Hallo, ich hoffe hier kennt sich jemand gut aus:
Wie ich verstanden habe, ordnen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin seit diesem Jahr bei Ersttätern eine MPU bereits ab 1,1 Promille an, unabhängig davon, wann die Tat geschah. Sind eventuell auch schon andere Bundesländer betroffen?
Wie sieht es mit den Bundesländern, wie z.B. Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen aus?
Weiß jemand genaueres darüber?
Mein Fall passt nämlich genau zu diesem Sachverhalt.
Ich wohne in Rheinland-Pfalz und ging letzte Woche (Anfang Oktober) zu meiner Führerscheinstelle, wo nichts von MPU gesagt wurde,
obwohl ich Kopien des Strafbefehls vorzeigte.
Die Leute dort warten jetzt nur noch auf das Führungszeugnis aus Bonn, dann würde der Antrag bearbeitet werden.
In der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Mainz bestätigte man mir,
dass bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille keine MPU erforderlich sei.
Allerdings habe ich irgendwie Bedenken und kann mich darauf nicht 100%ig verlassen, insbesondere
da ja anscheinend das Verhalten der Behörden sich von Tag zu Tag ändern kann (wie z.B. in Berlin).
Ich möchte mich möglichst frühzeitig darauf vorbereiten können, falls eine MPU notwendig sein sollte.
Meine Sperrfrist endet nämlich schon im Dezember und es wäre echt schade jetzt bis November zu warten,
um dann die Information zu erhalten, dass doch eine MPU notwendig sei.
Vor allem da zum Zeitpunkt der Antragsstellung Anfang Oktober noch keine Rede davon war.
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Edit: Stand September: Sieht danach aus, dass die meisten Bundesländer sich (noch) an das bisherige Recht halten.
http://www.presseportal.de/pm/55903/2835454/waz-idiotentest-fuer-autofahrer-schon-nach-1-1-promille
Edit: Stand Ende August:
BaWü, MeckVor, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin verlangen ab 1,1 Promille
die restlichen Bundesländer ab 1,6 Promille