MPU - Nicht angetreten.

loxilort

Neuer Benutzer
Guten Abend liebe Community,

ich habe eine Frage die mir letzten Tage kopf macht. Ich hatte 2014 mein Führerschein beantragt ( Erst Antrag ) darauf hin hatte ich von der Führerscheinstelle Berlin ein Brief erhalten das ich wegen mehrmaliger Straftaten eine MPU machen soll. Letzte Straftat deren stand ( 2010 ). Bin früher zwei mal ohne Führerschein gefahren....

Nun jedenfalls habe ich die MPU dann nicht gemacht weil mir einfach das Geld gefehlt hatte. Ich habe auch mein Antrag für den Führerschein nicht zurückgenommen. Nun wollte ich im Januar erneut mit meinen Führerschein anfangen, doch meinte ein Freund das ich nie wieder einen machen kann da ich früher nicht zur MPU gegangen bin. Die Führerscheinstelle sieht mich als nicht geeignet.
Kann ich den Führerschein jetzt nie wieder machen? Oder läuft das einfach wie früher ab? Führerschein beantragen, MPU machen und wenn bestanden kann ich den Führerschein weiter machen? Oder werden die zu mir kommen und sagen ne Sie nie wieder?
irgendwie habe ich da etwas angst.

Freue mich auf antworten :(
Danke an alle.
Mit freundlichen Grüßen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo loxilort,

willkommen im Forum :smiley138:
doch meinte ein Freund das ich nie wieder einen machen kann da ich früher nicht zur MPU gegangen bin.
Das wäre ja echt grausam, selbst Mörder kommen idR i-wann wieder aus der Haft...:zwinker0004:

Wurde damals eine Sperre verhängt? Wenn ja, gilt das:

Oder läuft das einfach wie früher ab? Führerschein beantragen, MPU machen und wenn bestanden kann ich den Führerschein weiter machen?
Falls es keine Sperrfrist gab, müssten die Delikte mW bereits nach 5 Jahren getilgt worden sein...
think.gif

Evtl. besorgst du dir mal einen Auszug aus dem FAER ...
 

loxilort

Neuer Benutzer
Also ich weiß nichts von einer Sperre. Aber auch wenn sind 5 Jahre längst verstrichen.

Ich besorge mir mal ein Auszug und gebe danach bescheid. Aber habe auch so am 03.01.2020 einen Termin beim Bürgeramt zur erst Anmeldung. Aber das macht mir nun wieder mut . Danke vorerst.
 

loxilort

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Wenn es eine Sperrfrist gab, beträgt die Tilgungsfrist 15 Jahre, dann wäre eine MPU fällig...
Ich möchte nur einmal nachfragen. Verstehe ich dies richtig? Wenn eine sperre von 15 Jahren eingetragen sein sollte kann ich die MPU erst nach 15 Jahren machen? Oder meinst du das die MPU von alleine nach 15 Jahren verfällt ich aber diese 15 Jahren mit einer MPU umgehen kann und wiederlegen kann das ich für ein Führerschein geeignet bin?

danke für deine Antwort :)
Mit freundlichen Grüßen
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn eine sperre von 15 Jahren eingetragen sein sollte kann ich die MPU erst nach 15 Jahren machen?
Nein, eine Sperre wird nicht für 15 Jahre verhängt. Kann sein das du eine Sperre von 1 oder 2 Jahren hattest bis du eine FE erwerben durftest, danach konntest du deine FE beantragen (dann aber mit MPU-Auflage).
Oder meinst du das die MPU von alleine nach 15 Jahren verfällt
Genau, nach 15 (10+5 Jahre) dürfen die Delikte nicht mehr gegen dich verwendet werden da sie getilgt sind.

Anders sieht es aus wenn du keine Sperre hattest (woran ich persönlich nicht glaube). In diesem Fall wären die Delikte bereits nach 5 Jahren getilgt worden...
 

loxilort

Neuer Benutzer
Nein, eine Sperre wird nicht für 15 Jahre verhängt. Kann sein das du eine Sperre von 1 oder 2 Jahren hattest bis du eine FE erwerben durftest, danach konntest du deine FE beantragen (dann aber mit MPU-Auflage).

Genau, nach 15 (10+5 Jahre) dürfen die Delikte nicht mehr gegen dich verwendet werden da sie getilgt sind.

Anders sieht es aus wenn du keine Sperre hattest (woran ich persönlich nicht glaube). In diesem Fall wären die Delikte bereits nach 5 Jahren getilgt worden...

