Mischkonsum Alk + Drogen -> Dauerhaft auf Alk verzichten?

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Hi,

Ich habe jetzt bald meine MPU...

Ich bin mit 1,20 BAK aufgefallen + MDMA & MDA.
Hab 1 Jahr Abstinenz und 1 Jahr Vorbereitung hinter mir.

Aber ich bin mir ehrlich gesagt noch unsicher, ob ich bei der MPU sagen muss, dass ich dauerhaft / für immer auf Alk verzichten werde? Aufgrund allein des Mischkonsums?
Oder komm ich hier auch mit kontrolliertem Trinken durch?
Im Internet lese ich halt irgendwie unterschiedliches...und mein Berater schien sich auch nicht ganz sicher zu sein...

Irgendwo wäre es schon hart, wenn ich nie mehr einen Tropfen trinken dürfte.
Ich meine, ich bin erst 21...

Vielen Dank schon mal für eine hilfreiche Antwort, das würde mich jetzt sehr erleichtern...
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Pauschal kann deine Frage nicht beantwortet werden, da deine Problemtiefe und Historie mit deinem Alkoholkonsum hier nicht bekannt ist. Deinem Berater ist das ja sicherlich bekannt, aber selbst der ist sich ja unsicher. Letzteres macht mich aber auch etwas stutzig, da dein Berater mit dir ja eine Strategie(Abstinenz oder KT) für die MPU erarbeiten sollte.

Schlussendlich entscheidet ja nur der Gutachter anhand deiner Geschichte und Problemtiefe, ob er dir das KT nach der MPU zutraut. Von deinem Alter und der Promillezahl erscheint KT ganz sicher möglich, allerdings sehe ich den Mischkonsum kritisch und dass das KT nicht eingeübt wurde. Normal sieht der Gutachter es sehr gerne, das du bereits das KT über Minimum 6 Monate eingeübt hast und somit über Erfahrungswerte verfügst.

Bringt dich natürlich jetzt nicht weiter,
entscheiden musst du es eh selber. Ich würde dir raten mit zukünftiger Abstinenz in die MPU zu gehen und dieses dann auch stark zu verinnerlichen. Auch mit 21 Jahren kann man sich durchaus für eine Alkoholabstinenz entscheiden, das muss ein Gutachter nicht unbedingt als unglaubwürdig sehen, sondern vielleicht eher als Reifeprozess. Es gibt ja auch genug Menschen die noch nie Alkohol angerührt haben, warum soll es nach negativen Erfahrungen also unwahrscheinlich sein, das man sich von Alkohol distanziert. Du gehst ja auch mit einer lebenslangen Drogenabstinenz in die MPU, warum also nicht mit Alkohol gleich auch mit?

Das du nach positiver MPU auch gerne mal wieder einen Tropfen Alkohol trinken möchtest verstehe ich durchaus. Wenn es dann ohne Verkehrsteilnahme klappt ist es in meinen Augen auch nicht verwerflich. Persönlich finde ich KT zwar als Möglichkeit für die MPU in Ordnung, kann mir aber kaum vorstellen, das sich der Großteil nach einer positiven MPU wirklich strikt daran hält. Ob du es schaffen würdest, kann ich natürlich nicht beurteilen Also nochmal mein Rat mit Abstinenz in die MPU zu gehen und es nach positiver MPU am besten auch beizubehalten.
 

Andi18

MPU Profi
Ich sehe das genauso wie Hammer geschrieben hat.
Allerdings meine ich, dass bei mischkonsum ANs über ein Jahr Bedingung ist, was Du ja hast. Das bedeutet für mein Verständnis damit mit AB in die mpu zu gehen.
Was nach erfolgreichem Abschluss dann passiert, bleibt Dir überlassen.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus @MPU_Fighter ,
falls Abstinenz gefordert ist, ist das keine Bestrafung, sondern dient dem Erlernen und Festigen anderer Gewohnheiten. Jede MPU hat das Ziel, nachzuweisen, dass eine Verhaltensänderung stattgefunden hat und entsprechend stabil für die Zukunft ist.
Wenn also AB gefordert ist, heißt das für dich, dass du AB einübst und verinnerlichst und auch in Zukunft betreiben sollst.
Es ist mir immer wieder unverständlich, warum jemand erfolgreich ein AB-Programm absolviert und dann das dringende Bedürfnis hat, dem GA zu erzählen, dass er eigentlich viel lieber wieder trinken möchte.
Nachdem du so lange durchgehalten hast, kannst du doch sicher einen dauerhaften Vorsatz formulieren.
Was du nach der Wiedererlangung der FE dann machst, mag auf einem anderen Blatt stehen....
 

