MPU Erfahrungsbericht - Anwälte, Berater, Behörde, Begutachtung, Abstinenznachweis

Featimuch

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Nachdem ich einige Erfahrungen zu dem Thema MPU Beratung, Begutachtung, Abstinenznachweis und Behörden machen musste schreibe ich hier mal auf was ich in den letzten 18 Monaten so gelernt habe bis ich schließlich meinen Führerschein zurück bekommen habe.

Vielleicht hilft es ja jemandem in einer ähnlichen Situation seinen Führerschein etwas schneller, billiger und weniger Nervenaufreibend zurück zu bekommen.

1. Vorgeschichte
1.1 Meine Strategie
2. Chronologie meiner MPU-Geschichte
3. Anwaltliche Beratung
4. Fahrerlaubnisbehörde
5. MPU Beratung
6. Alkoholabstinenznachweise
6.1 Erforderliche Nachweise
6.2 Nachweisbarkeit von Alkohol, bzw. ETG
7. Begutachtung
8. Fazit

1. Vorgeschichte
- Ich hatte vor ca. 15 Jahren bereits eine MPU wegen Drogenkonsums erfolgfreich bestanden
- Einige Jahre später wurde ich mit ~1 Promille Alkohol angehalten und eine weitere MPU angeordnet
- Mein sehr schlechter Anwalt (den hab ich wegen einer verpassten Frist in einer anderen Angelegenheit schließlich erfolgreich selbst verklagt) riet mir damals fälschlicherweise davon ab irgend etwas zu unternehmen
- Führerscheinentzug ca. 1 Jahr später weil ich damals keine MPU gemacht habe
- Mehr als 10 Jahre nach Entzug der Fahrerlaubnis war die Anordnung einer MPU rechtlich nicht mehr anfechtbar wie ich nach erneuter anwaltlicher Beratung erfahren musste.

1.1 Meine Strategie

Auch wenn ich mit ~1 Promille nicht übermäßig auffällig gewesen bin hatte ich tatsächlich viele Jahre lang ein Alkoholproblem. Etliche Feierabendbiere gehörten für mich zum Alltag, von härterem Alkohol hatte ich mich allerdings ferngehalten. Gelegentlich habe ich auch mal den einen oder anderen Joint geraucht.

Damit habe ich mich intensiv auseinandergesetzt, habe über Monate eine Suchtberatung besucht und meine Vergangenheit aufgearbeitet.
Eine längere Abstinenzphase war also durchaus sinnvoll und ich hatte weil es mir einfach auf den Sack ging und aus gesundheitlichen Gründen dringenden Handlungsbedarf an meinem Konsumverhalten etwas zu ändern.

Das entsprach der Wahrheit und ich war davon ausgegangen, dass ich damit beste Chancen hätte eine MPU zu bestehen. Damit lag ich allerdings falsch. Die persönliche Aufarbeitung und das was notwendig ist um den Führerschein wieder zu bekommen sollte man besser voneinender trennen. Nicht zuletzt weil man nicht unbedingt will, dass der ganze Scheiß in der Führerscheinakte landet.

2. Chronologie meiner MPU-Geschichte
- Erstgespräche bei unterschiedlichen Beratern, mal 6 mal 12 Monate Abstinenz angeraten. Seriös wirkte keiner auf mich.
Die eine Beratungsstelle riet mir zu einem Gruppenprogramm für ~1000€, ich wurde während des kostenpflichtigen Beratungsgesprächen unter Druck gesetzt sofort den Vertrag zu unterschreiben.
Die andere Beratungsstelle begegnete mir in dem kostenlosen Beratungsgespäch deutlich faierer. Allerdings wirkte alles andere sehr unprofessionell (man wollte mit zb. keine schriftliche Rechnung für einen verpassten Beratungstermin schicken). Ich entschloss mich draufhin dummerweise zunächst keine weitere Beratung in Anspruch zu nehmen.

