MPU Fahrrad 1.65 BAK

Liebe Alle,

seit etwa einem Monat verfolge ich als stiller Leser euer Forum und bin begeistert von der Hilfestellung, die ihr hier anbietet. Ich habe in den letzten Wochen viel über meine Trunkenheitsfahrt gegrübelt und möchte nun euren Rat und eure Hilfe auch gerne in Anspruch nehmen. Ich habe den Profilfragebogen ausgefüllt, den ich euch im Folgenden anhänge. Ich habe auch gleich ein paar konkrete Fragen, bei denen ich sehr dankbar für eure Einschätzungen wäre. Die Fragebögen füge ich dahinter an.

Offene Fragen:
- ich habe vor, mit KT in die MPU zu gehen. Haltet ihr das in meinem Fall für eine kluge Strategie?
- beim Infoabend der MPI wurde über die beiden Strategien AB und KT informiert. Insbesondere wurde gesagt, dass bei KT keine Nachweise erbracht werden. Auf meine Nachfrage, ob man nicht dennoch Nachweise erbringen solle, wurde durch den VP gesagt, dass dies nur mittels Leberwerte möglich sei und diese nicht zuverlässig wären. Das könne man sich also sparen. Insofern schien meiner MPI die Möglichkeit des KT-Nachweises mittels Haar-ETG gar nicht bekannt. Macht es eurer Meinung nach dennoch Sinn, Nachweise zu sammeln?
- wie steht ihr zum Thema alkoholfreies Bier in der Exploration? Ich hielt das für gut begründet, habe aber natürlich keine Erfahrungswerte
- Als Radsportler würde mich ein Fahrradfahrverbot sehr hart treffen - damit könnte ich meinen Sport nicht mehr ausüben und ein Ventil für meine Stressbewältigung ginge mir abhanden. Sollte ich also schnell eine Aufforderung zur MPU bekommen, dann bin ich wohl unter den 6 Monaten Wartezeit, muss (wohl) in den saueren Apfel beißen und auf meinen Sport verzichten. Macht es Sinn, das nach 6 Monaten bei der MPU anzuführen? Oder kommt das eher so rüber, als würde ich auf Biegen und Brechen die MPU nur für den Radsport bestehen wollen (ähnlich wie bei der Notwendigkeit des Führerscheins für Berufspendler oÄ)
- Passt die Trinkmenge? (sie ist mit absoluter Sicherheit korrekt - aber ist sie auch glaubhaft?)


Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1.72m
Gewicht: 63kg
Alter: 27

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 15.05.2021
BAK: 1.65
Trinkbeginn: 15:00
Trinkende: 19:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 20:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Fall liegt aktuell bei der StA
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist: vermutlich keine, da mit Fahrrad unterwegs

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: keine

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): noch nicht erhalten

Bundesland
: Bayern


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: seit Vorfall kein Alkohol, plane aber KT (max. 0.5L Bier / 0.25L Wein je Anlass, ca. 10 Anlässe p.a.)
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: -


Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Ja, bisher 1x


Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: -


MPU
Datum: Noch nicht erhalten
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 
1. Beschreiben Sie den Tag Ihrer Trunkenheitsfahrt aus eigener Sicht mit Datum und Uhrzeiten.
(wann, wo und mit wem getrunken / wann und wie aufgefallen / Promille)

Am Samstag, den 15.05.2021, war ich um 15:00 Uhr mit einem Kollegen verabredet. Wir arbeiten beide als Wissenschaftler an einer Universität. Am Vortag hatte ich ein Bewilligungsschreiben meines Forschungsförderantrags erhalten, welcher meinen Job für die nächsten drei Jahre sichert, und das wollten wir feiern. Wie vorher vereinbart kaufte ich uns einen gekühlten Sixpack Bier (6x 0.5L) und radelte zum Treffpunkt. Den Zeitpunkt am Nachmittag wählten wir, um das gute Wetter im Park genießen zu können, weil wir beide zum Abendessen zuhause sein wollten, und weil eine Ausgangssperre ab 22 Uhr in Kraft war.

Die Stimmung war hervorragend, wir sprachen ausgiebig über den Begutachtungsprozess, das Forschungsprojekt, und über ganz allgemeine Themen, und dazu stießen wir mit dem gekauften Bier an. Gegen 17 Uhr gesellte sich ein weiterer ehemaliger Kollege, der mittlerweile 600km entfernt wohnt und zufällig in der Gegend war, zu uns. Dieser hatte uns kurz vorher kontaktiert und brachte zusätzliches Bier mit. Zu dem Zeitpunkt hatten mein Kollege und ich je 3 Bier intus. Ersterer Kollege verabschiedete sich gegen 17:30 Uhr, während ich gegen 19 Uhr zuhause sein wollte. Ich beschloss daher, noch ein bisschen sitzen zu bleiben und mit meinem ehemaligen Kollegen über seine Zeit in Berlin sowie dessen Forschung zu reden. Bis 19 Uhr trank ich weitere drei Bier, das letzte davon ziemlich rasch, weil ich die Zeit übersehen hatte und einigermaßen pünktlich zum Kochen mit meiner Freundin daheim sein wollte.

Gegen 19 Uhr schwang ich mich auf mein Fahrrad und wollte nachhause fahren. Der geplante Weg führte über einen etwa 500m langen, geschützten Fahrradweg, an dessen Ende eine Straße zu überqueren war. Parallel zur Straße lief auf der anderen Seite ein weiterer Fahrradweg, auf den ich abbiegen wollte. In meiner Trunkenheit nahm ich die Kurve zu schnell, mein Hinterrad rutschte weg, ich stürzte zur Seite und prallte mit meinem Arm sowie meinem Kopf auf den Asphalt. Helm trug ich dummerweise natürlich keinen. Passanten, die meinen Sturz beobachteten, riefen sofort einen Krankenwagen, während ich mich berappelte. Gemeinsam mit dem Krankenwagen traf die Polizei ein, die bei einer AAK einen Promillewert von 2.0 feststellte. Anschließend wurde ich ins Krankenhaus gebracht, wo eine Blutentnahme erfolgte. Die Blutergebnisse des Polizeilabors ergaben einen Wert von 1.65 Promille.



2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Trinkzeit)

6 Bier a 0.5L, 5.2 Volumenprozent. Trinkbeginn 15:00, Trinkende 19:00



3. Wie viel Kilometer fuhren Sie, bis Sie aufgefallen sind und wie viel Kilometer wollten Sie insgesamt fahren?
Ich bin etwa 500m gefahren. Insgesamt wollte ich etwa 3km fahren.


4. Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
(Ja/Nein + Begründung)

Zu Fahrtantritt hatte ich das Gefühl, Herr über meinen Gleichgewichtssinn zu sein, was ich mir u.a. dadurch erkläre, dass ich jährlich etwa 15 000km auf dem Fahrrad zurücklege. Insofern kam mir meine Fahrt sicher vor. Allerdings war meine Reaktionsfähigkeit deutlich vermindert, ich war unkonzentriert und hatte einen stark ausgeprägten Tunnelblick. Insofern hätte ein objektiver Betrachter mir ganz sicher attestiert, nicht sicher fahren zu können. Das nahm ich jedoch nicht wahr.


5. Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen (wenn überhaupt)?
Ich wollte die Trunkenheitsfahrt nicht vermeiden. Ehrlicherweise dachte ich, dass ich einerseits schon heil nach Hause komme, und andererseits rechnete ich nicht mit einem derart hohen Promillewert. Insbesondere wollte ich pünktlich zuhause sein, weshalb ich mein Rad nicht schob. ÖPNV meide ich seit der Corona-Pandemie.


6. Haben Sie bereits früher im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gestanden und sind aufgefallen?
Nein.


7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
Mit dem PKW: Niemals. Ich verfüge seit neun Jahren über einen Führerschein. Ich bin nicht ein einziges Mal unter Alkoholeinfluss gefahren.
Mit dem Fahrrad: Regelmäßig; 2017-2019 etwa 1x pro Monat, ab 2020 etwa 2x pro Monat. Macht gesamt etwa 70 Fahrten.

Wenn ich mit Freunden in Bars, Biergärten, Restaurants oder bei privaten Feierlichkeiten war, nahm ich entweder das Fahrrad, ging zu Fuß oder nutzte den ÖPNV. Bei meinen Fahrten mit dem Fahrrad konsumierte ich zwischen einem und vier Bier (0,5L), letztere über einen langen Abend verteilt. Mehr als vier Bier trank ich bis zu meinem Unfall nicht, wenn ich mit dem Rad unterwegs war.

Sinnvollerweise sollte ich zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Verkehr mit dem Rad ebenso scharf trennen, wie ich das beim Auto handhabe. Entsprechend sind die 70 Fahrten 70 zu viel. Ferner folgere ich, dass die Zahl der Alkoholfahrten zugenommen hat, allerdings auch dadurch, dass ich seit der Pandemie den ÖPNV meide. Ich bin froh, dass ich bei bisherigen Fahrten aufgrund meiner Alkoholisierung niemandem einen Schaden zugefügt habe.



8. Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol und wann haben Sie das erste Mal Alkohol zu sich genommen?
(Allererste Erinnerung und erster Konsum)

Meine erste Erinnerung an Alkohol kann ich nicht genau benennen. Meine Eltern tranken bei Restaurant- und Biergartenbesuchen regelmäßig Wein oder Bier; wann mir das das erste Mal aufgefallen ist, kann ich nicht genau sagen.

Zum ersten Mal Alkohol trank ich im Alter von 15: Ein Radler im lokalen Skatepark.


9. Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?
2010 begann ich in meiner Schulzeit regelmäßig Alkohol zu trinken. Dabei steigerte ich meine Trinkmenge von einem Bier (0,5L) hin zu üblicherweise 2-3 Bier (0,5L), ausschließlich am Wochenende. Gelegentlich, etwa 1x pro Monat, trank ich mehr, teilweise 5-6 Bier (0,5L). Spirituosen trank ich nie; Wein oder Sekt in ganz seltenen und unregelmäßigen Fällen.

2012-2017, während meines Studiums, trank ich unregelmäßig und wenig Alkohol. Einerseits war ich als Student knapp bei Kasse und damit nur sehr selten in Bars unterwegs, andererseits war ich sehr auf mein Studium fokussiert. Wenn ich Alkohol konsumierte, dann im Biergarten oder im Freien mal ein bis zwei Bier oder Radler.

Als Doktorand begann ich ab 2018 regelmäßiger Alkohol zu konsumieren. Üblich waren 1-3 Bier (0,5L) in Kneipen, gemeinsam mit anderen Doktoranden und / oder Freunden, 2-4x pro Monat. Sukzessive erhöhte ich in den letzten beiden Jahren meinen Alkoholkonsum: Die Abende, bei denen ich nach einem Bier nach Hause ging, fanden nicht mehr statt, stattdessen trank ich regelmäßig zwischen zwei und vier Bier, selten auch mal fünf.