Hallo,

ich habe heute den Brief erhalten. Dieser sieht für mich nicht so toll aus da oben in der Ecke steht, dass es erst im Jahr 2031 gelöscht wird?

Ich habe den Brief mal angehangen. Bedeutet dies das ich jetzt den Führerschein nicht machen kann? Oder kann ich MPU machen und dann kann ich auch den Führerschein machen? Bekomme etwas Angst! Danke.
 

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Falo

Stamm-User
Ist eine Intressante Geschichte jetzt.

Du hast halt 2016 einen großen Fehler gemacht das du einen neuerteilungsantrag nicht zurückgezogen hast und dir dann der Antrag neagtive entscheiden wurde, und diese Entscheidung bleibt für 15 jahren in deiner Akte also Tilgung wie da steht 2031.

Der Knackpunkt ist nun das die zugrundeliegenen Verstöße verjährt sind, sprich wie will die FSST eine Fragestellung definieren und begründen ?

Wir haben 2016 festgestellt das Loxilort die Fahreignung verloren haben weil kein Positives MPU Gutachten eingebracht haben.
Allerdings sind die gründe für die MPU anordnung getilgt so das wir die nichtmehr vorbringen dürfen.
Hiermit fordern wir Loxilort auf eine MPU zu machen mit der Fragestellung :
'Hat Loxilort seine Fahreignung zurück bekommen die aus Gründen die nicht mehr genannt werden dürfen verloren ging?'


Das geht so natürlich nicht ;).

Ich selber bin bei der Frage auch überfragt.
Evtl. würde ich beim Verkehrsportal Forum nachfragen weil die bei solchen Rechtlichen Grauzonen besser bescheid wissen.
 

loxilort

Neuer Benutzer
Neuerteilungsantrag ist dies ja nicht gewesen, ich habe ja noch nie ein Führerschein gehabt?
Für mich stellt sich nun die frage. Kann ich eine MPU machen damit alle bedenken aus den Weg sing? Oder kann ich vor 2031 keine MPU machen und damit den Führerschein nicht.
 

Falo

Stamm-User
Du kannst immer einen Führerschein machen außer du hast eine laufene sperrfrist (und die hast du sicherlich nicht denn die wäre in deinen Auszug vom FAER aufgeführt).

Die Frage ist ob mit MPU Auflage , oder ohne MPU Auflage.
 

loxilort

Neuer Benutzer
Danke. Am 03.01.2020 habe ich einen Termin beim Bürgeramt und melde meinen Antrag für den Führerschein an. Dann warte ich ab was die Führerscheinstelle mir mitteilen wird.

ich wünsche Euch allen einen Guten Rutsch in das neue Jahr.
 

loxilort

Neuer Benutzer
Guten Abend, ich wollte mich einmal zurückmelden.

Langezeit ist nichts passiert. Nachdem ich den Führerschein beantragt hatte, bekam ich ein schreiben das ich aufgrund meines Führerscheinantrages aus dem Jahr 2014 eine Versagung drinnen stehen habe. Ich musste wegen neu erteilung eine Gebühr von 220€ bezahlen damit mein Antrag bearbeitet wird.

im Februar habe ich dann die aufforderung bekommen ein Führungszeugnis der belegter 0 beim Bürgeramt zu beantragen.

Seit dem ist stille. Ich verstehe ja aufgrund Corona und so ein zeug. Aber bis heute wird mir nur mitgeteilt dass der Antrag in bearbeitung ist. Dauert ganz schön lange, suchen die etwa mit Gewalt ein Grund das ich zur MPU muss ?

Ich soll mich bei der Behörde noch einmal in 2/3 Wochen melden falls ich bis dahin noch immer nichts gehört habe.

Ich melde mich aber bei euch sobald ich was weiß.

bis dahin :)
 
A

arcr11

Gast
Moin,
Dein Fehler war halt, den Antrag nicht zurück zu nehmen und kein Gutachten vorzulegen.

Ich denke, um eine mpu wirst du nicht rum kommen. Die Zweifel von 2014 wurden bis heute ja nicht ausgeräumt.
Wie das rechtlich aussieht, keinen Ahnung.
Ist nur meine Einschätzung.