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Servus @MPU_Fighter ,
falls Abstinenz gefordert ist, ist das keine Bestrafung, sondern dient dem Erlernen und Festigen anderer Gewohnheiten. Jede MPU hat das Ziel, nachzuweisen, dass eine Verhaltensänderung stattgefunden hat und entsprechend stabil für die Zukunft ist.
Wenn also AB gefordert ist, heißt das für dich, dass du AB einübst und verinnerlichst und auch in Zukunft betreiben sollst.
Es ist mir immer wieder unverständlich, warum jemand erfolgreich ein AB-Programm absolviert und dann das dringende Bedürfnis hat, dem GA zu erzählen, dass er eigentlich viel lieber wieder trinken möchte.
Nachdem du so lange durchgehalten hast, kannst du doch sicher einen dauerhaften Vorsatz formulieren.
Was du nach der Wiedererlangung der FE dann machst, mag auf einem anderen Blatt stehen....

Es wurde keine Abstinenz "gefordert". Mein Berater meinte damals nur, dass ich vorsichtshalberweise auch mit Alkohol machen soll.

Warum ist das für dich so unverständlich? Ich bin 21 Jahre alt - meints du es kommt so glaubwürdig rüber, wenn ich sage, ich verzichte ein Leben lang auf Alkohol?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
AB wird wenn sie „gefordert“ wird, vom GA „gefordert“. In dem Moment ist es dann eh zu spät.


Warum ist das für dich so unverständlich? Ich bin 21 Jahre alt - meints du es kommt so glaubwürdig rüber, wenn ich sage, ich verzichte ein Leben lang auf Alkohol?
Je nach Vorgeschichte ist das der sinnvollste Weg und wsrum sollte das unglaubwürdig sein? Viele junge Menschen trinken nichts, es ist doch nicht vorgeschrieben dass man säuft.
ist es unglaubwürdig wenn ein Junkie in jungen Jahren aufhört mit Drogen oder ist das vielleicht der bessere Weg?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wär gut, wenn jemand mir was sicheres entsprechend den geltenden Kriterien sagen könnte...
Ich bin ja hier im Forum überwiegend für den Bereich "DROGEN" zuständig, daher kann ich dir mit ruhigem Gewissen prophezeihen, dass du mit einem Mischkonsum für 12 Monate Abstinenzpflichtig bist. Ich habe hier mit knapp 12 Jahren im Forum, keinen einzigen User erlebt, der ohne diese Auflagen durch eine MPU gekommen ist. Die Betonung liegt in "Auflagen", nicht was du nach einer bestandenen MPU machst.
Du kannst sehr wohl wieder Alkohol trinken, dafür wirst du in Zukunft auch nicht bestraft werden ... sofern dein Trennvermögen funktioniert.
 

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Ich bin ja hier im Forum überwiegend für den Bereich "DROGEN" zuständig, daher kann ich dir mit ruhigem Gewissen prophezeihen, dass du mit einem Mischkonsum für 12 Monate Abstinenzpflichtig bist. Ich habe hier mit knapp 12 Jahren im Forum, keinen einzigen User erlebt, der ohne diese Auflagen durch eine MPU gekommen ist. Die Betonung liegt in "Auflagen", nicht was du nach einer bestandenen MPU machst.
Du kannst sehr wohl wieder Alkohol trinken, dafür wirst du in Zukunft auch nicht bestraft werden ... sofern dein Trennvermögen funktioniert.

Ok, Danke, du wirkst mir schon viel sicherer.

1 Jahr Abstinenz auf Drogen UND Alkohol habe ich ja.
Meine Frage war vor allem: Muss ich dem Gutachter sagen, dass ich weiterhin und FÜR IMMER abstinent von Alkohol (!) bleibe?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo MPU_Fighter,
Meine Frage war vor allem: Muss ich dem Gutachter sagen, dass ich weiterhin und FÜR IMMER abstinent von Alkohol (!) bleibe?
genau das ist es was nicht einfach mal mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann...

Lt. den Buk wird in Kriterium D 2.3 N folgendes beschrieben (Auszüge):

Der Klient weist eine polyvalente Drogenproblematik auf oder er konsumierte (auch) als hoch suchtpotent bekannte Drogen, oder Drogen, deren Wirkungsverlauf, Wirkstoffkonzentration oder Konsumrisiko als unkontrollierbar eingestuft werden müssen.