Auch meine Trinkfestigkeit stieg: Konkret gab es im letzten Jahr drei Abende, an denen ich sechs Bier oder mehr trank (maximal 7; ob es 6 oder 7 waren kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen). Insofern hat sich sowohl die durchschnittliche, von mir konsumierte Biermenge erhöht, als auch die Extremwerte.

Unregelmäßig trank ich Wein und Sekt in kleinen Mengen zu speziellen Ereignissen (in besonderen Restaurants; zum Anstoßen)



10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?
Ich beschränke mich hier auf die letzten drei Jahre und verweise für die Zeit davor auf Frage 9. In den letzten drei Jahren war die Frequenz meiner Trinkereignisse relativ gleich: Ich war jeden Monat ca. 2-4 mal mit Freunden / Kollegen in Bars, Biergärten, oder auf privaten Feierlichkeiten, wo ich Bier trank. Die Menge nahm jedoch zu: So konsumierte ich in 2018 etwa 1-3 Bier (0,5L) je Abend. Mit der Zeit trank ich mehr, was mir zunächst gar nicht auffiel: Ab 2019 kam es nur noch selten vor, dass ich am Abend ein einzelnes Bier trank. Stattdessen wurden es nahezu immer zwei oder mehr. Auch meine maximale Trinkmenge stieg und ich trank bis zu vier Bier, in seltenen Fällen auch mal fünf. Im letzten Jahr stieg mein durchschnittlicher Konsum weiterhin, im Schnitt trank ich zwischen drei und vier Bier bei Trinkereignissen. Selten waren es zwei, manchmal waren es fünf Bier. An drei Abenden erreichte ich 6-7 Bier, mehr trank ich nie.



Unregelmäßig trank ich Wein und Sekt: Zu einem guten Essen im Urlaub oder in besonderen Restaurants bis zu 0,25L Wein; zum Jahreswechsel, bei besonderen Feierlichkeiten ein Glas Sekt zum Anstoßen.

Schnaps habe ich nie getrunken.


11. Wo und mit wem haben Sie überwiegend getrunken?
Üblicherweise mit Freunden und Kollegen in Bars, Biergärten, in privaten Wohnungen und im Freien.


12. Warum haben Sie getrunken?
(Innere + äußere Motive)

Hierüber habe ich viel nachgedacht. Bis vor kurzem war ich der Ansicht, Alkohol aus Genuss und des Spaßes halber zu konsumieren. Ich erachtete es als völlig gewöhnlich, sich im Kreis von Freunden abends in einer Kneipe drei vier Bier zu genehmigen und fand daran nichts Verwerfliches. In der Nachbetrachtung ist mir aufgefallen, dass ich Alkohol funktionalisiert habe und bezeichne mein Trinken als Entlastungstrinken: Meine berufliche Anstellung und meine Dissertation empfand ich zunehmend als enorme Belastung: Das Hangeln von befristeter Stelle zu befristeter Stelle, die extrem unsichere Zukunft und der hohe Leistungsdruck übten einen enormen Druck auf mich aus. Die Wirkung von Alkohol erlebte ich als entspannend. Ich baute also meinen Stress und meinen inneren Druck temporär mit Alkohol ab – zumindest erlebte ich das in dem Moment so. In der Nachbetrachtung war das natürlich eher ein temporäres Ausblenden und weniger ein Abbauen – die Umstände wurden dadurch ja nicht besser.

Ferner habe ich zu besonderen Anlässen getrunken, etwa ein Glas Wein oder Sekt um auf einen Geburtstag anzustoßen oder den Urlaub zu zelebrieren.



13. Welche Wirkung haben Sie in der Vergangenheit nach Alkoholgenuss bei sich beobachtet?
(bei wenig und bei viel Alkohol)

Bei wenig Alkohol fühlte ich mich entspannt und locker, war lustiger und redseliger. Bei viel Alkohol wurde meine Sprache verwaschen, ich hatte einen Tunnelblick, meine Konzentrationsfähigkeit war dahin, ich redete Blödsinn.



14. Gab es kritische Hinweise Anderer auf Ihren Alkoholkonsum und wie haben Sie darauf reagiert?
Nein



15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?
Isoliert betrachtet fühlte ich mich im Moment des Trinkens erleichtert, weil ich den Alkohol zum Zweck des Stressabbaus funktionalisierte. Dabei habe ich die Lösung der den Stress verursachenden Probleme nur vor mir her geschoben, anstelle mich damit auseinander zu setzen. An den Folgetagen nach Alkoholkonsum war ich häufig schlapp und ausgelaugt. Auf dem Rennrad war ich dann weniger leistungsfähig, hatte einen höheren Durchschnittspuls und konnte die von mir gewohnten Leistungen nicht erbringen. Der schlechtere Schlaf am Wochenende führte auch zu weniger Ausgeruhtheit während der Woche, was meinen beruflichen Stress verstärkte. Im Nachgang bin ich mir bewusst, dass ich durch übermäßigen Alkoholkonsum eine Menge an wertvoller freier Zeit verloren habe. Das ist mir aufgefallen, seitdem ich nichts mehr trinke, und ich genieße das sehr.


16. Gab es in Ihrem bisherigen Leben frühere Zeiten, in denen sie weit mehr Alkohol als heute getrunken haben?
Wenn ja, nennen sie bitte die Lebensabschnitte und mögliche Ursachen und Umstände dafür.

Der Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt beendet den Zeitraum, in dem ich am meisten getrunken habe. Seitdem habe ich nicht mehr getrunken.


17. Haben sie jemals die Kontrolle über ihre Trinkmenge verloren und bis zur Volltrunkenheit Alkohol konsumiert?
Das hängt ein bisschen von der Definition der Volltrunkenheit ab. Bis zur Unzurechnungsfähigkeit betrunken habe ich mich nicht. Einerseits hat mich dies nie gereizt; andererseits trinke ich keinen harten Alkohol.
Ich habe mich aber durchaus im Nachgang darüber geärgert, so viel getrunken zu haben, was ich als Kontrollverlust über die Trinkmenge werte.


18. Haben Sie früher schon einmal oder öfter über einen längeren Zeitraum bewusst und mit Absicht völlig auf den Genuss von Alkohol verzichtet?
Während meines Studiums habe ich sicherlich mehrmals für längere Zeit keinen Alkohol konsumiert, jedoch nie bewusst.


19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein?
Ich habe mich früher nicht als Trinker kategorisiert. Vielmehr empfand ich meinen Konsum als gewöhnlich, nahm Alkohol als Genussmittel wahr.

Heute stufe ich mich als Entspannungstrinker und Genusstrinker ein: Ich funktionalisierte Alkohol, um Stress zu verdrängen. Dabei brauchte ich aufgrund von Gewöhnung immer größere Mengen an Alkohol, um die Wirkung zu erzielen. Ferner sehe ich Gelegenheiten des Genusstrinkens: Ein Glas Wein im Urlaub mit meiner Freundin gehört für mich in diese Kategorie.
 
Heute und in Zukunft

20. Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Seit Trunkenheitsfahrt nein, obwohl ich KT für mich als Strategie gewählt habe. Ende Juli möchte ich auf einer Geburtstagsfeier mit einem Glas Bier (0,5L) anstoßen; grundsätzlich plane ich kontrolliertes Trinken i.S.v. maximal 12 Trinkanlässe p.a., ein Glas Bier (0,5L).



21. Wann haben Sie zuletzt Alkohol getrunken?
Am 15.05.21, Tag der Trunkenheitsfahrt


22. Trinken sie gelegentlich alkoholfreies Bier?
Ja, seit circa 5 Jahren sehr regelmäßig: Meiner Ansicht nach gibt es gerade im Sommer nach langen Rennrad-Touren nichts Besseres als ein eiskaltes alkoholfreies Weißbier. Mir ist klar, dass der Konsum von alkoholfreiem Bier von Gutachtern nicht gerne gesehen wird, weil er bei suchtkranken Personen einen Memory-Effekt aufgrund des Geschmacks auslösen kann. Bei mir tut er das jedenfalls nicht; Genuss-technisch täte ich mich im Generellen aber auch viel schwerer, auf alkoholfreies Weißbier zu verzichten als auf alkoholhaltiges. In diesem Punkt bin ich gespannt auf eure Einschätzungen; ich wollte zunächst mal alle Fragen ehrlich beantworten.


23. Warum trinken Sie heute Alkohol/keinen Alkohol?
Nachdem ich mich mit meinem Konsum auseinander gesetzt habe, habe ich mich für die Strategie des kontrollierten Trinkens entschieden. Dennoch habe ich seit der Trunkenheitsfahrt keinen Alkohol getrunken. Einerseits hatte ich keine Lust auf Alkohol; andererseits hatte ich nach den Regeln des kontrollierten Trinkens keinen Anlass. Der erste Anlass seit Trunkenheitsfahrt wird Ende Juli sein, wo ich auf einen runden Geburtstag anstoßen möchte. Langfristig will ich kontrolliert trinken, was ich für mich als maximal 12 Trinkgelegenheiten p.a., maximal ein Bier (0,5L) definiere; über das Event im Juli hinaus habe ich noch nicht geplant, allerdings werden die Trinkgelegenheiten ausreichend Abstand zueinander haben und geplant sein.

Den Ansatz wähle ich erstens, weil ich nach ausführlicher Betrachtung zum Ergebnis gekommen bin, nicht abstinenzpflichtig zu sein und mir einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zutraue; zweitens, weil ich mir die mit Abstinenz einher gehende Paranoia hinsichtlich Lebensmittel (reife Bananen, Apfelsaft, Sojasoße, Essen in Restaurants bei denen Wein zugeführt wird, etc.) gerne ersparen möchte; und drittens, weil ich die Behauptung, fortan nie wieder Alkohol zu trinken, für jemanden in meinem Alter als unglaubwürdig einschätze. Auch hier bin ich auf eure Einschätzungen gespannt.


24. Warum haben Sie das Trinken reduziert bzw. aufgegeben und warum nicht schon eher?
Nach meinem Fahrradunfall habe ich tagelang vor mich hin gegrübelt und meinen Alkoholkonsum reflektiert. Vorher tat ich das nicht. Dabei ist mir deutlich geworden, dass ich Alkohol zur Verdrängung von beruflichem Stress funktionalisiere, dass dies jedoch die Ursachen nicht bekämpft sondern nur Symptome i.S.v. Stress betäubt, und dass Alkohol mir nicht gut tut (Fahrradunfall; schlechtere Leistungsfähigkeit nach Trinken am Vortag; weniger Ausgeruhtheit am Wochenende). Weil ich Probleme an der Wurzel packen will, weil ich sportlich immer zu Bestleistungen in der Lage sein will, und weil ausgeruht am Wochenende aufwachen eine wirklich tolle Sache ist, habe ich meinen Alkoholkonsum deutlich reduziert, d.h. aktuell auf null gefahren und eine Langfriststrategie ausgearbeitet. Das hätte ich schon früher machen sollen, aber dafür brauchte es erst den Schock i.S.d. Fahrradunfalls.



