MPU Fahrrad - Walkthrough

Teil 1

Eins vorweg, die MPU ist keine unlösbare Aufgabe. Ich selbst hab mich unnötig verunsichert und nervös gemacht. Mit etwas Verständnis für das ganze System ist es, von den finanziellen Kosten abgesehen, jedoch halb so wild. Falls jemand genau wissen möchte was Sache ist, ist er herzlich eingeladen meinen nachfolgenden Roman zu lesen.

Es gibt zig Beiträge und Webseiten die Hilfe anbieten, aber kaum eine klärt richtig auf. Und da mich dies tierisch angekotzt hat, weil es wie ich vor kurzem selbst erleben durfte, für das ganze undurchsichtige Fahrrad-MPU Thema keine Schritt-für-Schritt Anleitung gibt, weil Euch von keiner Stelle der Weg vorgegeben wird den Ihr ab sofort gehen müsst/sollt/könnt oder werdet um das ganze am besten über die Bühne zu bringen, und weil einen die Ungewissheit zu Beginn durchaus beunruhigt, versuche ich hiermit ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Ihr müsst Bescheid wissen was zu tun ist und Ihr müsst Euch um alles selbst kümmern. Über Sinn und Zweck der ganzen Schose will ich nicht groß diskutieren. Am Ende lässt sich dem ganzen Mist, auch wenn Ihr es jetzt noch nicht wahrhaben wollt/könnt, durchaus auch etwas Positives abgewinnen. Aber die Art und Weise die unser Staat hier anwendet ist natürlich schon eher wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Aber so ist es nunmal.
Ich kann von zwei persönlichen Erfahrungen berichten, da ich am Tag X nicht alleine erwischt wurde. Ich war mit einem Bekannten mit dem Fahrrad unterwegs. Bei mir wurden nach Blutentnahme 1,7, bei meinem Bekannten 2,0 Promille festgestellt.

Ich werde den kompletten Prozess von Beginn an erläutern.

Es gibt mehrere Abschnitte von denen ich der Reihe nach berichte.

1. Tatfeststellung und Folgen
2. Zeiträume und Fristen
3. Erste Schritte und Vorgehensweise
4. Vorbereitung
5. MPU Prüfung

1.Tatfeststellung und Folgen
Werdet Ihr mit dem Fahrrad (oder auch mit einem anderen führerscheinfreien Fortbewegungsmittel, auch zu Fuß) mit einem Promillegehalt ab 1,6 im Straßenverkehr auffällig gibt es kein Entrinnen, es ist MPU fällig.

Im Vergleich zum PKW verliert Ihr jedoch nicht sofort den Führerschein.

Ihr müsst aber zu einem gewissen Datum ein positives MPU Gutachten vorlegen, sonst wird Euch die Fahrerlaubnis entzogen. Und ja, es würde Euch bei einem nichteinreichen eines solchen Gutachtens sogar das Fahren eines Fahrrades staatlich verboten. Den Zusammenhang zwischen betrunken Fahrrad fahren und dem PKW Führerschein werdet Ihr wie ich nicht nachvollziehen können. Unser Gesetzgeber sieht das jedoch leider anders.

Grund dafür ist, dass Euch die Zulassungsstelle wegen Eures hohen Promillegehaltes unterstellt, dass ihr den Alkohol in einem gewissen Maße gewöhnt sein müsst, also dass Ihr regelmäßig (quasi häufig) Alkohol konsumiert so dass die Befürchtung besteht, dass Ihr des Öfteren in Situationen kommt, in denen Ihr den Alkoholkonsum und die Teilnahme im Straßenverkehr unter Umständen nicht ausreichend trennen könnt. So wie an dem Tag als Ihr eben erwischt wurdet. Und dazu gehört laut Regierung nicht nur PKW, sondern auch Fahrrad fahren.

Da Ihr das dann benötigte positive Gutachten vom Psychologen jedoch nicht nur mit Argumenten erhalten könnt, da davon ausgegangen wird dass Ihr ein Problem mit Alkohol habt, müsst Ihr einen entsprechenden Lebenswandel vorgeben. Und dazu müsst Ihr Euch für einen von zwei möglichen Wegen entscheiden um Eure Aussagen dementsprechend zu untermauern. Entweder Ihr lebt bis zur MPU Prüfung abstinent, oder Ihr versucht es auf dem Weg des „kontrollierten Trinkens“.
Je nachdem welchen Weg Ihr für Eurer Vorgehen wählt, fällt Eure Endrechnung entsprechend unterschiedlich aus. Ich denke jedoch mit Minimum 2.000 Euro müsst Ihr rechnen. Ich weis jedoch auch von bis zu 5.000 Euro.

