Whistleblower / AlkoLeaks
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Teil 1
Eins vorweg, die MPU ist keine unlösbare Aufgabe. Ich selbst hab mich unnötig verunsichert und nervös gemacht. Mit etwas Verständnis für das ganze System ist es, von den finanziellen Kosten abgesehen, jedoch halb so wild. Falls jemand genau wissen möchte was Sache ist, ist er herzlich eingeladen meinen nachfolgenden Roman zu lesen.
Es gibt zig Beiträge und Webseiten die Hilfe anbieten, aber kaum eine klärt richtig auf. Und da mich dies tierisch angekotzt hat, weil es wie ich vor kurzem selbst erleben durfte, für das ganze undurchsichtige Fahrrad-MPU Thema keine Schritt-für-Schritt Anleitung gibt, weil Euch von keiner Stelle der Weg vorgegeben wird den Ihr ab sofort gehen müsst/sollt/könnt oder werdet um das ganze am besten über die Bühne zu bringen, und weil einen die Ungewissheit zu Beginn durchaus beunruhigt, versuche ich hiermit ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Ihr müsst Bescheid wissen was zu tun ist und Ihr müsst Euch um alles selbst kümmern. Über Sinn und Zweck der ganzen Schose will ich nicht groß diskutieren. Am Ende lässt sich dem ganzen Mist, auch wenn Ihr es jetzt noch nicht wahrhaben wollt/könnt, durchaus auch etwas Positives abgewinnen. Aber die Art und Weise die unser Staat hier anwendet ist natürlich schon eher wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber so ist es nunmal.
Ich kann von zwei persönlichen Erfahrungen berichten, da ich am Tag X nicht alleine erwischt wurde. Ich war mit einem Bekannten mit dem Fahrrad unterwegs. Bei mir wurden nach Blutentnahme 1,7, bei meinem Bekannten 2,0 Promille festgestellt.
Ich werde den kompletten Prozess von Beginn an erläutern.
Es gibt mehrere Abschnitte von denen ich der Reihe nach berichte.
1. Tatfeststellung und Folgen
2. Zeiträume und Fristen
3. Erste Schritte und Vorgehensweise
4. Vorbereitung
5. MPU Prüfung
1.Tatfeststellung und Folgen
Werdet Ihr mit dem Fahrrad (oder auch mit einem anderen führerscheinfreien Fortbewegungsmittel, auch zu Fuß) mit einem Promillegehalt ab 1,6 im Straßenverkehr auffällig gibt es kein Entrinnen, es ist MPU fällig.
Im Vergleich zum PKW verliert Ihr jedoch nicht sofort den Führerschein.
Ihr müsst aber zu einem gewissen Datum ein positives MPU Gutachten vorlegen, sonst wird Euch die Fahrerlaubnis entzogen. Und ja, es würde Euch bei einem nichteinreichen eines solchen Gutachtens sogar das Fahren eines Fahrrades staatlich verboten. Den Zusammenhang zwischen betrunken Fahrrad fahren und dem PKW Führerschein werdet Ihr wie ich nicht nachvollziehen können. Unser Gesetzgeber sieht das jedoch leider anders.
Grund dafür ist, dass Euch die Zulassungsstelle wegen Eures hohen Promillegehaltes unterstellt, dass ihr den Alkohol in einem gewissen Maße gewöhnt sein müsst, also dass Ihr regelmäßig (quasi häufig) Alkohol konsumiert so dass die Befürchtung besteht, dass Ihr des Öfteren in Situationen kommt, in denen Ihr den Alkoholkonsum und die Teilnahme im Straßenverkehr unter Umständen nicht ausreichend trennen könnt. So wie an dem Tag als Ihr eben erwischt wurdet. Und dazu gehört laut Regierung nicht nur PKW, sondern auch Fahrrad fahren.
Da Ihr das dann benötigte positive Gutachten vom Psychologen jedoch nicht nur mit Argumenten erhalten könnt, da davon ausgegangen wird dass Ihr ein Problem mit Alkohol habt, müsst Ihr einen entsprechenden Lebenswandel vorgeben. Und dazu müsst Ihr Euch für einen von zwei möglichen Wegen entscheiden um Eure Aussagen dementsprechend zu untermauern. Entweder Ihr lebt bis zur MPU Prüfung abstinent, oder Ihr versucht es auf dem Weg des „kontrollierten Trinkens“.
Je nachdem welchen Weg Ihr für Eurer Vorgehen wählt, fällt Eure Endrechnung entsprechend unterschiedlich aus. Ich denke jedoch mit Minimum 2.000 Euro müsst Ihr rechnen. Ich weis jedoch auch von bis zu 5.000 Euro.
