MPU nach erstmals auffälliger Kraftfahrt?

TakeiTzEasy

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Servus,
ich habe letztes Jahr im November nach einer Fahrt unter Alkohol (Blutwert 1.42) meinen Führerschein entzogen bekommen.
Meine Strafe hat sich auf 3500€ und 9 Monate Sperre festgelegt. Die Summe konnte ich nach Einspruch auf 2275€ senken.
Nun sind es noch 6 Monate und ich habe den Antrag für die Neuerteilung bei der Führerscheinstelle eingereicht.
Daraufhin kam von der Staatsanwaltschaft ein schreiben, dass ich an einer Nachschulung zur Verkürzung der Sperrfrist teilnehmen kann unter folgenden Vorraussetzungen:
- erstes Alkoholdelikt
- vorlegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Auf verlangen der Verwaltungsbehörde eine MPU
- Blutalkohlwert unter 2.0

Nun habe ich auch bei der Führerscheinstelle angerufen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt.
Die Dame am Telefon meinte zu mir es wird dann geprüft, ob ich Ausfallerscheinungen hatte und wenn nicht muss ich vorher auch noch eine MPU machen.

Nun gehe ich stark davon aus, dass ich eine MPU machen muss, da ich mich unter Alkohol ganz gut beherschen kann und ich bei den Reaktionstests an dem Tag der Kontrolle keine Probleme hatte und auch allgemein sehr zusammengerissen habe.

Jetzt bin ich mir nicht sicher was ich machen soll. Ich würde natürlich gern um die MPU herrum kommen da das Ganze jetzt schon sehr Kostenintensiv ist aber da gibt es wahrscheinlich keine Möglichkeit. Gibt es vielleicht noch irgendwelche Schritte dir ich vornehmen kann um da möglichst Kostenspaarend durch zu kommen?

Wie verhält sich das mit dem Kurs für die Sperrfrist verkürzung? Wenn ich jetzt eine MPU auferlegt bekomme dann muss ich doch 6 - 12 Monate Abstinenz nachweisen. Dann ist meine Sperrfrist doch ehh schon abgelaufen oder nicht und ich kann mir die Kosten 400€ für so ein Kurs auch gleich spaaren.

Lohnt es sich an einem Vorbereitungskurs für die MPU teilzunehmen? Ich weiß es gibt da anscheinend mega viele die Mist sein sollen.

Im Prinzip würde ich gern wissen was für Möglichkeiten mir grade noch zur Verfügung stehen.

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: m
Größe: 1.81m
Gewicht: 82kg
Alter: 25

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 23.11.21
BAK: 1.42
Trinkbeginn: ca. 20:00
Trinkende: ca. 04:45
Uhrzeit der Blutabnahme: 6:13

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: wurde direkt entzogen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): ???

Bundesland:
BW

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: sehr selten unter der Woche garnicht, und vielleicht im Monate 0-2 mal an einem Tag am Wochenende
Ich lebe abstinent seit: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: -
Urinscreening ja/nein: -
Keinen Plan?: Ja

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe/Verkehrspsychologe: -
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Danke schonmal im Vorraus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo TakeiTzEasy,

willkommen im Forum.

Generell wird eine MPU bei Ersttätern erst ab einer BAK von 1,6‰ angeordnet. Ausnahmen gibt es, wenn Hinweise darauf deuten, dass es sich um Alk.missbrauch handelt. "Fehlende Ausfallerscheinungen" heißt nicht gleich, dass Hinweise für einen verkehrsrechtlichen Alkoholmissbrauch vorliegen.

Dies wurde in der Rechtsprechung auch schon so festgehalten:

Zitat:

Das Tatbestandsmerkmal, wonach "sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen" müssen, bedarf in seiner weiten Fassung einer Einschränkung dahingehend, daß nicht jedweder geringfügige Anhaltspunkt, der auf einen Alkoholmißbrauch hindeuten könnte, für deren Annahme ausreicht. Vielmehr müssen erhärtete Tatsachen vorliegen, die die Annahme von Alkoholmißbrauch beachtlich erscheinen lassen, wofür spricht, daß auch die übrigen in dem dortigen Katalog zu b) bis e) aufgezählten Beibringungsgründe ersichtlich an erhebliche Tatsachen anknüpfen, um den Verdacht einer Alkoholmissbrauchsgefahr zu begründen.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/MPU27.php