- Der Klient berichtet davon, dass er Drogen zur Wirkungsveränderung gemeinsam mit Alkohol konsumiert hat
- Der Klient berichtet von einem problematischen Alkoholkonsum, der zusätzlich zum Drogenkonsum bestand, von ihm abgelöst wurde oder ihn ersetzen sollte
- Der Klient hat bereits einmal mit einer hohen BAK (>1,1‰) am Straßenverkehr teilgenommen


Unter den Kriterien für eine angemessene Problembewältigung ist dann zu finden:

- Bei Hinweisen auf zusätzlichen Alkoholmissbrauch bzw. unkontrollierten Alkoholkonsum in der Vergangenheit oder auf eine Suchtverlagerung hin zu Alkohol, wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht.
- Falls der Klient weiterhin Alkohol konsumiert, finden sich keine Hinweise auf problematische Konsummuster, die sich ungünstig auf die Aufrechterhaltung der Drogenabstinenz auswirken können


Da wir hier deine Geschichte und die Hintergründe nicht kennen, ist es somit nicht möglich hier eine Einschätzung zu geben.
Ändern könnte man dies, indem du sowohl den entsprechenden Profilfragebogen, als auch den Fragebogen für eine Drogen-MPU ausfüllen würdest, da dieser viel besser auf Mischkonsum ausgelegt ist als der Alk-FB. Es wäre aus meiner Sicht dann auch besser deinen Thread in den Drogenbereich zu verschieben.....
 

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Besser beide Themen getrennt behandeln und somit beide FB bearbeiten.
Wär noch nett, wenn du auf meine letzte Frage konkret an dich eingehen könntest.
Du schreibst 1 Jahr Abstinenzbelege. Aber muss ich ganz konkret im Gespräch mit dem Gutachter sagen, dass ich auch DAUERHAFT / FÜR IMMER auf Alkohol verzichten werde?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Du schreibst 1 Jahr Abstinenzbelege. Aber muss ich ganz konkret im Gespräch mit dem Gutachter sagen, dass ich auch DAUERHAFT / FÜR IMMER auf Alkohol verzichten werde?
Ja.

Es läuft im Prinzip so:
Der GA stellt eine Hypothese (Diagnose).
Auf Basis dieser Hypothese gibt es Anforderungen, in deinem Fall gehen wir von einer Abstinenzforderung aus.

Das bedeutet in der Praxis:
- 12 Monate Nachweise
- Abstinenz ist nicht zu verwechseln mit Trinkpause, AB ist lebenslang

Noch praktischer:
Wenn du einem GA erzählst, dass du bald wieder trinken möchtest, dann heisst das: laufen.

In der MPU gibt es also nur schwarz/weiss, AB oder nicht AB.

Kein GA der Welt kann überprüfen, was du später mal machst, ich weise aber typischerweise darauf hin, dass man sich bei der MPU durchaus etwas gedacht hat und eine AB-Forderung dann auch sehr berechtigt sein kann, will heissen, du solltest dir generell Gedanken machen, wie du künftig mit Rauschmitteln umgehen willst.
 

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Ja.

Es läuft im Prinzip so:
Der GA stellt eine Hypothese (Diagnose).
Auf Basis dieser Hypothese gibt es Anforderungen, in deinem Fall gehen wir von einer Abstinenzforderung aus.

Das bedeutet in der Praxis:
- 12 Monate Nachweise
- Abstinenz ist nicht zu verwechseln mit Trinkpause, AB ist lebenslang

Noch praktischer:
Wenn du einem GA erzählst, dass du bald wieder trinken möchtest, dann heisst das: laufen.

In der MPU gibt es also nur schwarz/weiss, AB oder nicht AB.

Kein GA der Welt kann überprüfen, was du später mal machst, ich weise aber typischerweise darauf hin, dass man sich bei der MPU durchaus etwas gedacht hat und eine AB-Forderung dann auch sehr berechtigt sein kann, will heissen, du solltest dir generell Gedanken machen, wie du künftig mit Rauschmitteln umgehen willst.
Das würde aber jetzt dem widersprechen, was Nancy geschrieben und aus den BUK zitiert hat.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Der Klient weist eine polyvalente Drogenproblematik auf
Der Klient hat bereits einmal mit einer hohen BAK (>1,1‰) am Straßenverkehr teilgenommen
Bei Hinweisen auf zusätzlichen Alkoholmissbrauch bzw. unkontrollierten Alkoholkonsum in der Vergangenheit oder auf eine Suchtverlagerung hin zu Alkohol, wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht.

Es liegt ein mehrfacher Konsum vor - Drogen + Alkohol.
Du bist mit Alk am Steuer aufgefallen.
Das ist ein Zeichen von Alkoholmissbrauch.
Folglich wird dich vermutlich ein GA in der Abstinenzforderung sehen.

Wenn du dir gerne andere Zitate rauspicken magst und mit deiner eigenen Strategie in die MPU gehen willst, darfst du das gerne, aber es wird dir nicht unbedingt helfen.
 