Bei mir waren es knapp 3.500, bei meinem Bekannten 2.500 Euro. Beide haben wir die Abstinenz gewählt.


2. Zeiträume und Fristen
Als erstes wird von der Gemeinde oder Stadt ein Ermittlungsverfahren gegen Euch eingeleitet. Dieses könnt Ihr mit Zahlung der angebotenen Strafe einstellen lassen. Bis Euch dieser Brief erreicht werden vermutlich zwischen 4 und 8 Wochen Zeit vergehen. Die Strafe zu bezahlen ist jedoch erst der Anfang Eures Leidensweges, bei Weitem nicht das Ende. Deshalb ist zwingend zu empfehlen nicht sofort zu überweisen. Denn die Anordnung eine MPU zu machen kommt nicht von der Gemeinde, sondern separat von der Zulassungsstelle. Und diese bekommt Wind von der Sache sobald Ihr Euer Vergehen zugegeben habt. Und das ist mit dem Bezahlen der Strafe der Fall.

Da Euch der MPU Gutachter Eure neue abstinente Lebensweise oder Euer kontrolliertes Trinken jedoch nicht einfach so aus dem Blauen heraus erzählt glauben wird, müsst Ihr eine gewisse Zeit verstreichen lassen um diese neue Lebensweise eine ausreichend lange Zeit quasi habt üben und entsprechend festigen können. Und diese Zeit ist mindestens ein halbes Jahr ab Tat. Umso länger umso besser. Diverse Seiten werden Euch erzählen dass es nur eine Möglichkeit gäbe, und zwar ein ganzes Jahr abstinent zu leben. Das ist aber nicht korrekt. Ich habe 9 Monate Abstinenz nachgewiesen, mein Kollege 6 Monate. Für uns Beide hat es zum positiven Gutachten gereicht.

In der Regel wird euch die Zulassungsstelle sobald diese informiert wurde 2 Monate Zeit gewähren ein positives Gutachten vorzulegen. Ihr könnt meist einen Aufschub um einen weiteren Monat erbitten.

Wir haben also je nachdem wie schnell unser Rechtssystem arbeitet, ca. 4 Wochen Zeit gewonnen bis uns das Ermittlungsverfahren erreicht. Dann hätten wir weitere 2 Wochen bis wir die Strafe bezahlen müssen. Dann werden weitere 2 Wochen vergehen bis uns die Zulassungsstelle anschreibt. Auch hier haben wir wieder ca. 2 Wochen Zeit zu regieren. Im Anschluss daran kann es erneut ca. 2 Wochen dauern bis uns die endgültige Aufforderung eine MPU zu machen erreicht hat. Wenn wir für diese dann 3 Monate Zeit eingeräumt bekämen, wären somit ca. 6 Monate Zeit seit Tag X vergangen.

Das wären genau die 6 Monate die wir mindestens für den MPU Psychologen bräuchten. Da Ihr aber nach diesen 6 Monaten bereits Abgabetermin für Eurer Gutachten bei der Zulassungsstelle habt, und der Gutachter, je nachdem wie schnell das jeweilige Büro arbeitet, mindestens 2-4 Wochen Zeit für sein Ergebnis braucht, seid Ihr eben diese 2-4 Wochen schon über Eurem Abgabetermin. Ebenso gibt es diverse Verzögerungen und Wartezeiten für Abstinenznachweise, etc. und die ganze Zeitrechnung ist zudem nur ein grobes Fallbeispiel das auch stark abweichen kann. Es empfiehlt sich also einen gewissen Puffer einzubauen und dazu müssen wir ein wenig taktieren und versuchen etwas Zeit zu gewinnen. Deshalb ist auch davon abzuraten naiv zu denken und zu glauben mit Bezahlen der Strafe würde das Ganze reibungslos verlaufen. Dem ist unter Umständen nämlich nicht so und evtl. reicht Euch die Zeit sonst dazu nicht aus.

Um es ein wenig zu vereinfachen: Bezahlt Ihr Eure Strafe sofort könnte Euch die Zeit durchaus zu knapp werden um die MPU beim ersten Mal zu bestehen. Und dies bedeutet dann den Führerschein abgeben zu müssen. Um zumindest eine gewisse Chance zu haben müssen zwischen Tag X und MPU Abgabetermin mindestens 7-8 Monate Zeit vergangen sein.