- 6 Monate Abstinentnachweis
Da mir der eine Berater gesagt hatte, das würde in meinem Fall reichen (das hätte es auch mit der richtigen Beratung) hab ich auch nicht mehr gemacht.

- Erst kurz vor Ende des Abstinenznachweises Antrag bei Behörde gestellt, Dauer Terminvergabe->Begutachtungstermin knapp 4 Monate (glücklicherweise etwas weniger Als der Abstinenznachwe)
Zu einer guten Beratung gehört auch der Umgang mit der Behörde und zu welcher Begutachtungsstelle man gehen sollte.
Hätte ich früher eine Beratung in Anspruch genommen hätte ich gewusst wann ich zur Behörde muss. Hier mal die aufsummierten Wartezeiten
-> Termin für Antragstellung: 1 Monat
-> Antragstellung: 6-9 Wochen
-> Reaktionszeit der Begutachtungsstelle + Terminvergabe: ~ 1 Monat

- Dann doch noch Beratung bei sehr schlechtem und unseriösem Berater
Diese Beratung war so schlecht, dass ich ohne wohl eher besser abgeschnitten hätte. Dazu unten mehr.

- erste MPU Begutachtung: negativ
Die Begutachtung war nach meiner schlechten Beratung so eindeutig negativ, dass ich sofort einen weiteren Abstinenznachweis über 6 Monate begonnen habe. Solange die Frist von 4 Monaten zwischen 2 Abstinenznachweisen nicht überschritten ist kann das als Abstinenznachweis über 12 Monate gelten.

- Antrag auf Fristverlängerung abgeleht
Die Fahrerlabnisbehörde wollte mir eine Fristverlängerung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur gegen Einreichung des negativen Gutachten gewähren. Da ich schon wusste, das man das auf keinen Fall tun sollte (ich hätte mir keine komplett neue Geschichte ausdenken können da alles was ich in dem negativen Gutachten ausgesagt hatte ja in der Akte gelandet wäre) musste ich in den sauren Apfel beißen und den Antrang zurück ziehen und später neu stellen.

- weitere MPU Beratung
Nachdem ich bei der ersten MPU durchgefallen war wusste ich, das man mit Ehrlichkeit keine MPU besteht. Zunächst habe ich mir ein Buch zu dem Thema bestellt. Darauf basierend habe ich mir eine komplett neue Geschichte überlegt, die mit meinem tatsächlichen Konsumverhalten nichts zu tun hatte aber anhand meines geringen Promillewertes durchaus glaubwürdig war. Um diese Story zu überprüfen habe ich schließlich noch ein online Simulationsgespräch und Coaching wahrgenommen. Dabei bekam ich einige wertvolle Hinweise und den Tip die zweite Begutachtung nicht nochmals bei der gleichen Begutachtungsstelle durchzuführen.

- zweite MPU Begutachtung: positiv
Die nächste Begutachtung verlief sehr viel besser. Ich wusste aus dem negativen Gutachten, Hinweisen von Mitarbeitern der ersten Begutachtungsstelle, dem MPU Buch und der online Beratung sehr genau wie ich auf bestimmte Fragen zu antworten hatte.

- Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Mit Einreichen des positiven Gutachtens habe ich meinen Führerschein direkt ausgehändigt bekommen.

3. Anwaltliche Beratung
Bei einer einmaligen Fahrt unter 1,6 Promille hätte ich möglicherweise gute Chancen gehabt meinen Führerschein auch ohne MPU zurück zu bekommen.
Es gibt erfolgreiche Klagen in vergleichbaren Fällen: https://www.lto.de/recht/nachrichte...ahrerlaubnis-trunkenheitsfahrt-mpu-gutachten/

Man muss das allerdings tun bevor die Frist zum Einspruch für die Entziehung der Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Ansonsten hat man keine andere Wahl und muss eine MPU machen.