Hattest du bei der Polizei Aussagen zu deinem Konsumverhalten im Vorfeld gemacht?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Dann halte ich eine MPU-Anordnung für recht unwahrscheinlich, und falls doch - für rechtswidrig.
Bist du rechtsschutzversichert? Sollte tatsächlich eine MPU gefordert werden wäre der Besuch eines Anwalts für Verwaltungsrecht anzuraten, der sich gleichzeitig auch mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennt...
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Andi, das Urteil ist sicherlich wichtig und hat enorme Auswirkungen, allerdings ist noch nicht abschliessend klar, wie denn dokumentiert und nachgewiesen werden soll, ob es nun keine Ausfallerscheinungen gab oder nicht. Wenn ein Polizist sagt, dass der "Kunde" höflich war und grade laufen konnte, ist das keine medizinisch oder forensisch begründete Grundlage.
Daher ist auch davon auszugehen, dass dieses Urteil eher dann Anwendung finden wird, wenn es um die Ansammlung verschiedener Auffälligkeiten geht, die bisher nicht unbedingt genug herangezogen werden konnten. Oder wenn z.B. der Kandidat gleich schon auf der Wache anfängt, die Rennleitung zu belehren und Paragraphen fehlerfrei zitieren kann, dann könnte man vielleicht auch von einem zu klaren Verstand ausgehen.
Am Ende ist aber das Spektrum von Ausfallerscheinungen sehr gross, und vielleicht ist jemand nicht auffällig, aber schon ein Wenig verlangsamt, da wird es dann für die FST schwer, eine Begründung aufrecht zu halten.

Was die Dame von der FST am Telefon scheinbar sagte war ja eine allgemein gehaltene Formulierung, die alle Optionen offen lässt, aber auch Behörden sind nicht doof und haben kein Interesse an unzähligen Gerichtsverfahren, die hauen nicht laufend unbegründete MPU-Aufforderungen raus.
 

bakira2906

Erfahrener Benutzer
In der Praxis ist es ja auch leider so, das sich nicht jeder leisten kann gegen die MPU Anordnung zu klagen. Sowas kann sich ewig hinziehen und auch kostenintensiv.
 

TakeiTzEasy

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Dann halte ich eine MPU-Anordnung für recht unwahrscheinlich, und falls doch - für rechtswidrig.
Bist du rechtsschutzversichert? Sollte tatsächlich eine MPU gefordert werden wäre der Besuch eines Anwalts für Verwaltungsrecht anzuraten, der sich gleichzeitig auch mit dem Fahrerlaubnisrecht auskennt...

Nein habe leider keine Rechtsschutz


Heißt das ich soll am besten erstmal abwarten was auf die beantrage Neuerteilung zurück kommt?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Heißt das ich soll am besten erstmal abwarten was auf die beantrage Neuerteilung zurück kommt?
Definitiv, denn wenn du vorab schon mal die Anwälte auf die FST hetzt, dann sinkt deren Interesse daran, dir eher wohlwollend entgegenzukommen...

Würde mir jetzt aber, sofern keine sonstigen Auffälligkeiten (zB alkoholisiert in der Stadt aufgegriffen, ...) vorliegen, erst mal keine Sorgen machen...
 

TakeiTzEasy

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Okay dann melde ich mich wahrscheinlich wieder wenn ich mehr weiß. Danke schonmal.
Nein sowas liegt nicht vor hab keinerlei Vorstrafen, Einträge oder sonstiges.
 

TakeiTzEasy

Neuer Benutzer
Würdet ihr den Kurs zur Sperrfristverkürzung beantragen? Lohnt sich das? Muss ich wahrscheinlich selber wissen. ^^'
Das Ding ist, sollten es 3 Monate werden würde ich das Geld eventuell sogar in die Hand nehmen um so einen Krus zu machen. Wenn es aber nur 1 Monat wird dann ist mir das aufjedenfall zu viel.
Weiß jemand wie das em Ende bewertet wird wie viel Monate man erlassen bekommt?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Bei nir waren es (im Zuge der erstem MPU mit 1,74 in BW) 2 Monate Verkürzung, entscheidend war aber dass ich ein Programm beim VP absolviert und das Zertifikat vorgelegt habe. Dann habe ich die Unbedenklichkeitserklärung bekommen. Maximal waren damals glaube 3 Monate möglich.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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In der Praxis ist es ja auch leider so, das sich nicht jeder leisten kann gegen die MPU Anordnung zu klagen.
Gegen eine MPU-Anordnung kann man nicht klagen (Verwaltungsakt), gegen einen Entzug der Fahrerlaubnis, oder eine abgelehnte Neuerteilung aber schon... :smiley138:

Ich sehe es genau wie "rüdscher" und würde erstmal abwarten was da auf mich zukommt und erst dann entsprechend reagieren...

