MPU morgen

G

Gelöschtes Mitglied 10535

Gast
Guten Abend allerseits!

FB Verkehr/Straftaten

Zur Person
Geschlecht: M
Alter: 26

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: April 2021 (vier Wochen vor Ende der Probezeit)

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: /
Strafbefehl schon bekommen: alles abgeschlossen
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: /
Hab ich neu beantragt: /
Habe noch keinen gemacht: /

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: /

2016 Anordnung Aufbauseminar + Probezeitverlängerung (22 km/h zu viel außerorts)
2018 Trunkenheitsfahrt mit FS Entzug, innerhalb von 11 Monaten Neuerteilung und Sperrfristverkürzung

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Frage ob bei mir aufgrund der aktenkundigen Tatsachen künftig mit Verstößen gegen verkehrsrechtliche VOrschriften zu rechnen ist.

Bundesland:
Berlin

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: 2018 12 Sitzungen a 100min bei der DEKRA
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: 2016

MPU
Datum: 15.03.22
Welche Stelle (MPI): DEKRA
Schon bezahlt?: nein

Schon eine MPU gehabt?: ja
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Fragestellung zum Thema Alkohol

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: /


Hier mal fix mein Profilbogen. Also ich habe die Geschwindigkeit in einer mir bekannten 30er Zone um 33 km/h überschritten. Ich war kopfmäßig nicht bei der Sache, da meine Beifahrerin Probleme hatte und bin weiter mit meinen 60 durch den knapp 100m langen 30er Haupstraßen-Bereich gefahren. DAs Fahrverbot von einen Monat habe ich mir erkauft und musste es somit nicht antreten, da ich für Verwandte sorgen muss und mein Auto quasi unabdingbar ist.
Ich möchte auch keine ausführliche Bewertung mehr zu meiner Vorbereitung o.ä., dafür ist es sowieso etwas spät. Ich würde nur gern eine grundsätzliche Strategiefrage stellen. Ist es denn plausibel, dass dieser Geschwindigkeitsverstoß ein Ausrutscher war und kann ich das dem GA auch so gut begründen? In den Vorschriften und Fragen die die GA ja durchgehen müssen, ist immer von einer gelernten Haltung die Rede. Dabei kann das doch wirklich mal vorkommen.

Besten Dank schonmal und LG
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wenn es wirklich nur mal vorkommt landet man nicht bei einer MPU.

Wenn du die MPU mit Verharmlosung bestehen willst (ich wollte helfen, nur 100m, eine absolute Ausnahme) brauchst du gar nicht erst an dem Tag aufstehen. Dann gehen deine Chancen gegen Null.

Als Voraussetzung für eine verkehrsrechtliche MPU wird erwartet, dass du deine Defizite erkannt hast und benennen kannst. Anschließend dann nachvollziehbar, wie du eine innere Kehrtwende vollzogen hast, so dass von dir zukünftig keine übermäßige Gefahr mehr ausgeht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10535

Gast
Ja, auf der Grundlage die du schilderst stand bzw. stehe ich eigentlich auch und so habe ich mich auch vorbereitet.

Ich habe in meiner FS Akte halt lediglich den Verstoß mit 21 km/h zu viel im Jahr 2016 und jetzt den in der 30er Zone letztes Jahr. Ich finde es schwer für einen GA daran festzumachen, dass ich verfestigte Raser-Strukturen in mir trage, weißt du was ich meine? Natürlich kann man annehmen, dass ich grundsätzlich öfter schneller fahre und vielleicht auch mal geblitzt wurde, aber dafür hat der Gutachter doch überhaupt keine Evidenz.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wie war das mit der Verharmlosung?

Ich habe in meiner FS Akte halt lediglich den Verstoß mit 21 km/h zu viel im Jahr 2016 und jetzt den in der 30er Zone letztes Jahr.

In deinem ersten Beitrag steht noch was von Alkohol. Und lediglich? Drei mal in der Probezeit aufzufallen ist übermäßig häufig und kein Pech.

aber dafür hat der Gutachter doch überhaupt keine Evidenz.

Doch, wissenschaftliche Untersuchungen und praktische Erfahrungen. Zum Beispiel, das Personen, die häufig durch Verstöße gegen Verkehrsregeln auffallen, übermäßig häufig in Unfälle verwickelt sind. Ähnlich steht es auch zu Beginn jedes Gutachtens mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ich habe mal die Begründung der Eignungsbedenken aus einem Gutachten abgetippt, bei dem es ähnlich wie bei dir um Vergehen in der Probezeit ging:

Begründung der Eignungsbedenken

Die der Frage seitens der Fahrerlaubnisbehörde zugrunde liegenden Bedenken ergeben sich aus der Tatsache, dass xxx gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Aktenkundige Verkehrsauffälligkeiten in der Probezeit können in der Regel nicht mehr allein durch Zufall oder besondere situative Umstände erklärt werden, sondern deuten bereits auf systematische Fehlhaltungen und entsprechende Verhaltensgewohnheiten hin. Die gilt insbesondere in Hinblick auf die sehr hohe Dunkelziffer bei Verkehrsdelikten.

Die Vorgeschichtsdaten lassen somit die Schlußfolgerung zu, dass bei xxx nur eine geringe Fähigkeit oder Bereitschaft zu verantwortlichen und risikovermeidendem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme vorliegt.

Auch in nur vereinzelt auftretenden schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen dokumentiert sich meist eine überdurchschnittliche Gefährung, erneut ungünstig im Straßenverkehr aufzufallen. Dies ist darin begründet, dass Verkehrszuwiderhandlungen häufig grundsätzliche ungünstige Einstellungs- und Anpassungsmängel zugrunde liegen, welche sich in gleichen oder ähnlichen Verkehrssituationen erneut negativ auswirken können.

Eine besondere Risikogruppe stellen jünger Kraftfahrer zwischen 18 und 25 Jahren dar. Sie sind in überdurchschnittlich hoher Anzahl an Verkehrsunfällen und anderen Verkehrsdelikten beteiligt. Sie weisen vor allem ein unangemessens Fahrverhalten in Bezug auf die Straßenführung, auf die Fahrbahnbeschaffenheit und hinsichtlich des technischen Zustandes ihrer Fahrzeuge auf. In Überschätzung ihrer tatsächlichen Leistungsfähgikeit bei zugleich hoher Risikobereitschaft fahren sie unangepasster uns schneller als andere Kraftfahrer. Die Tatsache, dass xxx durch entsprechende Auffälligkeiten belastet ist, spricht dafür, dass die ungünstigen Verhaltenstendenzen bei ihm in besonderer Weise ausgeprägt sind.

Voraussetzungen für eine günstige Prognose

Folglich kann die Frage der Fahrerlaubnisbehörde nur dann in einem für xxx günstigen Sinn beantwortet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

xxx muss die Gründe für seine Auffälligkeiten, die in seiner Person liegen, erkannt und problematische Einstellungen und Verhaltensweisen entsprechend geändert haben. Die Änderungen müssen so gefestigt sein, dass ein Rückfall in die früheren Gewohnheiten nicht zu erwarten ist.

...

Unter den Voraussetzungen gehst du die MPU an. Die Hervorhebungen durch mich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10535

Gast
Besten Dank Dir! :)


Info der Moderation: Lt. Aussage des TE hat er seine MPU bestanden *Nancy*
 
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