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brotwolf

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Hallo, anbei mein Fragebogen. Feedback wäre super :)

Was ist passiert? Verkehrskontrolle auf Autobahnrastplatz
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Daür und Häufigkeit je Substanz): jeden Tag Joints nach Arbeit. Kein Konsum vor Fahrten. Nachmittags auf Autobahn kontrolliert, Konsum am Abend vorher.
Datum der Auffälligkeit: April 2010

Drogenbefund
Blutwerte: 6,8 ng/mL
Schnelltest: verweigert
Beim Kauf erwischt: nein, kein Cannabis dabei / gefunden
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: 1000 Euro Strafe
Verurteilt: 8 Monate FS-Entzug

Führerschein
Hab ich abgegeben: Anfang November 2010
Hab ich neu beantragt: Will ich diese Woche

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja, einmal Beleidigung Beamter von 2009 und einmal mit Joint erwischt 2009

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: November 2010

Abstinenznachweis
Haaranalyse: lass ich mir grad wachsen

Aufarbeitung
Selbsthilfegruppe (SHG): Bin ich
Ambulante/stationäre Therapie: Warte auf Termin Langzeit, habe November Entgiftung gemacht seitdem clean, Langzeit müsste die nächsten Wochen starten

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Ja, 2001 schonmal MPU wegen Cannabis (aus Jugendakte, FS-Verlust wegen ALk), ein Jahr Haare wachsen lassen, MPU & FS neu gemacht
 

brotwolf

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Ich warte auf Beginn Langzeitentwöhnungsbehandlung. Ich wollte versuchen direkt nach der Langzeit eine MPU zu machen und die Langzeit nicht erwähnen wollte da mir mein Suchtberater gesagt hat dass nach Ende der Langzeit ein Abstinenzzeitraum von 1 Jahr nachzuweisen ist. (Ich bin ab November clean, lasse mir Haare wachsen da am günstigsten. Ich bin auf FS angewiesen und bin z.Zt. auf Krankengeld. Betrieb weiß von Kiffproblem und dass ich Langzeit mache. Von FS-Verlust weiß Arbeit nichts, bin auf FS angewiesen, daher meine Frage habt Ihr einen Tip/Rat wie man so etwas am sinnvollsten angehen kann. Will nicht aufs Arbeitsamt und meinem Job behalten. Wenn ich jetzt rechne ab heute plus 4 Monate (Langzeit) plus 12 Monate (Jahresabstinenznachweis nach Langzeit) dann bin ich im besten Fall noch min. 16 Monate ohne Lappen. Wer kann mir dazu etwas genaüs sagen bzw. helfen?
 
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admin

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Hallo brotwolf,
herzlich Willkommen bei uns.:smiley5:

Du wirst etwa 12 Monate Abstinenz nachweisen müssen, denn Du wirst sicher als Rückfalltäter gewertet.
Ist die Entgiftung aktenkundig?
In Deinem Fall halte ich eine MPU vor November 2011 für ziemlich aussichtslos.
 

brotwolf

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Hallo admin,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, welche mir, du wirst es kaum glauben sogar Mut macht ;-)
So November 2011 habe ich auch angepeilt -> Ein Jahr Abstinenz nachweisen. Der Suchtberater meinte nach der Therapie ein Jahr, also wenn die nächste Woche anfängt 4 Monate Therapie und danach nochmal 12 Monate. Ich habe ja "schon" 5 Monate. Wenn die Therapie um ist hätte ich schon 9 Monate.
Was meinst du mit Aktenkundig. Also habe Entgiftung freiwillig gemacht und dort entschieden eine Langzeit zu machen damit so
ein Problem nie wieder eintritt.
 
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admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Also hat die Führerscheinstelle von der Entgiftung keine Kenntnis.
Das wäre günstig.
Dann musst Du die Langzeit-Therapie auch nicht erwähnen.
Du müsstest allerdings erklären können, wie Du den Absprung vom Drogenkonsum erreicht hast...
 

Nancy

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Hallo brotwolf,

auch von mir noch ein herzliches Willkommen hier im Forum:smile:

Im Rahmen von neün Begutachtungsrichtlinien, die seit 07/09 bestehen und seit dem 1.1.2011 verstärkt zur Anwendung kommen, gibt es einige Änderungen, die auch wir hier im Forum erst einmal verinnerlichen müssen.

So bestehen z.B. die Forderungen an........


Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andaürn. Damit musste die in den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andaürnder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.

Von daher scheint auch dein Suchtberater noch nicht ganz auf dem neüsten Stand der Dinge zu sein.

Ich halte es daher für empfehlenswert, deine Entzugstherapie bei der MPU mit einzubringen, sofern du einen pos. Abschlussbericht vorlegen kannst.

Hier kannst du die kpl. Neuregelung einmal lesen:

http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?280-Neü-Begutachtungsrichtlinien
 

brotwolf

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Hallo Nancy,

vielen Dank für die Informationen. Naja hab mich entschlossen alles nach der Langzeit anzustreben sonst bezahl ich nur umsonst die MPU -> hatte vor dass die nächste Zeit zu machen und daher nix von der Langzeit & Entgiftung zu erwähnen.
Naja die Informationen mit den Abstinenznachweiszeiten sind ja auch "flexibel" auslegbar.

Ich habe eine andere Frage:
Die Führerscheinsperre läuft mitte Juni ab, im Schreiben von FS-Stelle steht ich soll 3 Monate vorher FS neu beantragen, dass wär so genau diese Woche. Ist es sinnvoll / nicht sinnvoll den jetzt zu beantragen? Ich meine beantragen kann ich den doch jetzt schon oder und mal sehen was die von mir wollen. Ich gehe davon aus bis November ein Jahr nachzuweisen (mindestens). Schlimmer kanns ja nicht werden...
Eine andere Frage: Im Fragebogen steht ob ich Einsicht in meine Akte genommen habe. Im Schreiben von FS-Stelle steht ich soll den Antrag zur Erteilung eines neün FS bei meinem Einwohnermeldeamt machen (Passbild, Sehttest & Führungszeugnis zu Händen FS-Stelle).
Ab wann kann ich Einsicht in meine Akte nehmen bzw. wann ist es am sinnvollsten? Wissen die auch von meiner MPU von vor zehn Jahren (oder verjährt dass irgendwann)?, Einsicht nehm ich doch bei der Führerscheinstelle oder bei mir aufm Amt?

Viele offene Fragen, danke im voraus
 
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admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo brotwolf,
den Neuantrag solltest Du nicht zu früh stellen,ca. 2 Monate vor der Mpu ist ausreichend.
Der Antrag hat nämlich nur etwa 3 Monate Gültigkeit.
Deine MPU vor 10 Jahren ist sicher noch in der Akte enthalten, erst 10 Jahre nach der letzten Neürteilung muss das gelöscht werden.

Akteneinsicht empfiehlt sich nach dem Neuantrag, kurz bevor Du Dein MPI benannt hast. Erst dann ist sie wirklich vollständig...
 

brotwolf

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Hallo admin,

den Neuantrag wollte ich eigentlich schon stellen, da ich ja danach erst weiß was die von mir wollen (Abstinenzzeitraum, MPU etc..). Bisher habe ich den FS halt seit November abgegeben und habe 8 Monate Sperre welche Mitte Juni ausläuft. Bisher weiß Amt also nix, nur dass mein Lappen weg ist wegen Kiffen. Ich habe gedacht ich stelle mal den Neuantrag und gucke was die von mir wollen? kann man damit etwas falsch machen?
Ich musste damals den FS neu machen da er länger als 2 Jahre weg war insgesamt (hat mir damals keiner gesagt, sonst hätte ich schneller gemacht ;-)), ist dass dann auch eine Neürteilung bei "neu" machen (Fahrschule, Prüfung)?

broti
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo admin,

den Neuantrag wollte ich eigentlich schon stellen, da ich ja danach erst weiß was die von mir wollen (Abstinenzzeitraum, MPU etc..). Bisher habe ich den FS halt seit November abgegeben und habe 8 Monate Sperre welche Mitte Juni ausläuft. Bisher weiß Amt also nix, nur dass mein Lappen weg ist wegen Kiffen. Ich habe gedacht ich stelle mal den Neuantrag und gucke was die von mir wollen? kann man damit etwas falsch machen?
Ich musste damals den FS neu machen da er länger als 2 Jahre weg war insgesamt (hat mir damals keiner gesagt, sonst hätte ich schneller gemacht ;-)), ist dass dann auch eine Neürteilung bei "neu" machen (Fahrschule, Prüfung)?

broti

Das gilt als Neürteilung.

