MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU

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Max

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Quelle: ADAC / eigene Ergänzungen Stand 2019



Antrag und Beauftragung
Wenn eine MPU droht, stellen sich die Betroffenen auch Fragen zum bürokratischen Ablauf des Verfahrens. Die nachfolgenden Fragen sind die, die in der Beratungspraxis am häufigsten vorkommen:

Wie bekommt man seine Fahrerlaubnis wieder?
Der Betroffene stellt einen Wiedererteilungsantrag bei der Führerscheinstelle. Diese prüft, ob alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und ob eine MPU absolviert werden muss. Sollte eine MPU notwendig sein, so wird der Antragsteller zur Benennung der Begutachtungsstelle aufgefordert, an die die individuelle Eignungsfrage zur Klärung mittels Gutachten übermittelt wird. Die Gebühren, die im Rahmen der Wiedererteilung anfallen werden entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

Wer ist eigentlich Auftraggeber einer MPU?
Nicht die Führerscheinstelle, sondern der Betroffene beauftragt die Begutachtungsstelle für Fahreignung, ein Gutachten zu erstellen. Die Führerscheinstelle fordert den Betroffenen lediglich dazu auf, dieses vorzulegen.

Wer sucht die Begutachtungsstelle aus?
Der Betroffene selbst sucht die Begutachtungsstelle für Fahreignung aus. Die Führerscheinstelle macht hierbei keine Vorgaben, vorausgesetzt es handelt sich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle.

Welche Begutachtungsstellen kann man beauftragen?
Es muss sich um eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung handeln. Im Ablauf und in der fachlichen Beurteilung unterscheiden sich die anerkannten Stellen nicht. Hilfestellung für die individuelle Wahl und persönliche Einschätzung können die Informationsveranstaltungen der Begutachtungsstellen sein.

Setzt sich die Führerscheinstelle mit der Begutachtungsstelle direkt in Verbindung?
Die Führerscheinakte wird von der Fahrerlaubnisbehörde an die vom Probanden ausgewählte Begutachtungsstelle weitergegeben. Dabei formuliert sie eine konkrete Frage, die von der MPU-Stelle zu beantworten ist, z.B.: „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau . . . erneut unter dem Einfluss von Alkohol/ Drogen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?“

Wann findet die Begutachtung statt?
Nachdem die Führerscheinstelle die Akte samt Frage an die Begutachtungsstelle geschickt hat, erhält der Betroffene einen Überweisungsträger mit den Begutachtungskosten; sind diese bezahlt, wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart.

Wer bekommt das Gutachten zugeschickt?
Das Formular für die Beauftragung des Gutachtens enthält die Frage, wem das Gutachten zugeschickt werden soll. Da man zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob das Gutachten positiv sein wird, sollte es nur dem Betroffenen zugeschickt werden. Je nach Ergebnis des Gutachtens entscheidet dann allein der Betroffene, wie er weiter verfahren möchte.
Im Fall eines negativen MPU-Gutachtens kann er selbst entscheiden, das Gutachten der Behörde nicht zukommen zu lassen. Bei Vorlage eines negativen Gutachtens bekommt die Fahrerlaubnisbehörde dadurch eine (neue) Tatsache für die Nichteignung des Probanden.

Wer trägt die Kosten der Begutachtung?
Sämtliche im Zusammenhang mit der MPU entstehenden Kosten sind vom Betroffenen zu tragen.

Kosten der Begutachtung
Während früher die Kosten durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Form eines Gebührenrahmens vorgegeben wurden, können die Begutachtungsstellen sie inzwischen durch Vertrag unterschiedlich hoch festlegen. Die konkreten Kosten sollten daher vorab bei der jeweiligen Begutachtungsstelle erfragt werden. Je nach Begutachtungsanlass fallen Kosten von ca. 350,– bis 750,– € an, wobei Gutachten zu Punkten oder Straftaten günstiger sind als Alkohol- oder Drogenuntersuchungen bzw. Kombinationsbegutachtungen (z. B. Alkohol bzw. Drogen plus Punkte oder Drogen plus Alkohol). Für Haaranalysen fallen ca. 200,– bis 300,– € an. Für Urinuntersuchungen sind mindestens 100,– € pro Untersuchung anzusetzen.