25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?
Unmittelbar nach dem Unfall hatte ich überhaupt keine Lust auf Alkohol. Stattdessen habe ich mich mehrere Wochen mit mir selbst beschäftigt, meinen Alkoholkonsum reflektiert und Ursachen meines Konsums erarbeitet.

Dabei ist mir klar geworden, dass ich Alkohol zur Stressbewältigung funktionalisiert habe: ich bin in der sehr glücklichen Position, als Wissenschaftler beruflich genau das machen zu dürfen, womit ich mich vollständig identifiziere. Da der Einstieg in die Wissenschaft jedoch ein sehr prekärer ist, der Verbleib in der Wissenschaft alles andere als einfach (befristete Verträge, Drittmittelabhängigkeit, enormer Leistungsdruck, Konkurrenzkampf), und Corona die Situation nicht gerade leichter gemacht hat (neue Aufgaben an den Unis, Wegfall von Drittmitteln, Ausfall von Fachtagungen), habe ich mir zunehmend mehr Stress gemacht, um in der Wissenschaft verbleiben zu können. Ich arbeitete 60h pro Woche und mehr, um Publikationen zu landen, war gedanklich fortwährend bei meinen Forschungsprojekten und kam dennoch nicht wirklich voran. Der enorme Leistungsdruck, den ich mir selbst machte, verursachte bei mir Stress, und mit dem kam ich nicht gut klar.

Ich akzeptierte, dass meine Strategie zum Scheitern verurteilt ist, und dass ich mir und meiner Gesundheit mit meiner Verbohrtheit keinen Gefallen tue. Ich beschloss, mich beruflich weniger unter Druck zu setzen, mir Mühe zu geben und dennoch Scheitern oder suboptimale Ergebnisse zu akzeptieren und gelassener mit Dingen umzugehen, auf welche ich keinen Einfluss habe. Damit verbunden habe ich auch die Reduzierung meiner Arbeitszeit auf maximale 45h pro Woche. Meine Belastung habe ich mit meinem Chef besprochen, der sehr verständnisvoll war. Wir haben einige Aufgaben auf andere Mitarbeiter umgeschichtet. Meine Tätigkeit habe ich re-organisiert, arbeite nun mit strikten To-Do-Listen und setze Empfehlungen aus dem Buch „getting things done“ um, was meine Arbeit deutlich effizienter macht.

Während früher persönliches Glück und berufliche Selbstverwirklichung für mich Synonyme waren, habe ich heute einen differenzierteren Blick auf die Dinge: So kann ich mich auch mit dem Gedanken anfreunden, weniger zu arbeiten und meine zusätzliche freie Zeit stärker zu genießen. Ich strebe zwar weiterhin eine Karriere in der Wissenschaft an, bin jedoch deutlich gelassener, was die Möglichkeit des Scheiterns angeht. Ich habe erkannt, dass es auf andere Dinge ankommt, und dass ich immer einen Weg finden werde, um glücklich zu sein. Die beruflichen Umstellungen habe ich durchweg positiv erlebt.


Gleichzeitig habe ich mein Sportprogramm hochgefahren: Im Schnitt verbringe ich nun wöchentlich 15h auf dem Fahrrad und lege 450km zurück. Auch das hilft mir, mit beruflichem Stress umzugehen und insbesondere den Kopf frei zu bekommen. Ich beobachte meine Fitness mit Begeisterung und bin stolz auf die Leistungswerte, die ich erziele.


Meinen Alkoholkonsum habe ich mit meiner Partnerin und meinen beiden besten Freunden besprochen. Gelegenheiten, bei denen Alkohol getrunken wurde, vermied ich in den ersten beiden Wochen nach der Trunkenheitsfahrt. Der Verzicht auf Alkohol fiel mir dabei nicht schwer, sondern leicht.

Etwa zwei Wochen nach der Trunkenheitsfahrt führte ich mein vorheriges soziales Leben fort: Ich besuchte mit Freunden Biergärten, nahm an Picknicks im Freien teil, war auf einer Geburtstagsfeier. Auf keiner der Veranstaltungen habe ich Alkohol getrunken. Im Biergarten stieß ich mit alkoholfreiem Bier oder Rhababersaftschorle an. Damit, dass ich keinen Alkohol trinke, ging ich offen um, indem ich meinem Freundeskreis sagte, dass ich zur Ansicht gelangt sei, in der Vergangenheit mein Trinken sukzessive gesteigert zu haben, dass ich einen problematischen Trend erkannt habe, und dass ich entsprechend zunächst nichts trinken möchte. Mein Freundeskreis reagierte darauf mit Wohlwollen und Anerkennung, manchmal schloss sich auch der ein andere Freund an.

Im privaten Kontext musste ich mehrfach Alkohol ablehnen: So wurde ich von meiner Mutter besucht, die als Gastgeschenk eine Flasche Wein mitbrachte. Selbstverständlich habe ich keinen getrunken, weil ich keinen Konsum geplant hatte. Gleiches galt für spontane Einladungen, bei denen mich Freunde „auf ein Bier“ treffen wollten. Die Treffen fanden natürlich trotzdem statt, nur eben ohne Bier.

Zu „entrümpeln“ hatte ich zuhause übrigens nichts: Ich horte keinen Alkoholvorrat in meiner Wohnung, sondern kaufte früher lediglich wenige Flaschen Bier oder Wein, wenn sich Besuch ankündigte. Entsprechend einfach fällt mir der Verzicht auf Alkohol zuhause.

Mir ist klar, dass vielen Menschen der „Verzicht“ auf Alkohol schwer fällt, und dass die übliche Erzählung lauten würde „war ganz schön hart, aber ich hab’s tapfer geschafft, und von Tag zu Tag wurde es viel besser“. Das wäre in meinem Fall allerdings gelogen: Ich hatte in den letzten Wochen nie das Bedürfnis, Alkohol zu trinken, und ich verfüge glücklicherweise über einen Freundeskreis, der niemals auf die Idee käme, Menschen zum Konsum von Alkohol anzustacheln.


26. Wie wirkt sich Ihr geändertes Verhalten auf Sie, Ihr Leben und Ihr Umfeld aus?
Mein Freundeskreis reagiert indifferent bis ermutigend auf meine Verhaltensänderung: Grundsätzlich ist es meinem Freundeskreis egal, ob jemand in geselliger Runde Bier, Wein, Fanta oder Wasser trinkt. Mein kritisches Auseinandersetzen mit meinem Alkoholkonsum und meine Verhaltensänderung wird allerdings von vielen als reflektiert und erwachsen betrachtet. Und vielleicht nimmt sich ja jemand ein Beispiel.

Meine Freundin befürwortet meine Verhaltensänderung. Sie ist meine Haltelinie, um Sorgen hinsichtlich Job, Dissertation und berufliche Sicherheit zu besprechen und hilft mir mit Rat und Tat bei der Lösung meiner Probleme. Seitdem ich weniger arbeite und mehr Zeit für unsere Beziehung habe erlebe ich unsere Beziehung auch intensiver: Wir machen mehr Ausflüge, kochen gemeinsam oder führen ausgedehnte Gespräche. Ich merke, dass mir das sehr gut tut – und wie verbohrt ich hinsichtlich meiner beruflichen Perspektive war. Vielleicht brauchte es den Schock der Trunkenheitsfahrt, um zu erkennen, dass Karriere (und der Selbstzwang, Karriere zu machen) nicht alles ist, worauf es ankommt. Ich jedenfalls hatte so die Gelegenheit, etwas distanzierter mein Leben als Bigger Picture zu sehen und zu erkennen, dass ich mich mit meinem Ehrgeiz verrannt habe, und mir dies nicht gut tat.

Durch die Reduzierung meiner Arbeitszeit fühle ich mich deutlich ausgeglichener. Ich bin ruhiger, schaffe dennoch einen ähnlichen Workload und glaube, bessere und kreativere Ideen zu haben. Ich schlafe besser, komme ausgeruhter zur Arbeit und halte mich für produktiver als früher. Gleichzeitig verzweifle ich nicht, wenn ich meine Aufgaben nicht erledigt bekomme – stattdessen fahre ich nach Hause und erledige sie am nächsten Tag. Die zusätzliche freie Zeit verbringe ich mit meiner Freundin oder auf dem Fahrrad.

Durch das Mehr an Sport fühle ich mich unglaublich fit. Ich bin in der Lage, Distanzen > 100km auf dem Rad zurück zu legen, kann mich sportlich verausgaben und merke anhand meiner Leistungsdaten, wie gut das Training anschlägt. Für nächstes Jahr habe ich mir vorgenommen, einen Radmarathon in den Alpen zu fahren. Das Training hilft mir, den Kopf frei zu bekommen, mich auszupowern. Gleichzeitig erlebe ich ein enormes Glücksgefühl, wenn ich unter Volllast auf dem Rad strample.

Seitdem ich nicht mehr trinke, fühle ich mich zudem an Wochenenden ausgeruhter. Ich schlafe besser und brauche weitaus weniger Schlaf. Entsprechend bin ich einerseits ausgeruhter und habe andererseits zusätzliche Zeit für Sport oder Ausflüge, etwa mit meiner Freundin oder mit meinem Freundeskreis, oder beidem.



27. Wie stellen Sie sicher, dass Ihr neues Verhalten dauerhaft stabil bleibt?
Zunächst habe ich die Ursachen meines Alkoholkonsums erkannt und abgestellt: Ich mache mir weniger Stress im Job und habe gelernt, gelassener mit Stress umzugehen. Ich löse nun Probleme, anstelle sie zu überdecken.

Gleichzeitig habe ich erkannt, dass ich Alkohol zur Stressbewältigung funktionalisiert habe und dass Alkohol mir dabei nicht geholfen hat. Entsprechend macht es auch keinen Sinn, Alkohol zur Stressbewältigung zu konsumieren. Ich schalte stattdessen ab, indem ich mich auf mein Rad setze, indem ich Spazieren oder Wandern mit Freunden oder meiner Partnerin gehe, indem ich Koche oder andere Dinge mache, die mich erfüllen. Seitdem ich mir der Funktion von Alkohol bewusst bin, weiß ich auch um dessen Ohnmacht, Probleme zu lösen und komme entsprechend gar nicht in Versuchung, ihn zur Überdeckung von Stress zu instrumentalisieren.