Bei mir waren es knapp 3.500, bei meinem Bekannten 2.500 Euro. Beide haben wir die Abstinenz gewählt.
2. Zeiträume und Fristen
Als erstes wird von der Gemeinde oder Stadt ein Ermittlungsverfahren gegen Euch eingeleitet. Dieses könnt Ihr mit Zahlung der angebotenen Strafe einstellen lassen. Bis Euch dieser Brief erreicht werden vermutlich zwischen 4 und 8 Wochen Zeit vergehen. Die Strafe zu bezahlen ist jedoch erst der Anfang Eures Leidensweges, bei Weitem nicht das Ende. Deshalb ist zwingend zu empfehlen nicht sofort zu überweisen. Denn die Anordnung eine MPU zu machen kommt nicht von der Gemeinde, sondern separat von der Zulassungsstelle. Und diese bekommt Wind von der Sache sobald Ihr Euer Vergehen zugegeben habt. Und das ist mit dem Bezahlen der Strafe der Fall.
Da Euch der MPU Gutachter Eure neue abstinente Lebensweise oder Euer kontrolliertes Trinken jedoch nicht einfach so aus dem Blauen heraus erzählt glauben wird, müsst Ihr eine gewisse Zeit verstreichen lassen um diese neue Lebensweise eine ausreichend lange Zeit quasi habt üben und entsprechend festigen können. Und diese Zeit ist mindestens ein halbes Jahr ab Tat. Umso länger umso besser. Diverse Seiten werden Euch erzählen dass es nur eine Möglichkeit gäbe, und zwar ein ganzes Jahr abstinent zu leben. Das ist aber nicht korrekt. Ich habe 9 Monate Abstinenz nachgewiesen, mein Kollege 6 Monate. Für uns Beide hat es zum positiven Gutachten gereicht.
In der Regel wird euch die Zulassungsstelle sobald diese informiert wurde 2 Monate Zeit gewähren ein positives Gutachten vorzulegen. Ihr könnt meist einen Aufschub um einen weiteren Monat erbitten.
Wir haben also je nachdem wie schnell unser Rechtssystem arbeitet, ca. 4 Wochen Zeit gewonnen bis uns das Ermittlungsverfahren erreicht. Dann hätten wir weitere 2 Wochen bis wir die Strafe bezahlen müssen. Dann werden weitere 2 Wochen vergehen bis uns die Zulassungsstelle anschreibt. Auch hier haben wir wieder ca. 2 Wochen Zeit zu regieren. Im Anschluss daran kann es erneut ca. 2 Wochen dauern bis uns die endgültige Aufforderung eine MPU zu machen erreicht hat. Wenn wir für diese dann 3 Monate Zeit eingeräumt bekämen, wären somit ca. 6 Monate Zeit seit Tag X vergangen.
Das wären genau die 6 Monate die wir mindestens für den MPU Psychologen bräuchten. Da Ihr aber nach diesen 6 Monaten bereits Abgabetermin für Eurer Gutachten bei der Zulassungsstelle habt, und der Gutachter, je nachdem wie schnell das jeweilige Büro arbeitet, mindestens 2-4 Wochen Zeit für sein Ergebnis braucht, seid Ihr eben diese 2-4 Wochen schon über Eurem Abgabetermin. Ebenso gibt es diverse Verzögerungen und Wartezeiten für Abstinenznachweise, etc. und die ganze Zeitrechnung ist zudem nur ein grobes Fallbeispiel das auch stark abweichen kann. Es empfiehlt sich also einen gewissen Puffer einzubauen und dazu müssen wir ein wenig taktieren und versuchen etwas Zeit zu gewinnen. Deshalb ist auch davon abzuraten naiv zu denken und zu glauben mit Bezahlen der Strafe würde das Ganze reibungslos verlaufen. Dem ist unter Umständen nämlich nicht so und evtl. reicht Euch die Zeit sonst dazu nicht aus.
Um es ein wenig zu vereinfachen: Bezahlt Ihr Eure Strafe sofort könnte Euch die Zeit durchaus zu knapp werden um die MPU beim ersten Mal zu bestehen. Und dies bedeutet dann den Führerschein abgeben zu müssen. Um zumindest eine gewisse Chance zu haben müssen zwischen Tag X und MPU Abgabetermin mindestens 7-8 Monate Zeit vergangen sein.