3. Erste Schritte und Vorgehensweise
Das Ermittlungsverfahren habe ich ignoriert und die Frist einfach verstreichen lassen. Daraufhin erhielt ich 6 Wochen später eine Strafanzeige. Mit dieser Strafanzeige hat sich meine Strafe zwar von 800,- Euro auf 1000,- Euro erhöht, jedoch habe ich dadurch bereits weitere wertvolle Wochen Zeit gewonnen. Hätte ich kurz vor Fristablauf dieser neuen Strafanzeige den Strafbetrag überwiesen wären dies für die 200,- Euro mehr an Strafe, knapp 2 Monate mehr Zeit gewesen. Diese waren mir jedoch nicht genug, da ich so viel Zeit wie möglich gewinnen wollte. So habe ich Einspruch gegen diese Strafanzeige eingelegt. Das Ergebnis dieses Einspruchs wiederum war, dass mich der Staatsanwalt vor Gericht bat. Bis Ihr solch einen Gerichtstermin erhaltet werden jedoch weitere Wochen, bei mir waren es 8, vergehen. Ein paar Tage vor diesem Gerichtstermin, habe ich den Einspruch dann zurückgenommen und meine Strafe anerkannt. Das Urteil war damit rechtskräftig, aber ich musste somit nicht vor Gericht erscheinen. Es vergingen weitere 8 Wochen bis ich die endgültige Aufforderung zur Strafzahlung erhielt. Zu den 1000,- Euro kamen dann zwar noch knapp 180 Euro für diverse Verfahrenskosten + zwei Punkte in Flensburg hinzu, jedoch habe ich mit diesem Vorgehen bereits 5 Monate Zeit gewinnen können. Und das allein wollte ich damit erreichen.

Bis die Staatsanwaltschaft dann die Ermittlung abgeschlossen und der Zulassungsstelle grünes Licht gegeben hat, vergingen weitere 4 Wochen. So erhielt ich die Aufforderung eine MPU zu machen erst 9 Monate nach meiner Trunkenheitsfahrt. Ohne dieses Verfahren hätte ich bereits nach ca. 3 Monaten die Aufforderung zur MPU erhalten. Mit den bereits erwähnten 3 Monaten Frist der Zulassungsstelle selbst kam ich mit meiner Taktik somit auf genau 12 Monate bis ich das positive MPU Gutachten einreichen musste.

Ich habe das ganze Prozedere mit einem Anwalt vorgenommen, Ihr könnt dies rechtlich gesehen jedoch auch selbst.

Fortsetzung siehe Teil 2
 
Teil 2...Fortsetzung

4. Vorbereitung
Um für die MPU gut gerüstet zu sein bedarf es einer entsprechenden Vorbereitung. Wir müssen dem Gutachter nämlich eine passende Geschichte erzählen. Und hierbei müssen diverse Basics beachtet werden. Ich behaupte einfach mal dass Ihr ohne Vorbereitung keine Chance haben werdet die richtigen Antworten zu finden, bzw. die MPU auf Anhieb zu bestehen. Ihr könnt MPU Infoabende oder MPU Erstberatungen in Anspruch nehmen um ein paar Informationen zu gewinnen. Ebenso könnt Ihr Euch Online informieren.

Auf was es jedoch mitunter am meisten ankommt ist eine MPU Beratung über mehrere Wochen / Monate zu besuchen, um dem MPU Gutachter eine Teilnahmebescheinigung eines solchen Kurses vorlegen zu können. Denn das lässt den Gutacher erkennen, dass Ihr Euch mit der Problematik Alkohol auseinandergesetzt habt. Auf das wird nämlich viel Wert gelegt. Und dies wiederum trägt dazu bei, den Gutachter dazu zu bewegen Euch ein positives Ergebnis auszustellen.

