Kurze Frage bezüglich AB-Nachweisen Alkohol

G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Ich grüße euch ganz herzlich!

Kann bei Hypothese A2, die auch seitens des Gutachters im Gespräch bestätigt wurde, eine Therapiemaßnahme verlangt werden? Ich dachte eigentlich immer dass diese nur bei A1 vorliegen muss.
AB-Nachweis von 6 Monaten liegt vor.
Er zieht es in Betracht, das Gutachten dadurch negativ zu bewerten. Eine exakte Tendenz gab es aber nicht. Muss ich mir Gedanken machen?

BAK lag bei 1,62, Ersttäter.

Mit besten Grüßen!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Kann bei Hypothese A2, die auch seitens des Gutachters im Gespräch bestätigt wurde, eine Therapiemaßnahme verlangt werden?
Hypothese A2
Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol.

Eine Therapiemaßnahme ist hier nicht erwähnt und somit auch nicht notwendig.

Allerdings kennen wir dein Konsumverhalten nicht, um dies entsprechend zu beurteilen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Ich bedanke mich für eure Antworten!
Kann bei so einer Sachlage ein Negativ mit Nachschulungskurs §70 folgen? Besteht eine reale Chance auf die Möglichkeit?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Ich grüße alle ganz herzlich!

Ich habe eine kurze Frage bezüglich der Abstinenznachweise für Alkohol!

Ich habe am 11.01.21 meine Abstinenz mit Urinproben begonnen und diesen Abstinenzcheck am 10.07.21 erfolgreich abgeschlossen.

Ich habe dann am 07.10.21 eine weitere Haaranalyse durchgeführt.

Geplant ist jetzt, die letzte Haaranalyse am 10.01.22 durchzuführen und die MPU am 12.01.22 zu absolvieren. Es ist schon abgeklärt, dass ich die letzte Haaranalyse nachreichen kann.

Nun meine Frage: Passt der Zeitraum der Abstinenz für ein Jahr? Wenn der Abstinenznachweis am 11.01.21 begonnen und die letzte Haaranalyse am 10.01.22 durchgeführt wird?

Beste Grüße!
Nik
 
G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Max mein Lieber! Ich danke dir für die schnelle Rückmeldung!

Es lief alles absolut lückenlos und alle Proben waren negativ. Spoiler: Die im Januar ´22 wird auch negativ! ;)

Ich frage jetzt nochmal ganz feinfühlig nach: Der eine Tag ist wirklich kein Totschlagargument oder wird mir nachher zum Verhängnis? :D

Nichts für ungut! Die MPU im Januar wird meine dritte. Deswegen bin ich gerade absolut pingelig und kleinlich was die Präparation betrifft.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Der eine Tag ist wirklich kein Totschlagargument oder wird mir nachher zum Verhängnis?
Das ist kein Problem, zwischen letzten Screening und MPU darfst du ja auch eine gewisse Lücke haben.
Du musst jetzt auf den Zeitraum zwischen letzten Screening und MPU aufpassen ... ist dein MPU Termin denn am 12.01.22 schon festgeschrieben ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Was genau meinst du mit aufpassen? Wodrauf muss ich achten?

Der Termin ist eingetragen, ich könnte diesen aber auch noch verschieben. Mir wurde auch der 13.01 angeboten. Hast du ne Idee oder ne Empfehlung wie ich am besten damit umgehe?
 

Andi18

MPU Profi
Ich vermute Max meint den Zeitraum des letzten Screenings zur mpu, dieser darf nicht länger als 4 Monate betragen.
Würde dieser Zeitraum ausgenutzt und Du scheiterst, hättest quasi für die nächste mpu eine Lücke im AB Zeitraum.
somit für dich nicht zutreffend und blanke Theorie.

Die MPU im Januar wird meine dritte.
Darf ich hierzu nachfragen, bist WHT oder 2x durchgefallen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9035

Gast
Ahhh ich verstehe! Danke für die schnelle Rückmeldung!

Zweimal durchgefallen. Die erste war im Jahr 2018. Da ist in der Führerscheinakte auch deutlich, dass ich die MPU gemacht habe, ich das Gutachten aber nicht abgegeben habe.

Die zweite war im September diesen Jahres. Da war alles in Ordnung. Außer dass der Abstinenzzeitraum von 6 Monaten nicht ausgereicht hat. Ich bin im übrigen mit 1,62% aus dem Verkehr gezogen worden. Ich habe der Fsst aber gesagt, dass ich die MPU nicht absolviert habe und habe dementsprechend auch das Gutachten nicht abgegeben.
 

Andi18

MPU Profi
...Da ist in der Führerscheinakte auch deutlich, dass ich die MPU gemacht habe, ich das Gutachten aber nicht abgegeben habe.
das macht neugierig. Wie kam das zustande? Selbst der Fsst gesagt? Klingt i.-wie gemein.
...Außer dass der Abstinenzzeitraum von 6 Monaten nicht ausgereicht hat. Ich bin im übrigen mit 1,62% aus dem Verkehr gezogen worden.
lässt im Sinne der Aufarbeitung auf größere Fehler vermuten bzw. sehr ungünstige Aussagen, welche auf ein fortgeschrittenes Problem schließen lassen. Dies könntest natürlich hier im Forum checken lassen, wenn den Profil- und Lang-Fragebogen postest.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Themen zusammengeführt.
Bitte nicht bei jeder Frage zum gleichen Thema einen neuen Thread eröffnen - danke.
 