3. Erste Schritte und Vorgehensweise
Das Ermittlungsverfahren habe ich ignoriert und die Frist einfach verstreichen lassen. Daraufhin erhielt ich 6 Wochen später eine Strafanzeige. Mit dieser Strafanzeige hat sich meine Strafe zwar von 800,- Euro auf 1000,- Euro erhöht, jedoch habe ich dadurch bereits weitere wertvolle Wochen Zeit gewonnen. Hätte ich kurz vor Fristablauf dieser neuen Strafanzeige den Strafbetrag überwiesen wären dies für die 200,- Euro mehr an Strafe, knapp 2 Monate mehr Zeit gewesen. Diese waren mir jedoch nicht genug, da ich so viel Zeit wie möglich gewinnen wollte. So habe ich Einspruch gegen diese Strafanzeige eingelegt. Das Ergebnis dieses Einspruchs wiederum war, dass mich der Staatsanwalt vor Gericht bat. Bis Ihr solch einen Gerichtstermin erhaltet werden jedoch weitere Wochen, bei mir waren es 8, vergehen. Ein paar Tage vor diesem Gerichtstermin, habe ich den Einspruch dann zurückgenommen und meine Strafe anerkannt. Das Urteil war damit rechtskräftig, aber ich musste somit nicht vor Gericht erscheinen. Es vergingen weitere 8 Wochen bis ich die endgültige Aufforderung zur Strafzahlung erhielt. Zu den 1000,- Euro kamen dann zwar noch knapp 180 Euro für diverse Verfahrenskosten + zwei Punkte in Flensburg hinzu, jedoch habe ich mit diesem Vorgehen bereits 5 Monate Zeit gewinnen können. Und das allein wollte ich damit erreichen.
Bis die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlung abgeschlossen und der Zulassungsstelle grünes Licht gegeben hat, vergingen weitere 4 Wochen. So erhielt ich die Aufforderung eine MPU zu machen erst 9 Monate nach meiner Trunkenheitsfahrt. Ohne dieses Verfahren hätte ich bereits nach ca. 3 Monaten die Aufforderung zur MPU erhalten. Mit den bereits erwähnten 3 Monaten Frist der Zulassungsstelle selbst kam ich mit meiner Taktik somit auf genau 12 Monate bis ich das positive MPU Gutachten einreichen musste.
Ich habe das ganze Prozedere mit einem Anwalt vorgenommen, Ihr könnt dies rechtlich gesehen jedoch auch selbst.
Fortsetzung siehe Teil 2
Eins vorweg, die MPU ist keine unlösbare Aufgabe. Ich selbst hab mich unnötig verunsichert und nervös gemacht. Mit etwas Verständnis für das ganze System ist es, von den finanziellen Kosten abgesehen, jedoch halb so wild. Falls jemand genau wissen möchte was Sache ist, ist er herzlich eingeladen meinen nachfolgenden Roman zu lesen.
Es gibt zig Beiträge und Webseiten die Hilfe anbieten, aber kaum eine klärt richtig auf. Und da mich dies tierisch angekotzt hat, weil es wie ich vor kurzem selbst erleben durfte, für das ganze undurchsichtige Fahrrad-MPU Thema keine Schritt-für-Schritt Anleitung gibt, weil Euch von keiner Stelle der Weg vorgegeben wird den Ihr ab sofort gehen müsst/sollt/könnt oder werdet um das ganze am besten über die Bühne zu bringen, und weil einen die Ungewissheit zu Beginn durchaus beunruhigt, versuche ich hiermit ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Ihr müsst Bescheid wissen was zu tun ist und Ihr müsst Euch um alles selbst kümmern. Über Sinn und Zweck der ganzen Schose will ich nicht groß diskutieren. Am Ende lässt sich dem ganzen Mist, auch wenn Ihr es jetzt noch nicht wahrhaben wollt/könnt, durchaus auch etwas Positives abgewinnen. Aber die Art und Weise die unser Staat hier anwendet ist natürlich schon eher wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber so ist es nunmal.
Ich kann von zwei persönlichen Erfahrungen berichten, da ich am Tag X nicht alleine erwischt wurde. Ich war mit einem Bekannten mit dem Fahrrad unterwegs. Bei mir wurden nach Blutentnahme 1,7, bei meinem Bekannten 2,0 Promille festgestellt.
Ich werde den kompletten Prozess von Beginn an erläutern.
Es gibt mehrere Abschnitte von denen ich der Reihe nach berichte.
1. Tatfeststellung und Folgen
2. Zeiträume und Fristen
3. Erste Schritte und Vorgehensweise
4. Vorbereitung
5. MPU Prüfung
1.Tatfeststellung und Folgen
Werdet Ihr mit dem Fahrrad (oder auch mit einem anderen führerscheinfreien Fortbewegungsmittel, auch zu Fuß) mit einem Promillegehalt ab 1,6 im Straßenverkehr auffällig gibt es kein Entrinnen, es ist MPU fällig.