In so einer MPU Beratung werden diverse Pflichtprogramme abgespielt. Ob Euch diese von großem Nutzen sein werden, wage ich zu bezweifeln, diese müsst Ihr jedoch mitmachen. Ebenso wird dort aber erörtert wie Ihr zu diesem Trinkverhalten gekommen seid. Welche Gründe dafür verantwortlich sind. Denn aus Sicht der Berater/Begutachter muss es dafür einen Grund geben. Dieser Grund wird Euch am Anfang dämlich oder gar lächerlich vorkommen, da Ihr für Euer Trinkverhalten vermutlich keinen solchen Grund verantwortlich macht. Aber eben so ein Grund wird es am Ende sein, der Euch in der Prüfung weiterhelfen wird. Denn ein vermeintlicher Schicksalsschlag in Eurer Vergangenheit, der zu diesem hohen Alkoholkonsum geführt hat und der von Euch zwischenzeitlich aus diversen Gründen verarbeitet und überwunden wurde, rechtfertigt und erklärt für den Psychologen so Einiges. Deshalb müsst Ihr zumindest fadenscheinig in Eurer Vergangenheit nach solch einem Grund suchen und auf diesem dann Eure Geschichte aufbauen. Wenn Ihr einen guten Berater gewählt habt werden Euch die letzten Stunden dort am wertvollsten erscheinen. Hier könnten Euch nämlich unter Umständen hilfreiche Tipps gegeben werden, welche Geschichte Ihr dem Gutachter bei der Prüfung am besten präsentiert. Ihr müsst verstehen wie das ganze System funktioniert. Ihr müsst es nicht, und viele von Euch werden es auch nicht gut und richtig finden, aber Ihr müsst es trotzdem akzeptieren und am Ende nach den vorhandenen Regeln spielen. Sonst habt Ihr schlechte Karten das Ganze zu Eurem Vorteil nutzen zu können. Unser Ziel ist es am Ende eine Geschichte parat zu haben, welche unser vergangenes Trinkverhalten, unser aktuelles Leben ohne Alkohol und unsere Einstellung zu der ganzen Thematik Alkohol in der Art erklärt, wie es der Gutachter eben haben möchte. Er will einen Grund sehen weshalb Ihr in diese Situation gekommen seid, er möchte sehen dass Ihr die Problematik verstanden habt und er möchte sehen wie Ihr das künftig anders macht.

Es gibt große MPU Beratungsstellen welche Euch eine Art Pauschalpaket anbieten und Euch in eine Gruppe mehrerer Teilnehmer setzen. Ebenso gibt es Verkehrspsychologen welche diese Kurse meist in Einzelstunden/Gesprächen anbieten. Ich in meinem Fall habe mich für einen Pädagogen für MPU Beratung entschieden. Der Grund war mitunter, dass der Stundensatz eines Psychologen deutlich höher, und die Pauschalangebote der großen Anbieter preislich nochmal eine ganze Stufe teurer gewesen wären.

Viele Anbieter werben mit einer Erfolgsgarantie. Dies kommt daher, dass die MPU teilweise nach festen Schemas ablaufen. Und wenn Ihr gut vorbereitet seid, und wisst welche Antworten zu welchen Ergebnissen führen, ist das ganze relativ gut zu beeinflussen. Und das wissen die Beratungsstellen, deshalb können Euch diese „Garantien“ angeboten werden. Nutzen werden Euch wahrscheinlich alle Berater gleich, denn die Beratung erfolgt wie nach Lehrplan. Ich persönlich glaube jedoch, dass Einzelsitzungen angenehmer und fallspezifischer und somit hilfreicher sein werden. 100% Garantie können es zudem sowieso nie sein, denn letztendlich entscheidet noch immer noch der Gutachter. Und dieser muss Euch natürlich wohlgesonnen sein.

Ihr könnt all dies natürlich auch selbst ohne einen MPU Kurs erörtern, wenn Ihr möchtet. Ich würde jedoch zu solch einem raten.

Habt Ihr Euch wie ich mich, für die Abstinenz entschieden, müsst Ihr diese natürlich auch nachweisen. Dafür empfehle ich das Haarscreening. Dies organisiert Ihr alles selbst. Ein solches Screening belegt die Abstinenz für 3 Monate rückwirkend. Je nachdem wann Ihr die MPU antreten wollt oder müsst, macht Ihr 2, 3 oder 4 Screenings. Also für 6, 9 oder 12 Monate Nachweis. Für das erste Screening lasst Ihr am besten ein paar Wochen mehr vergehen um eventuelle Rückstände seit dem letzten Alkoholkonsum abgebaut zu haben. Also nach etwa 3,5-4 Monaten zum ersten Mal. Dann im 3-Monats-Rhythmus. Anbieter dafür ist unter anderem der TÜV. Günstiger gibt es die jedoch auch bei unabhängigen Labors (z.B. in Weiden). Achtet jedoch darauf, dass die Labors auch nach geprüften Standards arbeiten damit die Tests am Ende auch anerkannt werden. Abstinenzvorteil: offizielle Nachweise welche Euren Lebenswandel belegen. Ihr könnt während der Abstinenz auch alkoholfreies Bier trinken so viel Ihr wollt. Häufig wird Einem mitgeteilt, Alkoholfreies würde nachgewiesen werden können. Dem ist aber definitiv nicht so. Ich habe an 3 bis 5 Tagen die Woche je 1-3 Flaschen getrunken und nie war es im Haarscreening sichtbar. Erwähnen solltet Ihr es allerdings bei der MPU Prüfung nicht, denn das alkoholfreie Bier wird als Suchtersatzmittel gesehen, und dies wiederum lässt den Eindruck erwecken Ihr seid noch zu nah am Thema Alkohol dran.

