G
Gelöschtes Mitglied 9035
Gast
Ich grüße euch ganz herzlich!
Kann bei Hypothese A2, die auch seitens des Gutachters im Gespräch bestätigt wurde, eine Therapiemaßnahme verlangt werden? Ich dachte eigentlich immer dass diese nur bei A1 vorliegen muss.
AB-Nachweis von 6 Monaten liegt vor.
Er zieht es in Betracht, das Gutachten dadurch negativ zu bewerten. Eine exakte Tendenz gab es aber nicht. Muss ich mir Gedanken machen?
BAK lag bei 1,62, Ersttäter.
Mit besten Grüßen!
Kann bei Hypothese A2, die auch seitens des Gutachters im Gespräch bestätigt wurde, eine Therapiemaßnahme verlangt werden? Ich dachte eigentlich immer dass diese nur bei A1 vorliegen muss.
AB-Nachweis von 6 Monaten liegt vor.
Er zieht es in Betracht, das Gutachten dadurch negativ zu bewerten. Eine exakte Tendenz gab es aber nicht. Muss ich mir Gedanken machen?
BAK lag bei 1,62, Ersttäter.
Mit besten Grüßen!