Gute Anwälte findet man beispielsweise über Internetportale mit entsprechend zahlreichen positiven Bewertungen. Es gibt auch telefonische Beratungen, die einen für eine Pauschale von ca. 150.- € einmalig beraten.
Das kann sehr hilfreich sein bei der rechtlichen Beurteilung der eigenen Situation. Aufgrund einzuhaltender Fristen sollte man nicht zu lange damit warten.

4. Fahrerlaubnisbehörde
- Hat man schon einmal eine MPU wegen Drogen bestanden und wird nur wegen Alkohol noch ein mal auffällig so lautet die Fragestellung nicht 'Drogen und Alkohol' sondern 'Alkohol einmalig' -> Die Begutachtungsstelle darf von dieser Fragestellung nicht abweichen.
- Von dem Tag der Terminvergabe bis zum Begutachtungstermin können 4 Monate vergehen
- Wenn man eine Fristverlängerung beantragen will darf man nicht erzählen, dass man es wegen einer negativen MPU tut. Ansonsten kann die Behörde es verweigern wenn man das negative Gutachten nicht einreicht.
-> Die Behörde bekommt von der Begutachtungsstelle nur die Akte zurück gesendet. Der Grund muss keine negative MPU sein. (Termin verpasst, Krankheit oder ähnliches könnten ja auch Gründe sein)
- Wenn man einen neuen Antrag stellt kann man sich auch eine neue Begutachtungsstelle aussuchen
- Man kann die Begutachtungsstelle nachträglich ändern. Kostet Zeit und Geld ist aber kein Problem. Falls man wegen einer negativen MPU die Begutachtungsstelle wechseln will und es nochmal woanders probieren will sollte man das möglicherweise nicht angeben, damit man nicht danach gefragt wird das negative Gutachten einzureichen. Die Begutachtungsstelle schickt nur die Akte zurück, ohne Angabe von Gründen. Ein Grund könnte zb. sein, dass man auf einem Infoabend war und man sich danach entschieden hat die Begutachtung doch woanders zu machen.
- Wenn man ein positives Gutachten ohne irgendwelche Beanstandungen einreicht, bekommt man den Führerschein direkt ausgehändigt.

5. MPU Beratung
Man sollte sich als allererstes eine gute Beratung suchen. Ich war damit zu geizig und zu spät. Letztendlich hat mich das zusätzliche 6 Monate Abstinenznachweis, einen erneuten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und eine weitere Begutachtungsgebühr sowie zusätzliche Beratung gekostet, insgesamt ca. 1500€. Für 1000€ bekommt man gute persönliche Rundumbetreuungspakete. Ich kenne jemand der das gemacht hat. Da hat der Berater auch mal direkt mit der Behörde telefoniert und einen schnellen Wechsel der Begutachtungsstelle organisiert.

Die Auswahl eines guten Beraters ist nicht einfach.

Hier mal ein paar Ausschlusskriterien (die ich selbst erlebt habe)
-> schlechte oder keine Bewertungen
Mein schlechter Berater hatte keine einzige Bewertung. Jetzt hat er eine schlechte.

-> Berater übt Druck aus, zb. um Verträge zu unterschreiben
'Wenn Sie jetzt nicht diesen vertrag unterschreiben, müssen Sie nochmal 75€ bezahlen, damit sie die gelegenheit dazu bekommen'

-> Berater macht Angst oder schüchtert ein
'Berater lässt Sie in der ersten Beratungsstunde krachend durch die simulierte MPU fallen und rät ihnen anschließend sein 6 Stunden Betreuungsprogramm an'

-> Berater fordert auf Erklärung zu unterschreiben, dass man ihn nicht verklagt
Ich nachhinein fand ich das bei der Beratung dieses Beraters durchaus einleuchtend.

-> Der Berater erzählt viel über sich, berät aber nicht
Mein Berater hat mich vollgequatscht wie viel Bier (11 Liter) er früher trinken konnte und dass er sich von seiner viel jüngeren Freundin mit Borderline Syndrom, die früher mal Prostituierte war, jetzt aber wirklich endgültig trennen will. Darüber hinaus ist für solche Erzählungen und belangloses Blabla jede Menge von mir bezahlte Beratungszeit drauf gegangen.