Möchtet/Könnt Ihr auf Alkohol nicht verzichten oder wollt/müsst Ihr Euch das Geld für die Tests sparen, könnt Ihr es mit „kontrolliertem Trinken“ versuchen. Dies bedeutet Ihr gebt bei der Prüfung an, seit dem Vorfall bewusst und eben kontrolliert getrunken zu haben. Kontrolliert trinken tut man zu wenigen geplanten Gelegenheiten. Maximal zweimal im Monat mit je maximal 2 alkoholischen Getränken pro Ereignis. Ereignisse können Geburtstage oder sonstige Feierlichkeiten sein. Wichtig ist, dass dies von Euch eben geplant geschah und nicht zufällig. Ihr dürft niemals angeben spontan, weil ein schöner Abend war getrunken zu haben. Ihr müsst angeben das fest geplant und auch eingehalten zu haben. Eben kontrolliert. Vorteil, Ihr müsst nur reduzieren und nicht komplett auf Alkohol verzichten. Nachteil, dies könnt Ihr natürlich nicht nachweisen. Ihr müsst dies also gut zurechtlegen und glaubwürdig wiedergeben. Diese Möglichkeit wird jedoch nicht von jedem Gutachter bei jedem Kandidaten akzeptiert werden. Hattet Ihr 2 Promille oder mehr wird die Chance auf Erfolg mit dieser Methode verschwindend gering. Informiert Euch dazu unbedingt noch separat.

5. MPU Prüfung
Habt Ihr dann Eure nötigen Belege, die ausreichende Zeit, die Beratung und auch eine perfekte Geschichte für den Gutachter zusammen, könnt Ihr die Prüfung antreten.

Es wird Euch kein Gutachter gestellt. Ihr wählt Eueren Prüfer und Termin selbst aus. Dazu erhaltet Ihr von der Zulassungsstelle eine Liste mit ein paar möglichen Begutachtungsstellen ausgehändigt. Ihr könnt jedoch auch andere offizielle Anbieter für Euch wählen. Preislich wird sich nicht viel unterscheiden. Wählt nach Eurem Gefühl oder anderen Erfahrungen aus. Der Gutachter bei dem Ihr eine MPU Prüfung ablegt hat mit der Behörde welche ein solches Gutachten von Euch fordert nichts zu tun. Die Zulassungsstelle unterstellt Euch quasi für den Straßenverkehr unqualifiziert zu sein und der Gutachter ist Eure Chance das Gegenteil zu beweisen.

Es gibt kein Kugeln stapeln oder ähnliche Spinnereien die einem häufig zu Ohren kommen. Die Prüfung selbst besteht aus drei Teilen. Einem medizinischen Test der Euren Gesundheitszustand feststellt, unter anderem mit Auswertung der Blut-/Leberwerte. Deshalb müsst Ihr auch mit kontrolliertem Trinken den Alkoholkonsum reduzieren. Einem Reaktionstest den jeder normale Mensch bestehen wird und eben der gefürchteten Psychologischen Untersuchung.

Das Gespräch mit dem Psychologen wird in der Regel die einzige Hürde sein. Habt Ihr jedoch Eure Hausaufgaben gemacht ist auch dies keine unüberwindbare Mauer.

Ganz einfach kann man sagen, dass es 4 Kategorien gibt in welche Ihr bei dem Psychologischem Gespräch eingeordnet werden könnt. Und Ziel des Gutachters bei der MPU ist festzustellen in welcher Kategorie ihr seid.
  1. Abstinent / normales Trinkverhalten
  2. Alkoholgefährdung
  3. Alkoholmissbrauch
  4. Abhängigkeit
Kategorie 1 fällt für uns flach, denn normal haben wir nicht getrunken. Denn besoffen zu sein ist kein normales Trinkverhalten.

Kategorie 2 bedeutet gelegentlichen Alkoholkonsum. Dies glaubt uns zu Beginn jedoch auch niemand, denn wer nur gelegentlich trinkt, wäre bei ca. 1 – 1,5 Promille bedient gewesen.

Kategorie 4 ist für alldiejenigen die ein wirkliches Problem mit Alkohol haben. Hier wäre die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm die Folge.

Wir werden so nun mit unserer Auffälligkeit von 1,7 bis zu den unteren 2-komma-irgendwas Promille zu Beginn automatisch in Kategorie 3 eingeordnet.