Im Vergleich zum PKW verliert Ihr jedoch nicht sofort den Führerschein.
Ihr müsst aber zu einem gewissen Datum ein positives MPU Gutachten vorlegen, sonst wird Euch die Fahrerlaubnis entzogen. Und ja, es würde Euch bei einem nichteinreichen eines solchen Gutachtens sogar das Fahren eines Fahrrades staatlich verboten. Den Zusammenhang zwischen betrunken Fahrrad fahren und dem PKW Führerschein werdet Ihr wie ich nicht nachvollziehen können. Unser Gesetzgeber sieht das jedoch leider anders.
Grund dafür ist, dass Euch die Zulassungsstelle wegen Eures hohen Promillegehaltes unterstellt, dass ihr den Alkohol in einem gewissen Maße gewöhnt sein müsst, also dass Ihr regelmäßig (quasi häufig) Alkohol konsumiert so dass die Befürchtung besteht, dass Ihr des Öfteren in Situationen kommt, in denen Ihr den Alkoholkonsum und die Teilnahme im Straßenverkehr unter Umständen nicht ausreichend trennen könnt. So wie an dem Tag als Ihr eben erwischt wurdet. Und dazu gehört laut Regierung nicht nur PKW, sondern auch Fahrrad fahren.
Da Ihr das dann benötigte positive Gutachten vom Psychologen jedoch nicht nur mit Argumenten erhalten könnt, da davon ausgegangen wird dass Ihr ein Problem mit Alkohol habt, müsst Ihr einen entsprechenden Lebenswandel vorgeben. Und dazu müsst Ihr Euch für einen von zwei möglichen Wegen entscheiden um Eure Aussagen dementsprechend zu untermauern. Entweder Ihr lebt bis zur MPU Prüfung abstinent, oder Ihr versucht es auf dem Weg des „kontrollierten Trinkens“.
Je nachdem welchen Weg Ihr für Eurer Vorgehen wählt, fällt Eure Endrechnung entsprechend unterschiedlich aus. Ich denke jedoch mit Minimum 2.000 Euro müsst Ihr rechnen. Ich weis jedoch auch von bis zu 5.000 Euro.
Bei mir waren es knapp 3.500, bei meinem Bekannten 2.500 Euro. Beide haben wir die Abstinenz gewählt.
2. Zeiträume und Fristen
Als erstes wird von der Gemeinde oder Stadt ein Ermittlungsverfahren gegen Euch eingeleitet. Dieses könnt Ihr mit Zahlung der angebotenen Strafe einstellen lassen. Bis Euch dieser Brief erreicht werden vermutlich zwischen 4 und 8 Wochen Zeit vergehen. Die Strafe zu bezahlen ist jedoch erst der Anfang Eures Leidensweges, bei Weitem nicht das Ende. Deshalb ist zwingend zu empfehlen nicht sofort zu überweisen. Denn die Anordnung eine MPU zu machen kommt nicht von der Gemeinde, sondern separat von der Zulassungsstelle. Und diese bekommt Wind von der Sache sobald Ihr Euer Vergehen zugegeben habt. Und das ist mit dem Bezahlen der Strafe der Fall.
Da Euch der MPU Gutachter Eure neue abstinente Lebensweise oder Euer kontrolliertes Trinken jedoch nicht einfach so aus dem Blauen heraus erzählt glauben wird, müsst Ihr eine gewisse Zeit verstreichen lassen um diese neue Lebensweise eine ausreichend lange Zeit quasi habt üben und entsprechend festigen können. Und diese Zeit ist mindestens ein halbes Jahr ab Tat. Umso länger umso besser. Diverse Seiten werden Euch erzählen dass es nur eine Möglichkeit gäbe, und zwar ein ganzes Jahr abstinent zu leben. Das ist aber nicht korrekt. Ich habe 9 Monate Abstinenz nachgewiesen, mein Kollege 6 Monate. Für uns Beide hat es zum positiven Gutachten gereicht.
In der Regel wird euch die Zulassungsstelle sobald diese informiert wurde 2 Monate Zeit gewähren ein positives Gutachten vorzulegen. Ihr könnt meist einen Aufschub um einen weiteren Monat erbitten.
