Hallo liebes Forum,
zunächst einmal vielen Dank, dass es euch und die vielen informativen Beiträge gibt.
Mir wurde am 12.04.2017 meine Fahrerlaubnis aufgrund einer Drogenfahrt am 21.12.2016 entzogen. Zuvor hatte ich am 27.02.2017 eine Führerscheinberatung beim NORDKURS gemacht, wo mir zum Avanti 16+ Kurs geraten wurde. Ich bin beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen und hatte seinerzeit noch die Hoffnung, den Entzug der Fahrerlaubnis mit Hilfe der Führerscheinberatung, Drogenscreening beim Hausarzt und der Anmeldung zu dem empfohlenen Kurs und natürlich auch der Teilnahme an diesem, abwenden zu können. Leider ohne Erfolg. Den Konsum habe ich nach der Auffälligkeit sofort eingestellt.
Da ich beruflich zwingend auf meine FE angewiesen bin, möchte ich versuchen, diese schnellstmöglich zurück zu erlangen.
Ein paar Punkte sind mir allerdings noch unklar, bzw verwirren mich.
Ich habe des öfteren von Führerscheinsperren von 12 Monaten gelesen. Bisher habe ich das schreiben von FEB erhalten, in dem mir die Werte mitgeteilt wurden, der Entzug begründet wurde (ich hatte den Führerschein nicht freiwillig abgegeben und nach meiner Stellungnahme wurde eine Ordnungsverfügung gefertigt). Hier steht nichts von einer Sperrzeit, nur, "Ihre Eignung kann erst dann wieder als gegeben erachtet werden, wenn Sie die bestehenden Bedenken durch die Vorlage eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung ausräumen können. [...]. Als Tatsachen zu werten ist in der Regel eine einjährige Abstinenz, [...]" Zudem habe ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen. Das Bußgeld ist bezahlt und das 3-monatige Fahrverbot sollte doch aufgrund des Entzugs mit folgender MPU hinfällig sein? Den Entzug habe ich der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Erwartet mich nun noch etwas von der Staatsanwaltschaft?
Ich habe am 19.04.2017 Antrag auf Neuerteilung nach Entzug gestellt. Bis heute habe ich leider noch nichts von der FEB gehört. Deshalb bin ich ein wenig verunsichert, ob es doch iwie eine Sperrzeit für mich gibt und ich meine Pläne einer MPU im August über Bord werfen muss.
Mein bisheriger Plan sah/sieht wie folgt aus:
Nach der Führerscheinberatung hatte ich mir Ende Februar die Haare auf 3mm abschneiden lassen, um sicher zu gehen, dass nur noch "unbelastetes" Haar vorhanden ist. Ich habe mich für die Haaranalyse entschieden, da ich beruflich bedingt große Schwierigkeiten hätte, auf Abruf kurzfristig zur Urinabgabe zu erscheinen. Mitte/Ende Juli sollte ich die erforderliche Haarlänge von 6cm erreicht haben. Damit könnte ich ja dann eine halbjährige Abstinenz nachweisen und damit zur MPU starten. Ich denke, ich habe ganz gute Karten, als D3 eingestuft zu werden. Das einzige, was in meinen Augen dagegen spricht, ist die Alkoholfahrt von vor 11,5 Jahren. Allerdings betreibe ich seit dem kontrolliertes Trinken, führe Alkoholtagebuch und bin nie wieder mit Alkohol auffällig geworden.
Den Avanti 16+ Kurs habe ich am 20.05.2017 abgeschlossen, muss jedoch leider sagen, dass ich mich nicht wirklich gut vorbereitet fühle. Der Kurs war meiner Meinung nach mit zu vielen Teilnehmern besetzt und sehr oberflächlig und unpersönlich. Beim durchforsten des Inets, bin ich auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Die Beiträge sind interessant und aufschlussreich und erwecken den Eindruck, dass einem hier wirklich geholfen wird.
Den Fragebogen werde ich in den nächsten Tagen ausarbeiten und hochladen.
Vielen Dank schonmal im voraus.
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht:männlich
Alter:29
Was ist passiert?
Drogensorte:THC
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):seit 09/17 2-3 mal wöchentlich
Datum der Auffälligkeit:21.12.2016
Drogenbefund
Blutwerte:THC=1,6ng/ml; 11-OH-THC=1,1ng/ml; THC-COOH=38ng/ml
Schnelltest:Ja, Urin
Beim Kauf erwischt:Nein
Nur daneben gestanden:Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiertezember 2016
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:Nein. Bisher haben sich die FEB mit den werten und Entzug der FE am 12.04.2017 und die Bußgeldstelle mit Bußgeldbescheid und 3 Monatigen Fahrverbot gemeldet
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:bisher kein Verfahren
Verurteilt:Nein
Strafe abgebüßt:
Führerschein
Hab ich noch:Nein
Hab ich abgegeben:Ja
Hab ich neu beantragt:Ja, am 19.04.2017
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:0 Punkte, allerdings Eintragung wegen Trunkenheitsfahrt in 12.2005 mit 1,67 Promille
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):Noch keine Antwort auf Antrag auf Wiedererteilung
Bundesland:NRW
Konsum
Ich konsumiere noch:Nein
letzter Konsum:20.12.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse:Ja
Urinscreen:Nein
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung:Nein
Selbsthilfegruppe (SHG):Nein
Psychologe:Avanti 16+ beim NORDKURS
Ambulante/stationäre Therapie:Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: MPU wegen Alkohol (1,67 Promille) in 12.2016
VG
Nils
zunächst einmal vielen Dank, dass es euch und die vielen informativen Beiträge gibt.