Diese Kategorie würde bedeuten ein ganzes Jahr Abstinenz nachweisen zu müssen um den Gutachter zu überzeugen. Da wir dies aber nicht wollen/können, da wir am Tag der Prüfung noch kein komplettes Jahr Abstinenz voll haben werden, ist unser Ziel nun, dass wir selbst uns mit den richtigen Antworten und einer guten Geschichte in die Kategorie 2 runter bringen. Und das ist möglich. Ihr müsst eben nur verstanden haben wie das System funktioniert und welche Antworten Euch dahin bringen. Ihr könntet rein theoretisch eine komplett erfundene Wahrheit präsentieren, denn der Gutachter zweifelt nicht an Eurer Geschichte, solange sie gut und schlüssig ist und Ihr Euch in keine Widersprüche verstrickt. Und dazu ist eine der oben erwähnten Beratungen auch sehr hilfreich. Empfehlen würde ich jedoch nicht allzu viel zu erfinden damit Ihr nicht ins Stolpern kommt. Wenn Euch dies dann gelungen ist, wird Euch der Gutachter bei der Prüfung bescheinigen, dass Eure bis dahin erbrachten Leistungen und Nachweise ausreichend für die Einstufung in Kategorie 2 sind, und dass für Euch eine kürzere Abstinenz oder eben das kontrollierte Trinken möglich ist. Dies wiederum bedeutet ein positives Gutachten zu erhalten. Und genau darum ging es die ganzen Monate zuvor.

Hier ein bisschen aus der Praxis:
  • Haben Sie eine Vermutung warum Sie die Polizei aufgehalten hat. – Ja, ich bin mit 1,7 Promille Schlangenlinien gefahren. (Auch wenn Ihr der Meinung seid ihr seid unauffällig gefahren und es war Willkür oder Schikane der Polizei, müsst Ihr dem Gutachter Einsicht offenbaren)
  • Verstehen Sie die Entscheidung der Polizei? – Ja, ich war eine Gefahr für mich und die anderen Verkehrsteilnehmer. (alkoholisiert ist man nunmal nicht mehr ganz Herr der Lage, und der Gutachter will dass wir das erkennen und einsehen.)
  • Wieviel haben Sie vor der Tat regelmäßig getrunken? – 4-5x pro Woche 2-3 Bier. 1x im Monat bis zu 10 Bier. (Es bringt nichts dies zu schönen oder leugnen. Der Gutachter rechnet Aufgrund Euren Promillegehaltes mit solchen Angaben und will damit Eure Ehrlichkeit und kritische Selbsteinschätzung feststellen. Gebt Ihr an nur 1-2mal pro Woche getrunken zu haben oder gar nur alle paar Wochen wird der Gutachter stutzig denn das passt nicht zu Eurer Alkoholgewöhnung. Gebt Ihr an jeden Tag 4 Bier getrunken zu haben werdet Ihr vermutlich der Abhängigkeit zugeordnet.)
  • Wollen Sie in Zukunft wieder Alkohol konsumieren? – Nein, das habe ich nicht vor. (Wenn Ihr mit Abstinenz antretet, niemals angeben künftig wieder Alkohol trinken zu wollen. Denn Ihr habt erkannt, dass Ihr keinen Alkohol mehr braucht. Wenn Ihr angebt wieder trinken zu wollen könnte Euch das als eine gewisse Abhängigkeit angelastet werden wenn Ihr bereits jetzt wieder an Alkohol denkt)
  • Warum wollen Sie keinen Alkohol mehr trinken? – Weil ich viel ausgeglichener bin. Selbstbewusster. Leistungsfähiger. Ich habe ohne Alkohol viel mehr Möglichkeiten meine Freizeit anders zu gestalten…. (Ihr müsst den Gutachter erkennen lassen dass Ihr die Zeit „nüchtern“ viel mehr schätzt als die Zeit „benebelt“)

  • Zu Eurer angegebenen Trinkgewohnheit von z.B. 4-5x die Woche 2-3 Bier müsst Ihr dem Gutachter dann noch eine Steigerung präsentieren warum Ihr das letzte Jahr vor der Trunkenheitsfahrt mehr als davor getrunken habt. Das braucht er um die hohen Promille gerechtfertigt zu sehen.
  • Hier kommt eben Eure Geschichte die Ihr während der MPU Vorbereitung erarbeitet habt ins Spiel. Ein Todesfall, eine Scheidung, Berufliche Veränderung, etc. Irgendetwas schön ausgeschmückt das begründet warum auf einmal eine Steigerung des Alkoholkonsums stattgefunden hat. Quasi als Stressbewältigung während dieser schicksalhaften Zeit habt Ihr angefangen mehr zu trinken als zuvor. Zudem dann eine passende Begründung warum Euch das in Zukunft nicht mehr passieren kann. Weil Ihr Erfahrung dazugewonnen habt, weil Ihr Eure Scheidung mit Hilfe einer neuen Liebe überwunden habt, weil Ihr Euch im neuen Job eingelebt habt, etc.
Dies nur als ansatzweiser Auszug damit Ihr verstehen könnt wie das Gespräch funktioniert.

