogen-MPU um 128,00 Euro, zzgl. MwSt. Dies wurde bei den o. Angaben bereits berücksichtigt.
Hinzu kommt die Gebühr für die Ausfertigung eines 2. Exemplares, welches mit 11,90 Euro brutto zu Buche schlägt.
Diese Kosten kann man einsparen, wenn "man" nur 1 Exemplar des Gutachtens anfordert (welches im pos. Fall vom Probanden an die FSSt. weitergeleitet wird).
Dennoch ist das selbstständige Kopieren für die eigenen Unterlagen in jedem Fall günstiger, als die doppelte Ausführung vom MPI.
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