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?
(mit Begründung)

Grundsätzlich ist man davor wohl nie sicher. Ich habe jedoch ein paar Linien eingezogen, die mir Sicherheit geben:

Einerseits habe ich die Ursachen meines Alkoholkonsums erkannt und abgestellt. Andererseits ist mein Alkoholkonsum grundsätzlich geplant und findet nie spontan statt. Die geplanten Zeitpunkte und Mengen stellen sicher, dass ich stets Herr über meine Sinne bin und nur sehr geringe BAK erreiche. Zudem ist mir klar, dass ich ein besonderes Auge auf meinen Alkoholkonsum werfen muss. Dieses Bewusstsein reduziert zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass ich nochmals mehr Alkohol als geplant zu mir nehmen werde. Und letztlich empfinde ich die gemachten Änderungen nicht als Selbstkasteiung, sondern als tatsächliche Besserung. Entsprechend wär ich ja schön blöd, wenn ich das einfach über Bord werfen würde.



29. Wie wollen sie in Zukunft das Trinken vom Fahren trennen?
Bisweilen galt für mich nur beim PKW eine eiserne 0,0 Promille-Regel. Diese habe ich auf das Fahrrad (und andere Verkehrsmittel; mittlerweile stehen ja überall E-Scooter rum…) ausgeweitet: Wann immer ich Alkohol trinke, bleiben Fahrrad (und natürlich Auto) zuhause. Heim geht’s dann zu Fuß oder mit dem Taxi.



30. Haben Sie zum Abschluss noch etwas hinzuzufügen?
Sorry für den langen Text - und danke fürs dabei bleiben... :)
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Dylon,
willkommen bei uns. :smiley138:

Deine Aufarbeitung ist schon ganz vielversprechend, aber bei Deinem Konsum von alkoholfreiem
Bier habe ich einige Bauchschmerzen.
Alkoholfreies Bier weckt Erinnerungen an den Konsum mit normalem Bier...
 

flo

Erfahrener Benutzer
Moin,
ein Fahrradverbot kannst du faktisch ausschließen, es sei denn, du machst das mit der TF öfter

Ansonsten finde ich deinen FB Bombe. KT hatte ich mit 36 und 1,74P mit dem Auto auch, war kein Problem.

flo
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Servus @Dylan_ran_Daale,
auch ich finde deinen Fragebogen schon recht ordentlich.
Da Frage 7 (nicht entdeckte Fahrten unter Alkoholeinfluss) immer Verharmlosungspotential in sich trägt, empfehle ich hier unbedingt auf das Thema Restalkohol (rechnen können!) einzugehen. Es geht hier auch im Fahrten unterhalb irgendwelcher Promillegrenzen. Wenn tatsächlich keine mit dem Auto stattgefunden haben, wäre es gut, das im Restalk-Kontext erläutern zu können.
Alkoholfreies Bier gilt üblicherweise als unvorteilhaft. Ich denke jedoch, wenn du erklären kannst, dass alkfreies Bier auch schon vor der TF dein "Trainingsgetränk" war, für dich aber alkfrei und alkoholisch komplett unterschiedliche Getränke sind (z. B. a la "Ich trinke zwar gelegentlich alkoholfreies Weißbier nach dem Training, obwohl mir die alkoholische Variante gar nicht schmeckt"), sollte das auch kein Problem sein.
Wichtig ist auch hier, den individuellen Fall darlegen zu können.
 

Andi18

MPU Profi
...seit etwa einem Monat verfolge ich als stiller Leser euer Forum und bin begeistert von der Hilfestellung, die ihr hier anbietet. Ich habe in den letzten Wochen viel über meine Trunkenheitsfahrt gegrübelt
bisher sind ja nur 8 Wochen vergangen..
Offene Fragen:
- ich habe vor, mit KT in die MPU zu gehen. Haltet ihr das in meinem Fall für eine kluge Strategie?
ja, das ist die richtige Strategie.
- ...Insofern schien meiner MPI die Möglichkeit des KT-Nachweises mittels Haar-ETG gar nicht bekannt. Macht es eurer Meinung nach dennoch Sinn, Nachweise zu sammeln?
streng genommen sind diese nicht erforderlich. Aber hiermit untermauerst unwiderleglich forensisch belegt Deinen Strategie..
Folglich würde ich wenigstens eine erstellen. V.a. als Wissenschaftler wirst den Gedankengang sicher nachvollziehen können.
- wie steht ihr zum Thema alkoholfreies Bier in der Exploration? Ich hielt das für gut begründet, habe aber natürlich keine Erfahrungswerte
Psychologen raten davor ab, wie admin oben schon nannte. Was tut letztlich tust, ist Deine Sache. Dem GA würde ich es jdfs nicht erwähnen, warum unnötig schwer machen?

- Passt die Trinkmenge? (sie ist mit absoluter Sicherheit korrekt - aber ist sie auch glaubhaft?)
die Mengen kommen beim ersten Überschlagen hin. Würde evtl noch ein Bier drauf schlagen.
Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1.72m
Gewicht: 63kg
Alter: 27

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 15.05.2021
BAK: 1.65
Trinkbeginn: 15:00
Trinkende: 19:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 20:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Fall liegt aktuell bei der StA
Strafbefehl schon bekommen: nein
- Als Radsportler würde mich ein Fahrradfahrverbot sehr hart treffen - damit könnte ich meinen Sport nicht mehr ausüben und ein Ventil für meine Stressbewältigung ginge mir abhanden. Sollte ich also schnell eine Aufforderung zur MPU bekommen, dann bin ich wohl unter den 6 Monaten Wartezeit, muss (wohl) in den saueren Apfel beißen und auf meinen Sport verzichten. Macht es Sinn, das nach 6 Monaten bei der MPU anzuführen? Oder kommt das eher so rüber, als würde ich auf Biegen und Brechen die MPU nur für den Radsport bestehen wollen (ähnlich wie bei der Notwendigkeit des Führerscheins für Berufspendler oÄ)
Du hast schon erkannt, daß Faktor Zeit für Dich entscheidend ist.
Die Bearbeitung liegt aktuell bei der StA. Sollte eine Bearbeitung via Strafbefehl erfolgen, empfiehlt es sich einen RA zu konsultieren, und Einspruch gegen den SB zu stellen. Damit wird dann das Gericht aktiv, was Dir wiederum Zeit bringt.
Ich denke die 6 Monate wirst mind. erreichen..

In meiner Trunkenheit nahm ich die Kurve zu schnell, mein Hinterrad rutschte weg, ich stürzte zur Seite und prallte mit meinem Arm sowie meinem Kopf auf den Asphalt. Helm trug ich dummerweise natürlich keinen. Passanten, die meinen Sturz beobachteten, riefen sofort einen Krankenwagen, während ich mich berappelte.
Haben die Passanten vor der Polizei ausgesagt und zu Protokoll gegeben, daß sie Dich beim Fahren beobachtet und stürzen gesehen haben?
Das solltest wissen. Deswegen einen RA beauftragen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Stellungnahme beziehen.
Keine Aussagen vor der Polizei tätigen!!

Bin dem oberen Zitat zum Fahrrad-Verbot bin ich mir nicht sicher. So wie ich das verstehe, betrifft das Zitat das Strafrecht, somit andere Baustelle. Wenn das positive GA nicht beibringen kannst, wird das LRA Dir sehr sicher das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen. Dies ist hierbei ein Verwaltungsakt und kein Strafrecht. Aber die nächste Frage ist, wie das wohl kontrolliert werden soll.. ?!?

Zum Fragebogen konzentriere ich mich eher auf die Frage 12 zum Trinkmotiv.
Dies liest sich wie eine wissenschaftliche Abhandlung, sehr logisch aufgebaut. Aber im Motiv fehlt mir die persönliche Note. Jeder Berufstätige hat Stress, v.a. zu Corona Existenzängste, weiß nicht wie es weiter geht.
Die Frage ist daher, warum hast Du den Alk instrumentalisiert?
Hier fehlt mir eben das Persönliche warum Du mit Stress nicht adäquat umgehen kannst? Hast nie gelernt Dich jmd anzuvertrauen? Bist Einzelgänger vs. Team? Hast es vlt als Schwäche empfunden, etwas nicht alleine zu schaffen? Hat bisher immer alles funktioniert? Vlt sogar i.-was im Elternhaus? Es mag sein, daß ich vlt mit mM überpace .
Die Antwort bei 26 solltest bei 28 teils auch bringen. Hier noch die Fiktion, wenn sich also im Berufsleben was ändern sollte? Die Reduzierung der Arbeitszeit von 60 auf 45hr alleine bringt Dir ja nicht die dauerhafte Stressreduktion.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Bin dem oberen Zitat zum Fahrrad-Verbot bin ich mir nicht sicher. So wie ich das verstehe, betrifft das Zitat das Strafrecht, somit andere Baustelle. Wenn das positive GA nicht beibringen kannst, wird das LRA Dir sehr sicher das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagen. Dies ist hierbei ein Verwaltungsakt und kein Strafrecht. Aber die nächste Frage ist, wie das wohl kontrolliert werden soll.. ?!?
Das ist definitiv richtig, gerade in Bayern wird regelmäßig ein Fahrradverbot verhängt...


Dazu muss sich allerdings...
1. die MPU-Fragestellung auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge beziehen (manchmal unterläuft den FSSt. da ein Fehler und die Fragestellung lautet auf fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge)
und
2. muss vorab ein entsprechendes Radfahrverbot bei Nichtabgabe des Gutachtens angedroht werden.
 
Lieber Admin, lieber Flo, lieber Rodion, liebe Nancy,

danke für eure lieben und sehr hilfreichen Antworten. Ich sortiere mal:

Fahrradfahrverbot:
Kommt ggf. auf mich zu, da gerade in Bayern häufig von FSST als Verwaltungsakt erlassen. Ich halte euch auf dem Laufenden, was meine FSST da konkret unternimmt und leite euch dann auch die Einschätzung meiner RA weiter, sobald ich sie dazu habe. Mein Problem mit dem Fahrradfahrverbot ist weniger, dass ich Angst vor Bußgeldern bei Verstoß habe und vielmehr, dass meine ehrliche Aufarbeitung sich auch darauf stützt, dass ich zum Stressabbau, zur Erholung, und weil es mich einfach glücklich macht, Rad fahre. Darauf könnte ich mich - so es die FSST untersagt - bei der MPU nicht mehr berufen. Ich müsste dem GA ja dann sagen, gegen Auflagen der FSST verstoßen zu haben (und man könnte zu Recht fragen, wie ernst jemand dann die Vorgabe nimmt, ohne Alkohol einen PKW zu führen). Mich nicht mehr auf das Radfahren berufen zu können wäre schade, denn ich die Erzählung ist nicht nur wahr und logisch, sondern auch gut begründbar: Ich zeichne alle Fahrten, meine Puls- und Leistungswerte auf, und kann damit gegenüber dem GA durchaus untermauern, dass ich seit der TF nicht nur meinen Alkoholkonsum verändert habe, sondern auch dass es mir dadurch viel besser geht.
So mir die FSST das Fahren von Rädern verbietet, müsste ich also auf einen anderen Sport umsteigen und dann mit einer Erzählung a la "bis zum x-ten bin ich täglich Rad gefahren. Seitdem schwimme ich täglich." Vielleicht macht die FSST also noch einen Triathleten aus mir ;)

Alkoholfreies Bier:
...geht beim Sport mit dem großen Vorteil einher, dass es relativ viel Nährstoffe bringt und nicht "gegessen" werden muss. Gleichzeitig ist's bei warmen Temperaturen schön kühl. Daher wohl das Standard-Getränk unter Radsportlern nach dem Training. Mir scheint die Strategie, dem GA nichts davon zu erzählen die richtige zu sein. Ansonsten hat Rodion in meinem Fall tatsächlich Recht: Während ich alkoholfreies Weißbier nach dem Sport trinke, habe ich normales Weißbier noch nie gerne getrunken, dafür Helles und Pils umso mehr (weshalb ich ja auch hier bin :smiley138:).