Das perfide ist an dem Ganzen ist, dass Ihr dem Gutachter genau das geben müsst was er haben will, was wiederum deren Existenz und deren Verfahren rechtfertigt an diesem System weiter festzuhalten. Auch wenn Ihr es als absoluten Humbug betrachtet. Aber nur so werdet Ihr vermutlich das Ganze geschmeidig überstehen können.
Zusammengefasst
Ich habe meine MPU 11 Monate nach dem Tag X angetreten. Nach insgesamt 12 Monaten hatte ich meinen positiven Bescheid fristgerecht bei der Zulassung einreichen und das ganze Thema abschließen können. Meinen Führerschein habe ich während der ganzen Zeit behalten. Gekostet hat mich das Prozedere knapp 3.500 Euro. (1200,- Strafe + 400,- Euro Anwalt + 700,- Euro MPU Beratung + 600,- Euro MPU Prüfung + 500,- für 3 Haarscreenings).

Mein Bekannter kam günstiger davon. Er hatte etwas mehr Glück. Bei Ihm hatte von Beginn an alles einiges länger gedauert. So hat er es ohne taktische Verzögerungen auf sich zukommen lassen. Er hat nach 8 Monaten die Prüfung antreten müssen. Für Ihn hat die Zeit ausgereicht. Ebenso bekam er trotz seinem höheren Promillegehalt weniger Strafe als ich aufgebrummt. Den Grund dafür wissen wir nicht. Bei ihm waren es 400,- Euro Strafe + 350,- für 2 Screenings + 700,- Euro für die Beratung und 600,- Euro für die MPU Prüfung. Einen Anwalt hat für 150,- Euro für ein einziges Beratungsgespräch in Anspruch genommen. Er kam somit mit ein paar anderen Ausgaben auf knapp 2.500,- Euro.

Könnt Ihr es wie mein Bekannter auch, zur Not ein paar Monate ohne Lappen aushalten, könnt Ihr Euch evtl. den beschriebenen Weg und ein paar Euro sparen. Ich jedoch bin beruflich auf meinen Schein angewiesen und so wollte ich alles daran setzen Diesen unter allen Umständen zu behalten.

Mein Rat zum Schluss:
  • Sofortige Abstinenz einleiten
  • Fristen soweit wie möglich ausreizen
  • Evtl. Anwalt zu Hilfe nehmen
  • MPU Beratung in Anspruch nehmen
  • Haarscreenings machen
  • Das System akzeptieren
  • Passende Geschichte zurechtlegen
Das alles sind lediglich meine Meinungen, Erfahrungen und Ansichten zu dem Ganzen. Es gib keine Garantie auf Richtigkeit. Ganz sicher wird mein Weg auch nicht der einzig Richtige, und vermutlich auch nicht der für Jeden passende sein um die MPU erfolgreich bestehen zu können. Was Ihr mit meinem Beitrag anfangt müsst Ihr selbst für Euch entscheiden.


-Themen zusammengeführt-
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*Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Chrisfahrad

Benutzer
Hallo Whistleblower / AlkoLeaks, deine Ausführungen sind zum Teil gut nachvollziehbar und decken sich auch in einigen Bereichen mit meinen Erfahrungen. Problematisch sehe ich die herangesehensweise es nicht zu ernst zu nehmen, das man evtl bei deinen Ausführungen interpretieren könnte aber das muss jeder selbst wissen.

Was mich wundert ist die Aussage zur Abstinens über 12 Monate bei beiden von euch und dann die Angabe zu den Haarscreenings welche ja einmal 6 Monate bei deinem Kollegen und einmal 9 Monate bei dir nachweisen würden. Somit seid ihr beide unter die Kategorie Alkoholgefährdet (A3) eingestuft wurden oder wie ist das zu verstehen??

Der beste Ratschlag den ich rauslese und zu 100% trage ist sich so frühzeitig wie möglich damit zu beschäftigen und vorzubereiten und nicht zu glauben mit den Besuchen von Kursen wie Spurwechsel oder ähnliches wäre es getan.