Die Führerscheinstelle hat sicher schon Kenntnis, sie werden eine MPU anordnen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo brotwolf,

Hallo Nancy,

vielen Dank für die Informationen. Naja hab mich entschlossen alles nach der Langzeit anzustreben sonst bezahl ich nur umsonst die MPU -> hatte vor dass die nächste Zeit zu machen und daher nix von der Langzeit & Entgiftung zu erwähnen.
Naja die Informationen mit den Abstinenznachweiszeiten sind ja auch "flexibel" auslegbar.

Das sind sie seit diesem Jahr eben nicht mehr....im Gegenteil :smile:

Ich habe eine andere Frage:
Die Führerscheinsperre läuft mitte Juni ab, im Schreiben von FS-Stelle steht ich soll 3 Monate vorher FS neu beantragen, dass wär so genau diese Woche. Ist es sinnvoll / nicht sinnvoll den jetzt zu beantragen? Ich meine beantragen kann ich den doch jetzt schon oder und mal sehen was die von mir wollen. Ich gehe davon aus bis November ein Jahr nachzuweisen (mindestens). Schlimmer kanns ja nicht werden...
Eine andere Frage: Im Fragebogen steht ob ich Einsicht in meine Akte genommen habe. Im Schreiben von FS-Stelle steht ich soll den Antrag zur Erteilung eines neün FS bei meinem Einwohnermeldeamt machen (Passbild, Sehttest & Führungszeugnis zu Händen FS-Stelle).
Ab wann kann ich Einsicht in meine Akte nehmen bzw. wann ist es am sinnvollsten? Wissen die auch von meiner MPU von vor zehn Jahren (oder verjährt dass irgendwann)?, Einsicht nehm ich doch bei der Führerscheinstelle oder bei mir aufm Amt?

Viele offene Fragen, danke im voraus
Dazu hatte dir unser admin ja bereits eine Antwort gegeben.
Ich habe nach dem hier...

brotwolf Hallo admin,

den Neuantrag wollte ich eigentlich schon stellen, da ich ja danach erst weiß was die von mir wollen (Abstinenzzeitraum, MPU etc..). Bisher habe ich den FS halt seit November abgegeben und habe 8 Monate Sperre welche Mitte Juni ausläuft. Bisher weiß Amt also nix, nur dass mein Lappen weg ist wegen Kiffen. Ich habe gedacht ich stelle mal den Neuantrag und gucke was die von mir wollen? kann man damit etwas falsch machen?
Ich musste damals den FS neu machen da er länger als 2 Jahre weg war insgesamt (hat mir damals keiner gesagt, sonst hätte ich schneller gemacht ;-)), ist dass dann auch eine Neürteilung bei "neu" machen (Fahrschule, Prüfung)?
...jedoch das Gefühl, dass du es noch nicht ganz verstanden hast.

Die FSSt. entscheidet NICHT darüber, wie lange du AN nachweisen musst, sondern das MPI. Das du zur MPU musst steht außer Frage. Die MPU hast du fest gebucht!!

Darum ist das hier im Moment das einzig Richtige.....

admin Hallo brotwolf,
den Neuantrag solltest Du nicht zu früh stellen,ca. 2 Monate vor der Mpu ist ausreichend.
Der Antrag hat nämlich nur etwa 3 Monate Gültigkeit.
Deine MPU vor 10 Jahren ist sicher noch in der Akte enthalten, erst 10 Jahre nach der letzten Neürteilung muss das gelöscht werden.
Mach erstmal deine Therapie und erbringe die erforderlichen AN.....erst danach solltest du einen Neuantrag stellen.

Im übrigen: Die 2-Jahres-Regel existiert nicht mehr. D.h., du musst deinen FS auch nach diesem Zeitraum nicht neu machen.
 

brotwolf

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Hallo Nancy,

vielen Dank für die Antworten.

Die FSSt. entscheidet NICHT darüber, wie lange du AN nachweisen musst, sondern das MPI. Das du zur MPU musst steht außer Frage. Die MPU hast du fest gebucht!!

Dass ich die MPU gewonnen habe weiß ich :).Habe gedacht den Neuantrag zu stellen & dass das MPI
"nur" eine Abstinenz von 6 Monaten fordert welche ich bis nächsten Monat erfüllen könnte. Ich gehe davon aus dass ich 1 Jahr AN erbringen werde/sollte/muss aber um mehr Infos zu bekommen sollte ich doch Einsicht in meine Akte nehmen oder? Geht sowas einfach so?
Wollte auch mal in die Akte sehen weil ich immer zwei Werte wegen THC lese. Habe in meinem Strafbefehl aber nur einen stehen, den anderen kann ich wohl nur durch Akteneinsicht feststellen oder?