Da Frage 7 (nicht entdeckte Fahrten unter Alkoholeinfluss) immer Verharmlosungspotential in sich trägt, empfehle ich hier unbedingt auf das Thema Restalkohol (rechnen können!) einzugehen. Es geht hier auch im Fahrten unterhalb irgendwelcher Promillegrenzen. Wenn tatsächlich keine mit dem Auto stattgefunden haben, wäre es gut, das im Restalk-Kontext erläutern zu können.
Danke für den sehr wichtigen Hinweis. Daran hatte ich wirklich nicht gedacht. Fahrten unter Restalkohol mit dem PKW kann ich ausschließen - einerseits hab ich darauf immer geachtet, andererseits fiel mir das darauf Achten insofern nicht schwer, als dass ich das Auto nur benutze, um größere Einkäufe zu erledigen oder um weite Fahrten (Verwandte besuchen, Urlaub, etc.) zu unternehmen. Vor weiten Fahrten mit dem PKW gehe ich früh ins Bett und trinke nichts - ich bin nicht gerade der sicherste Autofahrer und bin daher lieber ausgeschlafen und fit. An Einkäufe unter Restalkohol kann ich mich auch nicht erinnern, üblicherweise erledige ich das am Feierabend.
Übrig bleiben noch Radfahrten am "Tag danach": Bei den Trinkereignissen mit > 5 Bier kann ich solche ausschließen. Bei 5 Bier, Trinkbeginn 21 Uhr (spät gerechnet) hätte ich bei langsamem Alkoholabbau ggf. noch bis zum frühen Nachmittag des Folgetags Restalkohol. Da kam es schon vor, dass ich wieder Rad gefahren bin, etwa für kleinere Erledigungen oder auch zum Sport. Sehr konservativ geschätzt (langsamer Abbau, später Trinkbeginn, hohe BAK) komme ich dann vielleicht auf 10 - 20 zusätzliche Fahrten unter Alkohol.

streng genommen sind diese nicht erforderlich. Aber hiermit untermauerst unwiderleglich forensisch belegt Deinen Strategie..
Folglich würde ich wenigstens eine erstellen. V.a. als Wissenschaftler wirst den Gedankengang sicher nachvollziehen können.
Danke für die Einschätzung! Gerade als Wissenschaftler bin ich da aber skeptisch: Im Falle eines Abstinenznachweises würde ich dir sofort recht geben. Für KT finde ich den forensischen Beweis aber insoweit schwach, als dass die definierte Spannweite für KT unglaublich breit ist. Wenn ich die Empirie richtig überblicke, dann erreichen KTler mit einem Bier pro Monat regelmäßig Abstinenzbefunde bei der HA, während man mit vergleichsweise hohem Alkoholkonsum trotzdem gelegentlich noch als KTler eingestuft wird. Insofern ist weder die Abgrenzung zum ABler scharf, noch die zum "unkontrollierten Trinker". Lediglich lässt sich wohl einigermaßen scharf beweisen, dass in den letzten drei Monaten nicht in hoher Frequenz viel Alkohol getrunken wurde. In hoher Frequenz wenig Alkohol oder in niedriger Frequenz viel Alkohol kann durchaus sein. Trennschärfer als Leberwerte ist es natürlich (und teurer, und es ruiniert die Frisur ;) )

Ich hab mich bzgl. ETG-Screening nun erkundigt und es ist gar nicht so einfach, geeignete Stellen zu finden: Zahlreiche Stellen (MPIs, aber auch Labore) bieten nur Abstinenzkontrollen an: Dort wird 6 bzw. 12 Monate getestet und nur am Ende gibt's nen positiven Bescheid. Bei Überschreiten der kritischen Werte für AB wird das Programm beendet und man erhält nichts. Das ist natürlich für KT völlig untauglich. Ich schaue mich weiter um; falls ihr Tipps für Labore hat, die einzel-ETG-Untersuchungen anbieten anstelle eines Programms bin ich natürlich sehr dankbar.

Du hast schon erkannt, daß Faktor Zeit für Dich entscheidend ist.
Die Bearbeitung liegt aktuell bei der StA. Sollte eine Bearbeitung via Strafbefehl erfolgen, empfiehlt es sich einen RA zu konsultieren, und Einspruch gegen den SB zu stellen. Damit wird dann das Gericht aktiv, was Dir wiederum Zeit bringt.
Ich denke die 6 Monate wirst mind. erreichen..
RA ist bereits aktiv, versucht jedoch im Sinne meiner weißen Weste zunächst eine Einstellung zu erreichen (was mir auch wichtiger ist. Tatsächlich bin ich lieber eine Weile ohne Führerschein und ohne Eintragung als mit Führerschein und mit Eintragung). Dass es damit knapp wird ist mir klar. Sollte ich einen Strafbefehl erhalten, wird natürlich auf Zeit gespielt. Danke!

Haben die Passanten vor der Polizei ausgesagt und zu Protokoll gegeben, daß sie Dich beim Fahren beobachtet und stürzen gesehen haben?
Das solltest wissen. Deswegen einen RA beauftragen, Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Stellungnahme beziehen.
Keine Aussagen vor der Polizei tätigen!!
Passanten haben leider ausgesagt, mich fahren gesehen zu haben. Deshalb (auch wenn das hier nur wenig zur Sache tut, denke ich): Im vorliegenden Fall wird mittels der kurzen Fahrstrecke, dem nur knappen Überschreiten der 1,6 Promille, sowie der Schäden die mir ohnehin durch den Sturz entstanden sind für Einstellung plädiert.

Zum Fragebogen konzentriere ich mich eher auf die Frage 12 zum Trinkmotiv.
Dies liest sich wie eine wissenschaftliche Abhandlung, sehr logisch aufgebaut. Aber im Motiv fehlt mir die persönliche Note. Jeder Berufstätige hat Stress, v.a. zu Corona Existenzängste, weiß nicht wie es weiter geht.
Die Frage ist daher, warum hast Du den Alk instrumentalisiert?
Hier fehlt mir eben das Persönliche warum Du mit Stress nicht adäquat umgehen kannst? Hast nie gelernt Dich jmd anzuvertrauen? Bist Einzelgänger vs. Team? Hast es vlt als Schwäche empfunden, etwas nicht alleine zu schaffen? Hat bisher immer alles funktioniert? Vlt sogar i.-was im Elternhaus? Es mag sein, daß ich vlt mit mM überpace .
Das ist unglaublich wertvolles Feedback. Danke! Und ich tue mich schwer, da eine wirklich gute Antwort zu finden. Ich versuche es mal:
Ich glaube, dass die einzige langfristig wirksame Maßnahme gegen Stress das Ausschalten von Stressquellen (in meinem Fall weniger Arbeit, weniger Selbstdruck, weniger Leistungsdenken; dafür Schaffen von anderen Zielen wie Sport, Wertschätzung außerberuflicher Zeit, etc.) ist. Alle anderen Maßnahmen (Gespräche mit den Lieben etwa, aber auch Alkoholkonsum) schaffen lediglich eine temporäre Abwesenheit von Stress, indem sie ablenken. Auch das sich-jemand-anvertrauen reduziert mMn nur dann Stress, wenn die andere Person gemeinsam Lösungen zur Stresssenkung erarbeitet.
Insofern bringt mich dein Nachbohren zu folgendem Gedankengang, für den ich dir wirklich dankbar bin: Ich habe zunächst ein Problem geschaffen, indem ich nicht bereit war, mir einzugestehen, dass ich langfristig mit dem mit meinem Job verbundenen Stress und mit der unsicheren Zukunftsperspektive nicht klar komme. Die fehlende Bereitschaft, das einsehen zu wollen, lag sicherlich einerseits daran, dass ich es nicht gewohnt war, zu scheitern. Sie lag andererseits daran, dass das Einräumen der Möglichkeit des Scheiterns ein Abrücken von der absoluten Sicherheit bedeutet hätte, langfristig den Job zu machen, den ich so gerne mache. Und wer gibt schon gerne Träume auf, an die man bisweilen mit Sicherheit geglaubt hat? Und zuletzt kommt da auch viel Ehrgeiz mit ins Spiel: Ich bin, was meine selbst gesteckten Ziele angeht, verbissen.
Probleme damit, mich jemandem anzuvertrauen, hatte ich nie. Ich habe auch den vorliegenden Fall mit meiner Partnerin und meinen beiden besten Freunden aufgearbeitet und zudem eine Suchtberatung aufgesucht, um einen kritischen Blick von außen auf mein Trinken zu haben; da ging's weniger darum, dass ich mich selbst für alkoholabhängig hielt und mehr darum, jedenfalls die Möglichkeit zuzulassen und das extern zu überprüfen. Aber um mich jemanden anzuvertrauen hätte ich mir zunächst mal eingestehen müssen, dass ich oben genannte Probleme habe. Das habe ich nicht - auch wenn ich es implizit wusste, denn sonst hätte ich wohl nicht so viel getrunken. Nur bewusst war es mir nicht.
Aus der fehlenden Bereitschaft, mir das einzugestehen, habe ich Stress mit Alkohol überdeckt, ohne dass mir das klar war. Gemerkt habe ich das erst, als ich im Kontext der Trunkenheitsfahrt darüber nachgedacht habe.
Dass jeder Berufstätige Stress hat, ist mir schon klar. Aber mir ist auch klar, dass Alleinerziehende, Personen mit geringem Einkommen, Menschen mit prekären Jobs, Personen mit hohen Wochenarbeitszeiten eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, zu viel Alkohol zu trinken. Insofern scheint es ja schon eine Korrelation zwischen Alkoholkonsum und Stress zu geben, wenn auch keinen Automatismus. Begünstigt wird das unter Doktoranden ganz sicher durch den Umstand, dass alle viel Stress haben, die Leute aufgrund jungen Alters und hoher Flexibilität weniger mit Kind und Kegel zuhause sitzen und mehr Zeit gemeinsam in Bars verbringen, dass alle viel Stress haben und daher viele viel trinken und entsprechend problematischer Konsum relativ normalisiert wird. Keineswegs will ich damit sagen "Ich bin doch genauso wie alle anderen". Aber ich will darauf hinweisen, dass problematischer Alkoholkonsum in dieser Gruppe keine Seltenheit ist. Umso wichtiger wäre es, dass man sich dessen bewusst wird, aber auch, dass man gesellschaftlich für Veränderungen im Berufsleben kämpft (nicht nur unter meiner Gruppe, sondern ganz generell in der Gruppe der abhängig Beschäftigten), die ein gesünderes Leben erlauben: Geringe Regelarbeitszeiten zum Beispiel. OK, genug Exkurs.
Zuletzt: Ja, viele Gedanken über mich lesen sich wie eine wissenschaftliche Abhandlung. Ich glaube aber, dass eine Aufarbeitung eigener Probleme ohne VP oÄ nur dann funktionieren kann, wenn man bereit ist, nüchtern und sachlich über sich selbst nachzudenken. Ansonsten läuft man Gefahr, sich das eigene Verhalten schön zu reden. Genau das will ich vermeiden.
Die Antwort bei 26 solltest bei 28 teils auch bringen. Hier noch die Fiktion, wenn sich also im Berufsleben was ändern sollte? Die Reduzierung der Arbeitszeit von 60 auf 45hr alleine bringt Dir ja nicht die dauerhafte Stressreduktion.
Mache ich! Danke für den Hinweis.



