MPU Alkohol wegen wiederholter TF

assssiate

Neuer Benutzer
Abend alle zusammen,

ich heiße Max und bin sehr froh, dass ich das Forum hier in letzte Sekunde entdeckt habe. Ich habe am 31.05.2019 ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten. Ich soll bis zum 29.08.2019 ein medizinisch-psychologischen Gutachten vorlegen. Es geht darum, dass ich zum zweiten Mal unter Alkohol ein PKW bewegt habe. Die erste TF war im Oktober 2015 mit 0,89 Promille. Es war eine kurze Fahrt (ca 1km) allerdings mit Schlangenlinien. Hier wurde mir eine Sperrfrist von 8 Monaten angeordnet. Den Führerschein habe ich im August 2016 wieder neu erteil bekommen. Die zweite TF war im Oktober 2018 mit 1,06 Promille bzw. 0,53 mg/l. Es war eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld.

Leider hat es bei mir erst nach der zweiten TF klick gemacht um mein Verhalten zu ändern. Ich hatte ernste Gespräche mit Eltern und Frau, saß direkt 2-3 Wochen nach der TF mit einem Mental Coach zusammen. Ich habe die ersten zwei Monate kein Alkohol getrunken. Ich bin nicht Alkoholabhängig, Alkohol an sich schmeckt mir auch nicht. Ich trinke es nur beim Feiern oder wenn man mal am Wochenende unterwegs ist, um ein bisschen lockerer zu werden. (Bin oder war ein sehr schüchterner Mensch)

Das Gespräch mit dem Mental Coach hat die Ursache herausgestellt. Ich habe für mich Strategien/Lösungen entwickelt und angewendet, welches mein Verhalten stark gebessert hat. Seit der TF trinke ich nur noch zu besonderen Anlässen wie z.B. Geburtstage oder Hochzeiten. Da auch nur 1-2 Gläser Bier oder Sekt.

Mit dem Schreiben von der Behörde habe ich auch das Beiblatt ausgefüllt und zurückgeschickt, welches für die Auswahl der MPU stelle war. Prompt habe ich auch einen Termin vom TÜV erhalten für den 20.08.2019. Ein Tag zuvor bin ich auf das Forum hier zugestoßen und habe gemerkt, ich muss den Termin verschieben! Also habe ich mir eine Krankenmeldung geholt und mich abgemeldet. Ein neuer Termin wurde mir für den 23.09.2019 telefonisch bestätigt. (Warte noch auf das Schreiben)

Jetzt habe ich gelesen das Abstinenznachweise verlangt werden können. Könnte das auch bei mir passieren? Die Frist für die Abgabe des Gutachtens läuft auch am 28.08.2019 ab. Besteht die Möglichkeit diese zu verlängern? Sonst müsste ich an dem Tag meinen Führerschein abgeben.

Ich werde in den nächsten Tagen die MPU Fragenliste hier im Forum bearbeiten und posten. Das Grundprinzip worauf es beim Gutachter ankommt habe ich verstanden. Ich habe mir auch 2 Bücher für die MPU Vorbereitung gekauft, wovon ich eins schon durch habe. „Testknacker“ und „Sicher durch den Medizinisch-Psychologischen TEST“ von Robert Klaus.


Freue mich auf eure Antworten und bedanke mich im Voraus.


Fragebogen:

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 169 cm
Gewicht: 75 kg
Alter: 28

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 10.2018
BAK: 1,06 (0,53mg/l)
Trinkbeginn: ca. 22:00 Uhr
Trinkende: 01:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: keine Blutabnahme

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: Ordnungswidrigkeit (Bußgeld wurde bezahlt)
Dauer der Sperrfrist: 1 Monat Fahrverbot

Führerschein
Hab ich noch: Ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja (siehe unten), ansonsten keine Verstöße, noch nie geblitzt oder sonst etwas.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist es zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig Kraftfahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Bundesland: Hessen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Ja, zu besonderen Anlässen (1-2 mal im Quartal)
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: 20.08.2019 (Krank gemeldet), Neuer Termin 23.09.2019
Welche Stelle (MPI): TÜV Hessen
Schon bezahlt?: Ja
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Ist es zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig Kraftfahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ja

TF am 10/2015 0,89 Promille. (Sperrfrist 8 Monate) / Sperrfrist endete 08/2016 / FS Neuerteilung 08/2016


-------------------------
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo assssiate,
Jetzt habe ich gelesen das Abstinenznachweise verlangt werden können. Könnte das auch bei mir passieren? Die Frist für die Abgabe des Gutachtens läuft auch am 28.08.2019 ab. Besteht die Möglichkeit diese zu verlängern? Sonst müsste ich an dem Tag meinen Führerschein abgeben.
ja, bei einem Wiederholungstäter ist die Gefahr sehr hoch, dass es ohne Abstinenznachweise nicht mehr geht.
In deinem Fall könnte man sagen, dass du das Trinken nicht vom Fahren trennen kannst, da deine ‰ nicht so sehr hoch waren. Trotzdem bist du 3 Jahre nach der ersten TF, mit höherer BAK als beim ersten Mal, wieder aufgefallen, d.h., dass deine Strategie nicht funktioniert hat. Zudem hattest du bei der ersten TF "Ausfallerscheinungen", die du bei der zweiten TF (trotz erhöhter Alkoholisierung) wohl nicht (mehr) hattest, was auf eine erhöhte Alk.gewöhnung schließen lassen könnte.