Wir haben also je nachdem wie schnell unser Rechtssystem arbeitet, ca. 4 Wochen Zeit gewonnen bis uns das Ermittlungsverfahren erreicht. Dann hätten wir weitere 2 Wochen bis wir die Strafe bezahlen müssen. Dann werden weitere 2 Wochen vergehen bis uns die Zulassungsstelle anschreibt. Auch hier haben wir wieder ca. 2 Wochen Zeit zu regieren. Im Anschluss daran kann es erneut ca. 2 Wochen dauern bis uns die endgültige Aufforderung eine MPU zu machen erreicht hat. Wenn wir für diese dann 3 Monate Zeit eingeräumt bekämen, wären somit ca. 6 Monate Zeit seit Tag X vergangen.
Das wären genau die 6 Monate die wir mindestens für den MPU Psychologen bräuchten. Da Ihr aber nach diesen 6 Monaten bereits Abgabetermin für Eurer Gutachten bei der Zulassungsstelle habt, und der Gutachter, je nachdem wie schnell das jeweilige Büro arbeitet, mindestens 2-4 Wochen Zeit für sein Ergebnis braucht, seid Ihr eben diese 2-4 Wochen schon über Eurem Abgabetermin. Ebenso gibt es diverse Verzögerungen und Wartezeiten für Abstinenznachweise, etc. und die ganze Zeitrechnung ist zudem nur ein grobes Fallbeispiel das auch stark abweichen kann. Es empfiehlt sich also einen gewissen Puffer einzubauen und dazu müssen wir ein wenig taktieren und versuchen etwas Zeit zu gewinnen. Deshalb ist auch davon abzuraten naiv zu denken und zu glauben mit Bezahlen der Strafe würde das Ganze reibungslos verlaufen. Dem ist unter Umständen nämlich nicht so und evtl. reicht Euch die Zeit sonst dazu nicht aus.
Um es ein wenig zu vereinfachen: Bezahlt Ihr Eure Strafe sofort könnte Euch die Zeit durchaus zu knapp werden um die MPU beim ersten Mal zu bestehen. Und dies bedeutet dann den Führerschein abgeben zu müssen. Um zumindest eine gewisse Chance zu haben müssen zwischen Tag X und MPU Abgabetermin mindestens 7-8 Monate Zeit vergangen sein.
3. Erste Schritte und Vorgehensweise
Das Ermittlungsverfahren habe ich ignoriert und die Frist einfach verstreichen lassen. Daraufhin erhielt ich 6 Wochen später eine Strafanzeige. Mit dieser Strafanzeige hat sich meine Strafe zwar von 800,- Euro auf 1000,- Euro erhöht, jedoch habe ich dadurch bereits weitere wertvolle Wochen Zeit gewonnen. Hätte ich kurz vor Fristablauf dieser neuen Strafanzeige den Strafbetrag überwiesen wären dies für die 200,- Euro mehr an Strafe, knapp 2 Monate mehr Zeit gewesen. Diese waren mir jedoch nicht genug, da ich so viel Zeit wie möglich gewinnen wollte. So habe ich Einspruch gegen diese Strafanzeige eingelegt. Das Ergebnis dieses Einspruchs wiederum war, dass mich der Staatsanwalt vor Gericht bat. Bis Ihr solch einen Gerichtstermin erhaltet werden jedoch weitere Wochen, bei mir waren es 8, vergehen. Ein paar Tage vor diesem Gerichtstermin, habe ich den Einspruch dann zurückgenommen und meine Strafe anerkannt. Das Urteil war damit rechtskräftig, aber ich musste somit nicht vor Gericht erscheinen. Es vergingen weitere 8 Wochen bis ich die endgültige Aufforderung zur Strafzahlung erhielt. Zu den 1000,- Euro kamen dann zwar noch knapp 180 Euro für diverse Verfahrenskosten + zwei Punkte in Flensburg hinzu, jedoch habe ich mit diesem Vorgehen bereits 5 Monate Zeit gewinnen können. Und das allein wollte ich damit erreichen.
Bis die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlung abgeschlossen und der Zulassungsstelle grünes Licht gegeben hat, vergingen weitere 4 Wochen. So erhielt ich die Aufforderung eine MPU zu machen erst 9 Monate nach meiner Trunkenheitsfahrt. Ohne dieses Verfahren hätte ich bereits nach ca. 3 Monaten die Aufforderung zur MPU erhalten. Mit den bereits erwähnten 3 Monaten Frist der Zulassungsstelle selbst kam ich mit meiner Taktik somit auf genau 12 Monate bis ich das positive MPU Gutachten einreichen musste.
Ich habe das ganze Prozedere mit einem Anwalt vorgenommen, Ihr könnt dies rechtlich gesehen jedoch auch selbst.
Fortsetzung siehe Teil 2