Allgemeines zum Ablauf
Am Tag der Begutachtung meldet man sich unter Vorlage des Personalausweises bei der Begutachtungsstelle an. Bei der Anmeldung werden verschiedene Fragebögen ausgehändigt. Die Fragebögen enthalten führerscheinspezifische Fragen, Fragen zu den persönlichen Verhältnissen und medizinische Fragen. Diese werden später dem Verkehrspsychologen, der die Begutachtung vornimmt ausgehändigt. Wichtig ist, dass bis zum MPU-Termin die medizinische und psychologische Vorbereitung abgeschlossen wurde und die Belege über Therapie, Abstinenz o.ä. – soweit notwendig – vorgelegt werden können.
Nur wer ausgeschlafen erscheint, kann mit voller Konzentration der Untersuchung folgen. Natürlich sind Alkoholisierung oder die Einnahme von Aufputsch- oder Beruhigungsmitteln tabu. Nur so sind klares Denken und schnelle folgerichtige Reaktionen möglich. Bei krankheitsbedingter Medikamenteneinnahme ist der untersuchende Arzt vor den Tests – möglichst unter Vorlage des Beipackzettels – zu informieren. Bei bestehenden Erkrankungen ist es zudem sinnvoll, entsprechende Atteste des behandelnden Arztes vorzulegen.
Auch das Verhalten während der MPU sollte die kooperative Einstellung des Probanden zur Begutachtung erkennen lassen. Das rechtzeitige Erscheinen zum Termin ist selbstverständlich. Leider sind dort längere Wartezeiten nicht immer zu verhindern; wer sich darauf einstellt, kann Ruhe bewahren.
Einer Tonbandaufnahme sollte zugestimmt werden, um spätere Unstimmigkeiten über den Prüfungsverlauf klären zu können. Falls eine solche nicht direkt angeboten wird, sollte nach der Möglichkeit einer Aufzeichnung gefragt werden. Zweifel am Sinn der Untersuchung sollten unterbleiben. Auch Vorwürfe gegen Polizei und Justiz und die eigene Rechtfertigung anhand von Fehlern Dritter wirken sich negativ auf das Untersuchungsergebnis aus. Wer Sprachprobleme hat, bittet – sinnvoller Weise im Voraus – um die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung dauert ca. 3–4 Stunden und gliedert sich in drei Teile: den medizinischen Teil, den psychophysiologischen Leistungstest und das psychologische Untersuchungsgespräch. Die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt.

Medizinische Untersuchung
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob körperliche Mängel gegen eine Teilnahme am Straßenverkehr sprechen.
Bei einer alkoholspezifischen Begutachtung soll geklärt werden, ob Hinweise auf missbräuchlichen Alkoholkonsum vorliegen und deshalb Folgeschäden bestehen, die die Fahreignung einschränken. In diesem Zusammenhang werden Fragen zum früheren und aktuellen Trinkverhalten gestellt. Auch Krankheiten, die Einfluss auf Leberwerte haben, werden abgefragt. Entsprechendes gilt für die Begutachtung wegen Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch.
Im Anschluss findet eine Blutentnahme statt. Dabei werden verschiedene Blutwerte ermittelt und bewertet. Außerdem ist ein Koordinationstest, z.B. Einbeinstand, mit dem Zeigefinger die Nase berühren oder auf einer Linie gehen, vorgesehen.

Leistungstests
Mit Hilfe psychophysiologischer Leistungstests wird u.a. die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit und die Belastbarkeit des Probanden überprüft. Aus verschiedenen anerkannten Testverfahren für unterschiedliche Eignungsprobleme wählt jede Begutachtungsstelle ihre Tests aus.

Alkohol
Bei der alkoholspezifischen Begutachtung ist z.B. ein Reaktionstest zu absolvieren. An einem Bildschirm leuchten unterschiedliche Farben auf, gleichzeitig hört man über Kopfhörer hohe und niedrige Töne. Sobald ein zusätzliches Signal auf dem Bildschirm erscheint, muss ein Fußpedal getreten werden. Nach einer entsprechenden Einübungsphase wird der Test in drei Phasen abgenommen (langsam – schnell – langsam). Der Test ist so angelegt, dass der Betroffene an seine Leistungsgrenzen gebracht wird, wobei nicht erwartet wird, dass in allen Testsituationen richtig reagiert wird.
Sollte der Reaktionstest nicht bestanden werden, wird ein Paralleltest gemacht. Dieser soll abklären, ob äußere Einflüsse zu dem negativen Testergebnis geführt haben.
Für den Fall, dass auch der Paralleltest nicht bestanden wird, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Fahrt mit einem Fahrlehrer und einem Psychologen. Diese Fahrt dauert ca. 1 Stunde. Dadurch kann das negative Ergebnis des Tests korrigiert werden. Ist auch die Fahrprobe negativ, so kann die Fahrverhaltensbeobachtung nach 6 Monaten wiederholt werden. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen erforderlich.