Ansonsten einfach mal zum Anwalt
 

loxilort

Neuer Benutzer
Ich denke auch nicht, dass ich um die MPU rumkommen werde. Wollte mich nur einmal melden das sich bei mir noch nichts ergeben hat. Ich hoffe das dies nun bald aber passiert. Dann mach ich halt die MPU, Hauptsache ich kann endlich den Führerschein anfangen.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings entfernt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

arcr11

Gast
Selbst für Die aktuelle Zeit, ist die Bearbeitung extrem langsam finde ich.
Vlt probierst du es noch mal bei einem anderen Sachbearbeiter. Manchmal bringt einen das schon weiter.

Wobei Berlin nicht grade zu den schnellsten gehört.
Wird schon werden
 

Falo

Stamm-User
Ich glaube immer noch das du NICHT zur MPU must.

Und ja solangsam solltest du wirklich mal öfters Nachfragen warum die seit 3-4 Monaten nichts mehr machen.
 

loxilort

Neuer Benutzer
Guten Abend,

ich mal wieder :)

Kurze Rückmeldung, ich habe noch immer nichts von der Führerscheinstelle erhalten. Telefonische anfragen werden nicht mehr beantwortet. Ich solle von Telefonische nachfragen absehen. Kann doch nicht sein? Ich werde diesen Monat noch warten und dann Persönlich vorsprechen gehen. Gegebenenfalls mit den Vorsetzenden.

Schönen Abend Euch :)
 

loxilort

Neuer Benutzer
Guten Morgen, ich melde mich einmal zu wort.

Ich wurde vor 2 Wochen von der Führerscheinstelle in Berlin angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass die Unterlagen jetzt nach mein Umzug an die Stelle in meiner Region geschickt werden. Von der Führerscheinstelle habe ich auch recht schnell eine Rückmeldung erhalten, dass für den Antrag noch einmal eine neue Unterschrift benötigt wird. Diese habe ich vor Ort abgegeben und vor Ort wurde mir mitgeteilt, dass mein Führungszeugnis was ich für die Stelle in Berlin beantragen musste 3 Monate alt ist und ich ein neues beantragen muss. Ich habe natürlich direkt einmal gefragt ob ich denn eventuell eine Kopie von den bekommen kann was sie da haben.

In diesen Führungszeugnis "belagert 0" steht folgendes drin:

1. Datum der Entscheidung : 21.11.2016
Erkennende Stelle : Amtsgericht Tiergarten
Aktenzeichen : **********************
Datum der Rechtskraft : 29.11.2016
Datum der (letzten) Tat : 25.02.2016
Tatbezeichnung : Betrug in 5 Fällen
Angewendete Vorschrift : StGB § 263, §53, §56
Verhängte Strafe : 6 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit bis 28.11.2018
Bewährungszeit verlängert bis 28.11.2019
Bewährungszeit verlängert bis 28.11.2020

2. Datum der Entscheidung : 21.07.2017
Erkennende Stelle : Amtsgericht Tiergarten
Aktenzeichen : **********************
Datum der Rechtskraft : 15.11.2017
Datum der (letzten) Tat : 17.02.2017
Tatbezeichnung : Bedrohung
Angewendete Vorschrift : StGB § 241 Abs. 1
Verhängte Strafe : 50 Tagessätze zu je 15,00 EUR Geldstrafe

3. Datum der Entscheidung : 28.12.2018
Erkennende Stelle : Amtsgericht Tiergarten
Aktenzeichen : **********************
Datum der Rechtskraft : 22.03.2019
Datum der (letzten) Tat : 10.06.2018
Tatbezeichnung : Beleidigung
Angewendete Vorschrift : StGB § 185
Verhängte Strafe : 40 Tagessätze zu je 15,00 EUR Geldstrafe


Jetzt frage ich mich, ist mit einer MPU zu rechnen? Keine der Straftaten hatte was mit den Straßenverkehr zutun. Im neuen wird zu 100% das gleiche stehen da keine weiteren Straftaten von mir begangen wurden.
Wie ist Eure Einschätzung?
 

Bubble-Boy

Benutzer
Hallo loxilort,

Wie ist Eure Einschätzung
Ich denke, du mußt zu MPU. Dir wurde 2016 der FS verweigert, weil du die Zweifel FSST nicht ausräumen konntest. Im Gegenteil, du hast in den 3 Jahren danach sogar die Zweifel der FSST bestätigt.

Das deine Vergehen nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, spielt keine Rolle.

Eine MPU ist sicher machbar, aber berereite dich gut auf deine MPU vor, die wird kein Spaziergang.

LG
 
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