MPU_Fighter

Neuer Benutzer
Es liegt ein mehrfacher Konsum vor - Drogen + Alkohol.
Du bist mit Alk am Steuer aufgefallen.
Das ist ein Zeichen von Alkoholmissbrauch.
Folglich wird dich vermutlich ein GA in der Abstinenzforderung sehen.

Wenn du dir gerne andere Zitate rauspicken magst und mit deiner eigenen Strategie in die MPU gehen willst, darfst du das gerne, aber es wird dir nicht unbedingt helfen.
Ich glaube, du verstehst die einzelnen Begriffe nicht oder übersiehst den Absatz?!

Nochmal:

"Falls der Klient weiterhin Alkohol konsumiert, finden sich keine Hinweise auf problematische Konsummuster, die sich ungünstig auf die Aufrechterhaltung der Drogenabstinenz auswirken können"
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
wo sind die BUK eigentlich zu finden

Die BUK sind ein Buch, welches du im Buchhandel erwerben kannst: "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien", erschienen im Kirschbaumverlag. Aktuell ist wohl die 3. Auflage. Preis aktuell 149,00 Euro. Ob es in Bibliotheken ausleihbar ist weiß ich nicht. Falls ja, wird es besorgt werden müssen.

Zur Abstinenz: Ein Schimmel ist grundsätzlich weiß, ein weißer Schimmel damit doppelt gemoppelt. Gleiches gilt für den schwarzen Rappen, ein Rappe ist immer schwarz. Abstinez ist immer lebenslänglich, auch wenn es nicht dazugeschrieben wird. Ein zeitweiser Verzicht auf Alkohol ist eine Trinkpause.

Um eine MPU zu bestehen ist eine Voraussetzung, dass du die geänderte Lebensweise über einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens ein Jahr, Ausnahmesweise auch mal 6 Monate) gelebt und geübt hast. Deshalb kannst du keine MPU bestehen, wenn du mit einem Jahr Abstinenznachweisen bis kurz vor der MPU ankommst, aber berichtest, dass du zukünftig sehr selten bei bestimmten Anlässen doch mal zum Anstoßen etwas Alkohol trinken willst.

Du kannst eine reine Alkohol-MPU (also ohne Drogenproblematik) bestehen, wenn du zunächst ein halbes Jahr Trinkpause machst (das ist dann keine Abstinenz, auch wenn du die Trinkpause durch Abstinenznachweise belegst), dann ein halbes Jahr kontrolliertes Trinken lebst und auch mit kontrolliertem Trinken weiter leben willst. Allerdings erwartet der Gutachter dann eine Erklärung, warum dir das kontrollierte Trinken doch wichtig erscheint.

Verschiedene Begriffe wie Alkoholmissbrauch und kontrolliertes Trinken haben in unterschiedlichen Zusammenhängen eine unterschiedliche Bedeutung. So auch im medizinischen und im verkehrsrechtlichen Sinn. Bei einer MPU sind die Begriffe im verkehrsrechtlichen Sinn auszulegen.

Beispiel: Im medizinischen Sinn ist kontrolliertes Trinken bereits, wenn jemand sich täglich 4 Promille antrinkt und das auf 3 Promille reduzieren kann. Im verkehrsrechtlichen Sinn ist kontrolliertes Trinken mehr oder weniger eine Abstinenz mit sehr wenigen Trinkanlässen mit jeweils einer sehr begrenzten Trinkmenge. Dazu noch lange vorher geplant.

Alkoholmissbrauch im verkehrsrechtlichen Sinn liegt bereits vor, wenn jemand mit mehr als 1,1 Promille fährt. Wenn er dabei erwischt wird hat er nachweislich Alkokoholmissbrauch im verkehrsrechtlichen Sinn begangen. Damit gilt nach den Beurteilungskriterien für dich:

Der Klient hat bereits einmal mit einer hohen BAK (>1,1‰) am Straßenverkehr teilgenommen

Daraus folgt wiederum:

Bei Hinweisen auf zusätzlichen Alkoholmissbrauch bzw. unkontrollierten Alkoholkonsum in der Vergangenheit oder auf eine Suchtverlagerung hin zu Alkohol, wird auch die Alkoholabstinenz durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht.

Das hingegen

Falls der Klient weiterhin Alkohol konsumiert, finden sich keine Hinweise auf problematische Konsummuster, die sich ungünstig auf die Aufrechterhaltung der Drogenabstinenz auswirken können

gilt nur, wenn du keinen problematischen Alkoholkonsum aufweist oder der dir zumindest nicht nachgewiesen werden konnte.

Bei deiner Vorgeschichte wirst du eine MPU ohne zusätzliche Alkoholabstinenz (wie bereits geschrieben beinhaltet das lebenslang) mit mindestens einem Jahr Abstinenzbelegen nicht bestehen können.
 
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