Drogen
Bei drogenspezifischer Begutachtung erfolgt ebenfalls ein Reaktionstest (Dauer ca. 7 Minuten). Zudem wird ein Aufmerksamkeits- und Konzentrationstest verlangt (Dauer ca. 15 Minuten). Ein weiterer Test sieht vor, dass mit den Augen Anfangs- und Endpunkt von ineinander verschränkten Linien erkannt werden müssen (5 Durchgänge à 40 Sekunden mit sich steigerndem Schwierigkeitsgrad). Auch hier gilt: Es müssen keine 100% erreicht werden.

Psychologisches Untersuchungsgespräch
Das psychologische Gespräch dauert ca. 1 Stunde. Im Rahmen des Gesprächs muss es zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten der Vergangenheit kommen. Eine stabile Verhaltensänderung muss dargestellt und belegt werden. Der Gutachter bewertet in diesem Gespräch die Antworten in der Gesamtheit und nicht einzelne Antworten isoliert. Es hat daher keinen Sinn, Einzelantworten auswendig zu lernen. Entscheidend ist die individuelle Glaubwürdigkeit. Es dürfen nur Fragen gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Fahreignung stehen und für die Verhaltensprognose notwendig sind.

Alkohol
Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, wie sich der Alkoholkonsum der Vergangenheit entwickelt hat, d. h. ob eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat. Bei Alkoholfahrten wird außerdem, Wissen im Bereich des Alkoholkonsums und Fahrens abgefragt. Promilleberechnungen und Alkoholabbaumengen sollten deshalb bekannt sein. Im Gespräch wird
gefragt, welche Bedeutung Alkohol für den Betroffenen hatte, welche durchschnittliche Trinkmenge pro Woche üblich war bzw. ist, warum man am Tattag so viel getrunken hat und dennoch gefahren ist und ob man sich noch fahrtüchtig gefühlt hat.

Nachdem die Hintergründe der Auffälligkeit in der Vergangenheit betrachtet wurden, geht es um das Thema der Verhaltensänderung. Wie hat sich, seit der damaligen Alkoholfahrt, das Leben, das Verhalten und der Umgang mit Alkohol geändert.

Um eine Prognose für die Zukunft abgeben zu können, will der Verkehrspsychologe im Anschluss daran wissen, wie zukünftig eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne Auffälligkeit sichergestellt wird. Wichtig ist, dass die problembezogene Veränderung stabil ist. Eine lediglich labile Verhaltensänderung bedeutet ein zu hohes Rückfallrisiko. Denkbare Lösung können hier Personen und/oder Institutionen sein, die bei der Verhaltensänderung helfen und unterstützen, insbesondere Familie, Freunde und Selbsthilfegruppen. Ein Wechsel des Freundeskreises kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn dieser Auslöser für das Konsumverhalten war. Typischer Weise wird gefragt, was den Betroffenen so sicher macht, dass so etwas, wie z.B. die damalige Alkoholfahrt, nicht mehr passiert.

Ob im Einzelfall ein vollständiger Verzicht auf Alkohol erforderlich oder ein maßvoller Umgang mit Alkohol denkbar ist, hängt von den individuellen Besonderheiten eines jeden Falles ab. In diesem Zusammenhang ist zwischen Alkoholabhängigkeit und -missbrauch zu differenzieren. Eine wichtige Hilfestellung kann hierbei im Rahmen der Vorbereitung auf die MPU ein anerkannter Fachpsychologe für Verkehrspsychologie geben.

Drogen
Bei Drogen ist zu beachten, dass im Unterschied zum Alkohol ein kontrollierter Konsum von Drogen von Behörden und Gerichten nicht toleriert wird. Es wird vielmehr strikter Verzicht eingefordert.

Punkte
Für all diejenigen, die wegen ihrer Punkteeintragung eine MPU absolvieren, ist eine selbstkritische Auseinandersetzung mit den aktenkundigen Vorfällen und ihren Ursachen notwendig. Eine stabile Verhaltens- und Einstellungsänderung setzt das Verständnis der persönlichen Ursachen für das frühere Fehlverhalten voraus. Änderungen in der Einstellung zu Verkehrsvorschriften und im Verhalten müssen erfolgt sein. Für die Zukunft ist darzustellen, wie man sich in vergleichbaren Problemsituationen verhalten wird. Dauerhafte Motive werden abgefragt.
 
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