-> Der Berater rät einem nichts als die Wahrheit zu erzählen
Ein guter Berater solte einen nicht darüber im Dunkeln lassen zu welcher Kategorisierung bestimmte Aussagen führen werden (Gefährdung, Missbrauch oder Anhängigkeit).

Die beste Beratung hatte ich schließlich bei dem Online-Beratungsgespräch. Dafür hatte ich mich an den Bewertungen im Internet orientiert. Die Kosten für diese 90 Minütige Beratung (+ anschließender Beratung per EMail )waren fast genauso hoch wie die 6 Termine bei dem schlechten Berater.

6. Alkoholabstinenznachweise
6.1 Erforderliche Nachweise
(alles ohne Gewähr, das muss der Berater genau sagen können)
Alkoholgefährdung: kein Abstinenznachweis erforderlich wenn man kontrolliertes Trinken beabsichtigt
Alkoholgefährdung: 6 Monate bei freiwilliger Abstinenz
Alkoholmissbrauch: 12 Monate + Therapie
Alkoholanhängigkeit: 12 Monate + Therapie

6.2 Nachweisbarkeit von Alkohol, bzw. ETG
Im Gegensatz zu den Haarproben die man bei Drogenabstinenznachweisen abgeben muss ist der Nachweis bei Alkohol nicht ganz so lückenlos wie man vielleicht vermutet. Allerdings fliegt jemand der jeden Tag Alkohol trinkt schon auf jeden Fall auf. Ob man die Grenzen des Systems austesten will muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe bei meinem Experiment zwischenzeitlich Blut und Wasser geschwitzt und würde das so nicht unbedingt widerholen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 6 Monate ehrlicher Abstinenz hinter mir und habe erst als ich zum zweiten mal 6 Monate Abstinenz nachweisen musste nach Lücken im System gesucht. Gelegentlich nur geringe Mengen Alkohol zu trinken dürfte für Menschen mit schwerwiegender Alkoholproblematik allerdings schwierig werden.

- Wer genug Geld hat kann mehrere Abstinenznachweise gleichzeitig in Auftrag geben, wenn dann eine Probe positiv ist hat man ja noch ein Nachweis von einem anderen Institut.
- Es gibt viele wissenschaftliche Studien, sowie Webseiten von Prüflaboren im Internet zu finden, die Aussagen zur Nachweisbarkeit von ETG geben. Hier mal eine Zusammenfassung
-> Bei einmaligem Konsum auch größerer Mengen Alkohol ist ETG bis zu 80 Stunden nachweisbar (hab ich getestet, nach 82 Stunden ist auch eine feuchtfröhliche Hochzeit vergessen)
-> Aussagen bei denen ETG bis zu 120 Stunden Nachweisbar ist beziehen sich auf das Einlieferungsdatum von Schwerstalkoholokern in Entzugskliniken, das muss nicht unbedingt der Zeitpunkt des letzten Konsums sein.
-> geringere Mengen fallen schneller unter die Nachweisgrenze (zb. ein Glas Wein dürfte nach 48h weg sein, hab ich allerdings nicht getestet)
-> Die Abbaugeschwindigkeit hängt auch von der Konstitution ab. Schneller Stoffwechsel beschleunigt den Abbau, bei schlanken Menschen geht es eher schneller.
- Man kann bis zu 3 Wochen Urlaub einreichen, da kann man machen was man will solange man 80 Stunden vor dem Ende aufhört
- Man muss 24 Stunden vorher informiert werden. Wenn man davon ausgeht, dass Sonntags niemand arbeitet (und keine Einladungen zum Screening verschickt) ergibt sich daraus ein relativ 'sicherer' Freitag Abend.