Auch vielen Dank für die Info mit der 2 Jahresfrist.
 
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brotwolf

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Hallo virusx5,

ist es sinnvoll auch den Antrag auf Neürteilung zu stellen -> die Unterlagen müssen doch erst angefordert werden damit Akte komplett ist oder lohnt es sich schon vorab da rein zu schaün? Ich bin so ein wenig hin & hergerissen den Neuantrag zu stellen.
Wenn MPI "nur" 6 Monate Nachweis fordert würde ich mich zur MPU anmelden aber sowas kann ich doch erst erfahren wenn ich die Neürteilung vornehme oder? Da werden ja dann die erforderlichen Unterlagen zum jetzigen Vergehen angefordert und dann kann ich mir einen komplett Überblick verschaffen? Kann man auch einfach ohne Infos ein Beratungsgespräch bei einem MPI machen wo diese die AN-Zeiträume benennnen? -> heißt ich weiß ja nicht was in meiner Akte ist (wird doch von FS-Stelle an MPI geschickt oder?)
Sorry dass ich hier alle Infos rausqütsche und mich evtl. im Kreis drehe, bin z.Zt. auf Krankengeld und benötige FS für Arbeit.
 
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admin

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Administrator
Beratungsgespräche sind nur noch über den TÜV möglich.
Kostenpunkt ca. 60,-€

Deine Akte wird von der Führerscheinstelle an das MPI versendet, also weiß der GA auch alles was darin enthalten ist...
 

brotwolf

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Hallo admin,

bin am überlegen nächste Woche FS neu zu beantragen. Wie du ja schon geschrieben hast ist dieser Antrag nur 3 Monate gültig.
Ich würde beantragen und etwas abwarten und dann in meine Akte schaün was so alles drin ist mit meiner aktüllen. Ist dass sinnvoll oder sollte ich noch warten? Kein Plan, nachher steh ich da und hätte "nur" 6 Monate AN bringen müssen aber mache 12, gehe auch von 12 aus aber Versuch ist's mir wert. Gibt es Nachteile wenn ich den beantragen würde und dann in den 3 Monaten kein Gutachen bringe?

Danke
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo brotwolf,

Kein Plan, nachher steh ich da und hätte "nur" 6 Monate AN bringen müssen aber mache 12, gehe auch von 12 aus aber Versuch ist's mir wert. Gibt es Nachteile wenn ich den beantragen würde und dann in den 3 Monaten kein Gutachen bringe?

Danke

Du müsstest dann wieder einen Neuantrag stellen, fallst Die FsSt. keiner Verlängerung der Frist zustimmt.
Ich gehe bei Dir aber auch von 12 Monaten aus....
 

brotwolf

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Hallo admin,

ja ich geh auch von 12 Monaten aus aber irgendwie will ich es versuchen, will mir nur selber keine Steine in den Weg legen nach dem Motto: FsSt: Warum beantragt Herr brotwolf seinen Führerschein jetzt erst (Ende diesen Jahres) etc.. weiß ja nicht wie die ticken bzw. was bei denen abläuft.
Noch eine Frage:
Ich lass mir Haar wachsen zwecks AN Nachweis. Muss ich mich vorher irgendwo melden für AN (MPI) oder reicht es wenn ich Neuantrag stelle und dann MPI aussuche?
 
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admin

Administrator und MPU Profi
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Hallo brotwolf,
vielleicht solltest Du vor dem Neuantrag ein Gespräch mit der FsSt. suchen.
Da wird "man" Dir sicher den Zeitablauf genau erlären...

Für eine Haaranalyse musst Du Dich nicht vorher melden oder einen Screening-Vertrag abschließen.
Da reicht es völlig aus nach dem Neuantrag das MPI zu benennen...
 

brotwolf

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Hallo admin,

vielen Dank für die Infos :) werde ich morgen mal anrufen und Termin um Einsicht bitten. Ich kann ja eh erst was unternehmen wenn ich genau weiß was in Akte ist. Weißt du ob man sich den Inhalt der Akte auch kopieren lassen kann, zum mit nach Hause nehmen?
 
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