wo sind die BUK eigentlich zu finden
Die BUK sind ein Buch, welches du im Buchhandel erwerben kannst: "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien", erschienen im Kirschbaumverlag. Aktuell ist wohl die 3. Auflage. Preis aktuell 149,00 Euro. Ob es in Bibliotheken ausleihbar ist weiß ich nicht. Falls ja, wird es besorgt werden müssen.
Zur Abstinenz: Ein Schimmel ist grundsätzlich weiß, ein weißer Schimmel damit doppelt gemoppelt. Gleiches gilt für den schwarzen Rappen, ein Rappe ist immer schwarz. Abstinez ist immer lebenslänglich, auch wenn es nicht dazugeschrieben wird. Ein zeitweiser Verzicht auf Alkohol ist eine Trinkpause.
Um eine MPU zu bestehen ist eine Voraussetzung, dass du die geänderte Lebensweise über einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens ein Jahr, Ausnahmesweise auch mal 6 Monate) gelebt und geübt hast. Deshalb kannst du keine MPU bestehen, wenn du mit einem Jahr Abstinenznachweisen bis kurz vor der MPU ankommst, aber berichtest, dass du zukünftig sehr selten bei bestimmten Anlässen doch mal zum Anstoßen etwas Alkohol trinken willst.
Du kannst eine reine Alkohol-MPU (also ohne Drogenproblematik) bestehen, wenn du zunächst ein halbes Jahr Trinkpause machst (das ist dann keine Abstinenz, auch wenn du die Trinkpause durch Abstinenznachweise belegst), dann ein halbes Jahr kontrolliertes Trinken lebst und auch mit kontrolliertem Trinken weiter leben willst. Allerdings erwartet der Gutachter dann eine Erklärung, warum dir das kontrollierte Trinken doch wichtig erscheint.
Verschiedene Begriffe wie Alkoholmissbrauch und kontrolliertes Trinken haben in unterschiedlichen Zusammenhängen eine unterschiedliche Bedeutung. So auch im medizinischen und im verkehrsrechtlichen Sinn. Bei einer MPU sind die Begriffe im verkehrsrechtlichen Sinn auszulegen.
Beispiel: Im medizinischen Sinn ist kontrolliertes Trinken bereits, wenn jemand sich täglich 4 Promille antrinkt und das auf 3 Promille reduzieren kann. Im verkehrsrechtlichen Sinn ist kontrolliertes Trinken mehr oder weniger eine Abstinenz mit sehr wenigen Trinkanlässen mit jeweils einer sehr begrenzten Trinkmenge. Dazu noch lange vorher geplant.
Alkoholmissbrauch im verkehrsrechtlichen Sinn liegt bereits vor, wenn jemand mit mehr als 1,1 Promille fährt. Wenn er dabei erwischt wird hat er nachweislich Alkokoholmissbrauch im verkehrsrechtlichen Sinn begangen. Damit gilt nach den Beurteilungskriterien für dich:
Der Klient hat bereits einmal mit einer hohen BAK (>1,1‰) am Straßenverkehr teilgenommen
Daraus folgt wiederum:
Bei Hinweisen auf zusätzlichen Alkoholmissbrauch bzw. unkontrollierten Alkoholkonsum in der Vergangenheit oder auf eine Suchtverlagerung hin zu Alkohol, wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht.
Das hingegen
Falls der Klient weiterhin Alkohol konsumiert, finden sich keine Hinweise auf problematische Konsummuster, die sich ungünstig auf die Aufrechterhaltung der Drogenabstinenz auswirken können
gilt nur, wenn du keinen problematischen Alkoholkonsum aufweist oder der dir zumindest nicht nachgewiesen werden konnte.
Bei deiner Vorgeschichte wirst du eine MPU ohne zusätzliche Alkoholabstinenz (wie bereits geschrieben beinhaltet das lebenslang) mit mindestens einem Jahr Abstinenzbelegen nicht bestehen können.