Hallo! Erst mal Sorry falls ich hier an falscher Stelle meine Situation schildere... ich habe im Jahr 2007 meinen Führerschein abgegeben, jetzt möchte ich Ihnen wieder haben und habe den Antrag auf Wiedererteilung der fahrerlaubnis gestellt. Heute habe ich dann folgenden Schrieb erhalten:
Sehr geehrte Frau xy,
Leider müssen wir Ihnen nach Prüfung der Sach- und Rechtslage mitteilen, dass von Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden muss. Bitte nehmen Sie dazu folgende Ausführungen zur Kenntnis:
Sie führten am xx.xx.2007 als mindestens gelegentliche Konsumenten der Droge ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis. Die festgestellte THC-KONZENTRATION betrug 5,3 ng/ml, die THC-CARBONSÄUREKONZENTRATION 81 ng/ml. Außerdem konsumierten sie Amphetamin. (ich hab damals ein ärztliches gutachten abgeben müssen und dort im Gespräch eingeräumt dass ich EINMAL Amph probiert und es nicht vertragen habe!) Mit Erklärung vom x. X. 2007 verzichten Sie deshalb gegenüber der Stadt x auf ihre fahrerlaubnis.
Das Gutachten soll deshalb die fragen klären:
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Frau xy zukünftig Amphetamin einnimmt? (Rechtsgrundlage: $14 Abs. 2 Nr. 1, 2 Feb i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV)
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass die untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis und deren Nachwirkungen führen wird? (Rechtsgrundlage: $14 Abs. 1 Satz 4 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 Anlage 4 FeV)
Heißt dass jetzt ich muss Abstinenz nachweisen oder nicht? Und wenn ja wie lange? Hab auch keine Info darüber wie lange der Antrag gültig ist...
Bitte Hilfe!
Sehr geehrte Frau xy,
Leider müssen wir Ihnen nach Prüfung der Sach- und Rechtslage mitteilen, dass von Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gefordert werden muss. Bitte nehmen Sie dazu folgende Ausführungen zur Kenntnis:
Sie führten am xx.xx.2007 als mindestens gelegentliche Konsumenten der Droge ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis. Die festgestellte THC-KONZENTRATION betrug 5,3 ng/ml, die THC-CARBONSÄUREKONZENTRATION 81 ng/ml. Außerdem konsumierten sie Amphetamin. (ich hab damals ein ärztliches gutachten abgeben müssen und dort im Gespräch eingeräumt dass ich EINMAL Amph probiert und es nicht vertragen habe!) Mit Erklärung vom x. X. 2007 verzichten Sie deshalb gegenüber der Stadt x auf ihre fahrerlaubnis.
Das Gutachten soll deshalb die fragen klären:
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass Frau xy zukünftig Amphetamin einnimmt? (Rechtsgrundlage: $14 Abs. 2 Nr. 1, 2 Feb i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV)
Liegen körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen vor, die mit der Einnahme von Betäubungsmitteln in Zusammenhang gebracht werden können? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass die untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis und deren Nachwirkungen führen wird? (Rechtsgrundlage: $14 Abs. 1 Satz 4 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 Anlage 4 FeV)
Heißt dass jetzt ich muss Abstinenz nachweisen oder nicht? Und wenn ja wie lange? Hab auch keine Info darüber wie lange der Antrag gültig ist...
Bitte Hilfe!