Hallo
Ich habe dieses Forum leider "zu spät" gefunden. Ich habe bereits eine MPU absolviert und warte auf das Gutachten.
Ich habe eine eher triviale Frage, aber das beschäftigt mich etwas. Und zwar...
Meine Frist zur Beibringung des Gutachtens wäre eigentlich am 17.05 ausgelaufen. Das MPI, bei welchem ich die MPU gemacht habe, weiß ja auch von der ursprünglichen Frist bis zum 17.05. Frau Dr. meinte schon, dass es knapp wird. Darauf sagte ich, dass ich eine Fristverlängerung beantragen werde.
Das habe ich nun auch gemacht und von meiner Sachbearbeiterin bei der FSS eine Fristverlängerung bis Ende Juli bekommen. In ihrer Email steht, ich solle das MPI über diese Fristverlängerung benachrichtigen. Ich habe schon zig mal versucht dort anzurufen, komme aber nie durch.
Jetzt die Frage: Muss ich das MPI in meinem Falle unbedingt von der Fristverlängerung informieren? Oder kann ich einfach in Ruhe auf das Gutachten warten? Dieses sollte ja innerhalb der Fristverlängerung bis Ende Juli ankommen.
Liebe Grüße
Maxi
Ich habe dieses Forum leider "zu spät" gefunden. Ich habe bereits eine MPU absolviert und warte auf das Gutachten.
Ich habe eine eher triviale Frage, aber das beschäftigt mich etwas. Und zwar...
Meine Frist zur Beibringung des Gutachtens wäre eigentlich am 17.05 ausgelaufen. Das MPI, bei welchem ich die MPU gemacht habe, weiß ja auch von der ursprünglichen Frist bis zum 17.05. Frau Dr. meinte schon, dass es knapp wird. Darauf sagte ich, dass ich eine Fristverlängerung beantragen werde.
Das habe ich nun auch gemacht und von meiner Sachbearbeiterin bei der FSS eine Fristverlängerung bis Ende Juli bekommen. In ihrer Email steht, ich solle das MPI über diese Fristverlängerung benachrichtigen. Ich habe schon zig mal versucht dort anzurufen, komme aber nie durch.
Jetzt die Frage: Muss ich das MPI in meinem Falle unbedingt von der Fristverlängerung informieren? Oder kann ich einfach in Ruhe auf das Gutachten warten? Dieses sollte ja innerhalb der Fristverlängerung bis Ende Juli ankommen.
Liebe Grüße
Maxi