7. Begutachtung
Auch wenn man mit auswendig gelernten Antworten nicht weiter kommen wird hilft einem der vermeintlich gesunde Menschenverstand hier nicht weiter. Es gibt gesetzlich genau vorgeschriebenen Begutachtungskriterien und man wird in ganz bestimmte Kategorien eingeteilt. Zum Beispiel: Alkoholgefährdung, Alkoholmissbrauch, Alkoholabhängigkeit. Je nachdem in welcher Kategorie man landet unterscheiden sich die Fragen, die man beantworten muss.

Ich bin beim zweiten Versuch letztendlich gut damit gefahren in die niedrigst mögliche Kategorie eingestuft zu werden. Das ist auch deshalb besser so weil damit meine Führerscheinakte etwas sauberer bleibt.

Für mich war es noch wichtig zu wissen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist das der Gutachter nicht von der Fragestellung der Behörde abweicht. Bei der Fragestellung 'Alkohol einmalig' darf also eigentlich nicht danach gefragt werden ob man noch mal Drogen konsumiert hat. Ich wurde das von der Ärztin trotzdem gefragt (natürlich nicht), allerdings mit dem Hinweis darauf, dass sie mich das eigentlich nicht fragen dürfe. Abstinenznachweise für Drogenkonsum brauchte ich demnach auch nicht.

Alles was man bei der Psychologin und dem Gespräch mit der Ärztin angibt muss stimmig sein.

Bei einer Alkoholgefährdung muss man eine Abstinenz nachweisen wenn man angibt in Zukunft auch Abstinent bleiben zu wollen. In diesem Fall muss man keine Angaben zum kontrollierten Trinken machen können (sagte mir zumindest die Psychologin wärend der Begutachtung).

Um als Alkoholgefährdet eingestuft zu werden gibt es bestimmte Ausschlusskriterien, hier mal ein paar Beispiele was man nicht sagen darf:
- täglicher Alkoholkonsum (auch nicht ein Bier)
- abgesehen vom Verlust des Führerscheins sollte der Alkoholkonsum keine negativen Auswirkungen gehabt haben zb.
-> Gesundheitlich
-> Jobverlust
-> Eheprobleme
- Blackout, Gedächtnisverlust
- keine Verhaltensänderung nach dem Führerscheinverlust
- Die Menge des getrunkenen Alkohols sollte nicht zu hoch sein (zb. nur Bier und Wein)
- Die Motivation sollte eher positiv gewesen sein (Party, Anstossen, Genuss) als die Verdrängung von Problemen oder um besser schlafen zu können etc.

Dann gibt es noch ein paar Fragen die man gut beantworten können muss zb.
- Warum wird der Verzicht auf Alkohol positiv erlebt
- Welche positiven Veränderungen haben sich ergeben (vorsicht: nicht zu viele bei Alkoholgefährdung, muss ja stimmig sein)
- Welche Gefahren für einen Rückfall gibt es. (Nicht abstreiten, die gibt es) Man muss benennen können, was zum eigenen Fehlverhalten geführt hat und was sich seitdem verändert hat
- An wen kann man sich im Falle eines Rückfalles wenden. (Freunde, Familie, Suchtberatungsstellen, Hausarzt)

8. Fazit
Alles steht und fällt mit der Qualität der Berater. Ich hatte erst einen schlechten Anwalt und dann einen schlechten MPU Berater.
Bei der Auswahl von Anwälten und Beratern sollten viele positive Bewertungen im Internet vorhanden sein.
Man sollte sich so früh wie möglich um Beratung kümmern, das kann einem viel ersparen.
Ein preisgünstiger Berater kann einem am Ende sehr teurer zu stehen kommen.
Man sollte die persönliche Aufarbeitung nicht mit der MPU Begutachtung verwechseln.
 

ChangeZ

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Ich wäre vorsichtig mit dem Freitag. Ich habe am Samstag Abend um 22.30 die SMS bekommen das ich Montag zur Kontrolle muss.
 
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