Wenn du nun doch AB für 6 Monate nachweisen möchtest, müsste die FSSt. die Fristabgabe dementsprechend verlängern (den Antrag so lange ruhen lassen). Ich fürchte, darauf wird sie sich nicht einlassen, da du ja noch im Besitz deiner FE bist.
think.gif

Ich werde in den nächsten Tagen die MPU Fragenliste hier im Forum bearbeiten und posten.
Ja, mach das mal, damit wir uns ein besseres Bild von der Sache machen können...
 

assssiate

Neuer Benutzer
Danke für deine Antwort,


sollte ich zum Anwalt gehen und mit ihm die Fristverlängerung beantragen? Wenn ich 6 Monate Abstinenz vorlegen soll, reichen die 3 Monate nicht die ich von der Führerscheinstelle bekommen habe. Laut einem Fall aus Rheinland-Pfalz (OVG AZ 10B 10178/07): In diesem spricht das hiesige OVG eindeutig sich gegen kurze Fristen aus und gab dem Kläger recht (das Urteil kann man bei Google eingeben und nachlesen).

Wäre es ratsam das ich ein MPU Beratungstermin beim TÜV war nehme? Wäre eventuell gut vorab zu klären, wie ich mich drauf vorbereiten kann. Ein einstündiges Gespräch kostet 77 Euro: (https://www.nord-kurs.de/mpu-beratungstermin/)

Die Fragen werde ich versuchen morgen Abend zu posten.

LG
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo assssiate,
sollte ich zum Anwalt gehen und mit ihm die Fristverlängerung beantragen? Wenn ich 6 Monate Abstinenz vorlegen soll, reichen die 3 Monate nicht die ich von der Führerscheinstelle bekommen habe. Laut einem Fall aus Rheinland-Pfalz (OVG AZ 10B 10178/07): In diesem spricht das hiesige OVG eindeutig sich gegen kurze Fristen aus und gab dem Kläger recht (das Urteil kann man bei Google eingeben und nachlesen).
ich kann dir nicht sagen ob dir ein RA dabei weiterhelfen könnte. Da du bereits 2015 eine TF hattest mit Entzug und Neuerteilung, war klar das du WHT bist und die Anforderungen sich für die MPU entsprechend erhöhen. Deine Auffälligkeit war bereits im Oktober 2018, du hättest somit lange genug Zeit gehabt, entsprechende AN zu sammeln. :smiley2204: Aber wie gesagt, ich kann es dir nicht sagen, ob ich damit richtig liege...
Wäre es ratsam das ich ein MPU Beratungstermin beim TÜV war nehme? Wäre eventuell gut vorab zu klären, wie ich mich drauf vorbereiten kann. Ein einstündiges Gespräch kostet 77 Euro: (https://www.nord-kurs.de/mpu-beratungstermin/)
Das ist in deinem Fall sicher eine gute Idee.
 

Chrisfahrad

Benutzer
Danke für deine Antwort,


sollte ich zum Anwalt gehen und mit ihm die Fristverlängerung beantragen? Wenn ich 6 Monate Abstinenz vorlegen soll, reichen die 3 Monate nicht die ich von der Führerscheinstelle bekommen habe. Laut einem Fall aus Rheinland-Pfalz (OVG AZ 10B 10178/07): In diesem spricht das hiesige OVG eindeutig sich gegen kurze Fristen aus und gab dem Kläger recht (das Urteil kann man bei Google eingeben und nachlesen).

Wäre es ratsam das ich ein MPU Beratungstermin beim TÜV war nehme? Wäre eventuell gut vorab zu klären, wie ich mich drauf vorbereiten kann. Ein einstündiges Gespräch kostet 77 Euro: (https://www.nord-kurs.de/mpu-beratungstermin/)

Die Fragen werde ich versuchen morgen Abend zu posten.

LG
Hallo, aus meiner Erfahrung heraus (auch mit Anwalt) kannst du dir den Weg sparen und die Kosten. Die Frist von der FS dient lediglich dazu, ausreichend Zeit zu haben um eine MPU zu absolvieren aber eben nicht um für eine positive Begutachtung alle möglichen Vorgaben vorab zu erfüllen, wie z.B. Abstinenz.
Ich würde ganz freundlich bei der FS nachfragen ob es möglich ist die Frist zu verlängern, manche FS machen das andere wiederum nicht und rechtlich muss die FS die Frist nicht verlängern, wenn die Zeit für das beibringen eines GA der MPU ausreicht und das sind in der Regel 3 Monate. Dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile die 3 Monate unterstreichen und es nur für die Beibringung des Gutachten darlegen.
 
Oben