Zuletzt: Danke für die Hinweise, fürs Nachbohren, für Ratschläge, fürs zum-Nachdenken-bringen. Ihr helft mir sehr.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Deine BAK ist jetzt nicht extrem. Ich persönlich würde Blutwerte alle 6 Wochen liefern, dazu ein paar CDT Werte und fertig der Laden. Ständig wird immer nur ETG empfohlen. Bei meiner MPU gab es damit überhaupt keine Probleme.
Was passen muss, sind akzeptable Trinkmotive und wie gehe ich in Zukunft mit Alkohol um.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andi18

MPU Profi
Ich hab mich bzgl. ETG-Screening nun erkundigt und es ist gar nicht so einfach, geeignete Stellen zu finden: Zahlreiche Stellen (MPIs, aber auch Labore) bieten nur Abstinenzkontrollen an: Dort wird 6 bzw. 12 Monate getestet und nur am Ende gibt's nen positiven Bescheid.
das ist mir kpl. neu. Bei HA werden keine Abstinenzverträge abgeschlossen.
Weiß jetzt nicht, woher Du bist, könnte Dir z.B. dieses Labor im Raum Stuttgart empfehlen - Kostenpunkt 80,- - siehe Anlage.
Bei allen unabhängigen Laboren gibst ab und bekommst den Befund für die letzten 3M.

RA ist bereits aktiv, versucht jedoch im Sinne meiner weißen Weste zunächst eine Einstellung zu erreichen (was mir auch wichtiger ist. Tatsächlich bin ich lieber eine Weile ohne Führerschein und ohne Eintragung als mit Führerschein und mit Eintragung). Dass es damit knapp wird ist mir klar. Sollte ich einen Strafbefehl erhalten, wird natürlich auf Zeit gespielt. Danke!

Passanten haben leider ausgesagt, mich fahren gesehen zu haben. Deshalb (auch wenn das hier nur wenig zur Sache tut, denke ich): Im vorliegenden Fall wird mittels der kurzen Fahrstrecke, dem nur knappen Überschreiten der 1,6 Promille, sowie der Schäden die mir ohnehin durch den Sturz entstanden sind für Einstellung plädiert.

Daß dich die Passanten des Führens gesehen haben, ist sogar der springende Punkt..
Deine RA wird auf Einstellung gegen Auflage vermutlich plädieren §153A StPO. Auflage für eine karitative Einrichtung - Größenordnung halbes Monatsgehalt mit dem Anreiz des Abschlusses des Strafverfahrens (keine Punkte, kein FAER, kein Führungszeugnis.) - aber Faktor Zeit!

Wenn das kommt mit dem Lockangebot nach 153A, dann wird dir eine Ratenzahlung immer angeboten, idR 6 Monate.
Dieses Urteil wird erst rechtskräftig mit dem Bezahlen der letzten Rate. Hier ein Erfahrungsbericht eines Kollegen im anderen Forum, der genau das durchgeführt hat. Weise Deine RAin unbedingt darauf hin, das dann mit der StA zu vereinbaren.
 

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  • Merkblatt_Haare_EtG_Ludwigsburg.pdf
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das ist mir kpl. neu. Bei HA werden keine Abstinenzverträge abgeschlossen.
Weiß jetzt nicht, woher Du bist, könnte Dir z.B. dieses Labor im Raum Stuttgart empfehlen - Kostenpunkt 80,- - siehe Anlage.
Bei allen unabhängigen Laboren gibst ab und bekommst den Befund für die letzten 3M.
Scheint hier aber üblich zu sein, zumindest bieten drei der hier ansässigen Labore nur ein derartiges "Abstinenzprogramm im Haar". Dieses gibt keine Einzelwerte heraus und bricht ab, sobald eine ETG-Probe positiv ist. Ich habe jetzt mal Mail-Anfragen verschickt, um die Telefonist:innen zu überwinden ;)

Daß dich die Passanten des Führens gesehen haben, ist sogar der springende Punkt..
Deine RA wird auf Einstellung gegen Auflage vermutlich plädieren §153A StPO. Auflage für eine karitative Einrichtung - Größenordnung halbes Monatsgehalt mit dem Anreiz des Abschlusses des Strafverfahrens (keine Punkte, kein FAER, kein Führungszeugnis.) - aber Faktor Zeit!

Wenn das kommt mit dem Lockangebot nach 153A, dann wird dir eine Ratenzahlung immer angeboten, idR 6 Monate.
Dieses Urteil wird erst rechtskräftig mit dem Bezahlen der letzten Rate. Hier ein Erfahrungsbericht eines Kollegen im anderen Forum, der genau das durchgeführt hat. Weise Deine RAin unbedingt darauf hin, das dann mit der StA zu vereinbaren.
Hervorragender Tipp. Dann hoffe ich mal, dass die FSST sich geduldig zeigt und auf das Ergebnis der Strafverfolgung wartet.
 
Lieber Andi, liebe Andere,

ich wollte mich gerade wegen den Neuigkeiten, die sich in meinem Fall in der Zwischenzeit ergeben haben, melden, und habe dabei gesehen, dass es einen neuen Beitrag gibt. Die Mail, dass dem Thread ein Beitrag hinzugefügt wurde, landete leider in meinem Spam-Ordner, und daher hab ich nicht zügig reagiert. Tut mir leid.

Ich will euch im Folgenden darüber informieren, (1) dass sich die FSST mittlerweile (leider) bei mir gemeldet hat, und dass FSST und MPI deutlich schneller arbeiten als ich es jedenfalls vermutet hätte. (2) Ferner möchte ich von euch Rat zum optimalen Zeitpunkt der MPU einholen und (3) möchte gerne wissen, wie ihr die Frage der FSST interpretiert. Zudem kann ich ein bisschen über ETG-Haaranalysen berichten. Alles der Reihe nach:

1. Der Stand der Dinge ist durchwachsen. Die FSST reagierte - anders als erhofft - unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden und stellte mir kürzlich die Aufforderung zur MPU zu. Darin werde ich aufgefordert, binnen zwei Wochen eine MPI zu benennen, sonst wird mir der Führerschein entzogen. Ferner werde ich aufgefordert, ein positives Gutachten bis Ende November vorzulegen. Ich kontaktierte daraufhin die MPI, bei der ich meine MPU antreten möchte, die mir mitteilte, dass (Stand Ende September) die nächsten freien Termine erst ab Mitte November verfügbar wären, und ich daher die Frist zur Abgabe des Gutachtens nicht einhalten könne. Als ich die FSST damit konfrontierte, meinte man, dass man auch einen späteren Termin akzeptieren würde, wenn die MPI nicht früher liefern kann, und dass ich die MPI nennen soll. Super, dachte ich, also nannte ich schriftlich etwa eine Woche später die MPI, um die zweiwöchige Frist zu wahren. Ich ging davon aus, dass man mir - wie telefonisch von der MPI mitgeteilt - frühestens in der zweiten Novemberhälfte, tendenziell später einen Termin nennen würde - das würde sich mit den sechs Monaten Verhaltensänderung (Delikt war am 15.05.) gerade so hingehen. Fehlanzeige.
Zwei Tage nach Nennung der MPI kam der Brief von der MPI, dass man Ende Oktober einen freien Termin für mich hätte und dieser reserviert sei. Somit käme ich allerdings nur auf fünfeinhalb Monate Verhaltensänderung - und Urlaub bekomme ich im Übrigen so schnell auch nicht. Ich werde natürlich versuchen, bei der MPI den Termin nach hinten zu verschieben. Vorstellen kann ich mir allerdings, dass die FSST bei der MPI angerufen und auf einen schnellen Termin zur Fristeinhaltung gedrängt hat. So dem so wäre, könnte ich meinen Plan natürlich vergessen.

2. Gleichzeitig frage ich mich aktuell nach dem optimalen Zeitpunkt meiner MPU. Mir ist klar, dass - da die TF am 15.05.21 war - ich frühestens am 15.11.21 zur MPU antreten kann, weil ich vorher keine sechs Monate mein neues Trinkverhalten einstudiert haben kann. Ich frage mich jedoch, ob der Gang zur MPU kurz nach dem 15.11.21 mir negativ ausgelegt werden würde, oder ob das für die Begutachtung keine Rolle spielt. Hintergrund ist, dass ich, sollte ich die MPI zu einem späteren Termin bewegen können, ich jedenfalls einen Termin Ende November landen muss, um die FSST dazu zu kriegen, mir die Frist für die Vorlage des Gutachtens zu verlängern. Dann würde ich die 6 Monate gelebte Verhaltensänderung nur geringfügig übererfüllen, und ich würde gerne wissen, ob es für die MPI nun einen großen Unterschied macht, ob ich bspw. Ende November erscheine, oder bspw. im Januar.
Hintergrund ist auch, dass ich auf meinen Führerschein nicht angewiesen bin - ich habe kein Auto, sondern fahre lediglich gelegentlich mit dem Auto meiner Freundin zum Einkaufen oÄ. Im Vergleich zu ganz vielen hier könnte ich also gut damit leben, meinen Führerschein für eine Weile abzugeben. Dennoch habe ich keine große Lust, den ganzen Beantragungsprozess mit Sehtest, Erste Hilfe usw. und den entsprechenden Gebühren zu durchlaufen. Insofern würde ich, so es sich vermeiden lässt, natürlich gerne die MPU vor Entzug des FS antreten und glaube auch, gut vorbereitet zu sein. Ich frage mich eben nur, ob es sich bei den 6 Monaten um ein scharfes Ja / Nein Prüfkriterium handelt, das man entweder abhakt oder den Prüfling durchfallen lässt, oder ob man bei Personen, die die sechs Monate nur knapp überschreiten, besonders kritisch hinschaut. Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht?
Die Alternative zum Termin Ende November wäre dann, dass ich die Zeit bis Weihnachten abwarte, eine zweite HA durchführen lasse und im Januar zur MPU gehe. Für meine Aufarbeitung vermute ich, dass das nicht mehr bringen würde. Ich hätte nur mehr forensische Belege und längere gelebte Verhaltensänderung. Was meint ihr?