Weiß jemand wie das em Ende bewertet wird wie viel Monate man erlassen bekommt?
Das kommt wohl darauf an welche Maßnahmen du nach deiner TF in Angriff genommen hast, bei einem Kursbesuch wird die Sperrzeit idR um ca. 2 Monate verkürzt.
 

Alster65

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Habe auch einen Kurs zur Sperrfristverkürzung gemacht. Der Richter hat der Sperrfristverkürzung zugestimmt, die Staatsanwaltschaft hat abgelehnt. Bei Rückfragen wurde ich immer vertröstet, dass meine Akte nicht mehr ausfindig gemacht werden sollte. Mein Fazit: Bei Alkoholvergehen wird auch bei Erstvergehen von der Justiz knallhart bestraft. Die Anstrengung auf Verbesserung wurde zumindestens bei mir überhaupt nicht gewürdigt. Da wird m mit Betrügern, Insolvenzverschleppern und anderen Starftätern wesentlich milder umgegangen. Da reicht schon ein Satz: Ich habe von allem nichts gewusst und man bleibt straffrei.
 

Psyeudonym

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Habe auch einen Kurs zur Sperrfristverkürzung gemacht. Der Richter hat der Sperrfristverkürzung zugestimmt, die Staatsanwaltschaft hat abgelehnt.
Mal so als Tipp für Anträge nach §69a StGB
Ich habe DIREKT die Staatsanwaltschaft angeschrieben. Ja, meine Akte hat dann noch eine Reise gemacht bis zur Rechtskraft, weil ich nach Anruf bei Gericht (ob die Fsst ebenfalls informiert wird oder ich den Beschluß dahin schleppen muss) erfahren habe, dass die Geschichte jetzt erst nochmal zur Staatsanwaltschaft geht, ob diese Einspruch einlegt und dann zurück kommt und dann erst Rechtskraft erlangt.
Habe ich bis dato noch nicht so ganz verstanden, da ich den Beschluß ja bereits zugestellt bekam und darin steht "wird nach Anhörung der Staatsanwaltschaft..... aufgehoben"


Ich habe übrigens noch ein Urteil zur Klage auf Versagung der Neuerteilung (Mpu >1,1<1,6) Es war rechtens, dass die Behörde eine MPU gefordert hatte (BVerwG 3 C 3.20 - Urteil vom 17. März 2021).
Und das BaWü immer ab 1,1 anordnet brauche ich euch erfahrenen Hasen ja nicht erzählen.
 

Alster65

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3500 €, ohne den Delikt zu bagatellisieren, ist schon ganz schön happig, kommt ja immer auf dein Einkommen an. Hier in Hamburg wurde vor 2 Monaten ein Radfahrer von einem LKW erfasst und getötet. Die Strafe betrug 5400 €. Schön wäre es, wenn die ganzen Winterkorns (VW) und Warburgs (Bank) nach den gleichen Massstäben bestraft würden und sich nicht mit der Aussage vor der Justiz retten, von allem nichts gewusst zu haben oder nicht verstehen, warum Cum Ex Steuerhinterziehung ist. Hier gilt der Gleichheitsgrundsatz der Justiz: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen.
 

TakeiTzEasy

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Also nun habe ich endlich ein schreiben bekommen. Heist das nun ich muss keine MPU machen?

FS.png


Wie sieht das nun wenn ich diesen Antrag nicht abschicke. Da es nun nur noch ca. 3 Monate sind macht es für mich keinen Sinn diesen Kurs mehr zu machen. Kann das noch irgendwas beeinflussen?
FS2.png
 

admin

Administrator und MPU Profi
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Administrator
Hallo "Takeiteasy",
es wird wohl keine MPU gefordert.
Fahrerlaubnis abholen im August und gut ist...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo TakeiTzEasy,

ich schließe mich unserem admin an. Du musst definitiv keine MPU machen. Vom Zeitraum lohnt es sich aus meiner Sicht nicht mehr diesen Kurs zu machen und würde nur zusätzliche Kosten verursachen, also warte noch bis August und dann kannst du dein Kärtchen wieder holen... :smiley138:
 

TakeiTzEasy

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@Nancy habe heute meinen Führerschein abgeholt. Jetzt hat sich mit irgendwie im Nachhinein die Frage gestellt ob das auch wirklich heißt, ob ich wieder fahren darf?
Vielleicht ne echt dumme Frage aber besteht die Möglichkeit, dass man seinen Führerschein abholen darf aber nicht wieder fahren.
 
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