Vielen Dank für die ganz sachliche und nüchterne Betrachtung :)
Mein Anwalt hat mich nur Geld und Nerven gekostet und hat rein gar nichts gebracht obwohl er mir alles versprochen hat :smiley1084:
Das mit der Fristverlängerung bekommen wir hin und nicht Fahrrad fahren ist gar kein Thema...Ich habe jetzt sogar ein gerichtsbeschluss der es mir verbietet :confused:
 

nobby

Erfahrener Benutzer
zusammengefasst ein sehr guter Beitrag, wenn man anfangs im MPU Dschungel keine Ahnung hat, für gut befunden und ein Daumen hoch von mir:smiley4048:, gute Fahrt.
 
Was mich wundert ist die Aussage zur Abstinens über 12 Monate bei beiden von euch und dann die Angabe zu den Haarscreenings welche ja einmal 6 Monate bei deinem Kollegen und einmal 9 Monate bei dir nachweisen würden. Somit seid ihr beide unter die Kategorie Alkoholgefährdet (A3) eingestuft wurden oder wie ist das zu verstehen??

Wir haben uns telefonisch bei einer MPU Beratung hier im Ort und bei einer Erstberatung beim TÜV über die Fristen informiert. Beide haben uns mitgeteilt dass es ohne 12-monatige Abstinenz keinen Erfolg geben wird. Auch die Pädagogin bei der wir den Kurs belegt haben hat dies ähnlich gesehen. Tatsache war jedoch dass es für uns beide mit weniger als diesen 12 Monaten gereicht hat. Ich wurde von der Psychologin und auch vom Allgemeinarzt bei der Prüfung zudem gefragt weshalb ich mich für die Abstinenz entschieden habe wo doch kontrolliertes trinken möglich gewesen wäre.
 
. Ich wurde von der Psychologin und auch vom Allgemeinarzt bei der Prüfung zudem gefragt weshalb ich mich für die Abstinenz entschieden habe wo doch kontrolliertes trinken möglich gewesen wäre.

...und das ist ja eben auch die Krux bei dem ganzen MPU Ding. Das steht nirgends schwarz auf weiss geschrieben wie es zu schaffen ist. Es gibt nur viele unterschiedliche Meinungen. Aber wem sollst Du letztendlich glauben und vertrauen....?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
So, nachdem ich letzte Nacht nur die einzelnen Themen zusammengefügt habe, habe ich heute den Text überflogen und komme zu dem Schluss, dass es sich hierbei nicht um eine "MPU-Vorbereitung" handelt, sondern um einen "Erfahrungsbericht". Somit habe ich das Thema in das richtige Unterforum verschoben.

Ich könnte jetzt die gleiche Diskussion wie im VP lostreten (die, die dort mitlesen werden wissen was gemeint ist), aber das spare ich mir.
Insgesamt hätte das Ganze eine Nummer kleiner ausfallen sollen/können und ich behalte mir vor, den Threadtitel noch zu kürzen...
Nichtsdestotrotz erkenne ich die Mühe, die der TE sich gemacht hat, natürlich an.
 

Andi18

MPU Profi
@Nancy @Whistleblower / AlkoLeas,
Erlaube mir aber eine Frage zu den AN von 6 bzw. 9 Monaten mit Strategie AB.
Wurde dies Dir vorher vom VP oder Beratung angesprochen, daß diese ausreichen können?
Die Richtlinie für Verkehrsgutachter erwähnen 6 Monate sehr schwammig, welches wohl im Ermessen des Gutachters liegt. Mein VP hat hier unterschiedliche Erfahrungen gemacht. War Dein Kumpel und Du beim gleichen MPI?

Ganz einfach kann man sagen, dass es 4 Kategorien gibt in welche Ihr bei dem Psychologischem Gespräch eingeordnet werden könnt. Und Ziel des Gutachters bei der MPU ist festzustellen in welcher Kategorie ihr seid.
  1. Abstinent / normales Trinkverhalten
  2. Alkoholgefährdung
  3. Alkoholmissbrauch
  4. Abhängigkeit
Hätte eine Frage zu diesen Kategorien. Bin der Meinung, daß Punkt 2 und 3 vertauscht wurden, so wie ich das bisher gelernt habe. Missbrauch hat grundsätzlich jeder begangen, ergibt sich schon aus den Motiven heraus. Gefährdung ist die nächste Stufe (der Gesundheit, Richtung Abhängigkeit etc.)
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Ja, das ist Usus. war bei mir auch so. Der Witz der Sache ist, dass dir das wohl nur passiert, wenn du mit rad erwischt wurdest....
wenn du besoffen mit auto erwischt wirst, dann verbieten sie es dir glaub ich nicht rad zu fahren....
ich bin in der zeit Tretroller gefahren, das zählte lt. fsst nicht zu "fahrzeugen"...sondern wahrscheinlich spielzeug
 
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