3. Die Fragestellung der MPU lautet: "Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass X zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Ist insbesondere gewährleistet, dass X das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann?"
Zudem wird im Folgetext auf die Konsequenz der Nicht-Nennung einer MPI bzw. der Nicht-Vorlage des Gutachtens bis Fristende verwiesen: "Die Nichteignung führt zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis".
Hierzu habe ich folgende Fragen: Verstehe ich es richtig, dass die FSST damit kein Fahrradfahrverbot anordnen wird, da sich zwar die Fragestellung auf Fahrzeuge im Allgemeinen bezieht, jedoch kein Fahrradfahrverbot angedroht wird?


Hinsichtlich forensischer Belege habe ich mich an Andis Rat (danke an der Stelle) gehalten und eine ETG-Haaranalyse durchgeführt. Sie deckt den Zeitraum Mitte Juni bis Mitte September ab. Das Testergebnis auf ETG ist negativ; gleichzeitig habe ich in der Zwischenzeit zu drei Gelegenheiten je ein Bier (0.5L) im Rahmen des kontrollierten Trinken getrunken, ferner hatte ich ein paar alkoholfreie Biere (s.o.) und habe auch sonst nicht auf Alkoholvermeidung geachtet (Kuchen, Essen, Massagen mit Franzbrandtwein, etc). Die Erfahrung, dass ETG-Nachweise dennoch negativ ausfallen, deckt sich mit denen des Forums.
Als jemand, dem das Feld der Testtheorie bekannt ist, habe ich mich durch die Literatur der ETG-HA gewälzt. Meine Erkenntnisse stelle ich kurz dar, vielleicht ist für euch ja was interessantes dabei.
Wie die meisten von euch sicher bereits wissen, basiert die ETG-Testung auf dem Prinzip der Messung des ETG-Gehalts in den Haaren und einer anschließenden Einteilung in Gruppen: Ab 7 pg ETG pro mg geht gegeben eines üblichen statistischen Fehlers davon aus, dass Probanden Alkohol getrunken haben, ab 30 pg ETG wird chronischer Alkoholmissbrauch vermutet. Insofern widerlegt das Finden von weniger als 7 pg ETG pro mg die Abstinenzvermutung nicht. Deshalb wird hier Abstinenz angenommen. Die Grenzwerte 7 pg pro mg stammen aus Experimenten mit wirklich sehr geringer Teilnehmerzahl und wurden im Laufe der Zeit immer weiter abgesenkt (ursprünglich lagen sie mal bei 11 pg, dann bei 9 pg, jetzt bei 7 pg, während die Society of Hair Testing mittlerweile 5pg empfiehlt, also deutlich unterhalb des aktuellen Cutoff-Werts). In der Testtheorie würde man den Test auf ETG als einen solchen Test bezeichnen, der es unter allen Umständen vermeiden möchte, falsch positive Ergebnisse zu liefern. Um das Risiko der falsch positiven Ergebnisse zu minimieren setzt man den Cutoff-Wert daher relativ hoch an - zum Preis, dass man sehr viele falsch negative Ergebnisse (also Trinker mit geringem bis moderatem Trinkverhalten) erhält.
Eine Kollegin aus der Chemie meinte, dass der Test auf ETG im Haar bestenfalls taugen würde, um Personen zu finden, die jedenfalls wöchentlich und jedenfalls mehr als ein Bier pro Gelegenheit trinken würden, und dass entsprechende forensische Abstinenzbelege nach ihrem Dafürhalten daher für die MPU wertlos seien. Sicherlich wissen das auch entsprechende Experten bei den MPIs - und vermutlich genügt ihnen der forensische Beleg als Indiz dafür, dass sich das Trinkverhalten geändert haben muss - wenn auch nicht so massiv, wie die Vorgaben der MPU es möchten.
Da die Cutoff-Werte jedenfalls noch einen Schritt von 7pg/mg auf 5pg/mg zulassen, macht es aber vermutlich keinen Sinn, sich wegen geringen Mengen an Alkohol in irgendwelchen Lebensmitteln kirre zu machen - Stichwort Fruchtsäfte, Sojasoße, Alkoholfreies.

Viele Grüße, euer
Dylan
 

Andi18

MPU Profi
Hi Dylan, ein sehr wertvoller Beitrag, auch wenn leider es für Dich als durchwachsen darstellt.
Folgend meine persönliche Meinung, Verhaltensweisen der GA hängen ja sehr von der Persönlichkeit vom GA und von Dir ab..
1. Der Stand der Dinge ist durchwachsen. Die FSST reagierte - anders als erhofft - unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden und stellte mir kürzlich die Aufforderung zur MPU zu.
Mir scheint wohl, daß dies abhängig der Eindeutigkeit der Rechtslage darstellt. I.d.F. die Aussage der Passanten..
Hoffe dennoch, daß Deine RAin in Sachen "Weißer Weste" etwas erreicht.
...Als ich die FSST damit konfrontierte, meinte man, dass man auch einen späteren Termin akzeptieren würde, wenn die MPI nicht früher liefern kann, und dass ich die MPI nennen soll.
das interpretiere ich derart, daß der Fsst Deine Kooperation wichtiger zu sein scheint. Deshalb erscheint der SB kulanter zu sein..
Für mich menschlich.
...telefonisch von der MPI mitgeteilt - frühestens in der zweiten Novemberhälfte, tendenziell später einen Termin nennen würde - das würde sich mit den sechs Monaten Verhaltensänderung (Delikt war am 15.05.) gerade so hingehen. Fehlanzeige.
Zwei Tage nach Nennung der MPI kam der Brief von der MPI, dass man Ende Oktober einen freien Termin für mich hätte und dieser reserviert sei. Somit käme ich allerdings nur auf fünfeinhalb Monate Verhaltensänderung - und Urlaub bekomme ich im Übrigen so schnell auch nicht. Ich werde natürlich versuchen, bei der MPI den Termin nach hinten zu verschieben.
Das würde ich schon versuchen, v.a. wenn dies beruflich bedingt der Termin Dir nicht zusagt. Niemand darf erwarten, daß Du zu 100% zur Verfügung stehst.
Vorstellen kann ich mir allerdings, dass die FSST bei der MPI angerufen und auf einen schnellen Termin zur Fristeinhaltung gedrängt hat. So dem so wäre, könnte ich meinen Plan natürlich vergessen.
das sehe ich jetzt anders. Du beauftragst das MPI zur Erstellung des GA und NICHT die Fsst!
Somit bist Du der Kunde und das MPI Dein Lieferant. Hier besteht auch eine Schweigepflicht. Mit anderen Worten die Fsst darf für meine Begriffe gar nicht beim MPI anrufen und sich nach Dir erkundigen.
2. Gleichzeitig frage ich mich aktuell nach dem optimalen Zeitpunkt meiner MPU. Mir ist klar, dass - da die TF am 15.05.21 war - ich frühestens am 15.11.21 zur MPU antreten kann, weil ich vorher keine sechs Monate mein neues Trinkverhalten einstudiert haben kann. Ich frage mich jedoch, ob der Gang zur MPU kurz nach dem 15.11.21 mir negativ ausgelegt werden würde, oder ob das für die Begutachtung keine Rolle spielt. Hintergrund ist, dass ich, sollte ich die MPI zu einem späteren Termin bewegen können, ich jedenfalls einen Termin Ende November landen muss, um die FSST dazu zu kriegen, mir die Frist für die Vorlage des Gutachtens zu verlängern. Dann würde ich die 6 Monate gelebte Verhaltensänderung nur geringfügig übererfüllen, und ich würde gerne wissen, ob es für die MPI nun einen großen Unterschied macht, ob ich bspw. Ende November erscheine, oder bspw. im Januar.
das ist jetzt genau die persönliche Meinung. Ich meine, daß ob Du 5,5 Monate oder dann 6 Monate nicht die Rolle spielen wird.
Die Fsst kann im übrigen erst das FS-Entzugsverfahren anlaufen lassen, wenn das MPI die Akte zurückgeschickt hat.
D.h. wenn die solange für die Erstellung des GA benötigen, wird normalerweise die Akte währenddessen nicht zurückgeschickt..
Warum sollte die Fsst zudem auf eine Frist beharren, wenn Du zur Mpu angetreten warst?
...Dennoch habe ich keine große Lust, den ganzen Beantragungsprozess mit Sehtest, Erste Hilfe usw. und den entsprechenden Gebühren zu durchlaufen.
Das sehe ich genau so. Die Gebühren sind nicht mehr weit weg von denen einer Mpu.. Somit würde ich auf alle Fälle es versuchen.
Insofern würde ich, so es sich vermeiden lässt, natürlich gerne die MPU vor Entzug des FS antreten und glaube auch, gut vorbereitet zu sein. Ich frage mich eben nur, ob es sich bei den 6 Monaten um ein scharfes Ja / Nein Prüfkriterium handelt, das man entweder abhakt oder den Prüfling durchfallen lässt, oder ob man bei Personen, die die sechs Monate nur knapp überschreiten, besonders kritisch hinschaut. Welche Erfahrungen habt ihr hier gemacht?
Ich persönlich meine, daß es eben von der Persönlichkeit abhängt. Ich habe auch schon positive GA gelesen, welche mit 3,5 Monaten angetreten waren.. somit kann ich mir ein scharfes 6M Ja/Nein nicht vorstellen.
3. Die Fragestellung der MPU lautet: "Ist aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch (Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss) zu erwarten, dass X zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Ist insbesondere gewährleistet, dass X das Führen eines Kraftfahrzeugs und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum zuverlässig trennen kann?"
Zudem wird im Folgetext auf die Konsequenz der Nicht-Nennung einer MPI bzw. der Nicht-Vorlage des Gutachtens bis Fristende verwiesen: "Die Nichteignung führt zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis".
Hierzu habe ich folgende Fragen: Verstehe ich es richtig, dass die FSST damit kein Fahrradfahrverbot anordnen wird, da sich zwar die Fragestellung auf Fahrzeuge im Allgemeinen bezieht, jedoch kein Fahrradfahrverbot angedroht wird?
Das klingt allerdings danach, daß die Fsst einen "Fehler" gemacht hat. Die Fragestellung muß dem MPI eindeutig vorliegen.
Siehe Beitrag #8 von Nancy hier im Thread. Somit scheint das "Durchwachsene" hier einen Positiven Aspekt zu haben.
Hinsichtlich forensischer Belege habe ich mich an Andis Rat (danke an der Stelle) gehalten und eine ETG-Haaranalyse durchgeführt. Sie deckt den Zeitraum Mitte Juni bis Mitte September ab. Das Testergebnis auf ETG ist negativ; gleichzeitig habe ich in der Zwischenzeit zu drei Gelegenheiten je ein Bier (0.5L) im Rahmen des kontrollierten Trinken getrunken, ferner hatte ich ein paar alkoholfreie Biere (s.o.) und habe auch sonst nicht auf Alkoholvermeidung geachtet (Kuchen, Essen, Massagen mit Franzbrandtwein, etc). Die Erfahrung, dass ETG-Nachweise dennoch negativ ausfallen, deckt sich mit denen des Forums.
Als jemand, dem das Feld der Testtheorie bekannt ist, habe ich mich durch die Literatur der ETG-HA gewälzt. Meine Erkenntnisse stelle ich kurz dar, vielleicht ist für euch ja was interessantes dabei.
Wie die meisten von euch sicher bereits wissen, basiert die ETG-Testung auf dem Prinzip der Messung des ETG-Gehalts in den Haaren und einer anschließenden Einteilung in Gruppen: Ab 7 pg ETG pro mg geht gegeben eines üblichen statistischen Fehlers davon aus, dass Probanden Alkohol getrunken haben, ab 30 pg ETG wird chronischer Alkoholmissbrauch vermutet. Insofern widerlegt das Finden von weniger als 7 pg ETG pro mg die Abstinenzvermutung nicht. Deshalb wird hier Abstinenz angenommen. Die Grenzwerte 7 pg pro mg stammen aus Experimenten mit wirklich sehr geringer Teilnehmerzahl und wurden im Laufe der Zeit immer weiter abgesenkt (ursprünglich lagen sie mal bei 11 pg, dann bei 9 pg, jetzt bei 7 pg, während die Society of Hair Testing mittlerweile 5pg empfiehlt, also deutlich unterhalb des aktuellen Cutoff-Werts). In der Testtheorie würde man den Test auf ETG als einen solchen Test bezeichnen, der es unter allen Umständen vermeiden möchte, falsch positive Ergebnisse zu liefern. Um das Risiko der falsch positiven Ergebnisse zu minimieren setzt man den Cutoff-Wert daher relativ hoch an - zum Preis, dass man sehr viele falsch negative Ergebnisse (also Trinker mit geringem bis moderatem Trinkverhalten) erhält.
Eine Kollegin aus der Chemie meinte, dass der Test auf ETG im Haar bestenfalls taugen würde, um Personen zu finden, die jedenfalls wöchentlich und jedenfalls mehr als ein Bier pro Gelegenheit trinken würden, und dass entsprechende forensische Abstinenzbelege nach ihrem Dafürhalten daher für die MPU wertlos seien. Sicherlich wissen das auch entsprechende Experten bei den MPIs - und vermutlich genügt ihnen der forensische Beleg als Indiz dafür, dass sich das Trinkverhalten geändert haben muss - wenn auch nicht so massiv, wie die Vorgaben der MPU es möchten.
Da die Cutoff-Werte jedenfalls noch einen Schritt von 7pg/mg auf 5pg/mg zulassen, macht es aber vermutlich keinen Sinn, sich wegen geringen Mengen an Alkohol in irgendwelchen Lebensmitteln kirre zu machen - Stichwort Fruchtsäfte, Sojasoße, Alkoholfreies.
Ein wirklicher wertvoller Beitrag. Ich hatte geglaubt schon viel gelesen zu haben, aber man lernt offensichtlich nie aus. Top.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Bezüglich 6 Monate "Training" . Von irgendwas kürzerem würde ich nicht ausgehen! Wenn man gedanklich noch 2-4 Wochen abzieht, in denen man wütend, geschockt und sonstwas ist (und in der Zeit keine Aufarbeitung und kein Training macht) würde ich eher gedanklich eher mit 7 Monaten rechnen. Mein Zeitraum betrug 6,5 Monate ab TF. Alles andere wäre mir zu heiß.
Da der Entzug erst stattfindet wenn die Akte wieder zur fsst zurückkommt, verzögert sich der Entzug um Zeit x.
Ich habe brav im ersten Schreiben die Akte versenden lassen aber die Frist verstreichen lassen.
Nach dem Entzug (bei mir 6 Wochen nach Frist) habe ich sie neu versenden lassen.
Ohne FE war ich schlussendlich ca. 11 Wochen (6,5 Wochen vor MPU und 4,5 Wochen ab MPU wegen GA-Erstellung etc)
 