Topema

Benutzer
Guten Morgen in die Runde,

Thema pingelig....was gilt bei Abstinenznachweisen über ein Jahr?
Die letze tatsächlich durchgeführte Urinabgabe am 6.10.2021 oder das Vertragsende mit Zertifikat am 20.11.2021

Nach Neuantrag vom 13.10.2021 warte ich auf das Schreiben der Fsst. mit der Liste der auszuwählenden MPU Institute.
Habe Bedenken, dass durch die Postwege, neue Corona Lage und Weihnachten die 4 Monatsfrist verstreicht.

Beste Grüße

Topema
 

Locolo

Benutzer
Ohne einen neuen Thread extra aufmachen zu müssen:

Ich hab hier jemanden, der ist eigentlich A3.
Er hat aber trotzdem mit 6 Monate Abstinenz begonnen, weil er es nicht besser wusste. Denn KT hätte gereicht.
Jetzt macht es aber nicht Sinn als eigentlich A3 mit 6 Monate reinzugehen, oder?
Es gibt ja im Grunde bei der Alkohol-MPU nur 12 Monate Abstinenz, oder? Und das wäre ja dann A2 (dauerhaft abstinent leben).
 

mako24

Benutzer
@Locolo : Erfahrungsbericht: ich bin damals mit sechs Monaten AB bei Strategie AB ins Rennen gegangen. Begründung meinerseits war halt, ich wollte zunächst keinen Alkohol trinken, mir ist dann im Laufe der AB aufgefallen, dass ich keinen Alkohol mehr trinken möchte. aufgrund Ersttäter+Alter+Promillegehalt und Diagnose des GA werde ich wophl ebenfalls in A3 eingruppiert worden sein.
Kurz gesagt, es geht natürlich
 

Andi18

MPU Profi
Erfahrungsbericht: ich bin damals mit sechs Monaten AB bei Strategie AB ins Rennen gegangen
..und einer sensationellen Vorbereitung :smiley138:

Er hat aber trotzdem mit 6 Monate Abstinenz begonnen, weil er es nicht besser wusste. Denn KT hätte gereicht.
Ich vermute er hat mit UKP begonnen? Somit könntest den Beleg nur für AB verwenden. Bei HA könntest dennoch KT behaupten.
Wenn als A3 eingestuft wirst, ist AB6 sowie KT gleich zu bewerten. Soll heißen, es stellt sich hierbei nicht die Frage, ob das eine geht oder nicht. Ich persönlich erachte KT einzig Mittel zum Zweck, um kostengünstiger aus der Nummer raus zu kommen.
Sind wir doch ehrlich. Bei den Richtlinien für KT würde jeder Otto-Normal-Bürger dies sogar als AB ansehen. Wem sind die 2-3 TE pro Monat es wirklich wert v.a. dann noch in Anbetracht des erlebten Prozedere?
 

Locolo

Benutzer
..und einer sensationellen Vorbereitung :smiley138:


Ich vermute er hat mit UKP begonnen? Somit könntest den Beleg nur für AB verwenden. Bei HA könntest dennoch KT behaupten.
Wenn als A3 eingestuft wirst, ist AB6 sowie KT gleich zu bewerten. Soll heißen, es stellt sich hierbei nicht die Frage, ob das eine geht oder nicht. Ich persönlich erachte KT einzig Mittel zum Zweck, um kostengünstiger aus der Nummer raus zu kommen.
Sind wir doch ehrlich. Bei den Richtlinien für KT würde jeder Otto-Normal-Bürger dies sogar als AB ansehen. Wem sind die 2-3 TE pro Monat es wirklich wert v.a. dann noch in Anbetracht des erlebten Prozedere?

Danke für deinen Beitrag.
Aber ist es nun so, wenn er 6 Monate AB mit UK macht und für die Zukunft KT als Option offen hält, muss er dann nicht letzteres auch 6 Monate "geübt" haben?
 

Locolo

Benutzer
@Locolo : Erfahrungsbericht: ich bin damals mit sechs Monaten AB bei Strategie AB ins Rennen gegangen. Begründung meinerseits war halt, ich wollte zunächst keinen Alkohol trinken, mir ist dann im Laufe der AB aufgefallen, dass ich keinen Alkohol mehr trinken möchte. aufgrund Ersttäter+Alter+Promillegehalt und Diagnose des GA werde ich wophl ebenfalls in A3 eingruppiert worden sein.
Kurz gesagt, es geht natürlich
Das heißt aber hier in dem Fall, dass man dem GA sagt, dass man lebenslang auf Alkohol verzichten will? Obwohl man ja lediglich A3 ist?
 
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