Mir wurde am 12.04.2017 meine Fahrerlaubnis aufgrund einer Drogenfahrt am 21.12.2016 entzogen. Zuvor hatte ich am 27.02.2017 eine Führerscheinberatung beim NORDKURS gemacht, wo mir zum Avanti 16+ Kurs geraten wurde. Ich bin beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen und hatte seinerzeit noch die Hoffnung, den Entzug der Fahrerlaubnis mit Hilfe der Führerscheinberatung, Drogenscreening beim Hausarzt und der Anmeldung zu dem empfohlenen Kurs und natürlich auch der Teilnahme an diesem, abwenden zu können. Leider ohne Erfolg. Den Konsum habe ich nach der Auffälligkeit sofort eingestellt.
Da ich beruflich zwingend auf meine FE angewiesen bin, möchte ich versuchen, diese schnellstmöglich zurück zu erlangen.
Ein paar Punkte sind mir allerdings noch unklar, bzw verwirren mich.
Ich habe des öfteren von Führerscheinsperren von 12 Monaten gelesen. Bisher habe ich das schreiben von FEB erhalten, in dem mir die Werte mitgeteilt wurden, der Entzug begründet wurde (ich hatte den Führerschein nicht freiwillig abgegeben und nach meiner Stellungnahme wurde eine Ordnungsverfügung gefertigt). Hier steht nichts von einer Sperrzeit, nur, "Ihre Eignung kann erst dann wieder als gegeben erachtet werden, wenn Sie die bestehenden Bedenken durch die Vorlage eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung ausräumen können. [...]. Als Tatsachen zu werten ist in der Regel eine einjährige Abstinenz, [...]" Zudem habe ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen. Das Bußgeld ist bezahlt und das 3-monatige Fahrverbot sollte doch aufgrund des Entzugs mit folgender MPU hinfällig sein? Den Entzug habe ich der Ordnungsbehörde mitgeteilt.
Erwartet mich nun noch etwas von der Staatsanwaltschaft?
Ich habe am 19.04.2017 Antrag auf Neuerteilung nach Entzug gestellt. Bis heute habe ich leider noch nichts von der FEB gehört. Deshalb bin ich ein wenig verunsichert, ob es doch iwie eine Sperrzeit für mich gibt und ich meine Pläne einer MPU im August über Bord werfen muss.
Mein bisheriger Plan sah/sieht wie folgt aus:
Nach der Führerscheinberatung hatte ich mir Ende Februar die Haare auf 3mm abschneiden lassen, um sicher zu gehen, dass nur noch "unbelastetes" Haar vorhanden ist. Ich habe mich für die Haaranalyse entschieden, da ich beruflich bedingt große Schwierigkeiten hätte, auf Abruf kurzfristig zur Urinabgabe zu erscheinen. Mitte/Ende Juli sollte ich die erforderliche Haarlänge von 6cm erreicht haben. Damit könnte ich ja dann eine halbjährige Abstinenz nachweisen und damit zur MPU starten. Ich denke, ich habe ganz gute Karten, als D3 eingestuft zu werden. Das einzige, was in meinen Augen dagegen spricht, ist die Alkoholfahrt von vor 11,5 Jahren. Allerdings betreibe ich seit dem kontrolliertes Trinken, führe Alkoholtagebuch und bin nie wieder mit Alkohol auffällig geworden.
Den Avanti 16+ Kurs habe ich am 20.05.2017 abgeschlossen, muss jedoch leider sagen, dass ich mich nicht wirklich gut vorbereitet fühle. Der Kurs war meiner Meinung nach mit zu vielen Teilnehmern besetzt und sehr oberflächlig und unpersönlich. Beim durchforsten des Inets, bin ich auf dieses Forum hier aufmerksam geworden. Die Beiträge sind interessant und aufschlussreich und erwecken den Eindruck, dass einem hier wirklich geholfen wird.
Den Fragebogen werde ich in den nächsten Tagen ausarbeiten und hochladen.
Vielen Dank schonmal im voraus.
FB Drogen
Zur Person
Geschlecht:männlich
Alter:29
Was ist passiert?
Drogensorte:THC
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz):seit 09/17 2-3 mal wöchentlich
Datum der Auffälligkeit:21.12.2016
Drogenbefund
Blutwerte:THC=1,6ng/ml; 11-OH-THC=1,1ng/ml; THC-COOH=38ng/ml
Schnelltest:Ja, Urin
Beim Kauf erwischt:Nein
Nur daneben gestanden:Nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiertezember 2016
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:Nein. Bisher haben sich die FEB mit den werten und Entzug der FE am 12.04.2017 und die Bußgeldstelle mit Bußgeldbescheid und 3 Monatigen Fahrverbot gemeldet
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt:bisher kein Verfahren
Verurteilt:Nein
Strafe abgebüßt:
Führerschein
Hab ich noch:Nein
Hab ich abgegeben:Ja
Hab ich neu beantragt:Ja, am 19.04.2017
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:0 Punkte, allerdings Eintragung wegen Trunkenheitsfahrt in 12.2005 mit 1,67 Promille
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):Noch keine Antwort auf Antrag auf Wiedererteilung
Bundesland:NRW
Konsum
Ich konsumiere noch:Nein
letzter Konsum:20.12.2016
Abstinenznachweis
Haaranalyse:Ja
Urinscreen:Nein
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung:Nein
Selbsthilfegruppe (SHG):Nein
Psychologe:Avanti 16+ beim NORDKURS
Ambulante/stationäre Therapie:Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: MPU wegen Alkohol (1,67 Promille) in 12.2016
VG
Nils