Lieber Andi, lieber Rübezahl, liebe Mitleser,

danke euch beiden für die sehr hilfreichen Tipps. Ich habe heute mit meiner MPI telefoniert. Dabei stellte sich heraus, dass die kurzfristige Terminvergabe aus der Absage eines anderen MPU-Prüflings erfolgte - der Termin war frei, also hat man mich gleich reingepackt. Weitere freie Termine gibt es erst wieder ab Ende November - hervorragend. Ich habe mir nun also den "nächstmöglichen" Termin Ende November reservieren lassen. Zudem habe ich darum gebeten, mir den initialen Schrieb der MPI (im Sinne von: Termin XY wurde reserviert, jetzt aber her mit dem Geld) für den neuen Termin zuzuschicken. Mit dem werde ich dann kommende Woche meine FSST kontaktieren und um eine Fristverlängerung bitten.
Sollten FSST und MPI nicht im Kontakt stehen, dann bin ich guter Dinge, der FSST den gewählten Termin als den nächstmöglichen Termin zu verkaufen und kann dann wohl auf Kulanz hinsichtlich der Frist hoffen. Kommende Woche ist es dann auch nur noch ein Monat bis zum Termin, d.h. dann macht es vermutlich auch keinen Sinn mehr, mich auf einen früheren Termin der evtl. durch Absage in der Zwischenzeit frei wird zu drängen. Damit sollte ich die entsprechenden 6 Monate "Kontrolliertes Trinken trainieren" beisammen haben.
Ein früherer Termin setzt mich der Unsicherheit aus, weniger als 6 Monate zusammen zu haben und daher an der Aufarbeitungszeit zu scheitern; auch wenn da Mancher schon mit weniger durchgekommen ist, will Ichs darauf nicht ankommen lassen (insbesondere, weil ich ja im Gegensatz zu ganz vielen hier eben auch notfalls meinen Schein abgeben kann). Danke an der Stelle an Rübezahl für das Feedback, damit ist die Option für mich vom Tisch (insbesondere auch deshalb, weil ich glaube ich schon mit einem mulmigen Gefühl zu einem früheren MPU-Termin gegangen wäre).


Ich verstehe, dass MPIs grundsätzlich eine Schweigepflicht haben, halte das aber in der Praxis für unerheblich. Die Praxis zeigt doch, das ein umtriebiger Sachbearbeiter sich von etwas abstraktem wie der EU-DSGVO nicht behelligen lässt, schon zweimal nicht bei einer nicht schriftlich fixierten Absprache. Vielleicht irre ich auch. Für die Praxis sollte es aber nicht erheblich sein, denn ich hänge ja ohnehin vom Wohlwollen des SB ab. Ich werde zu berichten wissen :)

Bzgl. Fahrrad-Fahrverbot: Vielleicht findet sich der ein oder andere Jurist im Forum, der sich diese Frage mal anschauen mag, ich halte sie jedenfalls für spannend. Von meiner RAin habe ich "aus dem Bauch heraus" folgende Kurzeinschätzung erhalten: Grundsätzlich liegt Nancy völlig richtig damit, dass ein Fahrradfahrverbot als Rechtskonsequenz angekündigt werden muss. Immerhin existiert kein wirklich konkreter Paragraph, in dem die FSST dazu ermächtigt wird, bei Nichtabgabe eines positiven GA ein Fahrradfahrverbot zu erlassen; vielmehr leitet die FSST dies abstrakt aus ihren Befugnissen ab, und hat darin durch Gerichtsurteile Recht bekommen. Eben weil die Position der FSST aber eine abstrakte Interpretation ist, muss sie das Fahrradfahrverbot allerdings ankündigen. Erlässt sie es ohne Ankündigung, so ist es (wohl) rechtsunwirksam. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, kann die FSST den Umstand heilen, indem sie nachträglich ein Fahrradfahrverbot androht und eine erneute Frist zur Vorlage eines positiven Gutachtens setzt.

PS:
Ein wirklicher wertvoller Beitrag. Ich hatte geglaubt schon viel gelesen zu haben, aber man lernt offensichtlich nie aus. Top.
Danke!
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Tja, das liegt halt alles an den recht klar geteilten interessen:

fsst: hat ausschließlich interesse daran (und auch den Auftrag), die anderen Verkehrsteilnehmer (vor dir) zu schützen. MPI und dein Schicksal ist der fsst völlig egal. Über Unlogik wird da gern hinweggesehen... z.B, dass KFZ sünder häufig von Radfahrverbot ausgenommen sin, Radfahrern aber meist beides untersagt wird (auto und Rad)

MPI: bietet eine Leistung an. Ist an dir nur dahingehend interessiert, dass du in Notlage bist und interessiert sich für Bezahlung deinerseits. Interesse an der fsst besteht nur unter dem Aspekt der Kundenvermittlung. Bis auf Austausch von Dokumenten, sollten MPI und fsst nichts gemein haben. Das eine ist verwaltung, das andere ein Unternehmen

Du: bist im Fokus der fsst und für MPI als direkter Kunde interessant. Es weiß, dass du in Not bist, muss sich aber der Konkurenz anderer Anbieter bewusst sein. Denn schlussendlich bist du der Auftraggeber und Finanzier der Sache.

Ist wie eine Art "flotter Dreier" ohne anfassen, bei dem nur Du Interesse hast, dass was schönes dabei rauskommt, alle anderen tun nur das Nötigste
 
Kurzes Update und good news: Ihr hattet Recht. MPU-Termin lies sich problemlos auf Ende November verschieben; FSST hat telefonisch der Fristverlängerung zugestimmt; Bestätigung kommt in den nächsten Tagen postalisch.

Rübezahl, an dich als Experten: Wurde dir damals von der FSST gleich ein Fahrradfahrverbot angedroht, oder wurde das erst, als du dein Gutachten nicht fristgerecht beigebracht hast, verhängt?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Ein Fahrradverbot wird sofort angeordnet, dass hat nichts mit einer Fristverlängerung zu tun.
 
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